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Der Fall Jürgen N.Zwangsgeräumt, obdachlos, tot

Zwei Jahre nachdem er seine Wohnung verlor, starb in Hannover ein Mann. Welche Rolle spielte die Zwangsräumung bei seinem Tod?

Kein Einzelfall: Demonstration nach einer Zwangsräumung mit Todesfolge im April 2013 in Berlin Foto: dpa

Hannover taz | Die Todesanzeige klingt wie eine Anklage: „Im Alter von 64 Jahren erlag unser langjähriger Freund und Genosse ‚Bauer‘ der Kälte dieser Stadt“, das schreibt die Partei Die Linke im hannöverschen Stadtteil Linden.

Am 12. Februar ist Jürgen N. tot aufgefunden worden. Der Obdachlose, der „Bauer“ genannt wurde, lag hinter einem städtischen Freizeitheim. „Eine widerrechtliche Zwangsräumung vor zwei Jahren raubte ihm seine Wohnung. Wohnungslosigkeit und Krankheit raubten ihm seinen Lebenswillen und die Kraft zur Veränderung“, schreiben seine Freund*innen in der Anzeige weiter.

N. ist unverschuldet in die Obdachlosigkeit gerutscht. „Er wurde getäuscht“, sagt Holger Rosemeyer, der N. in der Phase der Zwangsräumung als Anwalt vertreten hat. Die Wohnung im Kötnerholzweg, Ecke Limmerstraße, in der N. gelebt hatte, war eigentlich nur ein ehemaliger Kiosk: rund 25 Quadratmeter, drei winzige Zimmer, ein Bad, aber nicht mal eine Küche.

Ein Mieter aus dem Haus hatte den Kiosk zusätzlich zu seiner eigenen Wohnung angemietet. Aber anstatt ihn wie mit dem Eigentümer abgesprochen als Kiosk wiederzubeleben, habe er ihn an N. und einen weiteren Mann untervermietet, sagt Rosemeyer. Den Mietvertrag habe er aber so aussehen lassen, als wäre es ein Hauptmietvertrag. „Er hat eine Firma mit ‚Immo‘ im Namen konstruiert“, sagt der Anwalt. „Es hatte den Augenschein, als wäre das eine Immobiliengesellschaft.“ Nicht nur N. fiel darauf herein – auch das Jobcenter, das die Miete für die Räume übernahm.

Aus dem Zuhause geworfen

Die Zahl der Zwangsräumungen in Hannover ist in den vergangenen Jahren tendenziell gesunken: Wurden 2015 noch 398 Räumungen durchgeführt, waren es im Jahr darauf 367, 2017 dann 322, im vergangenen Jahr dann aber wieder 326.

Für die ersten beiden Monate des laufenden Jahres waren 108 Räumungen angesetzt – die Stadt hat bisher aber keine aktuelle Zahl, wie viele Wohnungen auch tatsächlich geräumt wurden.

Wie viele der zwangsgeräumten Menschen wohnungs- oder obdachlos geworden oder geblieben sind? Auch darüber hat die Stadt keine Erkenntnisse. Vor der Räumung schreibe man Betroffene an – „mit Hinweis auf die Möglichkeit der ordnungsbehördlichen Unterbringung im Falle einer Obdachlosigkeit“.

„Die Konditionen waren völlig überhöht. Die beiden Männer haben jeweils fast 400 Euro mit Nebenkosten für die geringe Wohnfläche bezahlt“, sagt Rosemeyer. Er glaubt, dass diese Masche noch Jahre hätte funktionieren können, wenn der „betrügerische Vermieter seine eigene Miete nicht irgendwann selbst nicht mehr gezahlt hätte“. So aber sei auch dieser zwangsgeräumt worden. Da erst fiel dem Hauseigentümer auf, dass der Kiosk bewohnt war: Jürgen N. und sein Mitbewohner hatten über zwei Jahre lang ihre Miete bezahlt – aber eben nicht auf das richtige Konto.

Zweimal verhinderte Rechtsanwalt Rosemeyer die Räumung, weil es formale Fehler in dem Verfahren gab. Beim dritten Versuch waren die Gerichtsvollzieher*innen trotz Protesten erfolgreich. Laut der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung wurden sie dabei von einem Großaufgebot der Polizei unterstützt. Rosemeyer ist überzeugt, dass auch diese Räumung rechtswidrig war. Für N. war die Zwangsräumung, die an seinem 63. Geburtstag stattfand, der Anfang vom Ende.

