Bundestagsanhörung zum NetzDG: Eine Million Meldungen pro Jahr

Künftig soll das Bundeskriminalamt Hasspostings überprüfen und an die Landespolizei abgeben. Bis zu 250.000 Ermittlungsverfahren könnten folgen.

Ein Schäferhund zeigt aggressiv seine Zähne

Viel Aggression in Deutschland: BKA soll gegen Hassposts vorgehen Foto: imago images

BERLIN taz | Das Bundeskriminalamt (BKA) soll zur zentralen Stelle der Bekämpfung von Hass im Internet werden. Bei einer Experten-Anhörung des Bundestags war aber umstritten, ob das BKA dabei eher zu wenig oder zu viele Daten erhalten wird.

Geht es nach dem Gesetzentwurf zur „Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“, den die große Koalition im März eingebracht hat, sollen soziale Netzwerke wie Facebook künftig verpflichtet werden, strafbare Hasspostings stets dem BKA zu melden. Das BKA würde dann das Posting zunächst vorprüfen, und – wenn es einen Anfangsverdacht bejaht – den Fall an die zuständige Landespolizei abgeben. Mit dem Entwurf soll das 2017 eingeführte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verschärft werden, das bisher nur eine sofortige Löschung strafbarer Inhalte verlangt.

Die neue Anzeigepflicht könnte zu einer Million Meldungen pro Jahr führen, vermutet Henning Lesch vom Verband der Internetwirtscchaft (eco). Daraus könnten rund 250.000 Ermittlungsverfahren pro Jahr folgen, schätzt Andreas May von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main.

Bisher ist die Zahl der Strafanzeigen noch sehr gering. In ganz Bayern gab es im ersten Quartal 2020 nur 356 Strafverfahren wegen Hassreden im Internet, so Klaus-Dieter Hartleb von der Generalstaatsanwaltschaft München. Grund ist wohl, dass die meisten Betroffenen annehmen, das Verfarhen werde am Ende eh eingestellt. Doch auch mit der Einführung einer Meldepflicht bestehe die Gefahr, dass aus einer „Flut an Anzeigen“ nur ein „Rinnsal an Verurteilungen“ folge, so Markus Hartmann von der Staatsanwaltschaft Köln.

„Sondereinheiten“ bei Polizei und Staatsanwaltschaft

Dabei sahen die Experten vor allem drei Probleme. Zum einen speichern die sozialen Netzwerke ihre Daten oft in den USA oder in Irland. Teilweise könnte eine automatische Weitergabe von Hasspostings inklusive IP-Adresse nach dem Recht vor Ort verboten sein. Oder die Meldung des Netzwerks kommt zu spät, so dass die IP-Adresse keinem realen Nutzer mehr zugeordnet werden kann. Außerdem ist bei Mobiltelefonen zur Identifizierung oft noch eine Port-Adresse erforderlich, die aber viele Telekom-Provider gar nicht speichern.

In all diesen Fällen muss die Polizei dann mit klassischen Ermittlungsmethoden den Autor des Hasspostings herausfinden, zum Beispiel indem weitere Postings und Bilder ausgewertet werden. Staatsanwalt Hartmann fordert daher „operative Sondereinheiten“ bei Polizei und Staatsanwaltschaften.

In eine andere Richtung geht die Sorge der Organisation „Hate Aid“. Sie befürwortet zwar die Meldepflicht, will aber verhindern, dass das BKA auch Menschen speichert, deren Postings Facebook fälschlich als strafbar einstufte, etwa weil Satire nicht erkannt wurde. Rechtsprofessor Matthias Bäcker schlägt daher ein zweistufiges Verfahren vor. Zunächst soll das BKA das gemeldete Posting prüfen. Nur im Falle eines Anfangsverdachts, soll das BKA dann auch die Nutzerdaten bekommen. Damit die Daten vorher nicht gelöscht werden, könnte die IP-Adresse parallel schon an den jeweiligen Telekom-Provider weitergeleitet werden, der dann die Nutzerdaten vorläufig sichert („Quick Freeze“).

BKA-Vizepräsident Jürgen Peter versicherte, dass Nutzerdaten vom BKA sofort gelöscht werden, wenn an einer Meldung „gar nichts“ dran ist. „Wenn aber das Hass-Posting nur knapp unter der Strafbarkeitsschwelle bleibt und sich einem bekannten Straftäter zuordnen lässt, dann dürfen wir so etwas speichern.“ Das wollte dann auch der liberale Rechtsprofeässer Bäcker „nicht verteufeln“.

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