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Urteil zu Verfassungsschutz und AfDBegriffe als Pranger

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem Verfassungsschutz, die AfD als rechtsextremen „Verdachtsfall“ einzustufen. Die Begründung überzeugt nicht.

Im Fokus der Verfassungsschützer: AfD-Rechtsaußen Björn Höcke Foto: Michael Dalder, reuters

I st die AfD eine eindeutig verfassungswidrige Partei, ist sie ein Verdachtsfall oder nur ein Prüffall? Darüber diskutieren die Verfassungsschützer schon seit über zwei Jahren. Und die Gesellschaft wird immer ungeduldiger, will endlich Klarheit. Dass die Klärung nun ausgerechnet zu Beginn des Superwahljahrs 2021 erfolgen sollte, war aber eine Schnaps-Idee, wie die letzten Tage gut illustriert haben.

Ende Februar hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vom Prüffall zum Verdachtsfall hochgestuft. Sie war damit offizielles „Beobachtungsobjekt“ des Verfassungsschutzes. Gegen diese Hochstufung hatte die AfD schon vorab geklagt. Doch bis zu einem ersten Gerichtsurteil im Eilverfahren, in dem die Frage zumindest grob geprüft wird, dauert es einige Monate. Derzeit wird nur darüber gestritten, was bis zu dieser ersten gerichtlichen Eilentscheidung gilt.

Gilt die AfD bis dahin bereits als Verdachtsfall oder muss die Einstufung bis zur ersten gerichtlichen Prüfung warten. Operativ hat das so gut wie keine Bedeutung. Ob die AfD in den kommenden Monaten mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden kann oder nicht, ist ziemlich irrelevant. Welcher Flügel sich gerade innerparteilich durchsetzt, sieht man ja ganz offen, bei Programm-Debatten, bei der Aufstellung von Wahllisten. Dafür braucht man keine Telefonate abzuhören.

Nein, es geht nur um den Begriff als Pranger. Die AfD will kein „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ sein und ihre Gegner wollen den stigmatisierenden Begriff so schnell wie möglich nutzen. Die erste Einigung zwischen Gericht und Bundesamt war naiv: Der Verfassungsschutz durfte die AfD als Verdachtsfall einstufen, aber nicht darüber reden – um der AfD den Pranger zu ersparen. Das ging natürlich schief, wie wir in dieser Woche gesehen haben.

Völlig falsches Timing

Die Hochstufung wurde bekannt, alle Medien schrieben darüber – zwei Wochen vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Doch wie das Verwaltungsgericht Köln nun reagiert, ist erst recht absurd. Die Kölner Richter machten ausschließlich das Bundesamt für diesen Super-Pranger verantwortlich.

Das Bundesamt habe entweder die Information selbst an die Medien „durchgestochen“ oder es habe nicht ausreichend dafür gesorgt, dass die Hochstufung der AfD geheim bleibt. Dabei gab es doch viele Mitwisser, etwa die Landesämter für Verfassungsschutz und die Geheimdienskontrolleure des Bundestags. Es ist gut möglich, dass das Oberwaltungsgericht (OVG) Münster, die Verantwortlichkeit des Bundesamts nicht so einseitig sieht und daher die Einstufung als Verdachtsfall bestehen lässt.

Das wäre dann der nächste Paukenschlag, vielleicht wenige Tage vor den Landtagswahlen. Die Schlussfolgerungen werden so oder so schief und manipulativ sein. Wenn die AfD beim OVG gewinnt, wird sie jubeln: „AfD zu Unrecht als Verdachtsfall gebrandmarkt“. Wenn das Bundesamt gewinnt, werden die anderen Parteien die AfD nur noch als „gerichtlich bestätigten rechtsextremen Verdachtsfall“ bezeichnen. Und das obwohl es doch nur um eine Übergangsphase bis zur ersten inhaltlichen Gerichtsentscheidung geht.

