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Abstimmung über Enteignung in BerlinDie große E-Frage

Am 26. September wird auch über den Enteignungs-Volksentscheid abgestimmt. Ist ein Erfolg realistisch? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Auf der Straße ist DW enteignen recht präsent Foto: dpa

Enteignung? Kann das überhaupt mehrheitsfähig sein?

Ja. In einer am Freitag veröffentlichten Meinungsumfrage von Infratest Dimap finden 47 Prozent der wahlberechtigten Ber­li­ne­r*in­nen die Vergesellschaftung privater Immobilienkonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen in der Stadt eher gut. 43 Prozent denken, dies sei eher schlecht. Im letzten Berlin-Trend zu dieser Frage Ende April, kurz nach dem Aus des Mietendeckels, war das Ergebnis ­exakt dasselbe.

Könnte der Entscheid noch am Quorum scheitern?

Das ist unwahrscheinlich. Erfolgreich ist der Volksentscheid, wenn eine Mehrheit der Abstimmenden dafür stimmt und mindestens ein Viertel der 2,5 Million Stimmberechtigten, also etwa 627.000 das „Ja“ auf dem Stimmzettel ankreuzen. Angesichts der parallel stattfindenden Wahlen zu Bundestag, Abgeordnetenhaus und Bezirks­parlamenten wird Letzteres kein Problem sein.

Und wer will die Enteignung?

90 Prozent der Linken-Anhänger*innen sind dafür, noch einmal acht Prozent mehr als vor vier Monaten. Unter den potenziellen Wäh­le­r*in­nen der Grünen, die als Partei eher unentschieden sind, haben 64 Prozent Sympathien für die Vergesellschaftung (plus 3 Prozentpunkte). Dass sich die Stimmung polarisiert, zeigt sich auch darin, dass die Ablehnung unter CDU-Anhängern auf 74 Prozent gewachsen ist (plus 12 Prozentpunkte). Etwas aus der Reihe fallen die FDP-Wähler*innen, die sich zwar zu 69 Prozent gegen die Enteignung aussprechen, aber inzwischen auch mehr Be­für­wor­te­r*in­nen in ihren Reihen haben: 28 Prozent (plus 19 Prozentpunkte).

Was ist mit der SPD?

Spitzenkandidatin Franziska Giffey versucht alles, um einen Erfolg des Volksentscheids zu verhindern. Zuletzt erklärte sie, Enteignungen seien für sie eine „rote Linie“ für Koalitionsverhandlungen und stellte damit eine hohe Hürde für die Fortsetzung eines rot-rot-grünen Regierungsbündnisses auf. Allerdings: Bei ihren potenziellen Wäh­le­r*in­nen verfängt Giffeys Stimmungsmache nicht. Im Gegenteil: Die Stimmung ist gekippt. Sprachen sich im April noch 55 Prozent der SPD-Anhänger*innen gegen die Enteignung aus, sind es nun nur noch 41 Prozent. Eine knappe Mehrheit von 43 Prozent findet die Vergesellschaftung dagegen gut.

Darf Giffey überhaupt ein solches Gesetz kategorisch ausschließen?

Spit­zen­kan­di­da­t*in­nen in der taz

Wie stehen die Berliner Spit­zen­kan­di­da­t*in­nen zum Volksentscheid? Welche Koalitionen streben sie an? Und wie ticken sie persönlich? Die taz Berlin hat die Spit­zen­kan­di­da­t*in­nen von Linken, CDU, SPD und Grünen im September zu Gesprächen in die taz-Kantine eingeladen. Den Anfang macht am Freitag, 3. September, Kultursenator Klaus Lederer (Linke). Die Veranstaltung, moderiert von taz Berlin-Chefin Anna Klöpper und taz Berlin-Redakteurin Susanne Messmer, beginnt um 19 Uhr. Kommen Sie vorbei und stellen Sie Ihre Fragen! Wegen Corona sind die Karten begrenzt: Bestellungen unter buchung@taz.de. Die Veranstaltung wird zudem live gestreamt. Eine Übersicht über alle Gesprächsrunden steht hier

Die Ankündigung, sich über einen demokratischen Mehrheitsentscheid hinwegsetzen zu wollen, ist ein Affront. Das Problem: Abgestimmt wird nicht über einen konkreten Gesetzentwurf, sondern über eine Aufforderung an den Senat, ein Vergesellschaftungsgesetz zu verabschieden. Für die kommende Landesregierung ist dies rechtlich nicht bindend. Giffey würde wohl versuchen, rechtliche Bedenken vorzuschieben, um ihr Nichthandeln zu legitimieren.

Schwächt das die ­Kampagne?

