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Keine Angabe zu KSK-DisziplinarverfahrenLambrecht lässt mauern

Das Verteidigungsministerium will nicht beantworten, wie viele Disziplinarmaßnahmen in der Bundeswehr-Elitetruppe KSK laufen. Und wird gerügt.

Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) Foto: dpa

BERLIN taz | Es ist die Skandaltruppe der Bundeswehr: das Kommando Spezialkräfte, kurz KSK. Rechtsextremismusfälle, privat gehortete Munition und Sprengstoff, eine komplett aufgelöste Kompanie – immer wieder sorgte die Elitegruppe für Aufsehen und löste Ermittlungen aus. Doch das Verteidigungsministerium von Christine Lambrecht (SPD) will darüber offenbar nicht mehr reden und verweigerte zumindest zu den diziplinarrechtlichen Konsequenzen Auskünfte ans Parlament. Dafür bekommt sie nun einen Denkzettel.

Die Linken-Abgeordnete Martina Renner hatte Anfang Juli vom Ministerium wissen wollen, wie viele Disziplinar- und Strafverfahren aktuell gegen Angehörige des KSK liefen. In der Vergangenheit wurde dies noch transparent beantwortet. So hieß es vom Ministerium etwa im Juli 2021 auf eine Parlamentsanfrage, dass damals vier disziplinare Vorermittlungen und neun gerichtliche Disziplinarverfahren gegen KSK-Angehörige liefen.

Auf die aktuelle Anfrage von Renner machte das Ministerium aber plötzlich dicht: Aufgrund der Wehrdisziplinarordnung sei eine Antwort nicht möglich. Denn der dortige Paragraf 9 sehe eine Auskunft zu Diszi­plinarmaßnahmen und Strafen nur nach Einwilligung der Sol­da­t:in­nen vor. Renner war überrascht: „Was gestern noch möglich war, wird plötzlich verweigert.“ Und das ausgerechnet von der Ampel, die nach schwarz-roten Blockaden bei parlamentarischen Anfragen mehr Offenheit versprochen hatte. „Die Ampel agiert hier aber nicht besser als ihre Vorgängerregierung“, kritisiert Renner.

Wissenschaftlicher Dienst fordert Auskunft

Die Linken-Abgeordnete beauftragte daraufhin ein Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags – und bekam Schützenhilfe. Die Anfrage verstoße nicht gegen die Wehrdisziplinarordnung, weil sie keine individualisierten Daten erfrage, sondern nur allgemeine und statistische Informationen, heißt es in dem Papier, das der taz und dem Portal „Frag den Staat“ vorliegt. Die Informationen könnten damit „ohne Zustimmung der von den Disziplinarverfahren betroffenen Soldaten mitgeteilt werden“. Eine klare Ansage.

Das Gutachten übersandte Renner am 24. August an das Ministerium, mitsamt einer neuerlichen Bitte um Antwort. Frist: 29. August. Die ließ das Ministerium verstreichen, Renner beschwerte sich erneut. Vor wenigen Tagen dann trudelte doch noch eine Antwort ein – diese jedoch nicht öffentlich, sondern als Verschlussssache eingestuft, „nur für den Dienstgebrauch“.

Renner reagiert sauer auf den Vorgang. „Es geht immer nur um eines: Irgendeine Ausrede zu finden, um der verfassungsrechtlichen garantierten Kontrolle durch das Parlament ein Schnippchen zu schlagen“, sagte sie der taz. „Dieser Vorgang zeigt: Es braucht ein selbstbewusstes Parlament und Hartnäckigkeit.“ Gerade der Skandal um rechte Vorfälle im KSK gehöre „nicht abmoderiert, sondern aufgeklärt“.

Wie viele Disziplinar- und Strafen es im KSK derzeit gibt, bleibt damit aber ungeklärt. Auch eine taz-Anfrage dazu ließ das Ministerium zunächst unbeantwortet. Dem Vernehmen nach hat sich die Größenordnung der Disziplinarverfahren im Vergleich zu 2021 nicht groß verändert. Bekannt wurde zuletzt eine Anklage gegen den Ex-KSK-Kommandeur Markus Kreitmayr wegen einer Amnestie für unterschlagene Munition. Und ein Lob der Wehrbeauftragten Eva Högl, dass die Reform der KSK „gut und konsequent“ umgesetzt wurde.

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7 Kommentare

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  • Tja - es bleibt wie bei JuMi Nancy Fraeser mit Bernhard Schlink dabei:



    “Politiker sind keine Juristen. Auch wenn sie über zwei Staatsexamen verfügen!“ .“



    Frauman lese nur § 9 WDO -



    www.buzer.de/gesetz/6036/a83534.htm

    kurz - Volkers 👄 drückts a weng drastischer aus! Woll.



    “Stupidia vulgo Dummheit - after 2.Examen non nocet! Nee - Indeed!



    Schadet nicht!



    &



    Wenn ich an die letzten Schriftsätze aus diesem be🪖ten Haus denke - die mir über den Schreibtisch gingen! Lügen:



    Es seien keine Kollateralschäden zu besorgen: Da hatten’s gerade die chinesische Botschaft weggebombt!



    ( Die vollgeifernden aber - als das OVG Münster - völlig zu recht - Schland die Hälfte der Verfahrenskosten auferlegt hatte - sind schlicht nicht zitierfähig • )



    Soweit man.

  • VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann.

    Jetzt bin ich auf die Begründung gespannt, warum die Anzahl der disziplinaren Ermittlungen für Deutschland nachteilig sein kann.



    Das sind ja nicht alles komplexe oder wichtige Dinge.



    Zu spät zum Dienst kommen führt ja auch zu Ermittlungen.

  • Das stärkt natürlich das Vertrauen in die Politik.

    Nämlich das Vertrauen darauf, dass du Scheisse bauen kannst wie du willst ohne dass was unternommen wird.

    KSK,



    Polizei,



    Gorch-Fock,



    Maskendeals,



    Cum-Ex,



    Testcenter-Deals,



    ...



    ...



    ...

    • @Bolzkopf:

      Nun- i wilhelminischen Untertansstaat gilt und galt "quod licet jovi non licet bovi."... Traditionen müssen hochgehalten werden

      • @Igor Pavlov:

        Tja, mein Latein ist leider nur sehr rudimentär aber ich glaube ihr Zitat passt irgendwie zu Erich:



        "Den Sozialismus in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf."



        ... was das wohl auf Latein heisst?

  • Jenseits der unmöglichen Mauerei durch das Ministerium ist aber auch das Gemaule von Frau Renner halbgar. Das Recht, Verschlusssachen dieser Einstufung einzusehen, haben alle Abgeordneten. Deshalb ist die Kontrollfunktion des Parlaments in dieser Sache durchaus gewährleistet. Sie kann damit halt nur nicht öffentlich planschen gehen. Und das ärgert sie offensichtlich.

    • @Markus Wendt:

      Sie vergessen, dass Fr. Renner als Repräsentantin des Volkes im Parlament sitzt und ihre Frage somit stellvertretend für das Volk stellt.

      Und dann ist es natürlich ureigenstes Interesse, das Volk über diesen Sachverhalt zu informieren.

      In anderen Staaten gibt es ein Organ oder Gremium, dass im Nachgang Vörgänge "deklassifizieren" kann - hier gibt es sowas offenbar nicht.

      Und damit ist eine weitere Ecke gefunden in der Mißbrauch gedeiht.