piwik no script img

Buch über Selbstverteidigung und GewaltVerteidigung als Angriff

Keine Feier revolutionärer Gegengewalt: Die feministische Philosophin Elsa Dorlin hat die Genese der politischen Selbstverteidigung untersucht.

Militant und effektiv: Die Suffragetten setzten 1914 das Frauenwahlrecht in England durch Foto: imago

Auf dem Cover von Elsa Dorlins preisgekröntem Buch zur Selbstverteidigung sitzt eine unbekannte Black-Power-Aktivistin auf einem Korbsessel. Mit einem Gewehr in der rechten und einem Speer in der linken Hand imitiert sie in Outfit, Pose und Gestik ein ikonisches Bild von Huey P. Newton, seinerzeit Vorsitzender der Black Panther Party for Self-Defense, aus dem Jahr 1967. Das Bild ist eine doppelte Aneignung.

Zuerst eigneten sich die Black Panther das durch die US-Verfassung garantierte Recht, Waffen zu tragen, offensiv an. Die zweite Aneignung nimmt die feministische Aktivistin vor, die sich als Frau in den Kanon der Schwarzen Befreiung einschreibt, in dem Frauen nicht immer gleichberechtigt und nicht immer sichtbar waren.

Zumindest die erste dieser Aneignungen war eine feindliche Übernahme: Das Recht auf Selbstverteidigung war nicht für Schwarze konzipiert. Es wurde vielmehr im Kontext der kolonialen Staatswerdung und des Schutzes von Eigentum entwickelt. Indigene und Skla­v*in­nen konnten es nicht in Anspruch nehmen. Es war nicht für sie gedacht, sondern gegen sie.

Elsa Dorlin: "Selbstverteidigung. Eine Philosophie der Gewalt". Aus dem Französischen von Andrea Hemminger. Suhrkamp Verlag, Berlin 2020, 315 S., 32 Euro

Das zeichnet die Philosophin Elsa Dorlin anhand der französischen ebenso wie am Beispiel der US-amerikanischen Geschichte nach. Die bewaffnete Selbstverteidigung war dabei nicht ein Überbleibsel, das die staatliche Monopolisierung der Gewalt nur noch nicht vereinnahmt hatte, sondern ihr stetes Nebenprodukt.

Geduldete Milizen

In den USA existierten verschiedenste Formen von Milizen, die als Verknüpfung von unternehmerischer Initiative und rassistischer Vergemeinschaftung funktionierten und staatlich stets geduldet wurden. Dorlin beschreibt diese Milizen als „Grundelemente der Kolonial-, Rassen- und Sozialgeschichte der Vereinigten Staaten von Amerika“.

Vor dem Hintergrund dieser Geschichte erscheint die Erstürmung des Kapitols am 6. Januar 2021 in einem besonderen Licht: Als er die übrige US-Gesellschaft von den ultrarechten Trump-Fans mit den Worten „so sind wir nicht“ abgrenzte, lag Joe Biden demnach definitiv falsch.

Die Milizen müssten in der langen Geschichte seit der US-amerikanischen Kolonialzeit nicht als Akteure im rechtsfreien Raum betrachtet werden, so Dorlin, sondern vielmehr als „Ausdrucksformen“ des Rechts auf Selbstverteidigung. Die Selbstverteidigung darf, staatsrechtlich wie philosophiegeschichtlich betrachtet, von bestimmten Menschen in Anspruch genommen, die für sich zum Schutze ihres Eigentums ein Recht auf Tötung anderer durchsetzen.

Diese Ausnahme vom Tötungsverbot hat, wie Dorlin aufzeigt, historisch immer wieder von der Verteidigung zum Angriff geführt. Die Selbstverteidigung wurde dermaßen weit ausgedehnt, dass sie die offensive Gewaltausübung gegenüber anderen miteinschloss. Dorlin zeichnet diese Entwicklung anhand des israelischen Militärs nach. Dass aber weltweit alle möglichen Armeen und ihre politischen Vertretungen sich als Verteidigungskräfte und -ministerien bezeichnen, deutet auf eine Verallgemeinerungstendenz. Schutz, Sicherheit und Angriff erscheinen als logisch miteinander verknüpft.

Rhetorik der Selbstverteidigung

Im Zusammenhang mit dem Diskurs über Sicherheit entfaltet die Rhetorik der Selbstverteidigung aber nicht nur militaristische Züge. Dorlin zeigt auf, wie etwa die Versuche, sichere Stadtteile schaffen zu wollen, die von feministischen und schwul-lesbischen sozialen Bewegungen in den 1970er Jahren unternommen wurden, sich immer wieder in eine staatliche und unternehmerische Sicherheitspolitik integriert haben.

Die Stadt wurde dadurch nicht nur weniger gefährlich für Minderheiten, sondern zugleich attraktiver für Investoren. Erkämpfte sichere Orte wurden so zu Vorboten einer „sexuellen und rassialen Gentrifizierung“.

