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Strafverfolgung eines LinkenabgeordnetenRepression gegen Be­ob­ach­te­r

Ein parlamentarischer Beobachter muss vor Gericht, weil er Klimaproteste begleitet hat. Die Linke will nun die Rechte von Abgeordneten stärken

Beutin geriet ins Visier als Ende Gelände Teile von Datteln IV besetzte Foto: Björn Kietzmann

Hamburg taz | Für De­mons­tran­t*in­nen kann es ein Schutz vor Repressionen sein, auch Jour­na­lis­t*in­nen können von der Anwesenheit parlamentarischer Be­ob­ach­te­r*in­nen profitieren. Abgeordnete des Bundestags oder von Landtagen begleiten immer wieder Protestaktionen, um zwischen Po­li­zis­t*in­nen und De­mons­tran­t*in­nen zu vermitteln, mögliches Fehlverhalten der Ordnungskräfte zu dokumentieren oder zu unterbinden.

Aber nicht immer klappt das – manchmal geraten die Par­la­men­ta­rie­r*in­nen selbst ins Visier der Sicherheitsbehörden. Dem schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten Lorenz Gösta Beutin, in der Linksfraktion zuständig für Energie- und Klimapolitik, entzog der Bundestag im März die Immunität, weil Beutin im Februar 2020 eine Protestaktion am Kohlekraftwerk Datteln 4 in Nordrhein-Westfalen begleitet hatte.

Die Betreiberfirma des Kraftwerks, Uniper, zeigte ihn und 102 andere Personen, die das Gelände betreten hatten, wegen Hausfriedensbruchs an. „Aktionen, die die Sicherheit unserer Mitarbeiter oder die Funktionsfähigkeit unserer Anlagen gefährden, können wir nicht hinnehmen“, sagt ein Sprecher des Unternehmens der taz. Am 12. August muss Beutin sich deshalb in Recklinghausen vor Gericht verantworten.

Für den Abgeordneten Beutin ist das ein klarer Versuch, Klimaproteste zu kriminalisieren, mitsamt den Beobachter*innen. „Parlamentarische Beobachtung ist der gelebte Schutz des Grundgesetzes“, sagt Beutin. „Die Kontrolle der exekutiven Gewalt staatlicher Sicherheitskräfte ist eine Kernaufgabe des Parlaments.“

Raus aus der Grauzone

Der Abgeordnete sieht das Strafverfahren in einer Reihe mit anderen Einschnitten in die Versammlungsfreiheit, die gerade die Klimabewegung besonders hart treffen. Da sei zum einen das in NRW geplante Versammlungsgesetz, das massive Einschnitte für De­mons­tran­t*in­nen vorsieht. So soll nach den Plänen von Innenminister Herbert Reul (CDU) das Tragen uniform­ähnlicher Kleidung, wie auch die weißen Maler­anzüge von Ende Gelände, verboten werden, ebenso Blockadetrainings vor Demonstrationen. Unter anderem Klima­schüt­zer*in­nen, Jugendverbände, Gewerkschaften und Fußballfans kritisieren den Gesetzesentwurf.

Mit der parlamentarischen Beobachtung habe er bislang noch nie Probleme gehabt, sagt Beutin. Das liege aber nicht an einer rechtlichen Regelung, sondern vielmehr an der Akzeptanz und dem Respekt, den er bei solchen Einsätzen von De­mons­tran­t*in­nen und Po­li­zis­t*in­nen erfahre.

Oft hätten er und seine Kol­le­g*in­nen durch ihre Anwesenheit Situationen entschärfen und Eskalationen vermeiden können. Nun reiche das offenbar nicht mehr aus. Gemeinsam mit dem Bundesvorsitzenden der Linksfraktion, Dietmar Bartsch, fordert er eine rechtliche Stärkung der Par­la­men­ta­rie­r*in­nen bei Demobegleitungen. Bislang befänden sich solche Einsätze in einer Grauzone.

So dürfen Par­la­men­ta­rie­r*in­nen zwar nicht in Gewahrsam genommen werden oder ihre Wohnungen und Büros durchsucht werden, solange sie Immunität genießen. Allerdings ist es ihnen auch nicht erlaubt, Maßnahmen wie Räumungen beiwohnen, wenn sich die Polizei dadurch eingeschränkt fühlt.

