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Amt des BundestagsvizepräsidentenAlbrecht Glaser scheitert erneut

Die AfD hat sich an den Ältestenrat gewandt, um ihren Kandidaten doch noch ins Amt zu bringen. Den halten jedoch alle anderen für untragbar.

Wie Beatrix von Storch (li.) ist auch Albrecht Glaser Mitglied des AfD-Bundesvorstandes Foto: dpa

BERLIN taz | Für die AfD sind offenbar nicht aller guten Dinge drei. Sie hat ein viertes Mal versucht, ihren Wunschkandidaten Albrecht Glaser in das Rennen für das Amt des Bundetagsvizepräsidenten zu schicken – und ist ein viertes Mal gescheitert.

Am Donnerstag hatten sich die Rechtspopulisten an den Ältestenrat gewandt, um die Wahl, die Glaser bereits im Oktober drei Mal verloren hatte, wieder aufzunehmen. Der Ältestenrat, der aus dem Bundestagspräsidenten, seinen StellvertreterInnen sowie 23 weiteren Abgeordneten besteht, kann eine solche Wiederaufnahme einstimmig beschließen.

Von Einstimmigkeit waren die Fraktionen aber weit entfernt. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) betonte zwar, die AfD habe das Recht, einen vierten Wahlgang zu beantragen, forderte aber, dass sie dafür einen konsensfähigen Kandidaten aufstellen solle. Albrecht Glaser hatte sich im vergangenen April mit einer Rede disqualifiziert, in der er vorschlug, die Religionsfreiheit für Muslime einzuschränken.

Die AfD jedoch beharrte auf Glaser. „Mit der Behauptung, dass er den politischen Islam gemeint habe, nicht den Islam generell“, berichtete Katja Keul, Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied im Ältestenrat, der taz. Tatsächlich aber forderte Glaser auf der besagten Parteiveranstaltung in Oestrich-Winkel: „Der Islam ist eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und diese nicht respektiert. (…) Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muss man das Grundrecht entziehen.“

Eine neue Kandidatur scheint aussichtlos

Keuls Parteikollegin Britta Haßelmann sagte der in Halle (Saale) erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung mit Blick auf die vorangegangenen Wahlgänge im Oktober: „Die Wahlergebnisse für Glaser mit jeweils mehr als 540 Nein-Stimmen zeigen deutlich, dass der Kandidat in freier und geheimer Wahl der Abgeordneten nicht mit Unterstützung rechnen kann. Eine erneute Kandidatur erscheint klar aussichtslos. Das wird auch die AfD erkennen müssen.“

Zu diesem Schluss gelangte auch Wolfgang Schäuble, der die Forderung der AfD zurückwies. Diese hat allerdings nach wie vor die Möglichkeit, einen erneuten Wahlgang für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten zu fordern.

Ob die Kandidatur eines anderen Abgeordneten Erfolg hätte, kann Katja Keul nicht mit Sicherheit sagen: „Ich kenne noch nicht alle 94 Abgeordneten der AfD, aber bislang ist mir unter ihnen noch kein Vernünftiger begegnet“.

Fast wie einst Lothar Bisky

Die Linkspartei lehnte einen weiteren Wahlgang am Donnerstag indes nicht ab. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Jan Korte sagte der taz: „Die AfD soll aufstellen, wen sie will. Das ist ihr Recht, genauso wie alle Abgeordneten das Recht haben, diese Person dann zu wählen oder eben auch nicht“.

Wer anders vorgehe, gebe der AfD überflüssigerweise eine Gelegenheit, sich als Märtyrer aufzuspielen. Natürlich sei aber klar, dass DIE LINKE niemanden zum Bundestagsvizepräsidenten wähle, der die Religionsfreiheit in Frage stellt. Ein Präzedenzfall ist die Causa Glaser nicht: Lothar Bisky scheiterte für die Linskpartei 2005 im – damals abgehaltenen – vierten Wahlgang zum Amt des Bundestagsvizepräsidenten.

Für die AfD war es insgesamt keine gute Woche. Neben Albrecht Glaser scheiterte auch Roman Reusch als Kandidat für das Parlamentarische Gremium zur Kontrolle der Geheimdienste mit nur 210 von 355 nötigen Stimmen.

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1 Kommentar

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  • Wie wär's damit: „[Die AfD] ist eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und diese nicht respektiert. (…) Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muss man das Grundrecht entziehen.“