Die Klärung, ob die größte Oppositionspartei im Bundestag vom Verfassungsschutz beobachtet werden soll, ist heikel genug. Aber diese Klärung ausgerechnet in einer Zeit permanenten Wahlkampfs zu versuchen, ist geradezu demokratieschädigend.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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34 Kommentare

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  • einer/eine der massenhaften afd-Sympathisanten im VS, die wie die islamistenInnen gnadenlos verfolgt haben und verfolgen hat seiner AFD was rübergeschoben. - und sonst niemand!!

  • “Die Hochstufung wurde bekannt, alle Medien schrieben darüber –“

    Dem Spiegel wurde sogar der gesamte über 1000 Seiten starke Bericht weitergereicht.

    Ist schon ein unglaublicher Vorgang.

    (Auch, dass "alle Medien" darüber berichten, obwohl gerichtlich geurteilt wurde, dass die Informationen einen demokratischen Wettbewerbsnachteil darstellen)

    Hier ist eine Aufarbeitung überfällig.

  • Btw - Urteil zu Verfassungsschutz und AfD -

    Ihr Ahnungslosen Headlinerastellis solltet mal eben diese ÄNDERN!

    Die - URTEIL - trägt scheint’s - vom Beitrag mal ab - nicht wenig zur allgemeinen Wirrnis bei.

    Zum Mitschreiben!



    Es handelt sich um eine Zwischentscheidung (Hängebeschluß) in einem VORLÄUFIGEN Rechtsschutzverfahren!



    Nicht mehr & nicht weniger.



    &



    Das zu erkennen. Gellewelle.



    Brauchste nicht Jura studiert zu haben.



    Sondern nur - LESEN! Newahr.



    Normal - 🥳 -



    &



    Dank im Voraus - 🤫 -

    unterm———- servíce



    Im gerichtlichen Verfahren ist ein Urteil eine gerichtliche Entscheidung, für die das Prozessrecht ausdrücklich eine Entscheidung unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: § 300 Abs. 1 ZPO).

    Das Urteil unterscheidet sich vom richterlichen Beschluss dadurch, dass ein Urteil in der Regel aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergeht. Ein Beschluss setzt das nicht voraus, beispielsweise bei eilbedürftigen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz (Beispiel: § 80 Abs. 7 VwGO). Urteile sind mit Berufung und Revision, Beschlüsse hingegen mit der Beschwerde anfechtbar. Ein Urteil ist daher in erster Instanz nicht automatisch rechtskräftig. - wiki -



    Ach was! - 😂 - always at your servíce

  • Ja da haben Sie wohl recht. Das Verfahren wird der AFD nützen, Ihre Rolle als kritische Opposition wird stärker werden.

  • So, wie der „Verfassungsschutz“ damals ein Verbot der NPD durch seine zahlreichen V-Leute in der Partei verhindert hat, so bewahrt er nun diese unsägliche Vogelschißpartei vor der selbstinduzierten Einordnung als „Verdachtsfall“.



    Der „Verfassungsschutz“ wurde nach dem zweiten Weltkrieg installiert als antikommunistischer Arm der westlichen Alliierten in die neue Bundesrepublik Deutschland. Rechtsextreme Verfassungsfeinde wurden seither grundsätzlich von ihm noch nie angemessen bekämpft. Ganz im Gegenteil war der „Verfassungsschutz“ über Jahrzehnte so ein Art Versorgungswerk für Altnazis und sonstige Faschos. Wenn es eine Institution in Deutschland gibt, auf die sich Rechtsextremisten jederzeit zu 100% verlassen können, dann ist es der sogenannte „Verfassungsschutz“. An eine Reform dieser Institution kann nur glauben, wer es auch für möglich hält, dass Ochsen schon Schlittschuhfahren lernen werden. Wer die Verfassung wirksam schützen will, kommt gar nicht umhin, als erstes diesen „Verfassungsschutz“ komplett aufzulösen.

    • @Rainer B.:

      Jung. Much all weesen. But.

      Es geht hier um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.



      &



      In dessen Rahmen - nachdem eine zu Protokoll gegebene Erklärung des BfV - anschließend qua Rechtsmittel vom OVG MS (naiv iS von Herr Raht!) abgesegnet: den Rand zu halten - “geplatzt“ war.



