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Homöopathie-Weiterbildung gestrichenÄrztetag streicht Globuli-Kurse

Die jährliche Versammlung der Bundesärztekammer hat „Homöopathie“ aus der Weiterbildungsordnung gestrichen. Konkret ändert das aber erst mal nichts.

Einen wissenschaftlichen Beweis für die Wirkung, fernab des Placebo-Effekts, gibt es nicht Foto: Röhner/imago

Berlin taz | Die Homöopathie in Deutschland hat es nun ein wenig schwerer. Der Deutsche Ärztetag in Bremen hat mit überwiegender Mehrheit beschlossen, die Weiterbildung „Homöopathie“ aus der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer zu streichen.

Allerdings: Für die Weiterbildung heißt das nichts, denn das ist Sache der 17 Landesärztekammern in Deutschland. Ärzt*innen, die die Zusatzbezeichnung bereits tragen, dürfen das weiterhin.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) befürwortet die Streichung. „Gute Medizin steht auf dem Boden der Wissenschaft. Für Homöopathie gibt es dort keinen Platz“, schrieb er auf Twitter. Lauterbach hatte sich auch schon früher gegen Homöopathie als Behandlungsmethode ausgesprochen, da sie nicht über den Placebo-­Effekt hinaus wirkt.

Bisher stand die Homöopathie in der MWBO direkt hinter der Zusatzweiterbildung „Handchirurgie“ und vor der „Immunologie“. In den Weiterbildungsordnungen von fünf Kammern ist das auch noch so: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Westfalen-Lippe.

Klage blieb ohne Erfolg

Die Landeskammern bestimmen über die ärztliche Weiterbildung und die Vorschriften dafür. Die MWBO der Bundesärztekammer ist aber als Empfehlung zu verstehen. Der Deutsche Ärztetag, die jährliche Hauptversammlung der Bundesärztekammer, kann darüber nicht entscheiden.

In den vergangenen Jahren hatten sich mehrere Landärztekammern dazu entschlossen, die Homöopathie als Weiterbildung zu streichen. Als erste 2019 die Kammer in Bremen. Die Ärz­t*in­nen begründeten das damit, dass Homöopathie nicht über den Placebo-Effekt hinaus wirkt.

Gegen die Streichung der Landeskammer Bremen gab es schon eine rechtliche Klage, die aber letztlich das Bundesverwaltungsgericht in diesem Januar ablehnte. Die Zusatzweiterbildung zu streichen, greift nicht in die Berufsfreiheit von Ärzten ein, die die Weiterbildung bereits erfolgreich absolviert haben, urteilte das Gericht. Denn die dürfen ihre Zusatzbezeichnung weiter tragen.

Laut dem Zentralverein homöopathischer Ärzte können das rund 7.000 Ärz­t*in­nen in Deutschland. Die Vorsitzende des Vereins, Mi­chae­la Geiger, verkündete nach der Abstimmung beim Deutschen Ärztetag, die homöopathischen Ärz­t*in­nen seien erstaunt über die Ablehnung.

Aber es dürfte sie nicht überrascht haben, es passt zur aktuellen Entwicklung. In Bremen hat die Kassenärztliche Vereinigung im vergangenen März die Homöopathie-Verträge mit den Krankenkassen gekündigt. Die erstatten homöopathische Leistungen nun nicht mehr.

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10 Kommentare

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  • 9G
    93851 (Profil gelöscht)

    Der nächste Faux pas Karl Lauterbachs!

    1.) Pandemiebekämpfung Fehlanzeige, die Maskenpflicht in Innenräumen abzuschaffen war das Dümmste, was einem Gesundheitsminister überhaupt in Corona-Zeiten einfallen konnte.

    2.) Alles, was nicht 'Schulmedizin' heißt, hat nach Lauterbachs Auffassung keinen Platz im Gesundheitssystem.



    Aber:



    "Kritik verdient der immer so hochgehaltene „wissenschaftliche Beweis“ außerdem durch den oft willkürlichen Umgang mit Studien. So gibt es nicht nur in der Alternativmedizin häufig sehr wohl wissenschaftlich beweisende Studien. Doch sie verschwinden einfach in der Schublade oder werden als zu wenig aussagekräftig hingestellt. Hier kommen neben der angeblich so objektiven und auf Fakten basierenden Wissenschaft der menschliche Faktor und finanzielle Interessen ins Spiel." (Vgl. www.der-weg-nach-h...r-heilt-hat-recht).

