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Rassismus-Vorwurf gegen Bremer BehördeVerweigerte Geburtsurkunden

Schwarze Bremer Mütter werfen dem Standesamt vor, ihnen pauschal zu unterstellen, verheiratet zu sein und deshalb Vaterschaften nicht anzuerkennen.

Sie wollen Geburtsurkunden für ihre Babies: Schwarze Mütter demonstrieren in Bremen Foto: Hannes von der Fecht

Bremen taz | Sie fordern Geburtsurkunden für ihre Kinder und ein Ende der „systematischen Diskriminierung“: Schwarze Frauen werfen dem Bremer Standesamt vor, ihnen pauschal zu unterstellen, sie seien verheiratet. Dokumente oder Angaben, die das Gegenteil sagen, würden oft nicht anerkannt werden, so das Bündnis „Together we are Bremen“, in dem sich 30 bis 40 der Betroffenen organisieren.

Und das ist fatal: Denn nach deutschem Recht ist derjenige Vater eines Kindes, der mit der Mutter verheiratet ist. So würden Vaterschaftsanerkennungen deutscher Männer, die nicht die Ehemänner sind, oft nicht dafür ausreichen, dass ein Baby eine Geburtsurkunde bekommt. Das sei nicht nur strukturell rassistisch, in der Praxis seien Kind und Mutter darum auch von Umverteilung oder sogar Abschiebung bedroht, sagt Anna Schroeder, Sprecherin des Bündnisses.

Denn das Migrationsamt weigere sich, ohne Geburtsurkunde die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes festzustellen und damit auch der Mutter eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, so der Vorwurf des Bündnisses. Die Frauen fordern, dass dafür die Vaterschaftserkennung ausreiche.

Die Demonstrierenden sind laut, viele – rund 100 Menschen stehen im Schneematsch vor der Bremer Innenbehörde –, und sie sind wütend. „Papers for all babies“ und „Enough is enough“ steht auf ihren Plakaten. „Wenn ein Mann sagt, er ist der Vater“, ruft eine Rednerin, „haben Sie kein Recht, das anzuzweifeln.“

Es reicht die Tatsache, dass Frauen Schwarz sind oder aus bestimmten Ländern kommen

Anna Schroeder, Together we are Bremen

Seit dem letzten Protest im September hätte sich die Situation für viele Schwarze Frauen nicht verändert. Ein Gespräch von Together we are Bremen, dem Flüchtlingsrat und dem Standesamt hätte viele Fragen offen gelassen, sagt Schroeder. Deswegen und weil sich die Behörde irgendwann nicht mehr gemeldet habe, protestieren sie erneut.

Sie wollen mit Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) persönlich sprechen. Doch der sei gerade in Terminen und habe darum keine Zeit, lässt seine Sprecherin Rose Gerdts-Schiffler ausrichten. Gemeinsam mit der Leiterin des Standesamts, Petra Konzok, kommt sie vor die Tür, um mit den De­mons­tran­t*in­nen zu reden. „Wir sind gesprächsbereit“, betont sie. Noch im Februar könne man sich gemeinsam hinsetzen. Heute allerdings nicht, alle Räume seien belegt.

„Wir wollen Taten, nicht reden“, schreien die Frauen den beiden entgegen, „Wir leiden!“ und „Unsere Situation hat sich nicht verbessert“. Mit „Shame on you“-Rufen werden die Behördernvertreterinnen verabschiedet.

Together we are Bremen fühlt sich mit der Forderung, dass das Migrationsamt sich mit einer Vaterschaftsanerkennung zufrieden geben müsse, von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen von Oktober bestätigt. Eine Mutter ohne deutsche Staatsangehörigkeit hatte sich gegen eine Umverteilung aus Bremen gewehrt – und Recht bekommen.

Denn sie habe ein deutsches Baby, sagt ihr Anwalt Anatol Anuschewski. Die Vaterschaft, und damit auch die Staatsangehörigkeit des Kindes, „ergibt sich relativ schlank aus der Vaterschaftsanerkennung, und diese lag damals schon vor“. Die Ausländerbehörde habe aber auf die Geburtsurkunde bestanden und deswegen an den Plänen festgehalten, sie gemäß des Aufenthaltsgesetzes umzuverteilen.

