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Urteil gegen AntifaschistinBeleidigter Tom Schreiber

Eine linke Demonstrantin wird wegen Beleidigung des SPD-Politikers verurteilt. Dass es diese tatsächlich gab, ist jedoch fraglich.

Immer im Kampf gegen links: Tom Schreiber Foto: dpa

Berlin taz | Als der Prozess zu Ende ist, steht die eben verurteilte junge Frau auf dem Flur des Amtsgerichts Tiergarten und weint. Sie hatte darauf plädiert, unschuldig zu sein, und kann den Spruch des Richters nicht verstehen. Eine der Omas gegen Rechts nimmt sie in den Arm und tröstet sie; auf der Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro bleibe sie nicht alleine sitzen, so der Trost.

Doch das Unverständnis über den Urteilsspruch bleibt. Staatsanwältin und Richter sahen es als erwiesen an, dass die Angeklagte auf einer antifaschistischen Kundgebung gegen den Landesparteitag der AfD im Juni 2021 den SPD-Innenpolitiker Tom Schreiber beleidigt haben soll. Doch der Verlauf des Prozesses hatte Zweifel an dem Vorwurf aufkommen lassen. Mit Verlesen des Urteils entlud sich dann die Enttäuschung im Publikum. Unter „Schäm dich“-Rufen in Richtung des Richters verließen die etwa zehn Unterstützer:in­nen den Saal.

Zu Prozessbeginn hatte die Angeklagte eine Erklärung verlesen und die Beleidigung abgestritten. Schreiber, in der linken Szene wegen seiner feindlichen Haltung etwa gegenüber den Autonomen der Rigaer Straße wenig gelitten, sei ihr vorher nicht bekannt gewesen. Erst auf der Versammlung habe sie von ihm gehört und nicht verstanden, wieso er nicht ebenso wie die Jusos mit ihnen für Weltoffenheit demonstriere, sondern mit einer kugelsicheren Weste hinter der Polizei stehe. Dies habe sie als „absurd“ empfunden.

Von vier geladenen Polizisten schilderten drei die vermeintlich persönlich an Schreiber gerichtete Beleidigung als „SPD-Nazi“ und „Hundesohn“. Auf einem Polizeivideo jedoch war die Angeklagte nur mit dem zweiten Begriff festgehalten, der nach ihrer Aussage jedoch einem Polizisten gegolten hatte.

Schreiber verwirrt

Auch der Abgeordnete selbst, mit zwei Justizbeamten erschienen, hielt an der Darstellung fest, als „Nazi“ betitelt worden zu sein. Ob von der Angeklagten oder von zwei weiteren Personen, die er ebenfalls an dem Nachmittag angezeigt hatte, vermochte er aber nicht zweifelsfrei zu sagen. Im Gegenteil: Seine Erinnerung, die Beleidigung sei aus einer Gruppe heraus und durch ein Megafon getätigt worden, war durch das Videomaterial nicht gedeckt. Zu hören war gewesen: „Geh doch zu deinen Nazifreunden.“

In die bis dato völlig friedliche Kundgebung des Bündnisses „Kein Raum der AfD“ mit lediglich 30 bis 40 Teilnehmenden stürmte die Polizei im Zuge der Ereignisse mehrfach hinein. Dabei wurden mehrere Personen erheblich verletzt, der Veranstalter brach die Versammlung schließlich ab, weil die Sicherheit nicht mehr gewährleistet sei. Zu diesem Einsatz und mehreren Vorwürfen des Widerstands äußerte sich Schreiber, der den Einsatz als Abgeordneter beobachtete nicht.

Verteidiger Peer Stolle, der auf Freispruch plädiert hatte, zeigte sich hernach konsterniert: „Ich hätte erwartet, dass sich Tom Schreiber mehr Mühe gibt“, sagte er, und: „Polizisten wird vor deutschen Gerichten immer und oft ungerechtfertigt geglaubt.“ Dabei sei schon in einem anderen Prozess von jenem Nachmittag ein Mandant vom falschen Vorwurf des Widerstands freigesprochen worden, den Polizisten erhoben hatten. Was nun bleibt, ist eine Berufung vor dem Landgericht.

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7 Kommentare

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  • Ich bin etwas enttäuscht, dass die sexistische Dimension der Beschimpfung "Hundesohn" nicht thematisiert wird. Ich dachte eigentlich, dass es unter Linken schon seit Jahrzehnten Konsens sei, Menschen nicht mit Bezug auf ihre Eltern zu beleidigen. Schon gar nicht mit Bezug auf ihre Mütter.

  • So 1... unangenehmer Mensch.

    Ich gebe ja zu -- hin und wieder zuckte bei mir eine Smpathieregung für die SPD. Jetzt ist das endgültig überstanden.

  • Wie es halt so schön heisst: Im Zweifel für die Angeklagte ...

    • @Anna Bell:

      Scheinbar gab es hier keine Zweifel. Sprache ist mitunter eine Keule. Begriffe wie: Hundesohn, SPD-Nazi: gehören dazu. Die Frau kann diese Worte ja benutzen, aber sie muss auch die Verantwortung dafür tragen und da hapert es eben. Es sind Tränen der Wut, Mitleid ist fehl am Platze und die Schelte gegenüber dem Richter zeigt ein krudester Demokratieverständnis. Mein Tipp: Kopf hoch junge Frau, nicht jeder vermeintliche Arsch ist auch tatsächlich einer und in Stresssituationen immer erst bis 3 zählen.

      • @Pepi:

        Danke, aber vielleicht einfach den Artikel nochmal lesen. Offensichtlich konnten die besagten Aussagen ja nicht der Angeklagten zugeordnet werden.

      • @Pepi:

        Sie sollten sich als Zeuge melden, wenn Sie dabei waren...

        • @Konrad Ohneland:

          Wieso denn das? Es lagen Video- Aufnahmen vor, es gab Zeugen, wie anders sollte denn der Richter entscheiden,Herr Konrad Ohnelamd? Sollte er nach Augenfarbe, Sympatie und Antipathie entscheiden, sich von Tränen erweichen lassen? Wie blöd muss man sein eine Beleidigung zuzugeben mit der Begründung eine andere Person sei gemeint gewesen, als ob Politiker sakrosankt sind, und ein Anderer, eventuell kleiner Polizist oder zufällig Anwesender, mit Beleidigung leben muss. Ich war nicht dabei, das ist nicht nötig, aber wenn ich den Bericht der der Taz in Zweifel ziehe, kann ich ja auch der BILD- Zeitung Glauben schenken.