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Gesundheitsämter an der BelastungsgrenzeKontrolle der Impfpflicht zu viel

Mitte März sollen alle medizinisch und pflegerisch Beschäftigten geimpft sein. Doch es ist fraglich, ob die Ämter das kontrollieren können.

Auch sie muss geimpft sein: Ärztin spricht mit Impfinteressierten am Fenster

Ob in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder bei der Hausärztin: Bis zum 15. März 2022 sollen alle Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen geimpft sein. Ab dann greift die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Per Gesetz drohen Ungeimpften dann Tätigkeitsverbote, die das zuständige Gesundheitsamt aussprechen könnte. Doch die Ämter sind bereits seit Monaten durch die Pandemie überlastet.

In mehreren Bundesländern verkünden die Gesundheitsämter mittlerweile, die Impfpflicht nicht umsetzen zu können. Zudem bemängeln Behörden einige Unklarheiten im Gesetz. Es fehlten unter anderem Definitionen zum Prüfverfahren und zu weiteren betroffenen Berufsgruppen oder Einrichtungen.

Der Präsident des Deutschen Städtetags, Markus Lewe, forderte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), dass Bund und Länder Klarheit schaffen. Wie es jetzt aussieht, können viele Ungeimpfte im Gesundheitswesen vorerst weiterarbeiten.

Das widerspricht dem Infektionsschutzgesetz allerdings gar nicht. Es verpflichtet Unternehmen nicht, ungeimpftes Personal direkt freizustellen. Es obliegt dem zuständigen Gesundheitsamt, „nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall über die weiteren Maßnahmen“ zu entscheiden, etwa Betretungs- oder Tätigkeitsverbote. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium bereits Anfang Januar mit. Bei den Entscheidungen der Gesundheitsämter sei „auch die Personalsituation in der Einrichtung zu berücksichtigen“.

Digitales Meldesystem soll Ressourcen schonen

Die Unternehmen sind trotzdem verpflichtet, dem Gesundheitsamt Angestellte zu melden, die bis zum 15. März keinen Nachweis vorlegen. Kommen die Einrichtungen dieser Verpflichtung nicht nach, müssen sie mit Geldbußen von bis zu 2.500 Euro rechnen.

Um die Ressourcen der Ämter zu schonen, baten die GesundheitsministerInnen der Länder auf ihrer Konferenz am Montag den Bund, die Voraussetzungen für ein digitales Meldesystem zu schaffen. Auf Anfrage äußert sich das Bundesministerium dazu nicht. Aus dem Bremer Senat heißt es aber: „Die Gesundheitsämter sind gerade dabei, ein digitales Meldesystem zu entwickeln.“ Andere Länder wollten „in der aktuellen Planungs- und Abstimmungsphase konkrete Einzelheiten noch nicht weitergegeben“.

Mit den Meldungen ließe sich flächendeckend prüfen, wie viele MitarbeiterInnen aus dem Gesundheitswesen ungeimpft sind. Bisher gibt es nur Schätzungen, die von 5 bis 10 Prozent der Mit­ar­bei­te­rIn­nen ausgehen. Die Bundesagentur für Arbeit teilte der Deutschen Presseagentur mit, dass sich mehr Menschen als sonst aus dem Sozial- und Gesundheitssektor arbeitssuchend gemeldet hätten. Im Dezember und Januar seien es etwa 25.000 Personen mehr gewesen als üblich, und das nehme zu.

Erste Schritt zu allgemeinen Impfpflicht

„Über die einrichtungsbezogene Impfpflicht waren nicht alle Pflegekräfte glücklich“, sagt Claudia Moll, Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung. Nicht nur die Ungeimpften, wie sie erklärt: „Einige hatten wohl auch das Gefühl, dass sie nun wieder alleine die Last dafür tragen sollen, dass die Impfquote in der gesamten Bevölkerung nicht gereicht hat.“

Ähnlich äußerte sich Verdi-Chef Frank Werneke: „Es gibt diesen Eindruck, zum Fußabtre­ter dieser Coronapandemie gemacht zu werden.“ Obwohl im Gesundheitswesen die Impf­quote sehr hoch ist, habe die Regie­rung dort eine Pflicht eingeführt, während die Pa­ti­en­tIn­nen weiter ungeimpft bleiben konnten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die MinisterInnen der Länder sehen jedoch in der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nur den ersten Schritt zur allgemeinen Impfpflicht.

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4 Kommentare

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  • Politische Hilflosigkeit ...

  • Was für eine Jämmerlichkeit. Die Impfpflicht entpuppt sich als reine Drohkulisse. Es sollte nur Druck gemacht werden, die Konsequenzen fallen erstmal aus. Die Regierung hat offensichtlich Angst vor der Umsetzung ihrer eigenen Gesetze, es könnte ja zu Personalmangel kommen. Die Logik muss aber doch eigentlich eine ganz andere sein: die Menschen in Pflegeheimen und Krankenhäusern benötigen besonderen Schutz und deshalb sollten die Pflegekräfte geimpft sein. Sind sie es nicht, dann haben sie am Patienten nicht zu suchen. Die Gründe warum sie nicht geimpft sind, sind nebensächlich, wie man weiter mit diesen "Pflegekräften" umgeht ist nachrangig. Das dürfen die Gesundheitsämter gerne in Ruhe entscheiden, aber wenn man die Leute währenddessen weiter arbeiten schickt, dann ist der Gedanke des Gesetzes nicht nur verfehlt, sondern verhöhnt. Ich glaube nicht, dass geimpfte Pflegekräfte gerne mit Ungeimpften zusammenarbeiten, ich glaube auch nicht, dass die Pflegekräfte gerne als Einzige gezwungen werden, während viele Andere schon wieder nach Lockerungen schreien. Das alles ist wirklich eine einzige Verarsche.

    • @Benedikt Bräutigam:

      Immerhin ist einer der erfolgreichsten Impfstoffe eine Entwicklung aus Deutschland.



      Die muss natürlich gefördert werden!

    • @Benedikt Bräutigam:

      Entschuldigung, wissen Sie überhaupt was in der Pflege aktuell los ist?

      Die Pflegekräfte sind total überlastet, haben kaum Freizeit und werden unterbezahlt.

      Sie haben recht, am liebsten würden die meisten mit geimpften Pflegekräften arbeiten, aber man ist auch froh über jeden Kollegen, egal ob geimpft oder ungeimpft.

      Und wenn dann die ungeimpften Pfleger nicht mehr arbeiten dürfen werden die übrigen Pflegekräfte noch mehr Schichten und Patienten übernehmen müssen. Was dazu führen wird das weitere Pfleger kündigigen. Raten Sie mal was dannn folgt: Noch weniger Pfleger für noch mehr Patienten. Und raten Sie was dann passiert...

      Man kann die wenigen Pflegekräfte die wir haben nicht noch mehr belasten.

      Ich bin ganz klar für eine Impfung, aber gegen eine Impfpflicht.

      Warum? Die Auswirkungen werden so krass sein, ich hoffe das Sie niemanden in der Bekanntschaft/Verwandschaft haben der in der Pflege arbeitet bzw. gepflegt werden muss.