      Das Gericht - anders als zuvor - einen Hängebeschluß erlassen hat: “BfV - Klappe halten!“ Nicht mehr & nicht weniger.



      “ Zur Begründung führte es aus, der Erlass einer Zwischenentscheidung sei nunmehr erforderlich. Dies gelte zunächst für die streitige Bekanntgabe der Einordnung als Verdachtsfall. Insofern werde in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen, nachdem alles dafür spreche, dass sich das BfV nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten bzw. nicht hinreichend dafür Sorge getragen habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen drängen.“



      www.vg-koeln.nrw.d...05032021/index.php



      &



      Das war - nicht “naiv“ im Rathschen Sinne - sondern verfassungsrechtlich geboten & ganz sicherlich kein: “Begriffe als Pranger.“ Gellewelle&Wollnich.



      Selten was abwegigeres gelesen. Newahr. Na Si‘cher dat. Dat wüßt ich ever. Da mähtste nix.



      Normal.

      • @Lowandorder:

        Zum Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln hab ich mich hier doch gar nicht geäußert, sondern nur zur Rolle des „Verfassungsschutz“ als Hilfswerk für alte und neue Nazis.

        Sorry - aber vor dem Hintergrund der jüngeren Deutschen Geschichte ist doch jeder „Hängebeschluß“ ansich schon nur als geschmackloser Witz einzuordnen. Am „Pranger“ stehen jetzt mal wieder all die, die auf keinen Fall einen zweiten „Vogelschiß“ akzeptieren wollen - und das ist so grundfalsch, wie etwas nur falsch sein kann.

        • @Rainer B.:

          Sorry - soweit ich das verstehe.

          Das Gericht ist/warmnicht auf dem Gebiet der Deutschen Geschichte unterwegs.

          Es hat vielmehr im Rahmen seiner Zuständigkeit in einem Eilverfahren gerichtet auf vorläufigen Rechtsschutz.



          Zutreffend nach (Verfassungs)Recht & Gesetz mittels Beschluss eine Zwischentscheidung getroffen.



          Nothing else.



          & sodele -



          Der Rest “naiv“ - “Begriffe als Pranger“ & the whole shit too - ist ahnungsloses & durchsichtiges Geklapper & Geplapper - Hingehuddelt für die Galerie •

          • @Lowandorder:

            Na, na, na, Herr Jusitziar! Verlassen Sie doch einfach mal für einen Moment den inneren Gerichtssaal - wenn's möglich ist. Gerichte in Deutschland sind praktisch immer - bewußt oder unbewußt - auf dem Gebiet der Deutschen Geschichte unterwegs und deshalb leider auch nicht selten auf einem Holzweg.



            Den Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts kommentier' ich hier überhaupt nicht. Das ganze Getue ist für mich persönlich uninteressant. Wenn aber zunehmend Gerichtsbeschlüsse im Ergebnis dazu führen, dass die „Vogelschißer“ wieder putzmunter ganz oben auf der Suppe mitschwimmen dürfen, dann können sie objektiv im Sinne einer demokratisch verankerten Rechtsbarkeit nicht richtig sein.

            • @Rainer B.:

              Wollte doch nur ehra Geschichtsfußabdruck augfgreifen.



              Ansonsten versuchens mal mit ehra sojet



              “ Ein Justitiar (in traditioneller Rechtschreibung nur so, in Reformschreibung auch Justiziar) ist ein beamteter oder angestellter Rechtsberater.



              Das von diesem ausgeübte Amt wie auch die entsprechende von ihm geleitete Rechtsabteilung werden als Justitiariat (Justiziariat) bezeichnet.



              Bearbeiten



              Der Justiziar berät und vertritt die ihn anstellende Einrichtung (Behörden, Verbände und Unternehmen) bei rechtlichen Fragestellungen und erstellt für sie u. a. Rechtsgutachten. Das Justiziariat ist damit organisatorischer Bestandteil eines Unternehmens. Zu seinen Aufgaben zählt die vorbeugende rechtliche Beratung der Unternehmensführung wie deren rechtliche Vertretung im Streitfall gegenüber Dritten.