Unberechtigtes Misstrauen

Das Gericht erkennt in seinem Beschluss an, dass die Frau schon im Anhörungsverfahren vor der Verteilung „die Vaterschaft des deutschen Staatsangehörigen“ nachgewiesen habe. Und das ist relevant für den Sachverhalt. Eine Geburtsurkunde beweist laut Urteil dagegen nur die Geburt im Inland, sie hat nichts mit den rechtlichen Eigenschaften des Kindes zu tun.

Das Gericht attestiert den Behörden wegen der Vaterschaftsanerkennung bei gleichzeitiger Verweigerung der Geburtsurkunde zudem „prozessual widersprüchliches Verhalten“. Letztlich stellt es in seinem Beschluss fest, dass nicht einmal die Zweifel der Behörde daran, dass die Mutter unverheiratet ist, berechtigt waren.

Das Kind hat inzwischen einen deutschen Pass. Aber die Behörde habe Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt, nun muss das Oberverwaltungsgericht Bremen entscheiden. Anuschewski geht davon aus, dass die Behörden aber „mit wehenden Fahnen untergehen“ werden.

Die Mutter aus diesem Gerichtsverfahren ist nicht die einzige von Anuschewskis Mandantinnen, die sich mit dem Standesamt um Geburtsurkunden streitet. „Das Standesamt prüft immer irrsinnig aufwendig“, sagt er. Sofern es Hinweise gebe, dass etwas nicht stimmt, sei dies auch legitim. Es gebe schließlich den gesetzlichen Auftrag an das Standesamt, genau hinzugucken. „Aber das Standesamt macht eine Pauschalunterstellung“, sagt Anuschewski.

Auch Anna Schroeder wirft dem Standesamt vor, auch ohne individuellen Verdacht zu prüfen. „Wir sprechen jetzt schon teilweise von Racial Profiling: Es reicht die Tatsache, dass Frauen Schwarz sind oder aus bestimmten Ländern kommen.“ Die Frauen forderten daher neben einer veränderten Handhabung beim Migrationsamt auch, dass das Standesamt künftig ihre Angaben und Dokumente als Ausgangspunkt nehmen.

Rassismus sei kein Problem

Die Frage an Behördensprecherin Gerdts-Schiffler, ob es strukturellen Rassismus im Standsamt gebe, wird weiterhin mit Nein beantwortet. Alle Mit­ar­bei­te­r*in­nen würden „fortlaufend in interkultureller Kommunikation geschult“. Das Misstrauen des Standesamts gelte in jedem Fall den Urkunden, denn: „Aktuell gibt es weltweit 30 Länder, deren Urkundenwesen als sehr unsicher gilt.“ Dazu gehörten auch Nigeria und Ghana, so Gerdts-Schiffler.

Die Standesämter seien vom Auswärtigen Amt verpflichtet, die Urkunden zur inhaltlichen Prüfung an die Auslandsvertretungen in den Ländern zu geben. Das koste zwischen 300 und 500 Euro und könne auch bis zu einem halben Jahr dauern. „Die Hautfarbe ist dabei“, sagt Gerdts-Schiffler, „von absolut keinem Interesse.“

Die Fragen, die nach dem Gespräch nach der letzten Demo vom Flüchtlingsrat aufkamen, habe man zudem „umfangreich beantwortet“. Außerdem habe man das Standesamt personell verstärkt und nachgearbeitet, inzwischen hätten alle Kinder, die älter als sechs Monate sind, eine Urkunde.

„Das ist aber nicht das Problem“, sagt Schroeder. Denn entscheidend sei, dass in der Urkunde auch der Vater steht – und dies sei oft nicht der Fall.

Für die Innenbehörde gilt auch weiterhin: „Soll das Migrationsamt über die Aufenthaltserlaubnis der Mutter entscheiden, ist die Geburtsurkunde von zentraler Bedeutung.“ Die Vaterschaftsanerkennung eines Mannes mit deutscher Staatsangehörigkeit reiche nicht, erklärt Gerdts-Schiffler. Das Migrationsamt sei auf die Angaben in der Geburtsurkunde angewiesen, weil es die Staatsangehörigkeit des Kindes nicht selbst prüfe.

