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Linksradikales Projekt Rigaer Straße 94Brandschutz oder Räumung?

Der Eigentümer darf in die Rigaer 94, um den Brandschutz sicherzustellen. Der Hausverwalter sieht die Notwendigkeit, das Haus räumen zu lassen.

Wurde 1991 besetzt: die Rigaer Straße 94 in Berlin-Friedrichshain Foto: dpa

Berlin taz | Was haben die Eigentümer der Rigaer Straße 94 mit dem Haus vor? Ende vergangener Woche hatte sich die Briefkastenfirma Lafone Investments Limited in zwei Entscheidungen des Kammer- und des Verwaltungsgerichts als Eigentümerin des Hauses das Recht erstritten, es unter Polizeischutz betreten zu dürfen. Der gewährte Eilrechtsschutz gibt ihnen einen Monat Zeit, davon Gebrauch zu machen. Bis spätestens Mitte März kommt es also zu einem erneuten Showdown im Haus.

Eigentümervertreter werden dann gemeinsam mit der Bauaufsicht des Bezirks und geschützt durch einen Großeinsatz der Polizei Vorderhaus sowie Seitenflügel und Hinterhaus, die den Kern des linksradikalen Projekts bilden, begehen. Dabei sollen etwaige Brandschutzmängel ausführlich untersucht werden.

Für den vom Eigentümer im vergangenen Jahr neu eingesetzten Hausverwalter Torsten Luschnat steht das Ergebnis aber anscheinend schon fest.

In einer der taz vorliegenden von Luschnat erstellten Mängelliste vom 16. November 2020 werden auf neun Seiten insgesamt 41 Einzelverstöße gegen Brandschutzbestimmungen aufgeführt. Angefangen bei zwei Hauseingangstoren, die ständig verschlossen seien und „in einer Gefahrensituation eine Flucht nicht möglich machen“, über „schwarz“ angeklemmte Elektroleitungen, Sperrmüll in Kellern, Dachgeschoss und Hof bis zu zahlreichen „unzulässigen Durchbrüchen“ von Wänden und Böden wird in der Mängelliste ein verheerendes Bild des Hauses gezeichnet.

Hausverwalter will Räumung

So verheerend und umfangreich, dass Luschnat, der das Haus zuletzt Mitte Juli vergangenes Jahres im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung betreten hatte, zu drastischen Schlüssen kommt: Seitenflügel und Hinterhaus müssten „zwingend die behördliche Genehmigung zur Nutzung als Wohnraum entzogen werden und umgehend geräumt werden“. Brandschutzmängel durch Bau- und Aufräummaßnahmen zu beseitigen scheint für den Eigentümervertreter keine Option zu sein. Er will das konfliktträchtige Haus mithilfe des Brandschutzes endlich räumen.

Die Rigaer 94

Das Haus wurde 1990 besetzt, später legalisiert und gilt heute als Bastion der autonomen Szene. Be­woh­ne­r*in­nen zahlen geringe Mieten, einige Räumlichkeiten sind teilbesetzt.

Eigentümer gab es zahlreiche, seit 2014 gehört das Haus formal der Briefkastenfirma Lafone Investments Limited. Der wahre Eigentümer ist nicht bekannt.

Räumen will der Eigentümer seit langem die Kneipe Kadterschmiede, scheiterte aber mehrfach vor Gericht. Ein aktuelles Verfahren läuft. Vergangene Woche setzte die Lafone durch, das Haus mit Polizeischutz betreten zu dürfen.

Der Brandschutz soll durchgesetzt werden, darauf besteht auch der Innensenator. (epe)

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hatte dem Eigentümer im Dezember die Anordnung erteilt, das Haus auf Brandschutzmängel zu untersuchen. Aufgrund unklarer Eigentumsverhältnisse hatte die Polizei eine Begleitung bis zu einem entsprechenden Gerichtsentscheid abgelehnt. Wie der Anwalt Alexander von Aretin, der den Eigentümer verwaltungsrechtlich vertritt, der taz bestätigte, wird es voraussichtlich im März zu einer Begehung mit dem Brandschutzsachverständigen des Bezirks kommen. Ein Schreiben mit einer Terminankündigung werde den Be­woh­ne­r*in­nen in Kürze zugehen.