Ein Leben lang hoch politisch

Jürgen Otte war 43 Jahre lang mit N. befreundet, gemeinsam mit ihm bei der Linken aktiv. Wenn er über den Verstorbenen spricht, entsteht das Bild eines schwierigen Charakters: still, nachdenklich, seit einem Schlaganfall auch manchmal grantig und unzugänglich – aber sein Leben lang hoch politisch. „Er ist innerlich daran zerbrochen, dass niemand sah, dass ihm Unrecht getan wurde“, sagt der 63-Jährige. Er nennt die Räumung einen „Gewaltakt“.

Monatelang hätten verschiedene Freunde N. aufgenommen, so Otte, auch er selbst. Eine dauerhafte Lösung konnte das nicht sein, auf dem freien Wohnungsmarkt hatte der Hartz IV-Empfänger mit dem Schufa-Eintrag aber keine Chance. „Wir haben ihn einzeln nicht retten können“, sagt Otte, und dabei bricht ihm die Stimme. „Es beschämt mich.“

N. hatte dann Kontakt zu Sozialarbeitern und schlief nachts in einer Notunterkunft der Stadt. „Aber irgendwas um Weihnachten muss den Schalter umgelegt haben“, sagt Otte: Er habe bemerkt, dass sein Freund draußen geschlafen habe. „Er hat den Kontakt vermieden und sich zurückgezogen.“

Mitarbeiter*innen des Freizeitheims fanden am 12. Februar seine Leiche. Die Polizei geht von einer natürlichen Todesursache aus. „Ohne diese Zwangsräumung wäre er älter geworden“, glaubt Otte und fordert: „Es muss ein einklagbares Grundrecht auf eine eigene, bezahlbare Wohnung geben. Dann müsste der Staat für sozialen Wohnungsbau sorgen.“

Ohne diese Zwangsräumung wäre er älter geworden

Jürgen Otte

Steffen Mallast vom Mieterladen in Hannover kannte N. aus den Beratungen vor der Räumung. „Er hat sich danach aufgegeben“, das hat auch Mallast beobachtet: Einem Mann über 60 werde mit einer Zwangsräumung auch die Perspektive für das weitere Leben genommen. Ein paar Habseligkeiten habe N. auf dem Dachboden des Mieterladens untergestellt – mehr sei ihm nicht geblieben.

Doch auch für jüngere Betroffene bedeute die Zwangsräumung einen großen Einschnitt und eine starke psychische Belastung. „Dass jemand keinen Weg mehr in eine Wohnung findet, ist nicht häufig“, sagt Mallast. „Aber sie müssen dann in einem völlig anderen Umfeld leben, meistens am Stadtrand, wo die Mieten günstiger sind.“ Der Berater lehnt das Instrument daher vollkommen ab. „Es ist auch nicht in Ordnung, dass man die Vermieter so leicht aus der Verantwortung lässt“, sagt der 31-Jährige. Denn für diejenigen, die zwangsgeräumt würden, gehe es um mehr als eine Wohnung.

Am kommenden Donnerstag wäre Jürgen N. 65 Jahre alt geworden. An diesem Tag jährt sich auch seine Zwangsräumung. Seine Freund*innen wollen ab 17 Uhr eine Mahnwache abhalten – „vor der Wohnung, die ihm entrissen wurde“.

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16 Kommentare

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  • bei aller tragik des einzelfalles ...

    was ich nicht verstehe:

    - warum ist es demanwalt nicht gelungen, den freundeskreis davon zu überzeugen, für den mandanten eine bürgschaft zu übernehmen, damit ihm der zugang zu einer neuen wohnung möglich wird.

    - oder über seine tätigkeit bei der wohnungslosenhilfe der stadt rechtzeitig einen notfall anzumelden und eine wohnung zu beschaffen.

    - oder selbst im wohnungsmarkt für den mandanten 'ein wort' einzulegen und entsprechende bewerbungsgespräche vorzubereiten.

    zu guter letzt:

    das unglück dieser welt füllt ganze bibliotheken. ein einzelschicksal verliert sich darin.

  • Nach Artikel 25 (1) der AEMR und Artikel 11 (1) de UN-Sozialpaktes hat „Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.“



    Wobei, wenn man die Entscheidungen der Gerichte in Asylprozessen berücksichtigt, gemäß der deutschn Rechtsprechung (zumindes in Bereich der Asylverfahren) es ausreicht, wenn man auf der Straße schläft und einmal täglich etwas zu Essen erhält…. Man kann das also sehr unterschiedlich interpretieren.

