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Der Vorsitzende Richter Christoph Koller (l.) am dritten Verhandlungstag im Prozess gegen Franco A Foto: Thomas Lohnes/getty images/Pool/dpa

Franco A. im ProzessDonnerwetter im Gericht

Im Prozess um die mutmaßlich geplanten Terroranschläge redet der rechtsextreme Bundeswehroffizier Franco A. viel und sagt doch wenig.

Daniel Schulz
Sebastian Erb
Von Daniel Schulz und Sebastian Erb aus Frankfurt/m

A m vierten Verhandlungstag reicht es dem Vorsitzenden Richter. „Wir müssen jetzt was Organisatorisches besprechen“, so beginnt Christoph Koller seine Ansprache an den Angeklagten. Er sagt, Franco A. habe bisher nicht einmal das eingeräumt, was laut Aktenlage eigentlich klar sei. Er habe auch nicht sehr viel dazu beigetragen, die vielen Ungereimtheiten aufzuklären, die sich aus seinen Erzählungen und aus der Beweislage ergeben.

Ganze sieben Minuten lang redet Koller. Nur ein frühes Geständnis wirke strafmildernd, erklärt er. Sein freundliches Donnerwetter endet mit den Sätzen: „Das ist Zeitverschwendung.“ Und: „Soll da jetzt eine umfangreiche Einlassung kommen oder nicht?“ Stille. Zehn Sekunden, zwanzig, so lange, bis Koller fragt, ob denn mal eine Pause angebracht sei.

Der Prozess gegen Franco A. vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main ist ein außergewöhnlicher Prozess. Ein Offizier der Bundeswehr steht wegen Rechtsterrors vor Gericht. Und genau dieser Offizier hat 15 Monate lang ein Doppelleben geführt, und zwar als syrischer Geflüchteter. Franco A. behauptet, er habe so die Schwächen des deutschen Asylsystems offenlegen wollen. Der Generalbundesanwalt wirft ihm vor, er habe diese Tarnidentität für einen Anschlag verwenden wollen, um den Hass gegen Geflüchtete weiterzuschüren.

Bis zum Tag von Kollers Ansprache, Dienstag vor einer Woche, scheinen Franco A.s Verteidiger eine mehr oder weniger klare Strategie zu verfolgen: Sie wollen der Anklage eine eigene Erzählung entgegensetzen. Ausführlich schildern sie, wie Franco A. in die Welt blickt und wie sein Umfeld auf ihn. Er sei ein politisch Neugieriger und Suchender und in jedem Fall: harmlos. Sein äußerliches Auftreten passt dazu. Die Haare trägt er als langen Zopf, die Hemden kariert in Grün und Rot, manchmal kommt er auch im hellen Sommeranzug, Modestil Katholikentag. In den Verhandlungen sitzt er, der in Offenbach wohnt, allein. Soweit erkennbar, ist niemand aus seiner Familie oder dem Freundeskreis da. Er nennt Personen meist nur mit abgekürzten Namen, weil er sie nicht mit reinziehen wolle.

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Pistole beim Pinkeln gefunden

Im Saal stellt er sich als kritisch gegenüber der Politik dar, Angela Merkel etwa habe „quasiautokratisch“ als Kanzlerin „gegen die Interessen der BRD“ gehandelt, als Deutschland nahezu eine Million geflüchtete Menschen vor allem aus Syrien aufnahm. Franco A. sei kein Gewalttäter, das ist die Linie der Verteidigung, dieses Narrativ spinne nur die Bundesanwaltschaft, die von der Bundesregierung gelenkt und, verschwörerisch verbunden mit den Medien, ihn hinter Gitter bringen wolle. Eine Opfererzählung.

Eigentlich, so sagen es Franco A. und seine Verteidiger des Öfteren, könnte man das hier doch schnell abhandeln. Aber wie soll das funktionieren, wenn man zu den für das Verfahren relevanten Punkten so wenig preisgibt?

Da wäre zum Beispiel die Pistole der Marke M. A. P. F., die Franco A. im Februar 2017 beim Pinkeln in einem Gebüsch in Wien gefunden haben will. Sicher ist, dass er die Pistole danach auf einer Toilette des Flughafens versteckte. Als er sie später wieder abholen wollte, tappte er in eine Falle der österreichischen Polizei. So flog Franco A. überhaupt erst auf, denn die Überprüfung seiner Fingerabdrücke in Deutschland ergab, dass diese zu einem Mann passen, der angeblich aus Syrien geflohen war.

