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Flüchtlinge im NordafrikaSpanien schiebt illegal ab

Madrid schickt Afrikaner, die die Zäune der Exklave Melilla überklettern, sofort nach Marokko zurück. Das ist rechtswidrig.

Dieser Zaun trennt Melilla von Marokko Foto: reuters

Das Neue

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Spanien verurteilt, weil es afrikanische Migranten nach der Ankunft in der spanischen Exklave Melilla ohne jede Prüfung ihrer Situation nach Marokko abschob. Dies verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das dort ­enthaltene Verbot von Kollektivabschiebungen. Die beiden Kläger aus Mali und der Elfenbeinküste erhalten jeweils 5.000 Euro Entschädigung.

Der Kontext

Die Stadt Melilla gehört zu Spanien, liegt aber in Nordafrika an der marokkanischen Küste. Regelmäßig versuchen afrikanische Flüchtlinge dort auf spanischen Boden zu gelangen, um einen Asylantrag nach EU-Recht stellen zu können. Die Exklave ist deshalb von drei hohen Zäunen umgeben. Die beiden Kläger lebten seit über einem Jahr in dem provisorischen marokkanischen Camp Monte Gurugú, als sie am 13. August 2014 gemeinsam mit rund 70 weiteren Afrikanern die Zäune überwanden. Dabei wurden sie von spanischen Polizisten festgenommen. Ohne Feststellung ihrer Personalien und ohne Befragung wurden sie dann marokkanischen Beamten übergeben und durch eine Tür zurück nach Marokko getrieben. In Spanien spricht man von „heißen Rückführungen“.

Beiden Männern gelang es wenige Monate später erneut, nach Melilla einzureisen, aber ihre Asylanträge wurden abgelehnt. Der eine Kläger wurde 2015 nach Mali abgeschoben, die Situation des anderen ist unbekannt. Sie wurden vor Gericht vertreten.

Spanien argumentierte, dass die Afrikaner noch nicht spanisches Staatsgebiet erreicht hätten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hielt dies jedoch für unerheblich. Entscheidend sei, dass die Migranten ein Gebiet erreicht hatten, in dem Spanien faktisch die Kontrolle ausübt. Deshalb sei auch die Europäische Menschenrechtskonvention anzuwenden, die kollektive Ausweisungen und Abschiebungen ohne jede Prüfung des Einzelfalls verbiete.

Die Konsequenzen

Die Entscheidung des EGMR wurde von einer Kammer mit sieben Richtern getroffen und ist noch nicht rechtskräftig. Spanien wird wohl Rechtsmittel einlegen und eine Entscheidung der Großen Kammer mit 17 Richtern verlangen. Falls die das Urteil bestätigt, dürfte Spanien versuchen, die Grenzsicherung seiner Exklaven Ceuta und Melilla den marokkanischen Behörden zu überlassen.

Die Reaktionen

Das Berliner European Center for Constitutional and Human Rights, das mit Brot für die Welt die Klage betrieben hatte, spricht von einem Präzedenzfall: Es sei nun klar, dass die Europäische Menschenrechtskonvention auch an den Außengrenzen der EU gelte. Dies könnte erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zu erwarten sind Klagen gegen die Rückschiebung syrischer, irakischer und afghanischer Flüchtling aus Ideomeni an der griechisch-mazedonischen Grenze.

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12 Kommentare

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  • 8G
    82278 (Profil gelöscht)

    Der Grenzübertritt selbst war ja auch nicht legal und sollte daher nicht mit einem Aufenthaltsrecht belohnt werden, um Nachahmung unattraktiv zu machen.

  • Ein weiterer Grund, weshalb man der katalanischen Befreiungsbewegung nur die Daumen drücken kann.

     

    Die taumelnde restspanische Operettenmonarchie schlägt mit Maulkorbgesetzen, Besatzermentalität und Abschottung um sich.

    Die Hybris vor dem Abgang...

    • @Linksman:

      Es geht um Menschen, welche das spanische Staatsgebiet noch nicht mal betreten haben.

       

      Spanien ist zur Sicherung der Außengrenzen nach dem Schengenübereinkommen verpflichtet. Wenn die bisherige Grenzsicherung rechtswidrig sein sollte, sind halt andere Maßnahmen zu ergreifen. Der Einsatz von Elektrozäunen, Tasern, Gummigeschossen und Wasserwerfern müsste halt getestet werden. Hilfsweise müsste Marokko die Grenzsicherung (gegen Geld) übernehmen.

       

      Mal schauen, was in der 2. Instanz raus kommt. Nur mit Katalonien hat das alles nix zu tun.

  • Weltweite Geburtenkontrolle würde helfen, bitte habt weniger Kinder!

  • 8G
    80576 (Profil gelöscht)

    Wie wäre es mit folgender Lösung: Exklave an Marokko übertragen und als spanisches Kolonialgebiet aufgeben?

    • @80576 (Profil gelöscht):

      Die Exklaven waren niemals spanische Kolonien. Nach Ihrer Lesart müsste es sich bei Ostthrakien um eine europäische Kolonie der Türkei handeln (einschließlich eines Teils von Konstantinopel). Verlangen Sie ebenfalls Rückgabe?

  • Wer hat denn von einem Regime, dass auf seine (angeblich) eigenen Bürger, inklusive alter Frauen, mit Gummigeschossen feuern lässt, weil sie ihre freie Meinung äußern, erwartet, dass es sich ausgerechnet gegenüber Geflüchteten anständig benimmt?

  • Ein weiterer Sargnagel ins Projekt EU! Ihr wisst hoffentlich warum rechte Parteien demnächst überall so stark sind dass man wirklich Angst bekommen muss!

    • @Tomy:

      May be.

       

      Wollen aber dennoch nicht in einer

      Räuberhöhle wohnen.

      Das sollten Sie schon wissen.

    • @Tomy:

      Bullshit! Endlich Menschen mit Hoffnung!

  • Demnach kann man Menschen (nicht) ausweisen, die das Staatsgebiet noch garnicht erreicht haben. Wahnsinn. Also stärkeren Grenzschutz und die Kontolle zwischen den Zäunen den Marokkanern überlassen.

     

    Direkte Ausweisungen am Flughafen kann man demnach dann auch vergessen. Botschaftsflüchtlinge?

     

    Nunja, es gibt noch Hoffnung auf die Revision durch eine zweite Instanz.

  • Die Gerichte werden Spanien zwingen, die Grenze statt von eigenen Truppen durch Söldner sichern zu lassen. Dann ist dem Recht genüge getan und keine Klage mehr möglich. Die Sache bleibt jedoch die selbe ...

     

    Allerdings sollte man auch mal bedenken: In anderen Staaten ist Grenzbruch selbst ein solch schweres Vergehen, dass eine "Abschiebung" und Ausweisung die kleinste aller Strafen ist.