  • In Deutschland gibt es einen Reisen-Leerstand an Wohnraum, der halt nur an der falschen Stelle steht.

    www.sueddeutsche.d...hen-leer-1.3159646

  • taz: "N. ist unverschuldet in die Obdachlosigkeit gerutscht."

    Obdachlosigkeit dürfte es in diesem reichen Land im 21. Jahrhundert gar nicht mehr geben.

    Wir haben 860.000 Wohnungslose in Deutschland, davon sind 52.000 Menschen, laut Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, obdachlos - "leben" also auf der Straße. Vor Kurzem ergab eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung, dass 2 Millionen bezahlbare Wohnungen in Deutschland fehlen. Die Reichen werden immer reicher und wissen nicht mehr wohin mit ihrem Geld und die Armen werden in die Obdachlosigkeit geschickt und dürfen dort auf den Tod warten.

    „Die großartige ‚Gleichheit vor dem Gesetz verbietet den Reichen wie den Armen, unter Brücken zu schlafen, auf den Straßen zu betteln oder Brot zu stehlen.“ - Anatole France (1844-1924), französischer Literaturnobelpreisträger

  • Da die Antwortfunkton nicht geht, Antwort an Herrn Leiberg.



    Ein Vermieter entscheidet nicht über die Einhaltung einer Bauordnung.

    Ein Beispiel von vielen:

    www.fr.de/rhein-ma...tml#idAnchComments

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @DJ Boemerang:

      Schön, dass die Verständigung dennoch klappt.

      Meine kognitiven Fähigkeiten reichen locker dafür aus, Zuständigkeiten zu erfassen. Da ist jede Sorge grundlos.

      Wollen Sie es den geneigten Foristen nicht etwas einfacher machen und schreiben, was Sie mit Ihren Aussagen ausdrücken möchten?

      * Selber schuld, der Mann?

      * Jeder ist seines Glückes Schmid?

      * In Preußen samt Rechtsnachfolger hat die Bürokratie immer Recht?

      • @76530 (Profil gelöscht):

        @Leiberg

        Ach wie ist es doch so schön, auf Kosten anderer Menschen ein guter Mensch zu sein.

        Dann mal direkt:

        * Wären Sie bereit gewesen, den Betroffenen bei sich aufzunehmen?

        * Wären Sie bereit gewesen, die fällige Ordnungsstrafe und das nachfolgende Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung auf sich zu nehmen?

        • 8G
          88181 (Profil gelöscht)
          @sb123:

          Ich würdes sagen, es ist nicht Aufgabe von Herrn Leiberg, Obdachlose bei sich aufzunehmen.

          Es ist, bzw. solle Aufgabe des Sozialstaates sein, Obdachlosigkeit zu verhindern oder zu beenden.

          Das ist in diesem Fall eklatant gescheitert. Werfen Sie mal auf Google Maps einen Blick auf Skid Row in Los Angeles. Dort sehen Sie Straßenzüge mit Zelten, Baracken, Pappbauten, die tausenden von Obdachlosen als Unterkunft dienen.

          Mord, Totschlag, Gewalt, Drogen sind natürlich an der Tagesordnung. So sieht das aus, wenn es keinen Sozialstaat gibt.

          Nichts was man sich wünscht.

          • 7G
            76530 (Profil gelöscht)
            @88181 (Profil gelöscht):

            Merci vielmals. Ich habe mich schon immer gerne geopfert. Auch an anderen Frontlinien des Lebens.

            Davon ab: So Recht Sie in der Sache haben, so wenig werden Sie diese Adresse erreichen. Menschen mit ausreichender Fähigkeit zur Anteilnahme und mit kognitiven Umdrehungen - wie wir - stellen andere Fragen.

            Da war die Abteilung aus Island am Werk. ;-)

        • 7G
          76530 (Profil gelöscht)
          @sb123:

          Ich liebe Direktheit. Und ich liebe Steilvorlagen. DD. Doppelten Dank.

          Jahrzehnte lang habe ich im Dienst für Andere gelebt. Menschen wie mir wurde Anfang der 1990er ein Buch gewidmet: "Der Kümmerer". Beruflich, ehrenamtlich und privat lag mein Fokus auf Anderen. Ohne es an die große Glocke zu hängen. Ich war einfach so.