Den Besitz dieser Pistole, geladen mit sieben Schuss, hat Franco A. eingeräumt, ebenso, dass er als syrischer Flüchtling widerrechtlich Sozialleistungen kassiert hat. Darüber hinaus gab er zu, 1.090 Schuss Munition besessen zu haben sowie 51 Spreng- und Knallkörper. Das war faktisch ohnehin nicht mehr zu leugnen.

Franco A. redet gerne und ausführlich

Relevanter für das Verfahren aber ist, wie er an diese Pistole kam. Die Geschichte vom Zufallsfund beim Pinkeln hat er der österreichischen Polizei erzählt. Selbst versucht A. diese Darstellung inzwischen zu vermeiden, er liefert aber auch keine neue. „Ich hab da einige Schwierigkeiten damit“, sagte der Vorsitzende Richter Koller am Dienstag der vergangenen Woche, als das siebenminütige Donnerwetter über dem Gerichtssaal niedergeht. Vielleicht sei es ja so gewesen, aber er finde es „nicht so plausibel“. Ebenso leuchte ihm nicht ein, „dass man die Waffe dann vergisst und die weiter in der Jacke hat“.

Gerne und ausführlich redet Franco A. vor Gericht über Dinge, die mit dem Fall höchstens indirekt zu tun haben, etwa darüber, dass CDU und CSU ihre flüchtlingspolitischen Versprechen nicht umgesetzt hätten.

Auch von seinem Doppelleben als Flüchtling hat er ausführlich erzählt. Wie er sich eine Geschichte von einem französischsprachigen Syrer zusammengoogelte, der in seinem Mikrokosmos selten Arabisch sprach. Franco A. spricht fließend Französisch, weil er für seine Offiziersausbildung mehrere Jahre in Frankreich war, und er hat dort auch ein bisschen Arabisch gelernt. Es habe aber nie tiefer gehende Nachfragen gegeben. So klingt es auch in der Tonaufnahme seiner Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die A. angefertigt hat und die im Gericht abgespielt wird Und so schlüpfte A. regelmäßig in diese Rolle, nahm seinen Flüchtlingsrucksack mit Dokumenten, Klamotten und Smartphone und fuhr nach Bayern, wo ihm eine Unterkunft zugeteilt worden war. Er habe das deshalb so lange gemacht, sagt A., weil der Schutzstatus erst im Januar 2017 rechtskräftig wurde – kurz bevor seine Pistole im Wiener Flughafen gefunden wird. Nachdem Franco A. dort festgenommen wird, darf er zunächst wieder gehen. Im April 2017 wird er dann unter Terrorverdacht verhaftet und sitzt mehrere Monate in Untersuchungshaft.

Im Gespräch mit Journalist:innen: der Angeklagte Franco A. vor Prozessbeginn Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Zu seiner Person will Franco A. zunächst nichts sagen. Aber dann macht er es doch, berichtet von seiner Zeit an der Militärakademie Saint-Cyr in Frankreich, von der Ausbildung in den Alpen bis zum Dschungelkampf in Französisch-Guyana, wie sie zu Feierlichkeiten in der Schuluniform nach Paris fuhren und was er bei Studienaufenthalten in England erlebte. „Welche besonderen militärischen Fähigkeiten hat jemand, der diese Ausbildung gemacht hat?“, fragt Richter Koller. „Ich bin militärischer Laie.“

Geschickte Vorgehensweise des Richters

Da antwortet Franco A. gerne, wie ein Sachverständiger. Ein Kommandolehrgang sei Teil der Ausbildung gewesen, er habe Nahkampf gelernt und wie man Kommandoaktionen plane, Hinterhalte und Handstreiche. „Können Sie das mit dem Hinterhalt noch mal erklären?“, fragt der Richter.