Unwissen bei der Polizei

Der Fall von Beutin stehe exemplarisch für die „ungerechtfertigte Kriminalisierung von Man­dats­trä­ge­r*in­nen in Bund, Land und auf kommunaler Ebene bei der Ausübung der parlamentarischen Beobachtung“, schreiben Bartsch und Beutin in ihrem Positionspapier. Oft wüssten Po­li­zei­be­am­t*in­nen nicht, wie sie im Einsatz mit Abgeordneten zu verfahren hätten. Regierungen und Staatsanwaltschaften könnten die Unklarheit nutzen, um unliebsame Par­la­men­ta­rie­r*in­nen zu kriminalisieren.

Dabei gehe es den Linkenpolitikern nicht um Sonderrechte für Abgeordnete, sondern um „den Schutz vor unverhältnismäßiger Strafverfolgung von Volks­ver­tre­ter*in­nen“. Sie fordern die Einrichtung einer Ex­pert*in­nen­gruppe, die eine Gesetzesänderung zur Stärkung der parlamentarischen Beobachtung noch vor der Bundestagswahl erarbeiten soll.

Aber auch auf der aktuellen Gesetzesgrundlage hätte die Staatsanwaltschaft von einer Anklage absehen müssen, findet Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der Beutin in dem Verfahren vertritt. „Als Parlamentarier muss es möglich sein, Massendemonstrationen zu beobachten“, sagte er der taz. Es sei schon auffällig, dass gerade in einer Zeit, in der die Klimabewegung so stark und relevant sei, auf mehreren Ebenen verschärft gegen sie vorgegangen werde.

Das sieht der zuständige Bochumer Oberstaatsanwalt Paul Jansen anders. Von den 102 Anzeigen, die im Rahmen des Protests am Kraftwerk im Februar 2020 eingegangen seien, habe man einen Großteil der Beschuldigten nicht identifizieren können, wie er der taz sagte. Die übrigen behandele man alle gleich.

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4 Kommentare

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  • Die Immunität berechtigt doch aber nicht zu Gesetzesverstößen,wie bspw. Hausfriedensbruch,auch wenn diese nur "begleitend" geschehen. Man kann sich ja auf "Der Zweck heiligt die Mittel" berufen,das ist aber nur eine moralisch-ethische Legitimation. Die auf etwas wackeligen Füßen steht,da sie sehr von der jeweiligen Weltsicht abhängt.



    In einem demokratischen Rechtsstaat sind die geltenden Gesetze für alle verbindlich. Nun steht es ja jedem individuell frei sich an diese zu halten oder nicht. Besonders wenn man die bestehende Gesellschaftsordnung ablehnt und verändern möchte,ist es in sich logisch und moralisch legitim sich auch nicht an alle Gesetze dieser Ordnung zu halten. Vor allem an jene ,die man als repressiv empfindet. Was natürlich trotzdem nicht die Anwendung dieser Gesetze auf einen selber verhindert.



    Als Parlamentarier hat man sich jedoch auf die Spielregeln der "Freiheitlich-Demokratischen- Grundordnung" ( Bewußte Großschrift!) eingelassen.Bei trotzdem verübten Verstößen gegen geltende Gesetze der demokratisch- bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft, ist man dann i.d.R. auch der Strafverfolgung unterworfen(Aufhebung der Immunität) zusätzlich wird die "moralische Legitimation" erst recht fragwürdig.



    Natürlich ist es möglich Gesetze nach demokratischen Regeln zu ändern. Man könnte also durchaus die Begleitung /Beobachtung von Aktionen durch Abgeordnete für diese als völlig rechtens erklären. Zu bedenken ist das dieses für alle Abgeordneten gilt. Also auch für die jener Partei, deren Treue zum Grundgesetz offiziell angezweifelt wird. Man könnte dann AfD-Parlamentariern auch nicht die Begleitung rechtsradikaler Aktionen juristisch ankreiden. Wenn man damit klarkommt...

  • "Die übrigen behandele man alle gleich". Bei solchen Aussagen muss ich immer lachen. Seit wann denn? muss man fragen. Jetzt wo FFF, Ende Gelände und co immer häufiger Klimaproteste starten, schärft die Gegenseite die Messer. Dass Staatsanwälte mehr auf deren Seite stehen, ist nicht neu!

    • 1G
      14390 (Profil gelöscht)
      @joaquim:

      Ihnen ist aber schon klar, daß die Staatsanwaltschaft nicht von Amts wegen tätig geworden ist, sondern nachdem die Betreiberfirma des Kraftwerks, mithin eine private (juristische) Person, Anzeige erstattet/Strafantrag gestellt hat.

  • Dass es grade die C-Parteien mit der Rechtsstaatlichkeit nicht immer so genau nehmen ist belegt.



    Dass der Wähler das nicht merkt ein Mysterium.



    Oder Dummheit.