: Des VolksBegehren
Zahlen, Ziele, Ausnahmen, Kosten
Am 25. April hatte sie die Unterschriftensammlung für die Zulassung eines Volksbegehrens gestartet: Dann hatte die Initiative „Volksentscheid Berlin autofrei“ sechs Monate Zeit, um mindestens 20.000 BerlinerInnen zur Unterschrift zu bewegen. Schon nach der Hälfte der Zeit war man nun der Ansicht: Es reicht. Am Donnerstag sollen die Listen der Senatsinnenverwaltung überreicht werden, im Umfeld der Initiative ist von rund 40.000 gesammelten Unterschriften die Rede.
Ziel des von „Berlin autofrei“ vorgelegten Gesetzentwurfs ist, „die Umweltzone von nicht notwendigem Autoverkehr“ zu befreien. Dazu sollen alle landeseigenen Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings zu „autoreduzierten Straßen“ umgewidmet werden, auf denen grundsätzlich nur der Umweltverbund aus Fuß-, Rad- und Nahverkehr unterwegs sein darf. Über die Bundesstraßen wie die B1 und die B96 hat das Land keine Verfügungsgewalt.
Der Gesetzentwurf unterscheidet nicht zwischen Verbrenner- oder Elektroautos. Ausnahmen soll es für alle Fahrten mit öffentlichen Belangen, Lieferverkehr und Taxis geben, ebenso für mobilitätseingeschränkte Menschen oder Menschen, die etwa geltend machen können, dass sie einer diskriminierten Gruppe angehören und sich im öffentlichen Raum nicht sicher fühlen. Für alle anderen soll vorerst eine begrenzte Anzahl privater Fahrten erlaubt sein.
Während der Senat die entstehenden Kosten auf „mehrere hundert Millionen Euro“ schätzt – unter anderem, weil der ÖPNV massiv ausgebaut werden müsste –, spricht die Initiative selbst von „einmalig 0,62 Millionen“ und „jährlich rund 5 Millionen Euro“. Dem stünden jährliche Einsparungen in Höhe von rund 425 Millionen Euro gegenüber. (clp)
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