Dass Franco A.s Strategie immer weniger verfängt, liegt auch an der geschickten Vorgehensweise des Richters. Christoph Koller drängt nicht und bleibt zuvorkommend. „Wenn wir über die Tatsachen einig sind, hören wir uns gerne auch ihre Motivlage an“, sagt er einmal. „Ist doch schön, dass wir so ins Gespräch kommen.“ Zwischendurch schmeichelt er Franco A. fast schon ein bisschen mit positiven Bemerkungen aus den Akten. Abiturnote: 1,5 und Studienabschluss als Zweitbester, „physisch gut drauf“.

Sie sagen, Sie sind kein Rechtsextremist, Sie haben keine völkisch-nationalistische Haltung?

Christoph Koller, Vorsitzender Richter

Sobald Franco A. ins Reden kommt, redet er so viel, dass er mitunter die Kontrolle zu verlieren scheint. Etwa als es um seine Masterarbeit geht, die ein Gutachter als einen „radikalnationalistischen, rassistischen Appell“ bezeichnet hat. Er sagt, es sei ihm wichtig gewesen zu betonen, dass es bei Subversion „neben dem kulturellen Aspekt auch einen ethnischen Aspekt gibt“.

Der Richter fragt nüchtern nach: „Sie sagen, Sie sind kein Rechtsextremist, Sie haben keine völkisch-nationalistische Haltung?“

Irritiert bis zur Bockigkeit

Nein, sagt Franco A., er habe auch das Individuelle im Blick. „Abstammungstechnisch“ gebe es schon Unterschiede zwischen den Menschen. Ein Rassist sei aber nur jemand, der allein auf dieser Grundlage Menschen und Sachverhalte einordne. „Das liegt mir fern. Aber das zu verleugnen liegt mir ebenso fern.“

Seit jenem Dienstag, als der Richter sein Donnerwetter loslässt, kann Franco A. nicht mehr ungestört referieren. Er lässt sich unter dem Eindruck der Ermahnung tatsächlich länger ein – und gesteht, dass er drei weitere Waffen illegal besessen hat. Darunter ist ein Schnellfeuergewehr G3, das lange das Standardgewehr der Bundeswehr war. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm zwar den Besitz dieser Waffen vor, sie wurden aber nicht gefunden.

Richter Koller hakt nach, er fragt, woher er die Waffen hat, seit wann und wo gelagert. Mit seinen Einwänden wie dem, dass 75 Prozent der Munition „nicht letal“, also nicht tödlich gewesen sei, kann Franco A. sich keinen Raum mehr zur Selbstdarstellung verschaffen, und das irritiert ihn bis zur Bockigkeit. Als der Richter nicht lockerlässt, sagt Franco A., er habe den Besitz doch gestanden; von wem er die Waffen habe, sei doch wohl irrelevant.

Danach liefert sich A. noch ein Wortduell mit der Vertreterin des Generalbundesanwalts, die selten etwas sagt. Franco A. möge doch Tatsachen vortragen, über deren Wichtigkeit entscheide das Gericht. Er, pampig: „Warum wird mir verwehrt, das zu sagen?“ Und: „Dann kann ich auch zu Hause bleiben“ – als sei das hier ein freiwilliger Debattierklub.

Hart nachfragen, nicht mehr reden lassen

Es kommt heraus, dass Franco A. diese Waffen spätestens im Sommer 2016 besessen hat. Das ist entscheidend, weil er in jenem Sommer nach Berlin fährt, und zwar nach Mitte in die Tiefgarage der dort ansässigen Amadeu Antonio Stiftung. Die Stiftung setzt sich unter anderem gegen Rechtsextremismus und Rassismus ein. Ihre Vorsitzende Anetta Kahane ist eine Hassfigur in rechtsextremen Kreisen, sie erhält regelmäßig Morddrohungen. Ihr Name steht neben denen anderer Po­li­ti­ke­r:in­nen wie Heiko Maas und Claudia Roth auf mehreren Zetteln und Seiten von Notizbüchern, die die Er­mitt­le­r:in­nen bei Franco A. sichergestellt haben. Die Bundesanwaltschaft vermutet, dass diese Personen als Anschlagsziele auserkoren wurden. Franco A. bleibt bei seiner Darstellung, er habe das Gebäude aufgesucht, um mit Anetta Kahane zu reden, und seine Waffen habe er in Berlin nicht dabeigehabt.