Die Feststellung der Mängel im Haus sei „allein Sache des Brandschutzgutachters“, so von Aretin; welche Konsequenzen aus der Begehung zu ziehen seien, könne nur „die Bauaufsicht des Bezirkes beurteilen“. Das Schreiben des Hausverwalters Luschnat sei „dessen Meinung, die er so anregen kann“.

Der Baustadtrat des Bezirks, Florian Schmidt (Grüne), sagt auf taz-Anfrage zu Luschnats Mängelliste: „Ein Gutachten ohne Begehung ist kein Gutachten, allenfalls Propaganda.“ Dem Ansinnen des Hausverwalters erteilt er eine Absage: „Sofern sich die Anzeichen weiterhin verdichten, dass der Brandschutz zur Räumung des Gebäudes missbraucht werden soll, behalte ich mir vor, die Brandschutzbegehung persönlich zu begleiten um den Missbrauch der bezirklichen Anordnung zu verhindern.“

Befürchtung der Be­woh­ne­r*in­nen

Die Be­wo­hn­er*in­nen selbst sind sich ihrer Sache nicht so sicher. In einer Erklärung schreiben sie: Es sei „damit zu rechnen, dass der Brandschutzgutachter Teile des Gebäudes für unbewohnbar erklärt – angesichts der politischen Zielrichtung der gesamten Aktion und ihrer Beteiligten halten wir das für nicht so abwegig“.

Ebenso befürchten sie in der Folge lang anhaltende polizeilich geschützte Baumaßnahmen, die „einer Belagerung gleichkommen“ und „zu einer Eskalation unter dem Vorwand des Brandschutzes“ führen würden.

Auf Bitten des Bezirks hatte der Be­woh­ne­r*in­nen­ver­ein Freunde der Kadterschmiede ein eigenes Gutachten zum organisatorischen Brandschutz in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der Begehung vom 5. November 2020 sind deutlich weniger dramatisch, wenngleich die bauliche Situation dabei keine Rolle spielt. Bemängelt werden etwa fehlende oder veraltete Feuer­löscher und Rauchmelder, beschädigte Brandschutz- und Wohnungstüren sowie brennbare Gegenstände im Treppenhaus. Auch in einer Fotomappe der zuständigen Polizeidirektion 5 sind Mängel zusammengetragen: Aufgeführt sind Eingangstore, Brandlasten, zugemauerte Wohnungstüren und Falltüren, alles Mängel, die behoben werden können.

Dennoch ist das Szenario eines tage- oder wochenlangen konfliktreichen Einsatzes, in dem Mängel baulich behoben werden sollen, kein unrealistisches. Die Be­woh­ne­r*in­nen kündigen wie eh und je Widerstand an: „Sollten unsere Gegner wirklich so verrückt sein, eine Räumung auf Raten zu beginnen, dann sollen sie sich, wie schon gesagt, an unseren Trümmern verschlucken. Jeder Vorstoß in der Rigaer94 muss ein Risiko bedeuten.“

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2 Kommentare

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  • Der Hausverwalter hat ja das Haus bereits begangen. Am 16.11.2020 verweigerten Innensenat und Polizei dem Eigentümer jegliche Unterstützung beim Betreten. Ein Feststellen, Aufräumen oder Beseitigen war dem Eigentümer zu diesem Zeitpunkt schlicht unmöglich. Die Sachlage hat sich erst geändert, seit der Eigentümer die ihm zustehende Rechte eingeklagt hat. Ein offizielles Gutachten durch einen Brandschutzsachverständigen wird es also geben. Das veraltete Schreiben des Hausverwalters ist damit also längst obsolet.

    Fraglich ist also, wer hier wirklich Propaganda betreibt.

    Und btw, weshalb betritt bei dieser Gelegenheit die Bauafsicht das Haus? Die Feststellung und Dokumentation etwaiger Mängel obliegt dem vom Eigentümer beauftragten Sachverständigen. Die Behörde hat in dem Haus nix zu suchen.

  • > Brandschutzmängel durch Bau- und Aufräummaßnahmen zu beseitigen scheint für den Eigentümervertreter keine Option zu sein.



    Selbstverständlich war das eine Option. Aber was, wenn es die Bewohner in jetzt sieben Monaten noch immer nicht getan haben? Wer für das Beseitigen seines eigenes Mülls zuständig ist, sollte offensichtlich sein. Aber auch Baumaßnahmen, eigentlich eine Vermieterpflicht, obliegen beim Beseitigen illegaler Veränderungen selbstverständlich dem Verursacher und keinem sonst.