Für DWE-Sprecher Rouzbeh Taheri spricht aus Giffeys Aussage „die Verachtung für die Bevölkerung“. Sie berge die Gefahr, „demobilisierend“ zu wirken vor allem bei jenen, die überlegen, ob sie überhaupt zur Wahl zu gehen, ganz nach dem Motto: Das bringt ja eh alles nichts.

Mit welchem Gegenwind haben die Ent­eig­ne­r*in­nen noch zu kämpfen?

Die erwartete große Kam­pagne der Immobilienlobby gegen das Begehren ist bislang ausgeblieben, dennoch gibt es viele kleine Nadelstiche. Mehrere Wohnungsbaugenossenschaften lobbyieren gegen den Volksentscheid mit der Unterstellung, auch sie könnten betroffen sein – dabei sind sie als nichtprivate Akteure von dem Vorhaben explizit ausgenommen. Die CDU nährt dieses Lügenmärchen. Am Freitag haben 13 Verbände aus der Berliner Wirtschaft ihre Ablehnung erklärt. Unter dem Titel „Weiterdenken statt Enteignen“ heißt es, es gehe „um eine echte Weichenstellung: Für soziale Marktwirtschaft oder für Enteignung. Für gutes Miteinander oder für Polarisierung. Für Rechtssicherheit oder für Willkür.“

Gibt es eine Debatte über die Entschädigungshöhe?

Eine holzschnittartige. Die Geg­ne­r*in­nen verweisen auf die Kostenschätzung des Senats mit 28 bis 39 Milliarden Euro, ohne ins Detail zu gehen. Eine wissenschaftliche Analyse der verschiedenen Möglichkeiten der Vergesellschaftung von 240.000 Wohnungen, die vergangene Woche von einer Arbeitsgruppe um den Stadtsoziologen Andrej Holm vorgelegt wurde, fand wenig Beachtung – lediglich zwei Journalisten waren vor Ort. Dabei sind die von der Gruppe berechneten Entschädigungskosten von auf 14,5 bis 22,8 Milliarden Euro die solidesten Zahlen, die es bislang gibt. Immerhin die ­Rosa-Luxemburg-Stiftung versucht nächste Woche mit einer breiteren Fachöffentlichkeit ins Gespräch zu kommen und lädt zu einer Konferenz über „Machbarkeit, Entschädigungshöhe und haushaltsneutrale Finanzierbarkeit“ der Vergesellschaftung.

Was macht die Kampagne, um erfolgreich zu sein?

Alle Aktiven befinden sich im Wahlkampf und konzentrieren sich dabei auf die Außenbezirke. Hier ist die Zustimmung für ihr Vorhaben geringer und es wurden wesentlich weniger Unterschriften während des Volksbegehrens gesammelt. Gesetzt wird auf Haustürgespräche und Informationsmaterial. 300.000 Wahlkampfzeitungen und ebenso viele Flyer werden verteilt. Ab dem nächsten Wochenende fährt ein Bus mit dem Kampagnenlogo durch die Stadt und läuft der Werbespot auf Social Media und in einigen Kinos. Am Samstag beteiligt sich die Kampagne am Umverteilen-Block der Unteilbar-Demo, am 11. September an der großen Mietendemo.

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14 Kommentare

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  • 1G
    17900 (Profil gelöscht)

    Vergesellschaftung privater Immobilienkonzerne - ich bin absolut dafür, auch wenn es erstmal Geld kostet, aber das ist eine gute Investition in die Zukunft.

    Wieso gibt es eigentlich kaum noch das Modell der Betriebswohnungen? Früher was das ganz normal.



    Wer gute Leute will, muss auch was dafür tun.



    Schon vor Jahren habe ich jedes Jobangebot aus München sofort beiseite gelegt - die Mietkosten sind dort einfach astronomisch - SPD regiert seit Jahrzehnten die Stadt!

    Auch sind die Freuden der Freizügigkeit in Europa besonders in Berlin zu spüren. Zuzug stoppen, jedenfalls temporär bis es wieder bezahlbaren Wohnraum gibt.

  • Auch mal ein Artikel ohne die linksradikale Brille und wie der Rest der Republik auf dieses Spektakel



    Blickt



    www.spiegel.de/pol...-82d9-b7054ff280d8

  • TAZ: Dabei sind die von der Gruppe berechneten Entschädigungskosten von auf 14,5 bis 22,8 Milliarden Euro die solidesten Zahlen, die es bislang gibt.

    Herr Peter, könnten Sie das erläutern. Warum sind die Zahlen der Kampagne solider als die des Senats?