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12 Kommentare

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  • Die Frage, ob sich hier eine rassistische Anschauung mit der Macht verknüpft, Menschen zu drangsalieren und willkürlich Gesetze auszulegen, stellt sich nicht wirklich. Die Antwort ist ja.

  • Es kann überhaupt nicht angehen, diese Dokumente zu verweigern. Sollen die Frauen ihre Kinder unten wieder reinstopfen?



    Sie würden nirgends als im Geburtsort eine Urkunde bekommen, nicht ihn Nigeria, Ghana, nicht sonstwo, sondern nur in Bremen. Dies ihnen zu verweigern ist unmenschlich. Diese Urkunden sind Formsache, und kein Gegenstand der Politik.



    Die Proteste fanden vor dem Innensenat statt, weil offensichtlich die repressive Grenzen-zu-Politik versucht eine Schikane über das Standesamt zu erfinden.



    Ganz klipp und klar: sind wir ein Einwanderungsland oder ein Abschiebeland?



    Die Praxis der Regierungen in Dt. ist schizophren. Es ist dasselbe mit der Ausbildungsförderung und der Abschiebung von Azubis nach Afghanistan.



    Es geht keine Behörde etwas an, welche Personen mit wem in welchem Land verheiratet sind. Ist das Kind geboren, braucht es eine Urkunde.



    Die Behörde will sie nur deshalb verweigern, damit diese Frauen nicht Deutsche werden. Warum sollen sie das nicht werden?

  • 8G
    83379 (Profil gelöscht)

    DNA Test und gut ist, oder wo liegt das Problem?

  • Für die Frauen und Kinder steht natürlich viel auf dem Spiel, aber auch für die Akzeptanz des Asylrechts in der Bevölkerung. Deshalb würde ich nicht von Behördenwillkür oder strukturellem Rassismus sprechen, wenn die Behörde ihren Aufgaben nachgehen. Es existieren ja auch Scheinehen.

    • @bleibzuhaus:

      Es soll wohl möglich sein auch außerhalb einer Ehe Kinder zu bekommen, angeblich sogar dann wenn Mutter/Vater zwar verheiratet sind, aber nicht miteinander. Der Ehestatus der Eltern hat also nicht zwingend etwas mit dem Kind zu tun, auch wenn diese Einsicht jenseits des Horizonts manch deutscher Verordnung zu liegen scheint. Zumal ohnehin gilt: "Eine Geburtsurkunde beweist laut Urteil dagegen nur die Geburt im Inland, sie hat nichts mit den rechtlichen Eigenschaften des Kindes zu tun."



      In den berichteten Fällen gab es Vaterschaftsanerkennungen. Was es nicht gab war ein begründeter Verdacht für irgendwelche konkreten Unregelmäßigkeiten. Einen solch klaren Fall auch als solchen zu behandelen würde die "Akzeptanz des Asylrechts in der Bevölkerung" nicht im Geringsten schmälern.



      Die Behörde zieht die Verlässlichkeit der Urkunden von Müttern bestimmter Herkunftsländer pauschal in Zweifel und leitet daraus die Konsequenz ab die Vaterschaftsanerkennungen, die mit den Dokumenten der Mütter rein gar nichts zu tun haben, nicht zu akzeptieren. Das ist nicht nur absurd, das ist auch Rassismus.

      • @Ingo Bernable:

        "Der Ehestatus der Eltern hat also nicht zwingend etwas mit dem Kind zu tun [...]"

        Biologisch nicht zwingend, rechtlich durchaus:

        § 1592 Nr. 1 BGB: Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist.

        § 1594 Abs. 2 BGB: Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.

        Das beruht zum einen auf dem Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) und berücksichtigt zum anderen Aspekte des Kinderschutzes. Kinder sollen nicht ohne Weiteres vaterlos werden, weil ihnen dadurch Rechtsansprüche verloren gehen. Gleichzeitig soll durch eine Vaterschaftsanerkennung keine bestehende Familie rechtlich getrennt werden. Da steckt schon mehr dahinter als bloß überkommene Gesetzgebung.

        "Was es nicht gab war ein begründeter Verdacht für irgendwelche konkreten Unregelmäßigkeiten."