Der Angeklagte Franco A. (l.) im Oberlandesgericht Frankfurt Foto: Thomas Lohnes/Pool/reuters

Was Franco A. nicht verraten will: Wo sind diese Waffen jetzt? Wer hat sie? Er sagt nur, er sei sie losgeworden.

Die Munition und Sprengkörper wurden bei einem Kumpel von ihm gefunden, Mathias F., der deswegen bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Er sollte an diesem Donnerstag aussagen, aber die Zeit ist zu knapp. Auch Maximilian T. ist als Zeuge geladen, ein Bundeswehrkamerad von Franco A. und der Bruder seiner Lebensgefährtin. Er war gemeinsam mit Franco A. der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verdächtigt. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt. Weil er sich selbst belasten könnte, darf er zu fast allem, was den Tatvorwurf gegen Franco A. betrifft, die Aussage verweigern. Eine Frage nur stellt ihm der Vertreter des Generalbundesanwalts: Gab es ein Gespräch zwischen T. und Franco A. bei dem dieser gesagt hat, das deutsche Sozialsystem sei „durch unzureichend integrierte Einwanderer geschwächt“? So habe T. das dem Militärgeheimdienst MAD erzählt. T. sagt, er könne sich an so etwas nicht erinnern.

Hart nachfragen, nicht mehr reden lassen. Franco A. scheint mit der neuen Linie des Gerichts schwer umgehen zu können. Er wird blass, und sein Gesicht verkrampft sich, wenn er solche Ansagen vom Vorsitzenden Richter bekommt, aber spätestens beim nächsten Termin redet er wieder wie am Anfang von sich – als einem kritischen Geist, aber harmlos.

Nach einer Pause wird Franco A. ganz still

Dass diese Strategie vielleicht nicht fruchtet, haben auch seine Anwälte erkannt, immer wieder reden sie auf ihn ein. Nach der richterlichen Ermahnung am Dienstag nimmt sich einer seiner Verteidiger Franco A. auf dem Hof zur Brust, über eine Stunde lang. Einen Satz sagt er so laut, dass ihn alle hören können, die diese Szene beobachten: „Das interessiert hier aber niemanden.“

Vielleicht haben die Anwälte bis zu diesem Tag mit mehr Entgegenkommen von Christoph Koller gerechnet. Denn der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts, dem er damals schon angehörte, lehnte im Sommer 2018 das Ansinnen des Generalbundesanwalts ab, gegen Franco A. wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu verhandeln. Ein Kernargument: Franco A. habe so viele Monate Zeit für die Planung gehabt und doch keine Tat begangen. Der Bundesgerichtshof ließ diese Anklage dann doch zu. Mehrfach betonte der Vorsitzende Richter Koller im jetzigen Verfahren, dass Zeit vergangen sei und er nun aufklären wolle.

Womöglich haben Franco A.s Verteidiger den Effekt des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke auf die Perspektive der Rich­te­r:in­nen unterschätzt. Da ließ sich der Täter sogar mehrere Jahre Zeit, bevor er zuschlug. Vier der Richter:innen, die im Fall Franco A. entscheiden, sind dieselben wie im Lübcke-Prozess, der damalige Vorsitzende ist inzwischen in Pension.

Nach einer Pause wird Franco A. still. Er reißt sich jetzt nicht mehr darum, Notizen vorzulesen wie Granate, Asylant, werfen lassen, filmen oder „Secret Relationships Blacks and Jews“

Am Dienstag dieser Woche sitzt Franco A. wieder im Gerichtssaal. Es geht um Motorräder, Orte, Namen und Waffen, er soll das Gekrakel auf seinen Zetteln erklären. Warum steht das Wort „Schrotflinte“ auf dem gleichen Blatt wie die Namen von Anetta Kahane und Heiko Maas? Wieso tauchen diese und weitere Namen auf mehreren Blättern auf? Was bedeuten Sätze wie: „Wir befinden uns an einem Punkt, an dem wir noch nicht handeln können, wie wir es wollen“? Franco A. erzählt gern und lang, wann er angeblich welches Motorrad wohin gefahren hat und dass er sich eine alte Flinte auf einem bekannten Flohmarkt im Berliner Bezirk Friedrichshain kaufen wollte, aber ihm 200 Euro zu teuer waren. Er erinnert sich an kleinste Details. Eigentlich soll eine Richterin aus den Blättern vorlesen, aber Franco A. redet immer wieder dazwischen. Als das Gericht ihm eine Pause einräumt, damit er mit seinen Anwälten beraten kann, sagt er: „In der Regel brauche ich das nicht.“ Spätestens hier stellt sich die Frage, welchen Zugang die beiden Verteidiger eigentlich noch zu ihrem Mandanten haben.