  • "Dabei sind die von der Gruppe berechneten Entschädigungskosten von auf 14,5 bis 22,8 Milliarden Euro die solidesten Zahlen"



    Das ist schlichtweg eine falsche Aussage ohne irgendwelche Fakten zu nennen, das ist nur ihre Meinung Herr Peter. Die Entschädigungskosten welche von Herrn Holm berechnet werden lassen eine große Komponente aus und zwar den Marktwert der Wohnungen. Das ist in meinen Augen ein großer Fehler ich habe in meinen Recherchen keine einzige Enteignung gefunden bei welcher der Marktwerte nicht zu Grunde gelegt wurde, bzw darüber entschädigt wurde. Bitte nennen Sie doch mal ein Beispiel ! Guter Journalismus beruht auch auf Fakten und nicht nur Meinung. Der aktuelle Marktwert für Bestandswohnungsportfolios liegt momentan je nach Lage und Zustand zwischen 30 und 50 fachen Wert der Wohnungsjahresmieten und nicht wie in Herrn Holms Analyse beim 15 fachen Wert!!

  • Woher kommt eigentlich diese naive Zuversicht, dass Genossenschaften da einfach so von den Regelungen ausgenommen werden können, ohne dass das von Gerichten sofort einkassiert wird? Und falls doch, gründet jedes Immobilienunternehmen eine eigene Genossenschaft und wird da Mitglied (ja, auch Firmen können selbstverständlich Mitglied einer Genossenschaft sein, das ist gesetzlich so festgelegt).

  • Die entscheidende Frage fehlt: "Wie wird sich das Ergebnis der Abstimmung auf die Anzahl neugebauter Wohnungen auswirken?" Also: Werden private Investoren noch Geld in den Wohnungsbau stecken? Wäre das Geld für Entschädigungen nicht besser im Neubau von Sozialwohnungen investiert? Denn letztlich kann es bei einem Nachfrageüberhang nur dann ausreichend bezahlbare Wohnungen geben, wenn das Angebot massiv steigt, sonst profitieren nur diejenigen, die schon eine passende Wohnung haben.

    • @Ruediger:

      Nun sind allerdings die großen Immobilienfirmen nicht damit hervorgetreten neuen (bezahlbaren) Wohnraum zu schaffen. Im Gegenteil bestand deren Bautätigkeit gewöhntlich in der (Luxus)sanierung oder auch der Vergrößerung bestehender Wohnungen ... Ihr Immobilienportfolio vergrößern diese Konzerne ganz überwiegend durch Aufkäufe.







      Insofern ist ihre Schlussfolgerung dass eine erfolgreiche Vergesellschaftung der großen Immobilienkonzerne den sozialen Wohnungsbau beeinträchtigen würde überhaupt nicht treffend. Das war nie deren Aktionsfeld.

      Außerdem muss eine Enteignung keineswegs zum Verkehrswert erfolgen - die Kosten können also weit niedriger liegen können als in den verschickten Senatsinformationen behauptet...



      Nach Vorschlag der Kampagne sollen die Enteignungskosten den Haushalt einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) belasten und vollständig durch die Mieten refinanziert werden. Eine AöR bleibt zugleich an ihren gemeinnüzigen Zweck gebunden und presst Mieter*innen keine Profite ab. Die öffentlichen Haushalte würden nicht belastet ... die Enteignung ist damit überhaupt kein Finanzierungsausschluss für öffentliche Investitionen in den sozialen Wohnungsbau - da irren sie

      Im Übrigen hat die Enteignungskampagne niemals behauptet, dass die Sozialisierung von privatem Wohneigentum mit über 3000 Einheiten den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in der Stadt zu decken vermöge. Aber mit der Enteignung von 12 % der Wohnungen dieser Stadt würde dauerhaft günstiger, öffentlicher Wohnraum gesichert. Damit ginge in jedem Fall auch eine Kräfteverschiebung auf dem Berliner Wohnungsmarkt einher.

      Selbstverständlich muss auch das öffentliche Engagement für den sozialen Wohnungsbau noch um ein vielfaches gesteigert werden. Es gilt jahrzehntelange Versäumnisse aufzuholen und den jählichen Wegfall von Sozialwohnungen auszugleichen

      ... Für die Mietaktivistas werden sich nach dem Volksentscheid, bis zum und nach dem Vergesellschaftungsgesetz noch viele Spielwiesen auftun ...

      • 1G
        14390 (Profil gelöscht)
        @LuckyLulu :

        „Selbstverständlich muss auch das öffentliche Engagement für den sozialen Wohnungsbau noch um ein vielfaches gesteigert werden. Es gilt jahrzehntelange Versäumnisse aufzuholen und den jählichen Wegfall von Sozialwohnungen auszugleichen.“

        Und wovon soll das bezahlt werden, nachdem der desolate Berliner Landeshaushalt durch die Entschädigungszahlungen mit einem zweistelligen Milliardenbetrag belastet worden ist?



