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Aus dem Urlaub in die Isolation

Hamburger*innen, die aus einem Risikogebiet heimkehren, müssen zwei Wochen in Quarantäne. Ihre Reisedaten ruft die Sozialbehörde direkt bei den Airlines ab

Von Laura Strübbe

Am goldbraunen Sandstrand von Içmeler die Seele baumeln lassen, von der Sonne geküsst zurück in den Flieger – und dann der Realitätsschock. Die Coronaverordnung vom 1. Juli schreibt vor, dass Hamburger*innen, die aus der Türkei oder einem anderen Corona-Risikogebiet zurückkehren, zwei Wochen in Quarantäne gehen. Wie durch eine Anfrage des NDR bekannt wurde, sammelt die Sozialbehörde dafür Daten von Fluggästen.

Um zu überprüfen, ob sich alle Rückkehrer*innen an die Ausgangssperre halten, übermitteln Airlines unmittelbar nach der Landung Fluggastdaten mit Namen und Adressen der Passagiere an die Sozialbehörde. Die schickt sie weiter an die Gesundheitsämter – und das schon seit dem 1. Juli.

Auf Anfrage der taz hin, ob es datenschutzrechtliche Bedenken gäbe, ist der Datenschutzbeauftragte nun gewillt, das Vorgehen der Gesundheitsbehörde zu prüfen.

„Dabei gilt es insbesondere, Umfang und Übermittlungswege, Erhebungszweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung zu thematisieren“, sagt Pressesprecher Martin Schemm.

Martin Helfrich, der Sprecher der Sozialbehörde begründet die Datenabfrage damit, dass in der Stadt zum Ende der Urlaubszeit eine neue Infektionswelle vermieden werden solle. „Mit der Einschränkung einiger Personen verhindern wir, dass sich viele Menschen einschränken müssen“, sagt Helfrich.

In der Coronaverordnung heißt es, dass Personen, die aus dem Ausland in Hamburg ankommen, verpflichtet sind, sich nach der Einreise sofort auf direktem Weg nach Hause oder in eine geeignete Unterkunft zu begeben. Welche Staaten als Risikogebiete gelten, listet das Robert-Koch-Institut auf. Momentan sind es 130 Länder, darunter Russland, die USA oder Ägypten. Ob auch die Daten von Menschen weitergegeben werden, die nicht in Risikogebieten gewesen seien, beantwortete die Sozialbehörde bis Redaktionsschluss nicht.

Sollte ein Land zum neuen Krisenherd werden, müssten Reisende jedoch keine rückwirkende Quarantäne befürchten. Maßgeblich sei der Zeitpunkt der Einreise, sagt Helfrich gegenüber der taz.

Rückkehrer*innen müssen mit einem Besuch des Gesundheitsamtes rechnen

Die Reisenden müssten die Quarantäne einplanen, egal, ob sie auf dem Land-, See- oder Luftweg einreisten: „Für eine zweiwöchige Reise in ein Risikogebiet sollen also vier Wochen Urlaub genommen werden“, sagt Helfrich der Deutschen Presseagentur.

Einen Ausweg aus der Isolation gibt es jedoch: Ein negativer Coronatest ist für zurückkehrende Urlauber*innen wie eine Gefängnisfrei-Karte im Gesellschaftsspiel Monopoly. Zwar haben sich die Testkapazitäten deutschlandweit vervierzehnfacht, den Test können sich aber wohl nicht alle Urlauber*innen leisten: Für Kassenpatient*innen kostet er 128,23 Euro pro Person.

Es können zudem weitere Kosten entstehen: „Wer zurückkehrt muss sich selbst beim Gesundheitsamt melden. Wer dem nicht nachgeht, hat mit einem Bußgeld zu rechnen“, sagt Helfrich. Wenn sich Rückkehrer*innen nicht bei der Behörde melden, kann das bis zu 3.000 Euro kosten, heißt es im Bußgeldkatalog.

Besuch dürfen die Betroffenen in der Quarantäne nicht empfangen. Dafür kann die Stadt zwischen 300 und 5.000 Euro in Rechnung stellen. Einsam wird es in der Isolation trotzdem nicht. Die Rückkehrer*innen müssten mit unangekündigten Besucher*innen vom Gesundheitsamt rechnen, sagte Helfrich. Die Daten hat die Behörde ja.

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