Burka-Beschluss in Kiel: Schleier nur noch im Fasching

Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein hat sich auf ein Verbot der Ganzkörper- und Gesichtsbedeckung an Schulen geeinigt. Für Unis gilt das nicht.

Nikab wird iin einem Geschäft präsentiert

Aus Schulen verbannnt: Diese Art Schleier will Schleswig-Holstein verbieten Foto: Christophe Gateau/dpa

RENDSBURG taz | In Schleswig-Holsteins Schulen­ soll künftig ein Schleierverbot gelten – einen entsprechenden Antrag brachten die Fraktionen der Jamaika-Koalition in den Bildungsausschuss ein. Die Gesetzes­änderung soll nach bisherigem Zeitplan im Juni in Kraft treten.

Ungeklärt bleibt aber die Frage, wie Hochschulen und Universitäten künftig mit Schleier tragenden Studentinnen und Lehrkräften umgehen sollen. Dabei hatte die Debatte über den Schleier in Schleswig-Holstein ursprünglich mit einer Studentin der Kieler Uni begonnen, die im Nikab auf dem Campus unterwegs war.

Schüler*innen, Lehrkräfte und sonstiges Betreuungspersonal „dürfen in der Schule und bei sonstigen Schulveranstaltungen ihr Gesicht nicht verhüllen, es sei denn, schulische Gründe erfordern dies“, heißt es in dem Paragrafen, um den CDU, Grüne und FDP das Schulgesetz nun ergänzen wollen. Erlaubt bleiben Schleier im Fasching oder Masken bei Theateraufführungen. Auch aus gesundheitlichen Gründen können Teile des Gesichts bedeckt werden.

Aber nur in Ausnahmefällen und „zur Vermeidung einer unbilligen Härte“ könnten religiös motivierte Gesichtstücher und Schleier erlaubt bleiben. Diese Ausnahmen könne die Schulleitung zulassen, heißt es in der Gesetzesvorlage. Allerdings müsse „die oder der Betroffene“ begründen, warum der Schleier im Einzelfall unerlässlich sei. Das Tragen eines Kopftuchs oder einer Kippa ist von dieser Regelung unberührt.

Grüne wollen Frauen nicht von Bildung ausschließen

Der Gesetzentwurf, der sich an die schulgesetzliche Regelung aus Bayern anlehnt, ist ein Kompromiss innerhalb der Regierungsfraktionen. CDU und FDP hätten gern ein Verbot des Vollschleiers auch für die Hochschulen und Universitäten im Land erlassen. Darauf aber wollten sich die schleswig­holsteinischen Grünen nicht einlassen.

Im Landesverband und in der Landtagsfraktion gilt die Mehrheitsmeinung, dass ein Verbot des Schleiers dazu führen­ würde, Schleier tragende Frauen von Bildung auszuschließen. Damit werde keiner Frau geholfen, so die Landesvorsitzende Ann-Kathrin Tranziska.

Doch im Schulunterricht „spielt die offene Kommunikation eine ganz zentrale Rolle. So ist sie für die Interaktion zwischen den Schüler*innen und den Lehrkräften wichtig, damit Lernen gelingt“, sagt die bildungspolitische­ Sprecherin­ der Landtagsfraktion der Grünen,­ Ines Strehlau. „Mimik und Gestik sind wichtig und machen­ es erforderlich, dass das Gesicht unverhüllt bleibt.“

Fast wortgleich lobt der bildungspolitische­ Sprecher der CDU-Fraktion, Tobias von der Heide, den nun vorliegenden Gesetzentwurf: „Offene Kommunikation auch mit sichtbarer Gestik und Mimik muss für uns eine Selbstverständlichkeit sein. Vollverschleierung passt nicht in unsere Gesellschaft, das gilt gerade auch für unsere Schulen.“

Tobias von der Heide, CDU

„Mimik und Gestik sind wichtig und machen es erforderlich, dass das Gesicht unverhüllt bleibt“

Und für die FDP fügt Bildungsexpertin Anita Klahn hinzu: „Die Vollverschleierung hat als Symbol für die Unterdrückung von Frauen und Ausdruck einer politisch extremen Haltung an unseren Schulen nichts zu suchen – weder bei Lehrkräften noch bei Schülerinnen.“

Nach dem bisherigen Zeitplan sollte eigentlich im Mai eine Anhörung mit Expert*innen zum Thema stattfinden. Ob dieser Termin angesichts der sich ausbreitenden Corona-Infektionen zu halten ist, steht aktuell nicht fest.

Seit Februar 2019 wird in Schleswig-Holstein über das Tragen eines Schleiers im Unterricht diskutiert. Der Streit entzündete sich an der Studentin Katharina K., die in Kiel Ernährungswissenschaften studiert und auf dem Campus Nikab trägt. Die Universität wollte ihr das verbieten, scheiterte aber, weil eine gesetzliche Grundlage fehlte.

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