              Vor Behörden und Gerichten, bei denen keine Pflicht zur anwaltlichen Vertretung besteht (Amtsgericht, Verwaltungsgericht, Finanzgericht, Sozialgericht oder Arbeitsgericht) kann ein Justiziar seine anstellende Einrichtung vertreten.

              unterm—— & wie passend —



              Als ich bei meinem Banknachbarn - von dem ich immer griechisch abschrieb mal zu Besuch war. Fragte ich seinen Vater - was er denn von Beruf sei.



              “Justitiar bei Possehl(you know?)



              & da so Dreibastigkeiten in



              meiner Familie bis dato unbekannt waren (& sodele mein großes Bruderherz meinen späteren Wechsel von mathe/physik zu jura mit “Ja wennste zu blöd bist mathematisch zu Denken - mußt halt lernen juristisch zu denken!“)) - fragte ich also - was er denn da so mache. Er berate juristisch zu den Verträgen usw usf “Aber um ehrlich zu sein - holen die mich erst - wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist!“



              “Das stimmt. So isses!“ kommentierte uns Ohl - der in der Wolle gefärbte Koofmich.



              & im übrigen -



              Brauch ich mich nirgendwo rausfinden.



              Halte mich einfach an Recht&Gesetz & Rechtsstaat mag manchmal steiniges Geläuf sein - So What.



              But. Holzwege & Co. ist was für ewiggestrige sturmriemenfest der Heideggerschen & Co. Provenienz

              • @Lowandorder:

                Seh'n se - und deshalb schrieb ich ja auch vom Jusitziar und nicht vom Justiziar. Der Unterschied ist hier genau 53 Minuten nach Mitternacht und ein „plötzlicher Einbruch der Dunkelheit“.



                Recht & Gesetz ist eine Sache, das Abspulen von Formalien ist eine ganz andere.



                Klar - die Schwerkraft hat ihre Gesetze, „der Pokal hat seine Gesetze“ und selbst die Nazis hatten ja Gesetze. „Halte mich einfach an Recht & Gesetz“ dachte sich wohl so mancher damals. Im Ergebnis wird man aber deshalb auch nicht sagen können, dass das objektiv immer richtig war - im Gegenteil.

                • @Rainer B.:

                  Schon Harry Rowohlt merkte klug an - was alles auf Hör- Schreib- & Sprechfehlern basiert.

                  Ansonsten setzten Sie mich bi lütten doch in Erstaunen.



                  Sie sind mir bisher nicht durch verstockte Lernresistenz aufgefallen.

                  Anders gewendet.



                  Was hätten die Jungs&Mädels der 13. Kammer denn anders machen sollen?



                  Rechtsbeugung begehen? In einer plan as plan ca be-Situation & - ohne daß es darauf ankäme!! - einer völlig überbewerteten kurzfristigen Entscheidung.

                  Die hier durch die Headline: “Urteil…“ (Quatsch!) & die Beiträge im übrigen (wie gesagt: “abwegig“) aufgeschäumte Wirrnis - ändert daran nichts.

                  Ende des Vorstehenden

                  • @Lowandorder:

                    Was die „verstockte Lernresistenz“ angeht, weise ich gern noch einmal darauf hin, dass ich den Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts, oder gar „die Jungs&Mädels der 13. Kammer“ hier überhaupt nicht kommentiert habe.

                    • @Rainer B.:

                      Ach was! Proseminar? Ah geh! - 🥳 -



                      &



                      “ Recht & Gesetz ist eine Sache, das Abspulen von Formalien ist eine ganz andere.“ Ditte - wa!



                      Hamse genau woran festgemacht?



                      & anyway -



                      Wie gesagt - als Richter früh gelernt:



                      Entschieden wird der konkrete Fall.



                      Fiktive Szenarien etc einschließlich “Sachverhaltsquetsche“ - führen zu “naiv“-Nebel & “Begriffe als Pranger“ Vergallopierungen & sonstig Hirnriß •

                      kurz - Knochenhartes Handwerk - sine ira et studio! Nothing else.