Dorlin denunziert diese Effekte sozialbewegter Politiken nicht, sondern diskutiert sie. Das ganze Buch ist, anders als Cover und Untertitel vielleicht vermuten lässt, keine Feier revolutionärer Gegengewalt, sondern vielmehr deren Problematisierung. So ist auch das Cover-Foto der Frau mit Waffe aus feministischer Perspektive zumindest ambivalent, für Dorlin sogar antifeministisch.

Denn es stellt den Mythos der ausgelieferten Frauen nicht in Frage und schreibt die Opferrolle fest. Denn es sagt: „mit einer Waffe werde ich verteidigt, ohne Waffe bin ich wehrlos“. Die Aneignung von Selbstverteidigung ist also alles andere als einfach.

Feministinnen und politisierte Körper

Eine selbstbestimmte Form der Selbstverteidigung macht Dorlin in der Geschichte des Feminismus aber doch aus. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts entwickelten die Suffragetten Formen feministischer Selbstverteidigung. Diese waren laut Dorlin nie Mittel zum Zweck, um politischen Status oder Anerkennung zu erlangen, sondern sie „politisierte die Körper, ohne Vermittlung, ohne Delegierung, ohne Repräsentation“.

Nur solche antistaatlichen und antirepräsentationalen Formen der Selbstverteidigung erscheinen für Dorlin legitim. Demgegenüber ist Selbstverteidigung keine Ermächtigung, wenn sie als Rache oder mit Sicherheitsversprechen auftritt. Annehmbar erscheint sie überhaupt nur, wenn sie die geschlechtlichen, sexuellen und rassistischen Grundlagen systematischer Gewalt in Frage stellt.

Dass sie schön, stolz und gerecht daherkommt, wie das Bild auf dem Buchumschlag nahelegt, ist demnach eher die Ausnahme.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

3 Kommentare

 / 
  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    Die Soufragetten haben Gewalt ausgeübt für das Recht, zur Wahl gehen zu dürfen und nicht dafür, nicht zur Wahl gehen zu müssen. Sie haben für ihr Recht auf Repräsentation gekämpft und nicht für ihr Recht, nicht repräsentiert zu werden.



    Wie man das in eine "antistaatliche und antirepräsentationale Form der Selbstverteidigung" umdeuten kann, ist mir ein Rätsel. Das ist einfach Unsinn.

  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    "Die Milizen müssten in der langen Geschichte seit der US-amerikanischen Kolonialzeit nicht als Akteure im rechtsfreien Raum betrachtet werden, so Dorlin, sondern vielmehr als „Ausdrucksformen“ des Rechts auf Selbstverteidigung. Die Selbstverteidigung darf, staatsrechtlich wie philosophiegeschichtlich betrachtet, von bestimmten Menschen in Anspruch genommen, die für sich zum Schutze ihres Eigentums ein Recht auf Tötung anderer durchsetzen."



    "Nur solche antistaatlichen und antirepräsentationalen Formen der Selbstverteidigung erscheinen für Dorlin legitim. Demgegenüber ist Selbstverteidigung keine Ermächtigung, wenn sie als Rache oder mit Sicherheitsversprechen auftritt. Annehmbar erscheint sie überhaupt nur, wenn sie die geschlechtlichen, sexuellen und rassistischen Grundlagen systematischer Gewalt in Frage stellt."



    Die klassistischen Grundlagen systemischer Gewalt werden hier explizit ausgeschlossen. Deswegen wird auch "Selbstverteidigung" im ersten Zitat eben nicht in Klammern gesetzt, obwohl es eben nicht um eine Verteidigung des Selbstes geht, sondern um die Verteidigung des Eigentums, das in klassenförmiger Herrschaft mittels struktureller Gewalt erworben wurde.



    Damit steht die Autorin in der Tradtion von John Locke, für den der Diebstahl seines Eigentums gleichrangig damit ist, als würde man ihm einen Arm abhacken. Jeder Form der Selbstverteidung im Namen der Klasse erteilt sie somit schon aufgrund ihres Repräsentationscharakters eine Absage. Damit verabsolutiert sie das Recht, nicht repräsentiert zu werden, gegenüber dem Recht, repräsentiert zu werden. Zur Demokratie gehören aber beide Rechte und im Rahmen der Demokratisierung kann Selbstverteidigung zur Realisierung beider Rechte legitim sein.

  • 9G
    92489 (Profil gelöscht)

    "Gewalt ist in der Tat […] eine Option menschlichen Handelns, die ständig präsent ist. Keine umfassende soziale Ordnung beruht auf der Prämisse der Gewaltlosigkeit. Die Macht zu töten und die Ohnmacht des Opfers sind latent oder manifest Bestimmungsgründe der Struktur sozialen Zusammenlebens.“ (Heinrich Popitz).



    Ohne Waffe bin ich tatsächlich ziemlich machtlos. Wäre auf dem Cover eine unbewaffnete Frau, würde ich halt sowas sagen wie "der Mythos der ausgelieferten Frau wird nicht in frage gestellt, weil sie in einer bis an die Zähne bewaffneten Welt unbewaffnet ist". Eine Waffe ist doch das stärkste vorstellbare Symbol des Tötens und damit der macht. Mit einer Waffe unterstreiche ich meine Position als potenzieller Täter.