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Gesetzesentwurf AbstammungsrechtMutter, Mutter, Kind

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) plant eine Reform des Abstammungsrechts: Lesbische Paare sollen ohne Adoption Mütter werden können.

Forderung nach Gleichberechtigung und Toleranz: Christopher Street Day im Juli 2017 in Berlin Foto: Stefan Boness/Ipon

BERLIN taz | Lesbische Paare sollen bei der Geburt eines Kindes gleichgestellt werden: In einem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums, der der taz vorliegt, soll unter anderem das Abstammungsrecht reformiert und Mutterschaft neu definiert werden. Geplant ist, dass der Paragraf 1591 des Bürgerlichen Gesetzbuches einen zweiten Absatz bekommt: „Mutter eines Kindes ist neben der Mutter nach Absatz 1 auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter nach Absatz 1 verheiratet ist oder die die Mutterschaft anerkannt hat.“ Bisher heißt es nur in Absatz 1: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“

Mit der geplanten Änderung könnten zwei Frauen automatisch gemeinsam Eltern werden – egal ob sie verheiratet sind oder nicht. Das, was für heterosexuelle Paare eine Selbstverständlichkeit ist, ist für lesbische Paare derzeit nicht möglich.

Bislang wird nach einer Geburt nur die Frau, die das Kind geboren hat, als Mutter anerkannt, während der Partnerin nichts anderes übrig bleibt, als das gemeinsame Kind zu adoptieren. Die Adoption kann allerdings erst nach der Geburt beantragt werden, was zu einer vorübergehenden Rechtsunsicherheit des Kindes führt.

Nach der Einführung der „Ehe für alle“ im Jahr 2017, wäre diese Änderung ein weiterer Schritt, gesetzliche Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren abzuschaffen. Der Entwurf beinhaltet aber keine ähnliche Regelung für schwule Paare. Zudem wird am Zwei-Eltern-Prinzip des Abstammungsrechts festgehalten.

Markus Ulrich vom Lesben- und Schwulenverband freut sich zwar über „Bewegung in Sachen Abstammungsrecht“. Aber er betonte: „Wir wollen, dass Regenbogenfamilien in ihren vielfältigen Konstellationen rechtlich abgesichert werden. Alles andere schadet dem Kindeswohl. Wir fordern die rechtliche Anerkennung von Mehrelternschaft und die Anerkennung von trans- und intergeschlechtlicher Elternschaft.“

Vorschlag von den Grünen im Februar abgelehnt

Ulle Schauws, frauen- und queerpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, begrüßte das Vorhaben, bezeichnete es aber als lange überfällig. „Lesbische Paare warten seit Jahren darauf, dass ihre Diskriminierung seit Einführung der Ehe für alle endlich endet.

Bedauerlich ist, dass die Regierung sich nicht bereits der abschließenden Abstimmung zum Grünen Gesetzentwurf (aus 2018) im Februar angeschlossen hat, der von Union und SPD abgelehnt wurde. Eine weitere zeitliche Verzögerung ist jetzt nicht mehr hinnehmbar. Wir sind auf die Details des Gesetzesvorschlages gespannt und werden diesen sehr konstruktiv begleiten“, sagte sie der taz.

Auch die queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Doris Achelwilm bezeichnete es als „absolut überfällig, die Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien zu beenden.“ Sie lobte aber, dass die Regelung „auch für unverheiratete lesbische Paare gilt und dass auf hierarchische Begriffe zwischen den Müttern verzichtet wird.“

Laut Gesetzesentwurf sollen bei lesbischen Eltern beide Elternteile als „Mutter“ bezeichnet werden; auf den Begriff „Mit-Mutter“ wurde verzichtet. Achelwilm kündigte zudem an zu prüfen, „ob bei den gleichzustellenden Regenbogenfamilien die Regelungen für das Kind, die Mütter und die samenspendende Person passen“. Auch die Dokumente für trans* und intergeschlechtliche Eltern müssten diskriminierungsfrei geregelt sein.

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4 Kommentare

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  • Übersetzung

  • Durch die geplante Gesetzesänderung wird anders als behauptet gerade nicht am Zwei-Eltern-Prinzip des Abstammungsrechts festgehalten, den neben den zwei Müttern kann das Kind ohne weiteres einen Vater haben. Dieser wird durch die geplante Gesetzesänderung - anders als bei verheirateten Vätern - nicht gesetzlich verdrängt.

    Irgendwie bekommt die SPD das Thema Justiz in dieser Legislaturperiode nicht in den Griff.

  • Tja - da lacht der Kleingärtner & Anwälte reiben sich die Hände genderneutral.

    “ klassisch-römischen Rechtsgrundsatz



    „Quia mater semper certa est, etiam si volgo conceperit: pater vero is est, qem nupitae demonstrant.“ [1]



    Übersetzung



    Weil die Mutter gewiss ist, auch wenn sie unehelich empfangen hat; der Vater ist aber tatsächlich der, den die Ehe als solchen ausweist.



    Konkret ging es darum, dass Eltern nicht zur Aussage gegen die eigenen Kinder vor Gericht vorgeladen werden durften. In diesem Zusammenhang war zu klären, wer eigentlich die Eltern sind.



    Heute

    Wie sicher die Mutter eines Kindes ist, ist unter Genealogen nicht immer unumstritten. Gern wird zum Beispiel in Frage gestellt, ob Frauen ab einem gewissen Alter überhaupt noch gebären können, oder ob da nicht vielmehr ab und an ein uneheliches Kind einer Tochter als das eigene ausgegeben wurde. Mit solchen Spekulationen sollte man allerdings sehr vorsichtig sein.



    Mit den heutigen medizinischen Techniken zur Fortpflanzung ist die These von der stets sicheren Mutter inzwischen nicht mehr so ohne weiteres haltbar und selbst im alten Testament musste Salomon sein Urteil im Streit zweier Frauen fällen, die beide vorgaben, Mutter desselben Kindes zu sein.“



    (Kaukasischer Kreidekreis - Bert Bricht!;)

    unterm—— Mater semper certa est, pater semper incertus est.*



    genwiki.genealogy....r_semper_certa_est



    (Ihr Vater? Nein Nein! Der angelt gerade in Alaska Lachse!;))



    Anders gewendet: - “Weihnachtsmänner - sind auch Osterhasen im Sinne:



    Der Schokoladenosterhasen-Verordnung!“

    kurz - Na Mahlzeit - 🍳- echt heiß.

    • @Lowandorder:

      Na, Hauptsache, es sind nur *zwei* Schokofiguren von maximal *zwei* gesetzlich definierten Feiertagen ... Jetzt obendrein auch noch ein Schokopfingstengel oder ein Schokodreikönigskönig brächte die Weihnachtsostermannhasenverordnung entgültig zum Schmelzen - eindeutig uneindeutig zu heiß.