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Dynamische Lage

„Querdenker“ gehen gegen Demoverbot vor. Entscheidung bei Redaktionsschluss noch offen

Nach dem Verbot von zwölf Demonstra­tio­nen am ­Wochenende in Berlin sind aus dem „Querdenker“-Milieu drei Eilanträge beim Verwaltungsgericht eingegangen (Stand Freitag 14.20 Uhr). Alle sind gegen Versammlungsverbote am Sonntag gerichtet. Darunter befindet sich auch die Demonstration der Stuttgarter Initiative „Querdenken 711“, die auf der Straße des 17. Juni mit 22.500 Teilnehmern angemeldet worden war.

Über alle Anträge werde im Laufe des Freitags entschieden, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts auf Nachfrage der taz. Bis Redaktionsschluss war noch keine Entscheidung ergangen. Der Sprecher ging davon aus, dass möglicherweise noch mehr Eilanträge gegen die Verbote beim Gericht eingehen werden.Die Polizei hatte am Donnerstag zwölf für das Wochenende geplante Versammlungen aus der Co­ro­na­kri­ti­ker-Sze­ne verboten. Begründet wurden die Verbote mit bewussten Verstößen gegen die Infektions- und Abstandsregeln bei „Querdenken“-Versammlungen in der Vergangenheit. In Abwägung sämtlicher Interessen habe man die Verbote aussprechen müssen, so die Begründung der Polizei.

„Querdenken 711“-Gründer Michael Ballweg hatte in den sozialen Netzwerken angekündigt, bei einem Versammlungsverbot würden alle gerichtlichen Instanzen genutzt. Ungeachtet der Verbote mobilisiert die „Querdenken“-Szene weiter für Berlin. In einem ursprünglich vertraulichen „Notfallkonzept“ der Stuttgarter Ini­tia­tive heißt es, im Falle eines Verbots sollen die Teilnehmer trotzdem zur Straße des 17. Juni kommen.

Die Polizei sprach von einer dynamischen Lage. Man bereite sich auf ein kräfteintensives Wochenende vor. (epd, taz)

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