: Anklage wegen Korruptionsverdacht
Affäre Die Staatsanwaltschaft will Regensburgs OB Joachim Wolbergs (SPD) den Prozess machen
Neben dem sozialdemokratischen Stadtchef sind ein Bauunternehmer, ein ehemaliger Angestellter von dessen Firma und der frühere SPD-Fraktionschef im Regensburger Stadtrat angeklagt. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Angeschuldigten muss nun die zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg entscheiden.
Ein zentraler Bestandteil der Anklage sind die Vorgänge um die Vergabe eines ehemaligen Kasernengeländes, das die Stadt Regensburg 2011 von der Bundesrepublik erworben hatte. Dabei soll Wolbergs den Bauunternehmer laut Staatsanwaltschaft „bewusst in pflichtwidriger Weise bevorzugt“ haben.
Dem Bauunternehmer legt die Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang unter anderem Bestechung und Vorteilsgewährung zur Last. Er soll von 2011 bis 2016 insgesamt 475.000 Euro an den SPD-Ortsverein Regensburg Stadtsüden gespendet haben – gestückelt in 48 Einzelspenden von Strohmännern über jeweils 9.900 Euro, um die Herkunft der Gelder zu verschleiern und die Parteiengesetz verankerte Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro zu unterlaufen.
Auch soll der Bauunternehmer für den Zuschlag zugunsten seiner Firma bei der Vergabe des Kasernengeländes Zuwendungen an den Fußballverein SSV Jahn Regensburg geleistet haben, dessen Aufsichtsrat Wolbergs angehört. Ferner legt die Anklagebehörde dem Unternehmer zur Last, beim Verkauf von zwei Eigentumswohnungen an dem OB nahestehende Personen Nachlässe von 53.000 und 47.000 Euro gewährt sowie Renovierungskosten für Wolbergs übernommen zu haben.
In ihrer siebenseitigen Mitteilung wies die Staatsanwaltschaft ausdrücklich darauf hin, dass bis zur Rechtskraft eines möglichen Urteils einem Strafverfahren auch weiterhin die Unschuldsvermutung für alle Angeschuldigten gelte. Mit der Anklageerhebung sei der Gesamtermittlungskomplex noch nicht abgeschlossen.
Joachim Wolbergs Verteidigung erklärte, der Oberbürgermeister weise die Vorwürfe „unverändert entschieden zurück“. Zugleich übte der Anwalt von Wolbergs, Peter Witting, scharfe Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft. In dem Fall würden „rechtsstaatliche Mindeststandards ersichtlich nicht eingehalten“. Von einem fairen Verfahren könne „längst nicht mehr die Rede sein“.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen