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Kein Raum für Landesparteitag in BerlinAfD soll wieder rausfliegen

Fast hätte es geklappt: Ihren nächsten Parteitag wollte die AfD Berlin in Tempelhof-Schöneberg abhalten. Doch daraus wird wohl nichts.

Auf dem letzten Parteitag in Lichtenrade Foto: dpa

BERLIN taz | Die Berliner AfD hat weiterhin massive Probleme, Räumlichkeiten für ihre Landesparteitage zu bekommen. Wie der zuständige Stadtrat von Tempelhof-Schöneberg der taz am Freitag mitteilte, soll ein bereits geschlossener Nutzungsvertrag, der es der Partei erlaubt hätte, ihren für den 1. September geplanten Parteitag im Gemeinschaftshaus Lichtenrade und damit in Räumen des Bezirks abzuhalten, wieder aufgelöst werden.

Den Antrag auf Nutzung der Räumlichkeiten hatte der AfD-Bezirksverband gestellt, weshalb der zuständige Sachbearbeiter offenbar davon ausgegangen sei, dass es sich um eine bezirkliche Veranstaltung handele, so Bezirksstadtrat Jörn Oltmann (Grüne). Nachdem er durch die taz-Anfrage erfahren habe, dass es sich bei der Veranstaltung um einen Landesparteitag handele, werde er nun aber seinen Bereich anweisen, die Nutzungsvereinbarung aufzuheben. „Es ist klar festgehalten, dass das Bezirksamt nur Kreisverbänden und Bezirksgruppen Räume zur Verfügung stellen muss“, so Oltmann. Bei ihrem letzten Parteitag im Mai war es der AfD noch gelungen, diesen im Gemeinschaftshaus Lichtenrade abzuhalten.

Die linke Kampagne Kein Raum der AfD, die zum Landesparteitag eine Gegendemonstration plant, hatte die Raumvergabe an die AfD am Freitag zunächst scharf kritisiert: „Wenn selbst sächsische Gerichte der AfD das Attribut ‚rechtsradikal‘ bescheinigen, muss der Mythos der demokratischen Partei endlich begraben werden“, hieß es in einer diesbezüglichen Pressemitteilung.

Gegenüber der taz sagte Oltmann, er selbst teile ebenfalls die Einschätzung, dass es sich bei der AfD um eine rechtsextreme Partei handele. Da es sich um eine bei Wahlen zugelassene Partei handele, sei er nichtsdestotrotz dem Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet. Die klare Einschränkung auf eine bezirkliche Nutzung biete aber bereits genug Anlass, die Nutzungsvereinbarung aufzuheben.

Querelen um das Landesschiedsgericht

Der einzige Tagesordnungspunkt auf dem geplanten Parteitag ist die Neuwahl des Landeschiedsgerichts. Um dieses Gremium, das unter anderem über Parteiausschlüsse entscheiden soll, gibt es in der Berliner AfD schon lange Querelen, was neben persönlichen Streitereien innerhalb der Partei vor allem daran liegt, dass die Ausschlussverfahren politisch stark aufgeladen sind und mit über die Ausrichtung der Partei entscheiden. Die Neuwahl ist nötig geworden, nachdem im Mai alle drei RichterInnen des Landesschiedsgerichts zurück getreten waren. Ob sie gelingt, ist allerdings unklar: Bisher haben sich nach Informationen der taz kaum BewerberInnen für diese Posten gefunden.

Bei den zahlreichen Ausschlussverfahren der Berliner AfD zeichnet sich bisher ein klares Muster ab: Fällt ein Parteimitglied mit rechtsextremen Positionen und Aktivitäten auf und entsteht daraufhin großer öffentlicher Druck, wird ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet und damit Handlungswille demonstriert – man denke etwa an die Marzahner Abgeordnete Jessica Bießmann, die vor Weinflaschen mit dem Konterfei Hitlers posierte. Diese Ausschlussverfahren werden dann jedoch in der Regel so lange verschleppt, bis das öffentliche Interesse nachgelassen hat, oder stillschweigend ganz fallengelassen. Auch im Fall Jessica Bießmann entschied das Landesschiedsgericht im Mai, diese werde nicht aus der AfD ausgeschlossen.

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3 Kommentare

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  • "„Wenn selbst sächsische Gerichte der AfD das Attribut ‚rechtsradikal‘ bescheinigen, muss der Mythos der demokratischen Partei endlich begraben werden“,…"



    Mir hat sich der Magen umgedreht, dass die immer noch antreten dürfen… Warum ist ein Verbot sooo schwierig…



    Wieso ist diese rechtsradikale AfD dann überhaupt zu Wahlen zugelassen?



    Dabei geht es rein um formale Gründe, und nicht um Inhalte oder Ziele einer Partei.



    Steht da nicht endlich ein Verbot an?



    Schwierig, denn ein Partei-Verbot ist nur vom Bundesverfassungsgericht umzusetzen und die Hürden sind sehr hoch, weil eine Demokratie ohne Parteien keine Demokratie mehr wäre.



    www.bpb.de/politik...agen-und-antworten



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    "Was ist der Bundeswahlausschuss?



    … Er besteht aus dem Bundeswahlleiter als Vorsitzenden, acht Beisitzern und zwei Richtern des Bundesverfassungsgerichts. …"



    www.bpb.de/politik...undeswahlausschuss



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    www.bpb.de/politik...agen-und-antworten







    Die sammeln sich immer wieder unter anderen Namen und Zusammensetzungen.



    Es ist und bleibt gruselig, denn die AfD "fliegt" genau unter diesem Radar (Punkt 5. im vorhergehenden Link), sodass sie nicht als "verfassungswidrig" verboten werden kann – denn "verfassungsfeindlich" reicht für ein Verbot nicht aus. Taktisch gechickt und sehr schwer zu verbieten, weil sie den Wolf im "Schafspelz" perfekt beherrscht.



    Mir graust's. Der Rattenfänger von Hameln … sehr ähnlich.

  • „…Diese Ausschlussverfahren werden dann jedoch in der Regel so lange verschleppt…“



    Naja, die SPD hat gezeigt, wie zügig Sarrazin ausgeschlossen wurde. Ach, er ist noch nicht ausgeschlossen? Dahinter steckt wieder so eine perfide Taktik der SPD. Von der hat die AfD offensichtlich gelernt

  • „…wieder aufgelöst werden…“



    Und wie geht das? Doch nur mit Zustimmung der AfD, dem Vertragspartner, kann ein Vertrag aufgelöst werden. Verträge sind zu halten. Aber das werden die Gerichte den Gegnern der AfD wohl noch beibringen müssen. Und der Vorgang wird der AfD wieder weitere Anhänger zutreiben.