        Einen konkreten Einzelfallbezug entnehme ich nicht, den begründeten Verdacht aber schon:

        "Aktuell gibt es weltweit 30 Länder, deren Urkundenwesen als sehr unsicher gilt. [...] Die Standesämter seien vom Auswärtigen Amt verpflichtet, die Urkunden zur inhaltlichen Prüfung an die Auslandsvertretungen in den Ländern zu geben."

        Da werden detailliertere Erkenntnisse beim Auswärtigen Amt vorliegen, als wir sie haben können. Sowohl über das Urkundswesen an sich als auch dessen Zustand, z. B. in Ländern in denen Bürgerkrieg herrscht.

        "[...]und leitet daraus die Konsequenz ab die Vaterschaftsanerkennungen [...] nicht zu akzeptieren."

        Falsch, sie prüft sie lediglich und stellt im Anschluss die Geburtsurkunden aus, siehe Artikel: "[...]inzwischen hätten alle Kinder, die älter als sechs Monate sind, eine Urkunde."

        Einfach mal einen Gang zurückschalten und empörte Rassismusvorwürfe einem Faktencheck unterziehen.

        Was bleibt ist das Ärgernis, für eine Geburtsurkunde monatelang zu warten und zusätzlich 300-500 € Ermittlungskosten zu bezahlen. Da kann ich in der Tat jede Mutter verstehen, die das richtig aufregt.

        • @phalanx:

          "Kinder sollen nicht ohne Weiteres vaterlos werden"



          Das wäre aber doch gerade ein Argument für die Anerkennung der Annerkennung. Was nützt dem Kind ein formal-juristischer Vater, der allein schon aus geographischen Gründen biologisch nicht involviert gewesen sein kann und der aud denselben Gründen ebenfalls nicht für Unterhaltsansprüche erreichbar sein wird.



          "Aktuell gibt es weltweit 30 Länder, deren Urkundenwesen als sehr unsicher gilt."



          Und deshalb betreibt man dann einen Riesenaufwand um sich von genau den Behörden die man als unzuverlässig einschätzt die Informationen nochmal bestätigen zu lassen? Sehe nur ich da einen logischen Widerspruch?



          "[...]inzwischen hätten alle Kinder, die älter als sechs Monate sind, eine Urkunde."



          Aber, wie sie ebenfalls lesen konnten, trotz Vaterschaftsanerkennung und teurer, intensiver und überflüssiger Prüfungen aber immer noch keinen rechtlichen Vater.



          Nein, die Grenze zwischen dem üblichen Behördentrott nach dem Muster 'Vorschrift ist Vorschrift' und offensichtlicher Schikane ist hier sehr eindeutig überschritten.

          • @Ingo Bernable:

            "Das wäre aber doch gerade ein Argument für die Anerkennung der Annerkennung."

            Ja, solange keine Vaterschaft besteht. Aber es soll eben keine bestehende Vaterschaft einfach überlagert werden. Und genau dies soll durch Ermittlungen im Herkunftsland ausgeschlossen werden.

            "Was nützt dem Kind ein formal-juristischer Vater, der allein schon aus geographischen Gründen biologisch nicht involviert gewesen sein kann und der aud denselben Gründen ebenfalls nicht für Unterhaltsansprüche erreichbar sein wird."

            Wenn es einen "formal-juristischen" Vater gibt, hieße das, die Mutter ist verheiratet. Aus dem Artikel schließe ich, dass die Mütter angegeben haben, unverheiratet zu sein. Das wären dann widersprüchliche Angaben und somit ein Anhaltspunkt, den Einzelfall näher zu prüfen.



            In der Konsequenz geht es um ein Aufenthaltsrecht und die deutsche Staatsangehörigkeit für das Kind. Da sollten die Angaben zum Sachverhalt dann auch stimmig sein. Ansonsten sind wir wieder bei dem eingangs erwähnten Thema "Akzeptanz des Asylrechts in der Bevölkerung".

            "Und deshalb betreibt man dann einen Riesenaufwand um sich von genau den Behörden die man als unzuverlässig einschätzt die Informationen nochmal bestätigen zu lassen?"

            Die Ermittlungen gehen tatsächlich noch um Einiges weiter, siehe hier: taz.de/Muetter-seh...iminiert/!5711701/

            "Aber, wie sie ebenfalls lesen konnten, trotz Vaterschaftsanerkennung und teurer, intensiver und überflüssiger Prüfungen aber immer noch keinen rechtlichen Vater."

