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Cum-Ex-SteuerklauMinister Scholz muss nachsitzen

Im Finanzausschuss des Bundestags muss der Ex-Bürgermeister nochmal zu nicht eingetriebenen Steuer-Millionen aussagen, diesmal geheim.

Noble Fassade, zweifelhaftes Gebaren: Warburg-Bank Foto: Axel Heimken/dpa

Hamburg taz | Nachdem Olaf Scholz (SPD) bei seiner Befragung am Mittwoch im Finanzausschuss des Bundestages zum Thema Cum-Ex-Steuerklau im wesentlichen nichts gesagt hat, lädt ihn der Ausschuss jetzt noch einmal ein. Wie der Bundestagsabgeordnete Fabio De Masi von der Linken mitteilte, solle die Sitzung am 25. März als „VS-Geheim“ eingestuft werden, damit sich der Bundesfinanzminister und ehemalige Hamburger Bürgermeister nicht dauernd mit dem Steuergeheimnis herausreden könne.

Den Abgeordneten geht es darum, herauszufinden, was Scholz als Erster Bürgermeister im November 2017 mit dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der Warburg-Bank besprochen hat. Die dahinter liegende Frage ist, ob der Senat der Bank zugesagt hatte, ihr bei dem Steuerskandal entgegenzukommen und auf 47 Millionen Euro zu verzichten.

Bei den Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien um den Dividenden-Stichtag herum schnell zwischen verschiedenen Beteiligten gehandelt. Dabei ließen sich mehrere Beteiligte die bei dem Geschäft nur einmal angefallene Kapitalertragssteuer erstatten – ein dreister Griff in die Staatskasse und ein Trick den die Behörden und der Gesetzgeber über Jahre nicht in den Griff bekamen.

Konkret geht es um eine Forderung von 47 Millionen Euro an die Warburg-Bank aus Cum-Ex-Geschäften, die die Finanzbehörde 2016 verjähren ließ. Die Behörde, die damals vom heutigen Bürgermeister Peter Tschen­tscher (SPD) geführt wurde, hat erklärt, sie habe diese Forderung nicht rechtssicher eintreiben können.

Nicht politisch beeinflusst?

Sie verwahrte sich gegen den Vorwurf, sie sei politisch beeinflusst worden. Sie habe keine „Billigkeitslösung“ vorgeschlagen, wie in der Presse vermutet wurde, und rechtlich gar nicht die Möglichkeit für einen Vergleich mit der Bank gehabt.

Der Abgeordnete De Masi bezweifelt das und verweist darauf, dass Vergleiche in Form einer „tatsächlichen Verständigung“ zwischen der Bank und der Behörde sehr wohl möglich seien. Voraussetzung dafür ist, dass der Sachverhalt, der der Besteuerung zugrunde liegt, nur unter erschwerten Umständen ermittelt werden kann.

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3 Kommentare

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  • Der Hamburger Bürgermeister sowie sein Amtsvorgänger und derzeitige Bundesfinanzminister könnten Flecken auf ihrer scheinbar weißen Weste bekommen.

    Aber nicht lediglich wegen dieser Sache ist die SPD gut beraten, Herrn Scholz nicht als Kanzlerkandidaten aufzustellen, wie es nun auch sein früherer Vorgesetzter, Ex-Kanzler Schröder ins Spiel bringt und ihn (Scholz) als einen von fünf Favoriten für die SPD-Kanzlerkandidatur nennt.

    Ausschlaggebend für die Nichtbenennung zum Kanzlerkandidaten sollten insbesondere seine ökonomische Inkompetenz, die er mehrfach herausgestellt hat – u.a. bei den Themen Geldwäsche, Finanztransaktionssteuer und Höhe der „Hartz-IV“-Regelsätze.

    Herr Scholz war (bereits als Generalsekretär der SPD) und ist stets an der Seite der Arbeitgeber und Reichen in diesem Land.

    Zugleich hält er die Schwächsten der Gesellschaft finanziell arm. Diese politischen „Leistungen“ sind wohl kaum als sozialdemokratisch zu bezeichnen. Quelle Nachdenkseiten

  • Hat Scholz etwa doch nicht nur wegen G20 Hamburg fluchtartig verlassen?

  • Ergänzt

    Tatsächlich geht es beim Treffen damaligen Hamburger Bürgermeisters Olaf Scholz 2017 mit der Warburg Bank in Hamburg nicht um die 47 Millionen € Charge, die 2016 verjährten, sondern um die nächste Charge von 42 Millionen € Steuerforderung wg Cum Ex Steuerbetrug gegenüber der HCB Trinkhaus Warburg Gruppe, wie von Norbert Hackbusch MdB Linke zu hören war. Darüber hinaus sei es in solchen Fällen problemlos übliche Finanzbehörden Praxis, Steuerbescheide in entsprechender Höhe zu adressieren, um fristgemäß die Verjährungsfrist zu unterbrechen, gegebenenfalls den Steuerbescheid später nach vorliegendem Widerspruch wieder zurückzunehmen, was auffälliger Weise im Fall Warburg Gruppe durch die Hamburger Finanzbehörde unterlassen wurde.

    Dass die 42 Millionen überhaupt noch als Steuerforderung an Warburg Gruppe in Rede stand, war durch den Bundesfinanzminister durch Anweisung an Hamburger Finanzbehörde veranlasst worden, damit Hamburg zu dem Zeitpunkt vom Geber- zum Nehmerland aus dem Länderfinanzausgleich wg. Schieflage der HSH Nordbank geworden, sich nicht unsolidarisch gegenüber anderen Ländern verhalte, eine weitere Steuerforderung gegenüber Warburg Gruppe verjähren lasse.

    Wenn es nun im PUA nur um die 47 Millionen Charge geht, aber nicht um die 42 Millionen € Charge verfehlt der PUA sein Ziel der parlamentarischen Aufklärung eines Sachverhalts mit dem Ergebnis, dass Olaf Scholz, Peter Tschentscher wie die unbescholtenen Biedermänner dastehen unter dem Gelächter des Kapitals in den Vorstandsetagen der Banken vergeblich recherchierender Öffentlichkeit eine Nase zeigen