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Jetzt mal ein bisschen locker machen

Schulen in Niedersachsen und Bremen bereiten sich auf Rückkehr in den Betrieb vor und die Auflagen für die Öffnung von Geschäften wurden verkündet

Von Nadine Conti und Benno Schirrmeister

Auch in Bremen wird es vorerst keine Vermummungspflicht geben: Angesichts fehlender und nur zu Wucherpreisen gehandelter Mundschutze beließ es der Senat gestern dabei, die Lockerungen des Lockdowns mit einem „dringenden Appell“ zu garnieren, sich nur mit Alltagsmasken im öffenlichen Personennahverkehr und in die ab Montag zusätzlich geöffneten Geschäfte zu begeben.

„Ich nähe mir welche“, versprach Bürgermeisterin Maike Schaefer (Grüne) mit gutem Vorbild voranzugehen: „Ich weiß aber noch nicht, wie das dann aussieht.“ Verbindliche neue Regeln erlegt die neue Bremer Corona-Rechtsverordnung, die am 20. April um 0.00 Uhr in Kraft tritt, hingegen für den Einzelhandel fest. Öffnen dürfen Geschäfte, die über weniger als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche verfügen – oder sie entsprechend verkleinern. Die Ladenbetreiber müssen außerdem nachweisen, dass sie durch ein taugliches Konzept dafür sorgen, dass die KundInnen Abstandsregeln einhalten. Auch soll in Kitas die Notbetreuung erweitert werden: Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden und mit zwei berufstätigen Elternteilen sollen Betreuung beanspruchen dürfen. Allerdings sei „notwendig, die Träger der Einrichtung zu kontaktieren“, mahnte Bürgermeister Andreas ­Bovenschulte (SPD).

„Wir wollten einen Flickenteppich vermeiden“, betonte Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke). Deshalb habe sie „intensiv mit meinem niedersächsischen Kollegen Bernd Althusmann telefoniert“. Auch bei den Schulen hat diesmal der große Nachbar keine Alleingänge gestartet: Schon am Donnerstag hatte Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) den Fahrplan zur allmählichen Wiederaufnahme des regulären Unterrichtsbetriebs skizziert: Abi-Prüfungen finden statt wie angekündigt. Ab Montag, 27. April, sollen die Abschlussklassen zurückkehren, um sich auf ihre Prüfungen vorzubereiten. Ab 4. Mai folgen peu à peu die nächsten Jahrgänge, sofern es das Infektionsgeschehen zulässt. Die Klassen werden halbiert und im Wechsel unterrichtet. Die Schulen erhalten verpflichtende Hygienepläne. Wo dies nicht möglich ist, muss man sich nach Räumen zum Ausweichen umsehen. Wer einer Risikogruppe angehört, darf zu Hause bleiben. Die Datenschutzrichtlinien werden gelockert, um Onlinelernen leichter zu machen – SchülerInnen ohne PC sollen ihre Aufgaben auf Papier erhalten.

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