            Wenn nach entsprechender Prüfung der Vater nicht beigeschrieben wurde, würde ich mal die Frage aufwerfen, was hat denn die Prüfung ergeben?

            "Nein, die Grenze zwischen dem üblichen Behördentrott nach dem Muster 'Vorschrift ist Vorschrift' und offensichtlicher Schikane ist hier sehr eindeutig überschritten."

            Und was daran ist jetzt das Sachargument? Der Stereotyp ("üblichen Behördentrott") oder doch die pauschale, unbelegte Behauptung ("offensichtlicher Schikane")?

            • @phalanx:

              "Aus dem Artikel schließe ich, dass die Mütter angegeben haben, unverheiratet zu sein."



              Sie schließen richtig und wollen mich offenbar dennoch krampfhaft missverstehen. Die MÜtter geben an unverheiratet zu sein und abgesehen vom Vorurteil des falschen Herkunftslandes gibt es auch keinen Grund das in Zweifel zu ziehen.



              "Die Ermittlungen gehen tatsächlich noch um Einiges weiter"



              Das wusste ich tatsächlich noch nicht. Einfach nur völlig absurd Behördenmitarbeiter in "Ländern in denen Bürgerkrieg herrscht" wie sie schreiben Nachforschungen bei ehemaligen Nachbarn anstellen und nach jahrzehntealten Grundschulzeugnissen suchen zu lassen.



              "was hat denn die Prüfung ergeben?"



              Offenbar nichts, immerhin berichtet keiner der Artikel davon, dass in auch nur einem Fall die Nachforschungen irgendwo im ghanaischen oder somalischen Hinterland einen biologischen oder rechtlichen Vater bzw. gehörnten Ehegatten aufgefunden hätten, denn den hätte man ja eintragen können. Gleichzeitig scheinen selbst ergebnislose Nachforschungen die Behörde offfenbar nicht dazu zu bewegen die Vaterschaftsannerkennung zu akzeptieren. War da nicht was mit "Schutz von Ehe und Familie"?



              Meine Stereotype der teutschen Behörden sehe ich durch diese Vorgänge jedenfalls vollauf bestätigt und während sie die "Akzeptanz des Asylrechts" für gefährdet halten, kommt mir angesichts derartiger Praktiken auch noch der allerletzte Rest an Respekt für Amtsschimmel und Sch...-System ebenso abhanden wie für eine Gesellschaft die bereit ist dies hinzunehmen.

              • @Ingo Bernable:

                Die Antwort kommt etwas spät, nichtsdestotrotz will ich sie nicht vorenthalten.

                Offenbar steht grundsätzlich der Verdacht von Scheinvaterschaften zur Erlangung von Aufenthaltsrechten im Raum. Wurde bereits 2018 vom Weser Kurier berichtet (www.weser-kurier.d...arid,1773170.html) und jetzt erneut in der FAZ, leider kann ich letzteren Artikel wegen der Paywall nicht vollständig lesen (www.faz.net/aktuel...ckt-17293292.html).

                Von daher scheint es durchaus Hintergründe zu geben. Meine Vermutung, auf diesem Wege versuchte man mutmaßlichem Betrug beim Aufenthaltsrecht beizukommen, kriegt aber gleichzeitig auch Unbeteiligte zu fassen. Ist natürlich verallgemeinernd und falsch.

                Bedeutet gleichzeitig, dass der Gesetzgeber wirkungsvollere Instrumente schaffen sollte, um dies zu verhindern. § 1597a BGB war da kein Kunstgriff.

                Achja, und am Rande... tun Sie mir einen Gefallen und bewahren Sie sich Ihren Respekt vor anderen. Hilft der Diskussion eher weiter und Ihren Anliegen an Ende auch.

  • War es nicht in Bremen, dass Seehofer die Chefin des BAMF rausgeschmissen und durch einen Bayrischen Spezi ersetzt hat? Könnte darin dieses Behördenverhalten begründet sein?

  • Wiedermal typisch wenn Ämter und Behörden gegen ihre jeweilige Landesregierungen querschießen. Ist ja in Berlin nicht anders.