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VVN-BdA weiterhin nicht gemeinnützigDas Finanzamt bleibt hart

Vor Monaten wurde der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes die Gemeinnützigkeit entzogen. Nun bekräftigt das Finanzamt: Es bleibt wohl dabei.

Eine Fahne des VVN-BdA an der Gedenkstätte der Sozialisten in Berlin-Friedrichsfelde Foto: Christian Spicker/imago

BERLIN taz | Schon seit Monaten bangen die Vereinsmitglieder. Im November 2019 entzog das Berliner Finanzamt für Körperschaften dem Bundesverband der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN/BdA) die Gemeinnützigkeit. Seitdem ist ungewiss, ob der Verein von Holocaust-Überlebenden fortbestehen kann. Jetzt bekräftigt das Finanzamt: Man halte vorerst an der Entscheidung fest.

Ausgangspunkt war die Einstufung der VVN/BdA durch den bayrischen Verfassungsschutz als „extremistische Organisation“: Der Verband kooperiere „mit offen linksextremistischen Kräften“, verfolge einen „kommunistisch orientierten Antifaschismus“ und sehe „nichtmarxistische Systeme“ wie die parlamentarische Demokratie als „potentiell faschistisch“. Das Berliner Finanzamt entzog dem Verein darauf die Gemeinnützigkeit: Dies sei nach Rechtslage „zwingend“. Die VVN/BdA legte Einspruch ein und nannte die Vorwürfe haltlos.

Die Behörde aber bleibt hart. „Dem VVN-BdA ist es auch im Einspruchsverfahren bisher nicht gelungen, den vollen Beweis des Gegenteils zu den Feststellungen und der Einschätzung des Verfassungsschutzes des Freistaats Bayern zu erbringen“, heißt es in einem aktuellen Schreiben an den Verein, das der taz vorliegt. Der Beweis, dass die VVN-BdA nicht extremistisch sei, „wurde von Ihnen nicht geführt“.

Thomas Willms, Geschäftsführer der VVN-BdA, spricht von einem „niederschmetternden“ Schreiben. „Das liest sich wie eine Vorentscheidung und stellt unsere Existenz abermals infrage. Wir sind sehr in Sorge.“

Vorwürfe „frei erfunden?

Der Verband hatte in seinem Einspruch daraufhin gewiesen, dass einzig und allein der bayrische Verfassungsschutz die VVN-BdA einstufe – und selbst dieser nur als „linksextremistisch beeinflusst“. Eine Ablehnung der parlamentarischen Demokratie sei „frei erfunden“.

Auch die vorgeworfene Kooperation mit Autonomen bei Blockaden von Neonazi-Aufmärschen belege das nicht, weil die Aktionen breiten gesellschaftlichen Zuspruch fänden. Zudem sei unklar, was die bayrische Einstufung mit dem Bundesverband zu tun habe. Verwiesen wurde vielmehr auf die vielen Ehrungen von Holocaust-Überlebenden, die im Verein aktiv sind, durch Städte und Kommunen.

Das Berliner Finanzamt jedoch lässt all das nicht gelten. Die VVN-BdA werde im bayrischen Verfassungsschutzbericht sehr wohl als linksextrem aufgeführt, und zwar in einer Auflistung im Anhang, findet die Behörde. Dass dies so klar im Bericht selbst nicht ausgeführt wird, ficht das Amt nicht an: „Auf die allgemeinen Ausführungen im Textteil kommt es nicht an.“ Zudem habe der bayrische Verwaltungsgerichtshof die Einstufung bestätigt.

Auch seien Distanzierungen von fraglichen Inhalten oder autonomen Gruppen nicht erkennbar, moniert das Finanzamt. Daran änderten auch die Ehrungen nichts; für die Gemeinnützigkeit seien diese „nicht maßgebend“. Und: Der bayrische Verfassungsschutz beziehe den Bundesverband sehr wohl mit ein – weil er in seinem Bericht die zwei Bundesvorsitzenden und als Sitz des Verbands die Bundesgeschäftsstelle in Berlin nenne.

Protest von jüdischen Gemeinden, Gewerkschaften, Parteien

Geschäftsführer Willms nennt die Ausführungen „abwegig und empörend“. „Das Finanzamt legt alles negativ gegen uns aus und folgt blind dem bayrischen Verfassungsschutz.“ Tatsächlich stufte der bayrische Geheimdienst erst vor wenigen Wochen die VVN-BdA erneut als linksextremistisch ein – diesmal allerdings ohne Verweis auf den Bundesverband. Entscheidend für den Rechtsstreit mit dem Berliner Finanzamt sind aber ältere Jahresberichte von 2016 und 2017.

Der Entzug der Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA hatte breiten Protest ausgelöst. Jüdische Gemeinden, Gewerkschaften und linke Parteien kritisierten den Schritt, auch SPD-Chef Norbert Walter-Borjans. Thomas Willms, Geschäftsführer der VVN-BdA fragt sich daher, wie der rot-rot-grüne Senat in Berlin hinter dem aktuellen Schreiben der Finanzamtes steht. „Momentan sieht es so aus, als sei das politisch gewollt. Das ist bitter.“

Der zuständigen Finanzsenator Kollatz (SPD) schweigt zu dem Rechtsstreit: Zu Einzelfällen dürfe man sich grundsätzlich nicht äußern. Auffällig aber ist, dass etwa NRW zuletzt die rechtlichen Spielräume nutzte, um dem Verein entgegen zu kommen: Auch dort wurde der VVN-BdA zunächst die Gemeinnützigkeit entzogen – der Beschluss wurde aber im Herbst 2019 wieder zurückgezogen.

Immerhin: Das Berliner Finanzamt gewährt der VVN-BdA noch eine erneute Frist bis Ende Juli, um nochmals nachzuweisen, dass der Verein nicht extremistisch sei. Zudem soll es demnächst ein direktes Treffen beider Seiten geben. „Beidem werden wir nachkommen“, sagt Willms. Bleibe es dennoch beim Entzug der Gemeinnützigkeit, helfe nur noch eines: eine Klage dagegen.

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