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Ermittlungen wegen Hass im NetzEin Terrorist ist kein Pimmel

Der Journalist Patrick Gensing wird von Rechten als „Mitglied der linksterroristischen Antifa“ bezeichnet. Interessiert das die Staatsanwaltschaft?

Ist Gensing überhaupt Mitglied der Antifa, nur weil Rechte das behaupten? Kann er sich ausweisen? Foto: Katharina Schipkowski

Hamburg taz | Wer öffentlich von Nazis beleidigt wird, hat meistens einiges richtig gemacht. Ob jemand die Bezeichnung „Mitglied der linksterroristischen Antifa“ überhaupt als Beleidigung oder üble Nachrede empfindet, dürfte allerdings individuell unterschiedlich sein. Der Investigativ-Journalist und Leiter der ARD-Onlineplattform „Faktenfinder“, Patrick Gensing, fand aber, dass sie zumindest ein Anlass für die Hamburger Staatsanwaltschaft sein sollte, wegen „übler Nachrede“ zu ermitteln. Jedenfalls vor dem Hintergrund, dass die Behauptung „Du bist so 1 Pimmel“ gegenüber Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) ein Grund für eine Hausdurchsuchung war. Es müsste ja nicht gleich bewaffnet um 6 Uhr morgens sein.

Die mutmaßlichen Verfasser, die Gensing in einem Beitrag auf ihrer Homepage ein „Mitglied der linksterroristischen Antifa“ nannten, sind in diesem Fall die Mitglieder der „Staats- und Wirtschaftspolitischen Gesellschaft e.V.“ (SWG). Der Verein existiert seit 1962 und ist einer der ältesten extrem rechten Vereine Hamburgs. Er organisiert Veranstaltungen und gibt halbjährlich ein Magazin heraus, das Deutschland Journal. Die Artikel darin tragen Überschriften wie „Masseneinwanderung zerstört unseren Wohlstand“ oder „Traditionswürdiges der Wehrmacht“.

Der Gründer des sich konservativ gebenden Vereins, Hugo Wellems, war unter Josef Goebbels Referent im Propagandaministerium. Über sich selbst schreibt der Verein: „Wir werben dafür, daß wir Deutschen selbstbewußt zu unserer über 1.100-jährigen Kultur und ihrem ‚spezifischen Beitrag zur Weltzivilisation‘ stehen und damit zu unseren Tugenden, die ein wichtiger Teil unserer Eigenart sind.“

Dass Jour­na­lis­t*in­nen zur Zielscheibe von rechter Hetze werden, ist alles andere als eine Seltenheit – vor allem, wenn sie bei öffentlich-rechtlichen Medien arbeiten und gerade, wenn sie zu Rechtsextremismus recherchieren. Über Gensing schrieb die SWG in einem Artikel vom März 2018: „Eine Recherche belegt, dass sich Patrick Gensing, Chef der geistig völlig verwahrlosten Propagandakompanie, bereits 2015 als eingefleischtes Mitglied der linksterroristischen Antifa outete.“

Kleine und große Hürden bei den Ermittlungen

Gensing meldete das am 10. September 2021 der Polizei, also zwei Tage nach dem Pimmelgate. Die Innenbehörde hatte damals beteuert, die Hausdurchsuchung bei der Ex-Freundin des Verfassers des Pimmel-Tweets habe nichts mit einer Vorzugsbehandlung des Senators zu tun, sondern sei auf ein grundsätzlich hartes Vorgehen gegen Hatespeech zurückzuführen.

In der Realität widerspricht die Erfahrung von Betroffenen dem meistens. „Jeder, der mit Beleidigung im Netz konfrontiert wird, weiß, dass da seit Jahren nichts passiert“, sagt Gensing. Er habe testen wollen, wie ernst die Ansage der Behörde nach dem Pimmelgate gemeint war – allerdings ohne jegliche Erwartung.

Die Staatsanwaltschaft schickte Gensing per Post eine Zeugenbefragung an die von ihm angegebene Adresse des NDR. Allerdings war Gensing pandemiebedingt im Homeoffice und wusste nichts von dem Brief. Als seine Antwort ausblieb, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren am 17. Dezember ein. Der Grund: Es habe kein Täter ermittelt oder keine Straftat festgestellt werden können.

Ob die Behörde Andy Grote auch gefragt hat, ob er tatsächlich ein Pimmel ist?

Ob die Zeugenbefragung zwingend notwendig gewesen wäre, um den Täter zu ermitteln, ist allerdings fraglich, angesichts des öffentlich einsehbaren Impressums auf der Homepage der SWG. Auch die Frage, an welcher Stelle des Artikels Gensing als Terrorist bezeichnet werde, lässt sich mit einem Blick auf die Überschrift schnell beantworten. Zudem fragte die Staatsanwaltschaft Gensing, ob er denn nun Mitglied der Antifa sei und das öffentlich geäußert habe, etwa bei Twitter.

„Üble Nachrede“ ist keine Beleidigung

Auf die Frage, ob die Behörde Andy Grote auch gefragt habe, ob er tatsächlich ein Pimmel sei und dies öffentlich geäußert habe, verwies die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Liddy Oechtering, auf den juristischen Unterschied zwischen den beiden Fällen: „Für den Tatbestand der üblen Nachrede muss die Tatsache, die über das Opfer verbreitet wurde, ‚nicht erweislich wahr‘ sein. Insoweit ist es von Bedeutung, inwieweit die behauptete Tatsache zutreffend ist.“ Bei einer Beleidigung wie „Pimmel“ ist es hingegen irrelevant, ob sie zutrifft.

Als Gensing die Zeugenaussage verspätet abschickte, nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder auf und überwies sie an die Polizei. Gensing sagt, er habe zwar gelacht, als er gelesen habe, dass die Staatsanwaltschaft keinen Täter ermitteln konnte, aber so lustig finde er das eigentlich gar nicht. „Wenn die sich nicht mal die Mühe machen, ein Impressum zu lesen, stärkt das nicht gerade das Vertrauen in staatliche Stellen“, sagt er. Es zeige zudem, dass Betroffene rechter Hetze nach wie vor alleingelassen werden.

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7 Kommentare

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  • So geht über 1.100-jährige Kultur ... *hüstel*

  • und was ist an der Behauptung falsch?

    • @Bernd Nicht:

      Die Antifa ist nicht terroristisch.

      • @Anna Bell:

        "Die" Antifa gibt es nicht. Man muss sich also nicht wundern, dass auch Rechte eine Verbindung zwischen der Antifa und den unzähligen Brandanschlägen jedes Jahr gg. Polizei, Immobilienfirmen, Bundeswehr usw. ziehen

  • Blöde Frage: Die Bezeichnung eines Menschen als "Nazi" ist keine üble Nachrede?

  • Die haben gar kein Personal, um bei solchen Pimmel-, äh, MickeyMausStraftaten zu ermitteln. Jedenfalls nicht, wenn das Opfer politisch nicht viel zu sagen hat.



    Man muss doch nur selber mal Anzeige Beleidigung im web oder wegen Nötigung in Straßenverkehr erstatten. Dacpassiert so gut wie nichts.