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Endgültiges Verbot für „Querdenken“Sie bleiben Dresden erspart

Die Organisatoren sind vor Gericht gescheitert. Ein riesiges Polizeiaufgebot hat die wenigen Gruppen von Coronaleugnern in Dresden fest im Griff.

Viele Polizisten, wenige Demonstranten: die Innenstadt von Dresden am Samstagnachmittag Foto: Robert Michael/dpa

Dresden taz | Dresden ist an diesem Sonnabend ein zweites Leipzig erspart geblieben. Fünf Wochen nach den Ausschreitungen bei einer Querdenken-Demonstration in der Messestadt blieb es in der Landeshauptstadt ruhig. Anders als damals hatte das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen die Demonstration nicht noch in letzter Minute genehmigt. Es bestätigte vielmehr die Verbote der Stadt und des Verwaltungsgerichtes Dresden.

Um ein „Superspreader-Event“ mit schwerwiegenden Folgen für viele auch unbeteiligte Menschen zu verhindern, stelle das Versammlungsverbot die einzige Möglichkeit dar, heißt es in der Dresdner Gerichtsbegründung. Erfahrungsgemäß hielten sich die angemeldeten 4.000 Teilnehmer nicht an die Auflagen.

Unmittelbar vor dem geplanten Beginn der Hauptdemonstration um 14 Uhr wies dann auch noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Eilantrag des „Querdenken 351“-Veranstalters Marcus Fuchs zurück.

Schimpfende Kleingruppen in der Innenstadt

Auch in Frankfurt/Main und Erfurt waren Demonstrationen wegen der verschärften Pandemielage verboten worden. In der Dresdner Innenstadt bildeten sich ohnehin nur schimpfende Kleingruppen, erkennbar an der fehlenden Mund-Nasen-Maske und daran, dass sie am letzten Verkaufstag vor dem sächsischen Lockdown nicht in die Warenhäuser strebten. Einige trugen auch ein Herz-Symbol. Sie wurden von rund 1.500 Polizisten aus mehreren Bundesländern kontrolliert und teilweise begleitet.

„Wir können ihre Anreise nicht verhindern, aber wir können Ansammlungen unterbinden“, erklärte Thomas Geithner, Sprecher der Polizeidirektion Dresden. Ein mit 25 Personen besetzter Reisebus wurde wieder aus der Stadt „hinausgeleitet“, weitere 26 Zugreisende zurückgeschickt. Ein Bus aus dem Thüringer Saale-Holzland-Kreis schaffte es bis an das Dynamo-Stadion in der Nähe des geplanten Kundgebungsortes. Per Zuruf wurde den Insassen anwaltliche Hilfe wegen angeblicher Freiheitsberaubung angeboten. Hooligans und rechtsradikale Gruppen, die auch für Dresden mobilisiert hatten, fielen lediglich im Stadtteil Strehlen auf. Für den Ernstfall bereitgestellte Wasserwerfer der Polizei blieben fast unsichtbar im Hintergrund.

Warnungen vor dem „Zeugs“

Am Straßburger Platz war der genehmigte Stand der im April gegründeten „Basisdemokratischen Partei“ von etwa 25 Personen umgeben. Eine Frau, die behauptet, Krankenschwester zu sein, warnte lautstark davor, „sich mit diesem Zeugs impfen zu lassen“. Genehmigt war auch eine linke Gegendemonstration mit bis zu 200 Personen, die auf der eigentlich geplanten Veranstaltungswiese stattfand.

Tags zuvor hatten Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und der Landrat des Erzgebirgskreises Frank Vogel (ebenfalls CDU) nach einem Krankenhausbesuch in Aue die Sorglosigkeit ihrer Mitbürger heftig gerügt. Obschon die zweite Corona-Welle heftiger ausfalle, gingen die Sachsen „wesentlich lockerer“ damit um als im Frühjahr. „Die Zeit der Appelle ist jetzt vorbei!“, sagte Kretschmer einigermaßen erregt. „Wir brauchen jetzt ganz klare autoritäre Maßnahmen des Staates!“

Landrat Vogel zeigte sich betroffen von der „Welle der Entrüstung“ unter seinen Erzgebirgern nach der Verschärfung der Isolationsmaßnahmen. Die Kontaktrückverfolgung betreffend unterstellte er ihnen gar, sie würden zunehmend „schwindeln“. „Wenn die Bereitschaft zur Mitwirkung fehlt, wird es äußerst schwierig in den nächstens Wochen“, mahnte Vogel. Der konservative Erzgebirgskreis verzeichnet mit Abstand die höchste Zahl an Neuinfektionen in Sachsen.

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7 Kommentare

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  • Die Demonstrationen dieser Egoisten und Unsinnerzähler braucht kein Mensch!

  • Demonstrationen dürften von Anfang an nicht unwesentlich zur Verbreitung der Pandemie beigetragen haben, sei es unmittelbar: durch Virusübertragung auf der Demonstration selbst oder im Umfeld der Demonstration, der An- und Abreise in Zugabteilen, der Party hinterher, den dicht gedrängten Zuschauern.

    Möglicherweise gravierender dürften jedoch die mittelbaren Auswirkungen gewesen sein: die Demonstrationen des Sommers im Wochenrhythmus, auf denen die Abstandsregeln - die bis dahin relativ gut eingehalten wurden - ignoriert wurden, dürften in den Augen großer Teile der Bevölkerung die Coronaregeln doch ad absurdum geführt haben.

    Es war ein Fehler, in der Pandemie Demonstrationen zuzulassen.

  • "Wenn die Bereitschaft zur Mitwirkung fehlt, wird es äußerst schwierig in den nächstens Wochen"



    das kann ich gut verstehen, wer jetzt einen Test macht und alle Kontaktpersonen angibt hat wohl keine Freunde mehr

  • 9G
    90118 (Profil gelöscht)

    Kommentar entfernt. Bitte beachten Sie die Netiquette.

    • 9G
      90118 (Profil gelöscht)
      @90118 (Profil gelöscht):

      ich weiss offen gesagt nicht warum, trotzdem sorry!

  • Es war schon lange nicht mehr nachzuvollziehen, dass die Gerichte das Demonstrationsrecht über Leben und Gesundheit auch unbeteiligter Menschen gestellt hat.



    Dabei ist die Frage doch nicht so moralisch verzwickt wie die Frage , ob man ein Passagierflugzeug abschießen darf, welches von einem Terroristen / einer Terroristin gesteuert auf ein vollbesetztes Fußballstadion zufliegt

    • @Zeit und Raum:

      für viele ist nur das begreifbar, was sie aktuell konkret sehen können.



      z.B. Das Flugzeug im Anflugauf ein Ziel.

      was aber abstrakter ist, stellt viele Menschen wohl noch iimmer vor (begreifens-)Probleme. Beispiel Atomkraftwerke.

      UNd wenn ein kausaler Zusammenhang nicht hundertprozentik sichr direkt nachweisbar ist, könnte ja immer och die drei Prozent Fremdursache doch der Auslöser gewesen sein.....

      Richter sind wohl oft Angsthasen



      Und ,wo sie doch noch nicht mal für falsche Entscheidungen in Haft



      genommen werden, ja noch nicht mal haftbar gemacht werden können.