        Berlin hat kein Geld und hängt am Tropf des länderfinanzausgleichs. Die Diskussion, ob bei einer Enteignung/Vergesellschaftung nun 20 oder 35 Milliarden Euro als Entschädigung gezahlt werden müssen, ist insoweit dem akademischen Elfenbeinturm entsprungen, als daß das Land Berlin weder über die eine, noch über die andere Summe verfügt!

        • 1G
          17900 (Profil gelöscht)
          @14390 (Profil gelöscht):

          "Und wovon soll das bezahlt werden, nachdem der desolate Berliner Landeshaushalt durch die Entschädigungszahlungen mit einem zweistelligen Milliardenbetrag belastet worden ist? "

          Wären "Berlin-Anleihen" ein Weg?

    • @Ruediger:

      Einen Nachfrageüberhang nach bezahlbarem Wohnraum gibt es in den Metropolen seit mindestens 15, 20 Jahren. Neubauprojekte bedienen dennoch und trotz seit Jahren immer weiter ansteigender Mieten vor Allem den besonders lukrativen Premium-Markt. Es sieht also so aus als ob die unsichtbare Hand doch eher an Profiten als an der Befriedigung von Grundbedürfnissen orientiert ist. Und so richtig es auch ist, dass die anhaltende Misere auch Resultat des staatlichen Rückzugs aus dem sozialen Wohnungsbau ist, sollte man dennoch nicht übersehen, dass ein Modell das den profitablen Teil des Marktes privaten Investoren überlässt und den Rest über die öffentliche Hand finanziert wieder einmal darauf hinausläuft Gewinne zu privatisieren und Verluste zu sozialisieren.

  • Es ist schon irgendwie traurig, dass die SPD, eine angebliche Arbeiterpartei, eine Frau als Spitzenkandidatin aufstellt, welche nachweislich betrogen hat, um sich einen Doktortitel zu ergaunern. Dass die Dame nicht von sich aus die Konsequenzen zieht, und sich aus allen politischen Ämtern verabschiedet ist ja eine Sache, aber dass die SPD dies dann auch noch durchwinkt...vor allem wenn Fr. Giffey im Endeffekt nur Politik für globale Hedgefonds und Fondsgesellschaften, welche große Teile der Berliner Wohnungen als nette Kapitalanlage sehen, macht... Aber gut, besser als Cum-Ex-Scholz ist sie wohl. xD

  • Dem Autor und vielen weiteren Beteiligten empfehle ich einen Blick ins Grundgesetz. Es könnte sich hierbei nur um eine Enteignung gem. Art 14 handeln, eine Vergesellschaftung nach Art 15 ist nicht möglich, denn die ist auf Grund, Produktionsmittel und Bodenschätze begrenzt. Und wo der Nutzen für das Gemeinwohl liegen soll, konnte mir bisher keiner schlüssig erklären. Falls es zu dieser Enteignung kommt, sehen sich die Beteiligten ohnehin vor dem Verfassungsgericht wieder. Und da hat ja das Land Berlin erst kürzlich einschlägige Erfahrungen gemacht.

    • @OutbackerAS:

      Also ich nehme mal an sie sind nicht Jurist*in und ich bin das auch nicht ... aber ihr Kommentar ist doch sehr pauschal abgefasst. In jedem Fall gibt es da juristisch ganz andere Bewertungen des Art. 15 GG.



      Das SPD Organ "Vorwärts" dürfte nun gerade nicht im Verdacht stehen der DW & Co enteignen Kampagne ungebrochen positiv gegenüber zu stehen - tut sich die Sozialdemokratie doch bekanntlich schwer mit der konsequenten Maßnahme. Dennoch bezieht sich deren rechtspolitischer Korrespondent Christian Rath gerade auf Artikel 15 der rechtlich die Sozialisierung ganzer Wirtschaftsbranchen erlaubt und schließt hier den Immobiliensektor ein ...

      Ich will ja nicht ausschließen das da verschiedene juristische einschätzungen virulent sind, aber ihre Argumentation schließt Optionen aus die das Grundgesetz offensichtlich durchaus als Möglichkeit einschließt ... auch wenn die Enteignungsoption auf Wohnraum ein historisches Novum ist.



      (www.vorwaerts.de/a...-steht-grundgesetz )

      • 1G
        14390 (Profil gelöscht)
        @LuckyLulu :

        Das Problem ist, daß eben keine ganze Wirtschaftsbranche sozialisiert wird, sondern nur einzelne Betriebe ab einem bestimmten Bestand an Wohnungen. Und genau da wird schon eines der ersten Probleme liegen.