                      Das übrige überlaß ich - wie immer gern Griffelkauern & ahnungslosen Sesselpupern. Newahr. Na Si‘cher dat. Dat wüßt ich ever. Da mähtste nix!



                      Normal.

                      • @Lowandorder:

                        Im inneren Gerichtssaal gibt es nur Gefangene - als ob ich es schon geahnt hätte.



                        s.o.

                        • @Rainer B.:

                          Komisch - hab zwar (🤫) nen Schlagring von uns Ohl (Saalschlachten mit Willy?)



                          Aber - Handschellen & Co.? Fehlanzeige.

                          unterm—— entre nous —-



                          Appellhof (VG heute) - Sondergericht!



                          Wo heute der Juris-Pc steht - stand der Angeklagte. In den Kellern - dazu Zellen.



                          de.wikipedia.org/wiki/Appellhofplatz



                          Hübsch die “Umbenennung“ zu Heinrich Böll-Platz.



                          Die SPD blamierte sich damit - daß ja gerade Böll gegen Appell gewesen sein.



                          Wo doch via Napoleon - Appellation nicht nur für Wein 🍷 Bedeutung hatte.



                          de.wikipedia.org/w...cht_(Preu%C3%9Fen)



                          Ein Kollege - dess Schweiderl mit den Hosenträgern - spießte das via Leserbrief launig auf. Allerdings!



                          Nicht ohne klarzustellen: Egal was käme



                          “Er bliebe immer Richter am Appellhofplatz!“ Ja dann - 😂 -



                          ——-



                          Das mit den Gefangenen erinnert mich an die gängige eine eine Frage;



                          “ Und wieviel haste verknackt?“



                          Locker getobt von am Tresen “.Umleitung“ => “Und? Kamen davon leben?“ Womitmer wieder bei den Hörfehlern wären - 😱 - servíce

                          Soweit mal

                          • @Lowandorder:

                            Nicht immer und überall gibt es eine vergleichbare Konkretheit, Gradlinigkeit und ausgeprägte Verständlichkeit wie bei Gericht und unter Juristen. Es wird aber allenthalben fieberhaft daran gearbeitet.

                            • @Rainer B.:

                              😂 - das nehm ich jetzt mal als Handschenkung - 🙏 -

                              • @Lowandorder:

                                Handschenkung - ist ein vorzügliches Beispiel für das Vorstehende.

                                „Eine Handschenkung liegt vor, wenn zuvor kein Schenkungsversprechen erfolgte. Das trifft zum Beispiel zu auf Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke sowie auch Geldschenkungen. Die Übergabe erfolgt unentgeltlich und bedarf keiner besonderen Form, um gültig zu sein. Eine Handschenkung erfordert keinen Schenkungsvertrag, ist aber dennoch ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, dem beide beteiligten Personen zustimmen müssen.

                                Im Gegensatz zu anderen Schenkungen kann eine Handschenkung in der Regel nicht widerrufen werden, da es sich meist um recht kleine Geschenke handelt. Man kann den verschenkten Gegenstand also generell nicht zurückfordern.

                                Betrifft die Handschenkung ein Geschenk mit einem höheren Geldwert (Immobilie, Auto, Geldbetrag einer gewissen Höhe), ist zu beachten, dass eventuell die Schenkungsteuer fällig wird. Dazu muss die Handschenkung beim Finanzamt gemeldet werden. Größere Geschenke werden zudem im Falle einer Erbschaft angerechnet.“

                                www.recht-finanzen...eine-handschenkung

                                • @Rainer B.:

                                  Mein hier schon via Barschel Ficken & Chaiselongue erwähnte Lieblingsschüler



                                  “Er ist links ich bin rechts - das paßt schon!“ pflegte das kurz so zu umreißen:



                                  “Wennste auf Party einem Feuer reichst & die Rückgabe der Streichhölzer mit - laß nur - war ne Handschenkung kommentierst - dann weißte: Jetzt ist es soweit!“

                                  unterm—— entre nous—



                                  Wir begrüßen uns klassich mit:



                                  “Herr Ministerialdirigent!“ “Herr Vorsitzender!“ - sind wir doch beide aus guten Gründen nie befördert worden.