          Das war ein Fehler. Heute würde ich meine Wohltaten nur in Anwesenheit von Kamerateams vollbringen.

          Mein gelebtes Leben spricht für sich. Die Menschen, denen ich helfen konnte und durfte, brauchen keine Erinnerungshilfe daran.

          SB steht für was? Selbstbedienung, Sabbelbotschaften ... oder Selbstxxxxxxxxxx (gestrichen, der Zensor)?

          • @76530 (Profil gelöscht):

            SB steht für KFZ-Kennzeichen Saarbrücken.

            Hier geht es mir ausschließlich um Ihre Reaktion auf den Vermieter, dem schlichtweg nichts anderes blieb, als so zu handeln.



            Sie machen es sich mit ihren Vorwürfen sehr einfach, ohne hier mal Alternativen aufzuzeigen.



            Wem man hier Vorwürfe machen könnte, das wäre der Stadtverwaltung Hannover, der es nicht gelungen ist, die Obdachlosigkeit de Manns zu verhindern.



            Beschwerden müssen Sie folglich an Frau Konstanze Beckedorf, Sozialdezernentin von Hannover richten.

      • @76530 (Profil gelöscht):

        Nein, Herr Leiberg.



        So habe ich auch nicht argumentiert.



        Hier haben m.E. die Ämter in Hannover versagt.



        Aus dem Artikel geht doch auch hervor, dass der Vermieter davon augegangen war, dass der Kiosk gewerblich vermietet wurde.

        • 7G
          76530 (Profil gelöscht)
          @DJ Boemerang:

          Gut, dass ich nachgefragt habe. Da war meine Aufmerksamkeit ein wenig schlampig.

          Mein Tipp: das (scheinbar) Selbstverständliche lieber einmal zuviel als zu wenig aussprechen.

          Ja, es wurde kräftig versagt. Mein Hannover-Bashing spare ich mal auf.

  • 9G
    99140 (Profil gelöscht)

    Ich kenne Hannover und seine Ämter seit einer Tumorerkrankung von einer vergleichbaren Seite aus.



    Während einer Krebsbehandlung wird gerne schin mal Strom und Heiung abgeschaltet, weil die Stadtwerke zu einem anderen Termin ihr Geld möchten als dies dem Erkrankten vom Jobcenter bezahlt wird. Wenn es das Jibcenter nicht völlig "vergisst" zu überweisen. Erklärung der mitrbeiter bei Versorger und Amt: "Andere Leute bezahlen ihre Rechnungen pünktlich. Mich interessiert ihr Krebs nicht." oder "Unterlassen Sie uns zu massregeln. Wir bezahlen die Rechnungen nach einem vorgegeben Schlüssel. Ihre Krankheit ändert daran gar nichts."



    Wer in Hannover - egal ob unverschuldet oder nicht - in Not gerät, findet sich schnell mal in Lebensgefahr wieder. Ohne das die Verwaltung oder Mitarbeiter von Dienstleistern daran Interesse zeigen.



    ich habe mehr als 20 jahre dort gelebt und der Tag der Erkenntnis kam mit dem Umzug in eine andere Stadt. Es sind die Menschen dort, die ihrem Konservatismus und ihrer preussischen Obrigkeitshörigkeit nicht entfliehen können oder wollen.



    Die Engagierten, meist Linken, in dieser Stadt arbeiten aufopferungsvoll gegen diese Menschenverachtende verwaltung und Geisteshaltung an. Auf verlorenem Posten.



    PS: alle oben geschilderten Vorgänge sind aktenkundig.

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Und was meinen Sie zum Thema "zwangsgeräumt, obdachlos, tot"?

    Was ist wichtiger: die Einhaltung einer Landesbauordnung - oder das Leben eines ausgegrenzten Mitbürgers?

  • Liebe Frau Maestro.



    Sie schreiben:



    (...)" Da erst fiel dem Hauseigentümer auf, dass der Kiosk bewohnt war"(...)

    Ein Kiosk ist eine Gwerbefläche und kein Wohnraum.



    Einem Vermieter, der eine Gewerbefläche als Wohnraum vermietet, droht eine Ordnungsstrafe bis zu 500.000 Euro. Das ist in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt. Dazu kommt dann noch ein Steuerverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung.



    Ganz so einfach ist die Geschichte nicht.