Mieter leiden unter Praktiken der Wekab: Die Rücksichtslos-KG
Unfreundlich und unkooperativ: Die Vermietergesellschaft Wekab KG zeigt ihren Mietern, dass sie am längeren Hebel sitzt. Richard Lemloh kostete sein Auszug 4.500 Euro
Richard Lemloh, ehemaliger Bewohner einer Mietwohnung in der Hohen Weide, fühlt sich machtlos. Ende Juni ist er mit seiner Familie umgezogen. Doch bis zur Übergabe mussten sie zwei Monate warten und trotzdem Miete für die leer stehende Wohnung in Eimsbüttel zahlen. Dabei hatte er zuvor mit einem Mitarbeiter seiner Vermietergesellschaft, der Wekab KG, ausgemacht, dass sie die Vertragszeit durch einen Nachmieter verkürzen könnten – allerdings nur telefonisch. Nachdem drei mögliche Nachmieter von der Wekab abgelehnt wurden, teilte die Firma der Familie mit, dass sie die Wohnung zurzeit vielleicht gar nicht weiter vermieten wolle. Die vorgeschlagenen Mieter waren solvente Paare mit gutem Einkommen und zum Teil Kindern. Auf Nachfrage wollte die Wekab keine Gründe für die Ablehnung nennen.
Dem Mieterverein Mieter helfen Mietern ist die Wekab bekannt. Sie setze ihre Interessen ohne große Rücksicht auf die Mieter durch. Zurzeit liefen einige Klagen von Mietern.
Auch eine weitere Absprache wurde aus Lemlohs Sicht von der Wekab nicht eingehalten: Er und seine Frau hatten beim Einzug mithilfe eines Architekten eine neue Küche eingebaut. Bereits zu dem Zeitpunkt habe der vom Vermieter bestellte Vermittler versichert, es werde sicher möglich sein, die Küche mit einer Abstandszahlung an einen Nachmieter weiterzugeben. Auch im Juni dieses Jahres hieß es bei einem Vorabnahmetermin, die Küche könne bleiben. Doch zwei Tage vor dem vereinbarten Übergabetermin habe der Vermieter ihnen mitgeteilt, sie müsse doch ausgebaut werden. Da das etwas Zeit in Anspruch nahm, verlangte die Wekab eine Mietausfallentschädigung. Insgesamt hat die Familie so einen Verlust von 4.500 Euro gemacht.
Lemloh ist bewusst, dass der Vermieter sich dabei wohl auf legalem Boden bewegt. Dies bestätigt auch Mietervereinsanwalt Marc Meyer. „Im Zweifelsfall sind die Angestellten Zeugen des Vermieters, während Herr Lemloh als beteiligte Person selbst kein Zeuge sein kann.“ Als Zeuge könne jeder agieren, der nicht als Mieter im Mietvertrag stehe. Besonders bei mündlichen Zusagen sei es wichtig, sich durch Zeugen abzusichern. Der obligatorische „heimliche Mithörer“ sei vor Gericht aber unzulässig. „Die andere Partei muss ihre Zustimmung geben, am besten schriftlich.“
Anders sei es bei Whats-App-Verläufen oder Aufzeichnungen auf dem Anrufbeantworter. „Eine Faustregel ist, dass man Tatsachen, die für einen selbst von Vorteil sind, möglichst direkt absichert.“ Dass es sich bei dem konkreten Vorgehen um eine Art Geschäftsmodell handele, sei jedoch nicht auffällig, sagte Meyer.
Dennoch wollte Lemloh handeln: In einem Brief, den er an 150 weitere Mietparteien sandte, erzählte er seine Geschichte und warnte seine Nachbarn vor ähnlichen Tricks. Daraufhin meldeten sich zehn weitere Bewohner, die sich zurzeit im Streit mit der Wekab befinden. Darunter eine Nachbarin, die sich aufgrund einer unrechtmäßigen Mieterhöhung einen Rechtsanwalt genommen hat. Sie berichtet von einem schlechten Zustand vieler Wohnungen und findet, es sei „kein Wunder, dass immer mehr Leute ausziehen“. Viele Mieter wagten nicht, gegen so ein Handeln vorzugehen. Sie seien froh, überhaupt eine Wohnung zu haben und nähmen deshalb vieles hin.
Anonym waren einige von ihnen bereit, über ihre Erfahrungen zu sprechen. Als Hauptproblem wurde stets die Kommunikation mit dem Vermieter genannt: Anliegen würden häufig ignoriert und erst auf mehrfache Nachfrage bearbeitet. Bei Fragen seien die Mitarbeiter nicht befugt zu antworten, es werde immer auf eine höhere Instanz verwiesen – die Eigentümer: zwei Brüder namens Karlsten aus Schweden. Sie zu erreichen, sei aber nahezu unmöglich, nirgendwo lasse sich eine Nummer finden.
Überhaupt ist es schwer, etwas über die Firma zu erfahren. Es sind keine Informationen auf der Website zu finden, und auch die Mieter wissen nichts Konkretes.
Bereits 2011 war die Wekab wegen eines Mietstreits in die Schlagzeilen geraten: Damals wollte sie einen von mehreren Mietern nutzbaren Garten an der Hohen Weide einzäunen, um die anliegenden Wohnungen mit privatem Garten anbieten zu können.
Etliche Mieter wehrten sich dagegen, unter anderem Christiane Sommer. Weil das Gebäude unter Denkmalschutz steht und die Wiese eingesehen werden kann, konnte der Plan vereitelt werden. Allerdings sperrten die Vermieter im Gegenzug den früheren Zugang durch den Keller. „Sie wollen zeigen, dass sie am längeren Hebel sitzen“, sagte Sommer dazu.
Auf die Vorwürfe im aktuellen Fall des Mieters Lemloh antwortet die Wekab ausweichend. Es sei das freie Vertragsrecht, Nachmieter nach Belieben abzulehnen. Um sicherzugehen, solle man „möglichst viele Nachmieter einreichen, und hoffentlich wird dann jemand genommen oder eben auch nicht“. Außerdem sei die Entfernung der Küche im Mietvertrag festgelegt. Zu dem speziellen Fall könne man sich nicht weiter äußern, da die Entscheidungen letztlich bei dem Mitarbeiter lägen, der zuständig für die Rücknahme der Wohnung sei. Auf die Frage, wie viele Wohnungen sie vermiete, hieß es lediglich: „Unberechtigten Personen gebe ich keine Auskunft.“
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