: Wer nicht tilgt, tilgt doppelt
Die Finanzideen der CDU kämen für Bremen teuer: Das zeigt eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund
VonBenno Schirrmeister
Der CDU-Plan, die für die Renovierung von Bremens Schulen und Turnhallen veranschlagten 1,5 Milliarden Euro durch Kredite eines sogenannten Sondervermögens aufzunehmen, ist nicht nur wahrscheinlich verfassungswidrig. Er würde auch teuer fürs Land, weil er die jährlichen Sanierungshilfen von 400 Millionen Euro verspielen würde.
Denn deren Auszahlung „setzt eine Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Sanierungsverpflichtungen voraus“, erinnert der Senat in einer gestern veröffentlichten Bürgerschafts-Drucksache: Sie enthält die neue Verwaltungsvereinbarung, mit der Bundesfinanzministerium und Bremen den Rahmen für den neuen Geldfluss konkretisieren. Mit den gesetzlichen Vorgaben sind die Bestimmungen aus dem Sanierungshilfengesetz gemeint und auf Landesebene die Haushaltsordnung. In der stehen seit dem 23. Mai die Regeln, wie die Schuldenbremse der Landesverfassung einzuhalten ist. Ausdrücklich schreibt sie seither fest, dass Kredite, die über Sondervermögen und Eigenbetriebe aufgenommen werden, als Landes-Neuverschuldung zu werten sind. Beschlossen hatte die Bürgerschaft diese Gesetzesänderung am 8. Mai 2019 – auch mit den Stimmen der CDU, die, bizarr genug, zwei Wochen später trotzdem zu glauben scheint, über Sondervermögen Kredite aufnehmen zu können, die nicht zählen. Doppelt kurios wirkt dieses Gebaren, wenn man nicht vergessen hat, dass die CDU bis Februar noch verlangt hat, statt der gesetzlich geforderten 80 die kompletten 400 Millionen in den Schuldendienst zu stecken.
Unmissverständlich stellt die Verwaltungsvereinbarung nun klar: „Die Tilgungsmaßnahmen dürfen nicht durch Kreditaufnahmen über Sondervermögen konterkariert werden.“ Um solchen Tricksereien vorzubeugen, werden „unselbstständige Extrahaushalte mit eigener Kreditermächtigung, die dem Sektor Staat zugeordnet werden, einbezogen“. Unter Umständen betrifft das sogar die von der Linksfraktion angeregte Auslagerung von Schulgebäuden in privatrechtliche Trägerschaft zwecks Finanzierung – weshalb deren Vorsitzende Kristina Vogt ihr Modell vorab vom Stabilitätsrat genehmigen lassen will.Sicher ist: Wer einfach so im Gegenwert von vier Jahren Sanierungshilfe neue Kredite aufnimmt, wird am Ende des Jahres auch nicht genug getilgt haben.
Folge: Das Finanzministerium zahlt die 400 Millionen nicht an Bremen, sondern „auf ein Verwahrkonto des Bundes“, so die Vereinbarung. Zugleich steigt der jährliche Tilgungsbetrag in den folgenden fünf Jahren, und zwar „um ein Fünftel des Differenzbetrags zwischen erforderlicher und tatsächlich geleisteter Tilgung“.
Rechenbeispiel: Bei einer Neuverschuldung von 1,5 Milliarden abzüglich einer Tilgung von 80 Millionen wäre man in den kommenden Jahren zu einer Rückzahlung von je 80 plus 284 Millionen Euro verpflichtet – macht zusammen 364 und wäre dicht dran am ursprünglichen Unions-Ziel, die Hilfe komplett in die Tilgung zu buttern.
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