Horrorfilm „Day of the Dead“ auf Arte: Zombies haben juristisches Nachspiel
Ende Januar hatte Arte einen in Deutschland beschlagnahmten Horrorfilm ausgestrahlt. Nun nimmt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf.
Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat wegen des Verdachts der Gewaltdarstellung nach § 131 des Strafgesetzbuchs und des Verstoßes gegen § 4 des Jugendmedienschutzstaatsvertrags nun ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet, wie ein Sprecher der taz mitteilte. Arte Deutschland hat seinen Sitz in Baden-Baden.
Bislang werde gegen Unbekannt ermittelt, weil die Namen von „eventuell verantwortlichen Personen noch festgestellt werden müssen“, sagte der Sprecher weiter. Gegen Arte selbst kann kein Verfahren eingeleitet werden, weil sich strafrechtliche Ermittlungsverfahren immer gegen bestimmte Personen richten. Arte ist als deutsch-französisches Gemeinschaftsprojekt eine europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (französisch GEIE: Groupement européen d'intérêt économique) bzw. ein öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss.
Beschlagnahmte Filme unterliegen in Deutschland einem strengen Verbreitungs- und Werbeverbot. Wer sie der Öffentlichkeit zugänglich macht oder verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft oder muss eine Geldstrafe zahlen.
Seit 1990 gewaltverherrlichend
§ 4 des Jugendmedienschutzstaatsvertrages bezieht sich auf unzulässige Angebote im Rundfunk und in den Telemedien, also etwa Streamingdiensten oder Mediatheken. Mit dem Ausstrahlen von „Zombie 2 – Das letzte Kapitel“ wäre es möglich, dass Arte gegen Absatz 5 (Gewaltverherrlichung), Absatz 8 (Verstoß gegen die Menschenwürde) und Absatz 11 (Indizierung auf Liste B und D der Bundeszentrale für Kinder und Jugendschutz, also Inhalte auf Trägermedien und im Netz, die strafrechtlich womöglich relevant sind) verstoßen hat.
Die explizite Gewaltdarstellung wurde „Zombie 2“ in Deutschland zum Verhängnis. Laut dem Portal „schnittberichte.com“ wurde die Version erstmals auf Videokassette 1990 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten beschlagnahmt. Über die Jahre folgten Indizierungen und Beschlagnahmen anderer Versionen. Auch andere Horrorfilme wurden in den 80ern beschlagnahmt, so etwa der damalige Videothekenschocker „Tanz der Teufel“ (Originaltitel „Evil Dead“).
Im Zombiefilm des Regisseurs George A. Romero („Crazies“, „Dawn of the Dead“) von 1985 wurde die Welt von einer Seuche dahingerafft. Militärs und Wissenschaftler haben sich in einem unterirdischen Bunker in Florida verschanzt und wollen mit Experimenten einen Ausweg aus der Katastrophe finden.
Das 18er-Logo ist eine Fehlkennzeichnung
Arte hatte „Zombie 2 – Das letzte Kapitel“ laut eigener Aussage aufgrund eines Versehens gesendet bzw. in die Mediathek gestellt. Man bedauere diesen seltenen Vorfall und werde alle nötigen Maßnahmen ergreifen, damit er sich in Zukunft nicht wiederhole. Zuvor teilte eine Sprecherin des Senders der taz mit, dass der Film nicht mehr indiziert sei, weil er von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ein „Ab-18-Logo“ erhalten habe, wie es auch auf einer im Netz angebotenen DVD zu sehen sei.
Allerdings hat die FSK niemals ein „Ab-18-Logo“ für den Film vergeben, sagte eine Sprecherin der taz. Bei der im Netz auf DVD angebotenen Fassung handele sich um eine Fehlkennzeichnung. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (die frühere Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) sagte, dass „Zombie 2“ sehr wohl noch indiziert und beschlagnahmt sei.
Arte hatte sich schon in der Vergangenheit bei Horrorfans beliebt gemacht. 2013 hatte der Sender etwa den indizierten Slasherfilm „Freitag der 13.“ gezeigt. Zuvor lief Dario Argentos damals noch indizierter Horrorklassiker „Suspiria“, der allerdings nur in Frankreich ungeschnitten gesendet wurde. Sondergenehmigungen für indizierte Filmfassungen gibt es in Einzelfällen.
Womöglich nimmt sich bald ein Filmlabel des Klassikers „Zombie 2“ an, um ihn aus dem Giftschrank zu holen. So hat etwa das Label Turbine Medien 2008 die deutschsprachigen Rechte des Horrorfilms „The Texas Chainsaw Massacre“ erworben, der seit 1985 beschlagnahmt war. Auch Sony ging erfolgreich gegen die Beschlagnahme von „Tanz der Teufel“ vor, woraufhin der Film sogar ab 16 Jahren freigegeben wurde. Vielleicht darf Zombie Bub bald auch legal auf heimischen Bildschirmen herumschlurfen.
Hinweis der Redaktion: Der Text wurde zuletzt aktualisiert am 07.04. um 16:45 Uhr.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen