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Mehr Geld für Schulen und Bau

Grundgesetz geändert: Bundesregierung kann Steuermittel direkter für regionale Hilfen einsetzen

Die Bundesregierung kann künftig Steuermittel direkter einsetzen für eine bessere Ausstattung der Schulen und den sozialen Wohnungsbau. Der Bundestag beschloss am Donnerstag eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes. Bisher war die Finanzierung dieser Bereiche Sache der Bundesländer, die Bundesregierung hatte dabei kaum Mitsprache- und Kontrollrechte.

Für die Änderungen der Vorschriften im Grundgesetz war eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die am Donnerstag auch zustande kam, da FDP, Grüne und Linkspartei sich dem Regierungsentwurf anschlossen. Nur die AfD stimmte dagegen. In namentlicher Abstimmung votierten 580 Abgeordnete für das Gesetz, 87 dagegen, es gab 3 Enthaltungen.

Das Abstimmungsergebnis zeige, dass eine „demokratische Mitte“ in der Lage sei, „Antworten auf drängende Fragen zu ­geben“, sagte Katja Suding, stellvertretende FDP-Vorsitzende, in der Bundestagsdebatte. Die Grundgesetzänderung ist Voraussetzung für den Digitalpakt Schule, der ein Volumen von insgesamt 5 Milliarden Euro hat. Mit dem Geld sollen Tablets, WLAN-Verbindungen, Administratoren und die Weiterbildung von Lehrkräften für digitale ­Anwendungen finanziert werden.

Der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhardt Rehberg, betonte allerdings, dass in den neuen Regelungen das Kriterium der „Zusätzlichkeit“ vereinbart wurde. Dies solle sicherstellen, dass „die Länder mindestens die Hälfte der öffentlichen Investitionen selbst tragen. Gewährt der Bund den Ländern demnach eine Finanzhilfe, müssen die Länder die mindestens hälftige Mitfinanzierung in dem entsprechenden Investitionsbereich sicherstellen.“

Für den Digitalpakt gilt die 50-50-Regelung noch nicht. Sie tritt aber für alle gemeinsamen Projekte ab 2020 in Kraft. Diese hälftige Finanzierung dürfte eine wichtige Rolle spielen im sozialen Wohnungsbau. Der soziale Wohnungsbau war bisher ausschließlich Ländersache. Der Bund stellte und stellt den Ländern zwar in den Jahren 2014 bis 2019 insgesamt 6,6 Milliarden Euro dafür zur Verfügung. Jedoch konnte er die Mittel nicht an konkrete Neubauziele binden, weil die Länder die Zuschüsse nach ihren eigenen Prioritäten einsetzen können. Künftig hat der Bund mehr Kontrollrechte.

Die Grundgesetzänderung ­lockert das „Kooperationsverbot“. Dieses Verbot wurde durch die Föderalismusreform im Jahre 2006 eingeführt und sollte verhindern, dass der Bund durch seine Finanzierungshilfen etwa Einfluss auf die Schulpolitik der Länder nehmen kann.

Der Grundgesetzänderung muss nun der Bundesrat noch mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. Das könnte aber im ersten Anlauf am 14. Dezember scheitern. Insbesondere die Änderungen zum Bildungs­föderalismus stoßen in Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein auf Widerspruch. Der Kieler Ministerpräsident Daniel Günther, CDU, hat in der Neuen Osnabrücker Zeitung bereits angekündigt, er wolle den Vermittlungsausschuss anrufen. Dann würde sich auch der für Januar geplante Start des Digitalpakts verzögern. Barbara Dribbusch, Anna Lehmann

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