Nach dieser Pause wird Franco A. dann allerdings ganz still. Er reißt sich jetzt auch nicht mehr darum, Notizen vorzulesen, in denen es heißt: „Roth lokalisieren“, „Antifa Gruppe“, „Granate, Asylant, werfen lassen, filmen“, „Secret Relationships Blacks and Jews“ und „Polizeifunk abhören, René“.

Der Zettel mit Ursula Haverbeck

Seine Erklärungen für solche Sätze sind fahrig. Claudia Roth habe er in den sozialen Medien lokalisieren wollen, weil sie irgendwo gesagt habe, Deutschland möge verrecken. Das sei nicht angemessen für eine Politikerin, die dieses Land vertreten wolle. Zu all den Namen linker und grüner Po­li­ti­ke­r:in­nen auf den Zetteln habe er nur recherchieren wollen. Das mit dem Asylbewerber und der Granate sei eine Filmidee gewesen, sagt Franco A. Und dieser René sei ein Ruderkumpel von ihm, der kenne sich besser als er mit Tontechnik aus. „Diese Idee mit dem Film kann ich mir nicht so richtig vorstellen“, sagt Richter Koller.

Er sich auch nicht, antwortet Franco A.

Dann kommt der Zettel mit Ursula Haverbeck. Die ist eine der ältesten und bekanntesten Holocaustleugnerinnen in Deutschland, eine Ikone der rechtsextremen Szene. Sie wurde mehrfach zu Geldstrafen verurteilt und saß mehr als zwei Jahre im Gefängnis. Auf dem Blatt steht neben Notizen zu einer Bank und zur Zerstörung eines „Rothschild-Steins“ in Frankfurt am Main der Satz: „Frau Haverbeck ins Gefängnis, dann Befreiungsaktion“. Ob er denn wisse, wer diese Frau sei, fragt Richter Koller.

„Das ist eine alte Frau, die zum Holocaust eine eigene Ansicht hat und deswegen öfter mit dem Strafrecht in Kontakt kommt“, antwortet Franco A. – „Eine Holocaustleugnerin?“, fragt Koller. – „So kann man das sagen.“

Der Richter fragt, ob man zu einer historischen Tatsache eine andere Meinung haben könne.

Tatsachen seinen natürlich Tatsachen, erwidert Franco A., aber man könne doch zu Tatsachen abweichende Meinungen haben. Zum Beispiel bei Napoleon. Dann sagt er noch, er habe für die Befreiung von Frau Haverbeck gar nicht die Mittel.

Der Prozess geht weiter

Zudem möchte er lieber über die auf dem Blatt Papier erwähnte Bank reden, weil er da nämlich in eine stabilere Währung investieren wollte. Was mit dem „Rothschild-Stein“ und dessen Zerstörung gemeint sei, wisse er auch nicht so genau, das sei so lange her, er könne sich da nicht erinnern.

„Sie machen hier sehr wortreiche Ausführungen zu randständigen Details“, sagt einer der Richter, „aber zu den markanten Dingen haben Sie keine Erinnerung. Wissen Sie, was für ein Bild das auf sie wirft?“

Die Verhandlung wird also noch lange weitergehen. Eigentlich sollte Mitte August Schluss sein, aber Richter Koller hat am Donnerstag neue Termine bekannt gegeben. Der Prozess dauert mindestens bis Ende Oktober.

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1 Kommentar

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  • Na Servus

    “ Vier der Richter:innen, die im Fall Franco A. entscheiden, sind dieselben wie im Lübcke-Prozess, der damalige Vorsitzende ist inzwischen in Pension.“

    kurz - Letzteren - Weggefährten kenn ich.



    Was ich zu Koller les - schätz ich. Alte Schule.



    & sodele -



    Franco & seine RAs sollen sich schon mal warm anziehn •