                                  Will sagen: - Wir können beide gelassen in den Spiegel gucken. - 🤫 -

                                  • @Lowandorder:

                                    Viele, die nie befördert wurden, sind trotzdem immer gut weggekommen.

                                    • @Rainer B.:

                                      Klar - die Armut beginnt bekanntlich bei R 2 . Newahr.



                                      Normal Schonn.

                                      unterm——- Vorsitzender Richter —



                                      “Schenk dem bloß richtig einen ein!“



                                      Es ging um eine Lücke von drei - in Worten 3 Monaten bei seinem Sohnemann wg Volljährigkeit.



                                      Achteran: “ Der hat bestimmt keine Kinder!“ “Sogar zwei!“ Sein Anwalt - 😂

                                      • @Lowandorder:

                                        R2 gibt's nur für Radfahrer in Hessen.

                                        de.wikipedia.org/w...cher_Radfernweg_R2

                                        • @Rainer B.:

                                          Die Orte sind mir mit 10 Jahren Mb/L auf dem Buckel geläufig.



                                          Ansonsten



                                          www.lto-karriere.d...haltscheck-richter



                                          Hessen ist aber pikant passend!



                                          Handstreichartig befanden Richter am VGH - wg Dritter Gewalt - sei verfassungsrechtlich eine Richterbesoldung zwingend & setzten wg Unabhängigkeit die Eingangsbesoldung höher als in der Verwaltung A 14 mit R 1 ~ A 15 an.



                                          Was bis heute ein neidvolles Dauerthema für Beamte ist - 🥳 -



                                          (Richter von der Entwicklung abhängen war die jüngeren die Antwort - weswegen die dann mal - zum Geifer ahnungsloser Abgeordneter - gestreikt haben - zu recht!;(

  • Ich finde etwas unpassend, dass zu der Nachricht von dem möglichen bundesweiten Verdachtsfall, das Foto eines Landespolitikers gezeigt.



    (Dessen Landesverband ja schon länger beobachtet wird.)

    Zur Nachricht müßte meiner Meinung nach ein Bundespolitiker gezeigt werden.

  • Ich halte die realen Auswirkungen der Entscheidung in welche dieser behördlichen Kategorien die AfD eingeordnet wird für maßlos überbewertet. Dass sowohl die ideologischen Traditionslinien als auch die politischen Positionen dieser Partei am ehesten als protofaschistisch beschreiben lassen ist nun weder eine neue neue Erkenntnis noch eine die man nur mit Hilfe des VS erlangen könnte. Deshalb ist auch zu befürchten, dass die von so vielen prognostizierte oder eher ersehnte Abwanderung von Mitgliedern und Wählern der AfD zumindest in größerem Ausmaß wohl leider ausbleiben wird. Diese Menschen wissen wofür sie stehen und sie wollen es. Zu glauben da wären viele dabei, die sich eher aus Versehen für rechtsradikale Positionen entschieden hätten und sie korrigieren würden sobald sie nur vom VS darüber aufgeklärt werden ist bestenfalls naiv.

  • 9G
    91655 (Profil gelöscht)

    Das Gericht hat - meines Erachtens - fehlerhaft, nicht in der Verweigerung des Hängebeschlusses geprüft und als wesentlich erkannt, dass die AfD das meiste Interesse gehabt hat, das Teile der Gerichtsakte und der "Beschluss" des VSs an Medien durchgestochen wurde, denn nur dadurch wurde der jetzige Hängebeschluss erreicht ...

    Ich hoffe, das OVG etc. erkennen dies und ändern den Beschluss, die AfD muss - solange es einen VS gibt - mit geheimdienstlichen Mitteln beobachtet werden, die öffentlichen Äußerungen usw. der Nazis müssen durch die vertraulichen und geheimen Äußerungen ergänzt werden,... es wäre sehr überraschend, wenn diese weniger faschistisch, ekelerregend usw. wären.

