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Gerichtsurteil in NiedersachsenBordelle dürfen wieder öffnen

In Niedersachsen wurde das allgemeine Verbot der Prostitution aufgehoben. Die Hamburger Behörden lassen sich davon nicht beeindrucken.

Darf wieder arbeiten: Prostituierte in ihrem Lovemobil im niedersächsischen Uetze Foto: dpa

Bremen taz | In Niedersachsen dürfen die Bordelle wieder öffnen. Am Freitag vergangener Woche hob das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) das Verbot auf. Nun gelten in Bordellen dieselben Regelungen wie bei anderen körpernahen Dienstleistungen, etwa Friseursalons: Die Betreiber*innen der Etablissements müssen ein Hygienekonzept vorlegen, den Mindestabstand gewähren, die Maskenpflicht durchsetzen, regelmäßige Desinfektionen vornehmen und die Kontaktdaten der Kund*innen erfassen.

Gegen das Verbot geklagt hatte ein Bordellbetreiber. Er argumentierte, dass die uneingeschränkte Schließung aller Prostitutionsstätten „eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber den seit längerem unter Schutz- und Hygieneauflagen zugelassenen sogenannten körpernahen Dienstleistungen darstelle und daher gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoße“. Das Gericht gab ihm Recht.

Die niedersächsische Landesregierung war offenbar nicht auf den Gerichtsbeschluss vorbereitet. Die Pressestelle des Gesundheitsministeriums teilt mit, dass die Coronaverordnung des Landes nach gewissenhafter Auswertung der Entscheidung des OVG zeitnah entsprechend angepasst werde.

„Herzlichen Glückwunsch“, kommentiert Stephanie Klee vom Bundesverband Sexueller Dienstleistungen e.V. den Beschluss des OVG sarkastisch. Zwar sei die Entscheidung ein Meilenstein. Wütend macht sie aber, dass der stückweise Wiedereinstieg in den Berufsalltag der Prostituierten in jedem Bundesland, in dem das Verbot bisher aufgehoben wurde, nur durch ein gerichtliches Vorgehen möglich gewesen sei.

Sexarbeitende haben pro Tag im Schnitt 2-3 Kunden – wir feiern keine Sexparties

Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen

Seit Monaten führen Sexarbeiter*innen einen erbitterten Kampf gegen das Verbot der Prostitution. „Wir haben Briefe geschrieben, Demons­trationen gemacht, Tage der offenen Tür veranstaltet und auch ganz anschaulich vorgemacht, wie Sexarbeit unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen funktionieren kann. Das ist gar nicht so kompliziert!“, sagt Klee.

Die Politik verhalte sich „feige“, sagt Klee, die Befugnisse zur Berufsausübung unter Coronabedingungen würden mit zweierlei Maß gemessen. Während andere körpernahe Gewerbe ihren Betrieb schon vor Monaten wieder aufnehmen durften, werde das Prostitutionsgewerbe außen vor gelassen.

In Hamburg, wo Prostitution nach wie vor allgemein verboten ist, lässt man sich durch die Beschlüsse aus Niedersachsen nicht beirren. „Wir machen die Entscheidung über die Ausübung der Prostitution vom Infektionsgeschehen abhängig“, sagt Martin Helfrich, Pressesprecher der Hamburger Sozialbehörde. Die Prostitution unterscheide sich von anderen körpernahen Gewerben, da sie „von besonderer Nähe gekennzeichnet“ sei. Daher zähle für die Entscheidung über ein allgemeines Verbot der Blick auf das Infektionsgeschehen, nicht auf Hygienekonzepte.

„Manchmal geht die Fantasie mit den Leuten durch“, sagt hingegen Stephanie Klee und spricht von unrealistischen Vorstellungen des Alltags in der Sexarbeit. Sie vermutet einen mangelnden Willen zur Auseinandersetzung mit den Abläufen in der Prostitution. „Die Verantwortlichen in der Politik wollen nicht mit uns sprechen“, sagt sie.

Die Erfahrungen aus den Bundesländern, in denen Pros­titution wieder erlaubt ist, sind positiv. Hier gelten dieselben Hygienemaßnahmen wie auch bei anderen körpernahen Dienstleistungen. Es gibt keine Warteräume, dafür Desinfektionsmittel. Textilien werden nach jedem Besuch gereinigt und das Zimmer ordentlich gelüftet.

Die Kundenzahl nach der Wiedereröffnung sei gesunken, sagt Klee, die Einnahmen der Bordelle reichten häufig nur zur Deckung der laufenden Kosten. Aus Geldnot hätten sich viele Sexarbeiter*innen zudem privat prostituiert, wodurch sie sich selbst häufig in große Gefahr begeben hätten.

Der Widerstand gegen das Verbot der Prostitution lässt deshalb nicht nach. Nach dem Beschluss in Niedersachsen appelliert nun der Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen erneut, das Verbot auch in Hamburg aufzuheben. „Sexarbeitende haben pro Tag im Schnitt 2-3 Kunden – wir feiern keine Sexparties“, heißt es in ihrem Statement.

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2 Kommentare

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  • Gestern hat das "Pascha" in Köln Insolvenz angemeldet.



    So furchtbar profitabel wie es von den Prostitutionsgegnern immer dargestellt wird, scheint der Betrieb eines Bordells dann also doch nicht zu sein. Eher vergleichbar mit dem eines Hotels. Nichts anderes ist ein Bordell ja.



    Man darf nicht nur die stolzen Zimmerpreise sehen. Nein. Man muss auch die Unkosten sehen.



    Wenn die Politik nicht möchte, dass am Ende alle Bordelle über die Wupper gehen, sollten die Herrschaften ihre starrsinnige Blockadehaltung endgültig überdenken.



    Denn Prostitution wird es danach immer noch geben. Vermutlich in geringerem Umfang. Aber dafür umso schwerer zu überwachen.



    Es sei denn, man baut unseren Staat unter erheblichem Aufwand zum Überwachungsstaat um.



    Hilfreich wäre auch ein Blick in die Schweiz, nach Österreich oder in die Niederlande, wo Prostitution seit 3 bzw. 2 Monaten wieder erlaubt ist, ohne negativen Einfluss auf das Infektionsgeschehen genommen zu haben.



    Das selbe werden wir im Übrigen demnächst auch über Berlin und das Saarland sagen können.

  • Er argumentierte, dass die uneingeschränkte Schließung aller Prostitutionsstätten „eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber den seit längerem unter Schutz- und Hygieneauflagen zugelassenen sogenannten körpernahen Dienstleistungen darstelle und daher gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoße“. Das Gericht gab ihm Recht.



    #



    Wo er Recht hat, hat er recht! Physiotherapie, Haare machen uvam. unterscheiden sich nur punktuell von anderen "körpernahen Dienstleistungen".



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    Kann dem OVG nur zustimmen



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    Gr Sikasuu