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Gemeinde muss Pestizide zulassenEnde des Malser Wunders

Als der kleine Ort Mals in Südtirol Pestizide auf seinem Gelände stoppen wollte, sorgte das für Aufruhr. Doch nun verbot ein Gericht das Verbot.

Sollte in Mals eigentlich frei von Gift geschehen: Apfelanbau in Südtirol Foto: dapd

Rom taz | Das kleine Dorf Mals, nordwestlich von Bozen im Vinschgau gelegen, rühmt sich, einer der sonnigsten Orte Südtirols zu sein. Stolz war Mals bis vor wenigen Tagen aber auch auf eine weitere Besonderheit: Die Gemeinde hatte vor fünf Jahren beschlossen, dass auf ihrem gesamten Gebiet der Einsatz von Pestiziden verboten sein sollte. Doch damit ist es jetzt vorbei, denn das Verwaltungsgericht Bozen kippte den lokalen Beschluss.

Im September 2014 hatte Bürgermeister Ulrich Veith die Malser zum Referendum aufgerufen, um darüber zu befinden, ob auf den Feldern weiter Pflanzengifte eingesetzt werden dürften. Drei Viertel der 4.800 Stimmberechtigten beteiligten sich, und mit stolzen 75 Prozent votierten sie für das Verbot, das im Jahr 2018 in Kraft treten sollte. Nur noch der Einsatz biologisch abbaubarer Pflanzenschutzmittel sollte danach gestattet sein. Vom „Malser Wunder“ war daraufhin die Rede.

Doch das Wunder wurde vorerst nicht Wirklichkeit, 130 Landwirte nämlich reichten Klage ein. Daraufhin setzte die Gemeinde das Verbot erst einmal bis zur gerichtlichen Entscheidung aus. Die ist jetzt gefallen, und sie erklärt das Verbot für null und nichtig, schlicht weil die Gemeinde für diese – allein vom Staat zu regelnde – Umweltschutzfrage nicht zuständig sei.

Die Gemeinde gibt sich jedoch noch nicht geschlagen. Sie will die Sache bis hinauf zum Staatsrat in Rom – dem obersten Verwaltungsgericht des Landes – durchfechten. Derweil hatte auch die Staatsanwaltschaft beim Rechnungshof versucht, Bürgermeister Veith zur Rechenschaft zu ziehen – wegen der angeblich missbräuchlichen Ausgabe öffentlicher Gelder für das angeblich missbräuchliche Referendum. 23.000 Euro sollte der Ortsvorsteher zurückzahlen. Doch wenigstens der Rechnungshof sprach Veith frei.

Andere Gemeinden weiter gegen Pflanzengifte

Andere italienische Gemeinden versuchen dennoch weiterhin, mit verschiedenen Instrumenten den Einsatz von Pflanzengiften einzuschränken. So erließ der Gemeinderat von Vallarsa im Trentin im Jahr 2014 einen Beschluss, der die Bio-Landwirtschaft zur Regel erklärt. Wer dennoch konventionell weitemachen möchte, muss eine Versicherung abschließen, um den benachbarten Biobauern im Fall der Kontamination ihrer Felder mit Chemikalien Schadenersatz leisten zu können.

Und Melpignano im süditalienischen Apulien stellt Arbeitslosen Ländereien zur Verfügung – jedoch nur, wenn sie sich zu Bio-Bewirtschaftung verpflichten. Das toskanische Carmignano dagegen verzichtet auf den Pestizid Einsatz auf kommunalen Grünflächen, es verbietet zudem den Einsatz von Chemie in Wohngebieten und untersagt generell die Nutzung von Glyphosat. Insgesamt 70 Gemeinden von Südtirol bis nach Sizilien haben in Italien den Weg eingeschlagen, mit kommunalen Verfügungen den Gifteinsatz in der Landwirtschaft wenigstens einzuschränken.

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6 Kommentare

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  • Ja nicht nur irgendwas bestimmen wollen, sonder Landwirte mitnehmen!



    Wenn die Menschen die für ein Verbot gestimmt haben die betroffenen Landwirte entsprechend bezahlen und entschädigen würden kann man über alles reden. Das ist bei uns in Deutschland mit den unsagbar schlecht gemachten „Volksbegehren“ nicht anders

  • RS
    Ria Sauter

    Immer wieder ist die Verbundenheit zwischen Justiz, Staat und Konzernen offensichtlich, überall.

  • Ein Beispiel für Demokratie und Rechtsstaat? Selbst wenn 75 % der Bürger sich gegen Pestizide in ihrem Dorf aussprechen können die Konzerne mit Hilfe des "Rechtsstaats" diese demokratische Entscheidung aushebeln. Geld vermehren geht vor Gesundheit.

    • @Reinhard Muth:

      Schönes Beispiel der Demokratie - die Gewaltenteilung.



      Oder glauben sie, dass es rechtens wäre, wenn eine Gemeinde z.B. die Schulpflicht per Volksentscheid abschaffte.

      • 6G
        64984 (Profil gelöscht)
        @Angie:

        Es gibt doch wohl einen eklatanten Unterschied zwischen Schulpflicht abschaffen und ein eventuell krebsgefährdendes Pestizid verbieten.



        Wenn eine Mehrheit Letzteres nicht mehr darf läuft etwas gewaltig schief in "unserem" Land.

    • @Reinhard Muth:

      die meisten demokratien basieren auf gewaltenteilung und daher ist eine demokratische entscheidung erst dann final rechtlich bindend, wenn sie auch rechtssicher ist - was in diesem, falle nicht der fall war.

      demokratie heißt nicht, dass 'die mehrheit' einfach machen kann, was sie will ohne vorher die gesetzlichen zuständigkeiten zu verändern.

      geklagt hatten übrigens laut artikel landwirt*innen - nicht gerade wenige und - nicht "die" konzerne.