    Halle und Hanau zeigen, wohin die WutBürger der AfD usw. unser Land schon gebracht haben!

    #nopasaran #noafd #Nazistöten

  • Wahrscheinlich kommt dem VS das Urteil gelegen. Denn sonst müsste er ja wieder richtig Kohle in die Hand nehmen um über V-Leute die "Bewegung" zu finanzieren. Und den 24/7 Aktenschredderdienst reaktivieren *irony off*

  • Zuerst einmal muss ich feststellen, dass es mir, als Teil der Gesellschaft, vollkommen gleichgültig ist, als was die AfD vom VS eingestuft wird. Ich benötige dazu keine Klarheit. Auch aus mir bekannten Teilen der Gesellschaft ist mir nichts anderes bekannt.



    Wichtig ist m.M.n., Rassisten und Neonazis im Gespräch auf ihre Irrtümer aufmerksam zu machen, und nicht, sie mit Verboten des Verbots wegen zu glorifizieren.

  • Es ist demokratieschädigend, dass die Beobachtung durch den Vfs erst jetzt – im Wahljahr kommt. Allerdings ist es wichtig, dass die Wähler wissen, was sie wählen: eine verfassungsfeindliche faschistoide Partei. Über den Verfassungsschutz lässt sich zwar generell streiten – hier soll er aber mal endlich seinen Job tun! Aber wahrscheinlich wir am Ende wieder ANTIFA die Kastanien für uns aus dem Feuer holen, so wie sie es schon seit Jahrzehnten tun.

    • @cat:

      Sie streiten gerne über den VS, aber hier ist er Ihnen unbestritten genehm, wieso? Trifft es gerade den Richtigen?

  • Öh. Herr Rath. Wie meinen?

    Nachdem - wie genau auch immer - der kluge Hängebeschluß torpediert worden war.



    Wie hätte die Kammer denn Ihrer Meinung reagieren sollen?



    (btw - Ihre restlichen soliptischen Ausführungen via OVG MS & aktuelle Folgen.



    Kommentier ich besser erst gar nicht - mit Verlaub!)

    • @Lowandorder:

      Die Kammer hätte vielleicht nicht unüberprüft davon ausgehen sollen, dass die Angelegenheit vom VS durchgestochen wurde.

      Auch andere Parteien teilten dieses Wissen. Alle anderen Verfassungsschutzämter der Länder, das Gericht selber und nicht zuletzt die AfD, der der Beschluss nun angeblich am meisten nutzt.

      • @ INTRASAT:

        Sorry - Wiederhol mich bzw die Pressemitteilung des VG Köln

        “Kenne ja auch nur die Pressemitteilung des VG Köln. Da dort “steht fest“ in Kombi mit dem Schriftsatz des BfV (Antragsgegnerin) steht. Dürfte dort der Hase im Pfeffer liegen. May be.“



        taz.de/Schlappe-fu...gsschutz/!5756121/



        &



        Die Langversion dort.



        & s.o.



        “ Das Gericht - anders als zuvor - einen Hängebeschluß erlassen hat: “BfV - Klappe halten!“ Nicht mehr & nicht weniger.

        “ Zur Begründung führte es aus, der Erlass einer Zwischenentscheidung sei nunmehr erforderlich. Dies gelte zunächst für die streitige Bekanntgabe der Einordnung als Verdachtsfall. Insofern werde in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen, nachdem alles dafür spreche, dass sich das BfV nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten bzw. nicht hinreichend dafür Sorge getragen habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen drängen.“

        www.vg-koeln.nrw.d...05032021/index.php

        &

        Das war - nicht “naiv“ im Rathschen Sinne - sondern verfassungsrechtlich geboten & ganz sicherlich kein: “Begriffe als Pranger.“ Gellewelle&Wollnich.“

        kurz - Der Beschluß wiederholt doch nur - nunmehr aber öffentlich & “amtlich“ - die Zusage der Schlapphüte:



        “BfV - KLAPPE HALTEN!“ Gellewelle.



        Nicht mehr & nicht weniger •



        Normal.