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Gipfel ohne Grundrechte

Polizei Die Bundesregierung beklagt, dass im Ausland Meinungs- und Versammlungsfreiheit verletzt werden. In Deutschland nimmt sie es in Kauf

Illustration: Imke Staats

von Elke Steven

Ende März 2017 ermahnte die Bundesregierung die Sicherheitsbehörden in Russland und Weißrussland, die Menschenrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu achten. Schließlich habe sich Russland verpflichtet, die Prinzipien von OSZE und Europarat einzuhalten. Das harsche Vorgehen der örtlichen Behörden werfe Fragen nach der Verhältnismäßigkeit auf. Der Russlandbeauftragte der deutschen Bundesregierung, der SPD-Politiker Gernot Erler, sah die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung bedroht, als Russland im Juni Demonstrierende festnahm.

Recht hat die Bundesregierung. Aber die gleichen Maßstäbe sollten für Deutschland gelten, doch in Hamburg werden derzeit Grund- und Menschenrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ausgehebelt. Seit je gelten sie „als Zeichen der Freiheit, der Unabhängigkeit und der Mündigkeit des selbstbewussten Bürgers“ und sind essenziell für die Demokratie, die von Widerspruch und der Möglichkeit lebt, radikale Positionen vertreten zu können. Der hamburgische Innensenator spricht zwar seit Wochen von einem „Festival der Demokratie“ während des G20-Gipfels, die Realität sieht jedoch anders aus.

Eine Allgemeinverfügung setzt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für große Teile der Hamburger Innenstadt außer Kraft. Unterkunftsmöglichkeiten für die vielen Gäste, die gegen den Gipfel demonstrieren wollen, werden verboten, und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird jede weitere rechtliche Prüfung verschleppt. Bei mehrtägigen Protestveranstaltungen führt das Verweigern von Essen und Schlafen jedoch zur Verletzung der körperlichen Unversehrtheit. Seit Monaten wird vor 8.000 bis 10.000 Gewaltbereiten gewarnt, mit denen man nicht demonstrieren dürfe. Zur Sicherung dieses Gipfels wird personell und technisch aufgerüstet. Der rechtsfreie Raum wird mit Heuchelei, Lug und Betrug begründet. Hamburg zieht die militärische Absicherung des G20-Gipfels ohne jede Rücksicht auf Demokratie, Grund- und Menschenrechte und die Interessen der Bürger*innen durch – und schwadroniert gleichzeitig von Demokratie.

Früh warnte Innensenator Andy Grote vor bewaffneten ausländischen Sicherheitsdiensten. Diese könnten das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ignorieren, eine Sitzblockade auf der Zufahrt der Präsidenten könne tödlich enden. Doch die deutsche Polizei selbst missachtet die Rechtsordnung. Der prognostizierte Ausnahmezustand reicht weit tiefer als erwartet. Die Polizei setzt sich über die Rechtsordnung hinweg, wenn sie Gerichtsentscheidungen mit neuen Verordnungen missachtet. Die vollziehende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden. (Art. 20 Abs. 3 GG).

Über Versammlungen entscheidet die Polizei nach eigenem Gutdünken. Gegenüber Bürger*innen, die sich solidarisch auf den Straßen trafen, übte sie am Dienstag eine Art polizeilich-militärischer Aufstandsbekämpfung ohne Aufstand. Bei der Tanzdemonstration am Mittwoch erfüllte sie ihre eigentliche Aufgabe der Regelung des Verkehrs und hielt sich ansonsten heraus. Doch die Demonstration „Welcome to hell“ am Donnerstag, die sie ohne Auflagen zur Kenntnis nahm, griff sie nach wenigen Metern an.

Miguel Ferraz
Elke Steven

ist Soziologin und Referentin im Komitee für Grundrechte und Demokratie. Der gemeinnützige Verein setzt sich für couragiertes und zivil ungehorsames Engagement für ungeteilte Menschenrechte ein. Steven organisiert Demonstrationsbeobachtungen und beschäftigt sich mit Demons­tra­tions­recht.

Die Grundlage für dieses Vorgehen steckt im vagen Vermummungsverbot des Versammlungsgesetzes. Die Polizei definiert allerdings selbst, was Vermummung ist, und sieht Straftäter, wenn Demonstrierende Tücher, Sonnenbrillen und Kapuzen tragen. Doch die Demonstrierenden hielten an ihrem Recht auf Versammlung fest und setzten gemeinsam einen Demonstrationszug durch. Die Leiterin behielt unter all dem Druck noch Ruhe und Humor und wollte die Versammlung um 24 Uhr auflösen. Selbst da stürmte die Polizei mit Wasserwerfern und Schlagstock hinein.

Und so musste die Regierung ihr „Festival der Demokratie“ allein feiern. SPD und Grüne organisieren mit einigen Prominenten die Versammlung „Hamburg zeigt Haltung“, um mit Getreuen am 8. Juli 2017 gegen die Politik einiger der G20-Staaten zu demonstrieren. Der Senat glaubt, damit das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu garantieren – übersieht aber das Entscheidende: Die Idee von Grundrechten ist, dass sie für alle gelten. Nicht nur für die Regierung Hamburgs.

Der Gipfel mitten in einer Großstadt selbst ist die Gefahr, die diese Bundesregierung den Bürger*innen zumutet. Mit dieser „Gemengelage“ rechtfertigen Innenminister, Sicherheitsbehörden und Polizei den Ausnahmezustand, der die Aushebelung der demokratischen Grundordnung auf Zeit beinhaltet. Die Polizeimaßnahmen dienen letztendlich der ­Erprobung polizeilich-militärischer Auf­standsbekämpfung.

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