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Schutz gegen VerdrängungVorkaufsrecht soll wieder her

Bausenator Andreas Geisel (SPD) hofft darauf, das gekippte Instrument zum Mieterschutz mit der Bundesbauministerin wiederzubeleben.

Bei einem geplanten Eigentümerwechsel konnte bis November das Land dazwischen gehen Foto: dpa

Berlin taz | Zu teuer? Nein. Wichtig? Sehr. Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) hat am Dienstag stark darauf gedrängt, dass es eine Neuauflage des im November gerichtlich gekippten kommunalen Vorkaufsrechts gibt. Adressat ist Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der laut Geisel da bislang nicht mitziehen will. „Das Vorkaufsrecht war ein wichtiges Instrument, um Verdrängung in der Stadt zu verhindern – und politisch ist es das nach wie vor für uns“, sagte Geisel am Dienstag vor Journalisten. Zuvor hatte er in der Senatssitzung zusammengefasst, wie das Recht 2021 zum Einsatz kam. „Wir wollen dieses Instrument zurück“, forderte er.

Mit dem Vorkaufsrecht kann eine Kommune – im Falle Berlins auch das Land – bei einem geplanten Eigentümerwechsel selbst ein Haus kaufen und den eigentlichen Käufer ausbooten, wenn der Verdacht besteht, dass nach einem Kauf Luxussanierung und Verdrängung drohen. Voraussetzung ist, dass das Haus in einem Milieuschutzgebiet liegt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diese Regelung im November gekippt. Zur Begründung hieß es: Es dürfe nicht in der Annahme ausgeübt werden, dass ein Käufer grundsätzlich beabsichtigt, die angestammten Mieter zu verdrängen. Das Gericht zeigte aber auch einen Ausweg auf: über eine Änderung des Baugesetzbuchs.

Genau darauf hoffte Senator Geisel am Dienstag. Denn Berlin sei ja nicht allein: Das Vorkaufsrecht anzuwenden „war „seit Jahrzehnten geübte Praxis in großen Städten aller Bundesländer“. Geisel erinnerte an eine erfolgreiche Bundesratsinitiative Berlins: Die fordert eine Konkretisierung des Bundesrechts, um der Kritik des Bundesverwaltungsgerichts zu entsprechen.

Dabei hofft er stark auf seine Parteifreundin Klara Geywitz, die Bundesbauministerin und frühere brandenburgische Landtagsabgeordnete aus Potsdam: „Die sieht das in gleicher Art und Weise.“ Das Problem an der Sache sei: „Da gibt es Einwendungen von Seiten des Bundesjustizministeriums.“ Geisel gab sich trotzdem optimistisch: „Ich gehe davon aus, dass sich die Bauministerin mit Unterstützung der Länder und der Städte durchsetzen wird.“

Der Bausenator wies in der Pressekonferenz auch die wiederholt gehörte Kritik zurück, Käufe über das Vorkaufsrecht seien teuer.

Dazu trug er vor, dass es bei 177 überprüften beabsichtigten Käufen im vergangenen Jahr nur 13 Mal zum Einsatz kam. „Die These, dass es sich um ein teures Instrument handelt, spiegelt sich darin nicht“, sagte Geisel. 80 Mal gab es keine Beanstandungen, 84 Mal gab es grünes Licht für den geplanten Käufer, nachdem der eine sogenannte Abwendungsvereinbarung zum Mieterschutz unterschrieb.

„Der Nutzen des Vorkaufsrechts für die Kommunen ist offenkundig“, war am Dienstag auch von Rainer Wild zu hören, dem Chef des Berliner Mietervereins. „Deshalb fordern wir die FDP auf, ihre Blockade in der Bundesregierung zur 'Reparatur“ des Baugesetzbuches aufzugeben, um Vorkaufsrecht und Abwendungsvereinbarungen wieder nutzbar zu machen“, sagte er.

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2 Kommentare

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  • Ein Vorkaufsrecht auszuüben, mit dem Ziel in einigen Wohnungen die Miete niedrig zu halten, ist eine sehr teure Maßnahme, die letztendlich nur die Verschuldung treibt. Das Geld fehlt dann für den Neubau….

  • Der Bausenator Geisel verdreht die Tatsachen, wenn er meint, dass das Vorkaufsrecht nicht teuer sei. Die Berliner RRG-Politiker erzählen seit Jahr und Tag, dass der Kaufpreis beim sogenannten Vorkauf doch reduziert werden soll (also günstiger als der normale Preis, der zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart ist). Unternimmt der Vorkäufer einen solchen Versuch, wird dieser regelmäßig von den Gerichten zurückgewiesen.

    RRG nimmt also an, dass die Preise (zu) hoch sind, Gleichzeitig stellt sich jetzt Geisel hin und erzählt uns, dass die Preise günstig sind.

    Das ganze ist entweder schizophren oder die eine RRG-Lüge.