Schleierverbot an Universität Kiel: Verhüllen verboten
Die Uni Kiel lässt Frauen mit Gesichtsschleier nicht mehr in Vorlesungen. Sie zieht damit Konsequenzen aus einem vorangegangenen Streit.
Kurz vor Weihnachten erschien die Studentin mit einer Niqab, also einer Gesichtsverhüllung, bei der die Augenpartie frei bleibt, zu einer Botanik-Vorlesung. Der Dozent fühlte sich laut Universität davon gestört und konfrontierte die angehende Ernährungswissenschaftlerin. Die Studentin erwiderte, dass sie sich aufgrund ihres Glaubens verhüllen wolle. Damit gab sich der Dozent jedoch nicht zufrieden und wendete sich an das Universitätspräsidium.
Dieses reagierte Ende Januar nun mit einer Richtlinie, die das Tragen von Gesichtsschleiern in Studium, Lehre und Beratung verbietet. Gestik und Mimik seien „Mindestvoraussetzungen für die zur Erfüllung universitärer Aufgaben erforderliche Kommunikation“, heißt es in der Richtlinie. „Wichtig ist aber, dass das Verbot nicht den ganzen Campus betrifft“, sagte der Universitätssprecher Boris Pawlowski der taz.
„Die Entscheidung der Universität ist ein Fehler“, findet Lasse Petersdotter, hochschulpolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion. Die Argumentation des Präsidiums hält er für vorgeschoben: „Dozierende und Professor*innen sind weder in der Lage noch beauftragt, die Mimik und Gestik der Studierenden zu bewerten.“
Bildungsministerin plant Schleierverbot an Schulen
Die SPD begrüßte die Entscheidung der Uni Kiel. „Die CAU hat Recht – Kopftuch ja, Vollverschleierung nein“, sagte Martin Habersaat, SPD-Bildungspolitiker in Schleswig-Holstein, der taz. „Religionsfreiheit ist ein hohes Gut und grundgesetzlich geschützt. Sie findet aber dort ihre Grenzen, wo sie im öffentlichen Raum Kommunikation beeinträchtigt“, so Habersaat.
Die schleswig-holsteinische Bildungsministerin Karin Prien (CDU) kündigte bereits eine Gesetzesinitiative für ein Verbot von Gesichtsschleiern in Schulen an. „Wir müssen darüber sprechen, ob man im Rahmen der nächsten größeren Schulgesetznovelle eine Rechtsgrundlage im Schulgesetz schafft, denn ein Burka-Verbot in den Schulen stellt einen Grundrechtseingriff dar“, sagte Prien. An den knapp 800 Schulen in Schleswig-Holstein gibt es jedoch laut Prien aktuell keinen Fall einer Vollverschleierung.
Die oppositionelle SPD äußerte sich verhalten dem Vorhaben der Bildungsministerin offen gegenüber. „Ob es einer entsprechenden Regelung im Schulgesetz bedarf, bleibt abzuwarten. Hier sehen wir dem Novellierungsentwurf der Bildungsministerin mit Interesse entgegen“, so Habersaat.
Anderer Meinung ist hingegen Ines Strehlau, schulpolitische Sprecherin der Grünen in Schleswig-Holstein: „Wir halten das Verbot der Verschleierung im Schulgesetz für den falschen Weg. Verbote können dazu führen, dass betroffene Mädchen und Frauen nicht mehr, sondern weniger als zuvor am öffentlichen Leben teilnehmen.“
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