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Generalstaatsanwaltschaft BerlinKoppers muss warten

Der Streit um den Berliner Chefanklägerposten geht weiter. Weil die unterlegene Bewerberin klagt, kann Margarete Koppers das Amt vorerst nicht antreten.

Polizei-Vizepräsidentin Margarete Koppers im Einsatz Foto: dpa

Das Hickhack geht weiter. Am 11. Juli hatte der rot-rot-grüne Senat entschieden, dass die bisherige Vizepräsidentin der Polizei, Margarete Koppers, Berlins neue Generalstaatsanwältin werden soll. Aber nun hat die unterlegene Konkurrentin Susanne Hoffmann Medienberichten zufolge Klage eingereicht. Bis eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt, kann der Posten nicht besetzt werden. Von der Opposition wird die Klage begrüßt.

Hoffmann ist derzeit Abteilungsleiterin im brandenburgischen Justizministerium. Dass sie klagen wird, kündigte sie am Freitag gegenüber dem Tagesspiegel an. Die Justizverwaltung kommentierte das in dem Blatt mit den Worten: „Jeder Bewerber hat das Recht, eine beamtenrechtliche Auswahlentscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen“.

Justizsenator schwieg bisher

Der bisherige Amtsinhaber Ralf Rother hatte seine Pensionierung wegen der ungeklärten Nachfolge schon zweimal verschoben. Der verlängerte Vertrag läuft Ende August aus. Wenn Rother geht, würde sein Stellvertreter, Dirk Feuerberg, die Geschäfte einstweilen kommissarisch übernehmen. „So ein Tanker fährt immer weiter“, heißt es in Justizkreisen.

Das Problem ist eher, dass zwei Frauen aus Spitzenämtern durch die öffentliche Diskussion über angebliche Fehler im Auswahlverfahren beschädigt werden. Ist Koppers die Richtige für den Posten? Ist Hoffmann nicht die Bessere? Seit Anfang des Jahres tobt diese Diskussion in den Medien. Dazu muss man wissen: Koppers steht den Grünen nahe, Hoffmann wird von der CDU protegiert.

Gespeist werden die Berichte von interessierten Kreisen, die Zugang zu Akten haben müssen. Aber offiziell bestätigt ist nichts. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hatte sich stets dahinter verschanzt, zu einem laufenden Einstellungsverfahren nichts sagen zu dürfen. Seine Schutzpflicht gegenüber den Bewerbern gebiete das.

Aber auch jetzt, wo die Entscheidung für Koppers gefallen ist, ist immer noch unklar, wie sie zustande kam. Auch deshalb begrüße er Hoffmanns Schritt, Klage einlegen zu wollen, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU, Sven Rissmann am Sonntag zur taz. Dass der Senat die Entscheidung für Koppers einen Tag nach Beginn der Sommerpause verkündete, passt in Rissmanns Bild. So müsse Behrendt dem Rechtsausschuss keine zeitnahen Erklärungen liefern. Grüner Filz bei der Besetzung des Chefanklägerpostens sei seine Befürchtung, so Rissmann. „Mit dem Anspruch der grünen Regierungspartei auf Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz hat das nichts zu tun“.

Es dürfe nicht der geringste Zweifel bestehen, dass gemauschelt wurde

Sven Kohlmeier, rechtspolitischer Sprecher der SPD

FDP und AfD haben am Freitag eine Neuausschreibung der Stelle gefordert. Rissmann sagt, er wolle zunächst in der Justizverwaltung Einsicht in die Akten des Bewerbungsverfahrens nehmen. Bislang habe er sein Wissen nur aus der Presse. Aufschluss erhoffe er sich über Fragen wie: Warum wurde die vom vorherigen Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) eingesetzte Auswahlkommission nach dem Regierungswechsel komplett ausgetauscht? Koppers sei sehr lange krank geschrieben gewesen. War das der Grund, warum die Heilmann-Kommission kein einziges Mal getagt habe?

Medienberichten zufolge war die neue Auswahlkommission Anfang 2017 zu der Einschätzung gekommen, Hoffmann sei fachlich besser geeignet, Koppers liege bei den Kompetenzen Persönlichkeit, Soziales und Führung vorn.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD, Sven Kohlmeier, sagte am Sonntag zur taz: „Meine Erwartungshaltung ist, dass Justizsenator Behrendt diese wichtige Stelle schnellstmöglich und juristisch einwandfrei besetzt.“ Gerade bei so einer Stelle dürfe nicht der geringste Zweifel bestehen, dass „gemauschelt“ wurde. Ansonsten sollte Behrendt eine Neuausschreibung starten. „Wir haben das Interesse, dass das Amt nicht beschädigt wird.“

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4 Kommentare

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  • "Es dürfe nicht der geringste Zweifel bestehen, dass „gemauschelt“ wurde."

    Sowas nennt mensch wohl Freudscher Versprecher...

    Sinnvoll wäre wohl ein/e dritte/r BewerberIn.

  • Bitte keine Neuausschreibung vor der Beendigung des Gerichtsverfahrens. Wir wollen doch das Ende der Posse erleben. Eine Genaralstaatsanwältin ohne eigene langjährige Erfahrungen in der Staatsanwaltschaft gegen die die betreffende Staatsanwaltschaft selbst ermittelt? Beschädigt ist das Amt doch bereits (wie auch das Amt des Justizsenators).

    • @DiMa:

      Und warum wird da ermittelt? hat das möglicherweise politische Gründe?

      • @Grisch:

        Die anzeigenden Personen mögen einen politische Hintergrund gehabt haben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden ungeachtet dessen aufgrund eigener Entscheidung eingeleitet.