    Es wird Zeit, höchste Zeit, dass der Herr Gesundheitsminister abtritt! Unfassbar, was er in den letzten Wochen und Monaten an Pseudo-Information unters Volk jubeln will ....

    Ciao, Antje

    • @93851 (Profil gelöscht):

      Alles, was eine Wirkung nachweisen kann, ist "Schulmedizin" (ein Begriff, der von den Nationalsozialisten mit dem Attribut "verjudet" belegt wurde).

      "Doch sie verschwinden einfach in der Schublade"

      Das ist eine kleine nette Lüge für die Tatsache, dass viele dieser Studien garnicht veröffentlicht werden und nicht den üblichen Weg von Studien gehen, um sie nicht der Kritik des Fachpublikums auszusetzen. Zur Bestätigung des homöopathischen Schlangenmedizin werden sie dann aber herangezogen.

      "werden als zu wenig aussagekräftig hingestellt"



      Weil sie das auch sind. Studien mit 30 Teilnehmern, bei denen eine signifikante Wirkung wegen eines einzelnen Ausreißers herauskommt, sind nicht aussagekräftig.

      Dafür gibt es aber ja auch Metastudien.

    • @93851 (Profil gelöscht):

      Man muss gar nicht im Detail auf Ihre Argumentation eingehen, es genügt ein vermeintliches Detail: eine Studie kann niemals die Wirksamkeit einer Therapie „beweisen“ und in der evidenzbasierten Medizin ist daher stets die Gesamtheit der verfügbaren Studien heranzuziehen. Eine einzelne positive Studie ist keinesfalls ein Beweis und die Rosinenpickerei von Hömöopathen (im Sinne des Confirmation Bias) einfach nur unwissenschaftlich.

  • Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen und nun? Schon mal was von TCM gehört ( Traditionelle Chinesische Medizin) oder Akupunktur, gerne von der LCS ( Linksliberale Charlottenburger Schickeria) in Anspruch genommen. Auch schwer im Kommen “ TGM” ( Traditionelle Germanische Medizin) im Rahmen der Naturheilkunde.



    Da sind mir die Homöopathen lieber, war Samuel Hahnemann doch zu seiner Zeit eine echte Leuchte im Vergleich zu den Aderlassern, Schröpfern, Wundbrennern und sonstigen Schwurberln. Dass die Kassen dem gemeinen Volk das nun nicht mehr bezahlen, erleichtert den Ärzten sich auf die Behandlung der Privat-Patienten zu konzentrieren. Es war recht beschwerlich und zeitaufwendig Kassenpatienten diese Leistungen anzubieten. Die Entscheidung der Ärztekammer ist verständlich. Bin jetzt gespannt wenn die 1te Klage gegen Ärzte eingereicht wird, die die Zusatzbezeichnung führen., wegen Wettbewerbsvorteil.

    • @Pepi:

      Angesichts dessen, dass die Kassen die Arztgespräche bei einer Homöopathie fürstlich bezahlen, während das bei echter Medizin nicht der Fall ist, sind Ihre Aussagen ziemlich realitätsfremd.

  • Warum erscheint darüber jetzt ein Artikel ? Die Musterweiterbildungsordnung wurde 2018 überarbeitet - und bereits da die Zusatzweiterbildung Homöopathie gestrichen.

    • @Enniaun:

      Oh - mein Fehler. Ich bin mit der Bundes- und Landesweiterbildungsordnung durcheinander gekommen.

  • Das wird ja auch Zeit. Jetzt noch die Rechtsform 'Kirche' samt Privilegien und die Kirchensteuer abschaffen, dann sind wir schon fast im 21. Jahrhundert angelangt.

    • @Carine Salazar:

      Bravo, ganz meine Meinung!

      • @Christ:

        Ich bin dafür alle Steuern abzuschaffen und den Zehnten dafür einzuführen. Dies ab dem 1. Cent.