Gewalttat im Potsdamer Oberlinhaus: Kündigungsverfahren fortgesetzt
Die Kündigung der Pflegerin, die mutmaßlich im April vier Menschen mit Behinderung tötete, wird weiter verhandelt. Ein Strafprozess beginnt Dienstag.
Gegen diese Entscheidung hat die Arbeitgeberin mit Erfolg das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingelegt. Zur Begründung hieß es vom LAG: Ein Aussetzungsgrund sei nur gegeben, wenn die strafrechtlichen Ermittlungen maßgeblich für die Entscheidung des Arbeitsgerichts seien. Dies könne im vorliegenden Fall für die Frage der Schuldfähigkeit der Mitarbeiterin nicht festgestellt werden. Bei einem Tötungsdelikt wie dem hier vorgeworfenen fehle der Mitarbeiterin „im Sinne eines personenbedingten Kündigungsgrundes die Eignung für die Tätigkeit auch bei fehlender Schuldfähigkeit“, hieß es. Eine weitere Zusammenarbeit sei auch in diesem Fall weder der Arbeitgeberin noch den weiteren Beschäftigten zumutbar.
Aus Sicht des LAG kommt es bei der Entscheidung des Arbeitsgerichts nicht auf das strafrechtliche Urteil an, sondern auf den „Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten und einen damit gegebenenfalls verbundenen Vertrauensbruch“. Nach der Entscheidung muss das Arbeitsgericht Potsdam nun den Fall verhandeln.
In dem Wohnheim der diakonischen Einrichtung Oberlinhaus waren Ende April vier Bewohner getötet und eine Bewohnerin schwer verletzt worden. Tatverdächtig ist eine Pflegekraft, die viele Jahre dort arbeitete. Sie ist in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Der Prozess wegen Mordes und Mordversuchs gegen die 52-Jährige soll am 26. Oktober vor dem Landgericht Potsdam beginnen.
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