Regeländerung bei Corona: R2G beschließt 2G für Clubs
Senat erneuert Corona-Ampel und ermöglicht „Tanzlustbarkeiten“ für Geimpfte und Genesene, nicht aber für Getestete.
„2G“ ist das Kürzel, das ab Samstag den Zutritt zu Clubs und Discotheken regelt: Geimpfte und Genesene dürfen rein, Getestete, anderswo mit diesen beiden Gruppen zu 3G zusammengefasst, hingegen nicht. So steht es in der Neufassung der Berliner Coronaregeln, die am Freitag veröffentlicht werden und tags darauf gelten. Darin laufen die Clubangebote unter „Tanzlustbarkeiten in geschlossenen Räumen“. Grundsätzlich will sich der Senat mit dem Thema „2G“ erst am nächsten Dienstag beschäftigen. Dass das bei den Clubs schon jetzt passierte, lag an einem jüngsten Urteil des Verwaltungsgerichst, das eine Öffnung unter 2G-Bedingungen erlaubte.
Auf der Corona-Ampel soll ab Donnerstag neu abzulesen sein, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche mit Corona ins Krankenhaus eingewiesen werden. Dafür fällt die Darstellung der Veränderungen gegenüber der Vorwoche weg. Weiterhin dargestellt ist die Verbreitung von Corona über den Inzidenzwert, der Zahl neuer Fälle binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Auch die Bettenauslastung der Intensivstationen, dargestellt in Prozent, bleibt Teil der Ampel.
Keine schnelle Öffnung
Kalayci erinnerte daran, dass der Senat die Ampel mit drei Indikatoren bereits im Mai 2020 als erstes Bundesland beschlossen hatte. Es sei richtig gewesen, nicht allein auf die 7-Tage-Inzidenz zu schauen und zunehmend Daten auf die Ampel-Internetseite zu stellen, etwa zur Altersstruktur der Infizierten, was anderswo derzeit erst diskutiert werde.
Grundsätzlich stellte sich die Gesundheitssenatorin gegen schnelle Öffnungsschritte. „Die Infektionslage ist derzeit sehr ernst“, sagt sie, „wir müssen Richtung Herbst sehr vorsichtig sein.“ Ein kompletter Wegfall der Quarantänepflicht für Kontaktpersonen nach Infektionen in Schulen und Kitas kam für sie darum nicht infrage. Dafür hatten sich vergangene Woche alle zwölf Berliner Amtsärzte ausgesprochen, also die Chefinnen und Chefs der Gesundheitsdienste der Bezirke.
Lobte Kalayci die Amtsärzte zu Beginn der Pressekonferenz noch für ihre Arbeit unter den Belastungen der Pandemie, setzte sie dann hinzu, sie seien hier „über das Ziel hinaus geschossen“, schließlich wurde ihr Ton noch härter. Die Ämtsärzte haben sich mit ihrem Vorschlag auch gegen die Linie des Robert-Koch-Instituts gestellt. Es sei zwar gut, Ideen zu haben, „aber das ganze System auf den Kopf zu stellen, da haben sie sich etwas verhoben“, sagte sie, „das haben wir heute im Senat zurechtgerückt“.
Änderungen an der bisherigen Handhabung der Quarantäne hielt aber auch die Senatorin für erforderlich: Sie soll bei Kontaktpersonen nicht mehr 14, sondern 5 Tage dauern. Als solche engen Kontakte soll auch nicht automatisch die ganze Klasse gelten, sondern nur das direkte Sitzumfeld im Raum. Offen zeigte sich Kalayci für die bundesweit diskutierte Forderung, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter fragen dürfen, ob sie geimpft sind: „Wenn es rechtlich möglich ist, werden wir es an einigen Stellen einfacher haben.“
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