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Kommentar Kopftuch-UrteilRichter als Integrationshindernis

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Wir haben eine pluralistische Justiz, in der Richter als Menschen erkennbar sind. Ein paar strenggläubige Musliminnen könnten auch dazugehören.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt das Kopftuchverbot auf der Richterbank Foto: dpa

E s wird wohl noch eine ganze Weile dauern, bis das Bundesverfassungsgericht Kopftuchverbote in der Justiz für verfassungswidrig erklärt. Mit einem entsprechenden Eilantrag ist eine muslimische Referendarin aus Hessen jetzt zunächst gescheitert.

Dabei ist die Begründung für solche Kopftuchverbote nicht im Ansatz überzeugend. Dass eine Richterin als Muslimin erkennbar ist, schränkt die Neutralität der Justiz nicht ein. Dieses Argument enthält die Unterstellung, dass (als solche erkennbare) Muslime ihre Arbeit möglicherweise nicht mit der notwendigen Unabhängigkeit und Unbefangenheit verrichten. Und es befeuert entsprechende Vorurteile in der Bevölkerung.

Wir haben aber eine pluralistische Justiz, in der Richter als Menschen erkennbar sind, als Mann und Frau, als Alte und Junge, und ein paar erkennbar strenggläubige Musliminnen könnten durchaus auch dazu gehören. Politiker und Richter, die Kopftuchverbote in der Justiz propagieren, sind deshalb ein echtes Integrationshindernis.

Es ist enttäuschend, dass sich das Bundesverfassungsgericht hier nicht zu schneller Hilfe in der Lage sah. Ein Verfassungsgericht sollte nicht die Ausgrenzungsbedürfnisse der Mehrheit bestärken, sondern die Grundrechte der Minderheit wirksam schützen – auch im Eilverfahren. Die hessische Landesregierung hat recht: Von dieser Eilentscheidung geht ein „Signal“ aus, nur leider das falsche.

Bedenklich ist auch, dass der Schutz der Grundrechte in Deutschland davon abhängt, ob man beim Ersten oder beim Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts landet. Die aktuelle Entscheidung fällte eine Kammer des Zweiten Senats, der ursprünglich auch generelle Kopftuchverbote an Schulen gebilligt hatte. Erst zehn Jahre später hat der Erste Senat dies korrigiert.

Hoffentlich dauert es bei Kopftuchverboten in der Justiz nicht ähnlich lange, bis das Gericht seine Aufgabe erfüllt.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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48 Kommentare

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  • Es ist doch vollkommen falsch Urteile zu politisieren und die Denkweise, dass es "Aufgabenerfüllung" sei religiösen Konservativen Recht zu geben lässt mich erschaudern.

     

    Ich persönlich befürworte Kopftuchverbote, nicht weil ich ein Problem damit habe, sondern weil ich diese politischen Debatten um Kopftücher extrem gefährlich finde, da sie Extremisten stärken. Wir sind ja heute schon so weit, dass wir und Muslime bei uns selbst glauben, dass Kopftücher und Burka im Islam traditionell für Frauen sind. Islamwissenschaftler werden quasi vollausgebildet zum ewigen Kopftuchdiskurs, alles andere interessiert nicht. Weil Muslime nicht anders aussehen, bebildert man jeden Islamartikel in der Zeitung mit Kopftuchfrauen.

     

    Vor hundert Jahren haben alle Frauen mit einem protestantischen Hintergrund ab dem Tod des ersten nahen Verwandtens, also eigentlich fast immer, schwarz getragen. Das war religiöse Kleidung von Frauen, dann kam Reformkleidung und andere Mode. Nun stelle man sich vor, protestantische Frauen würde höchstrichterliche Entscheidungen suchen mit dem Ziel im Polizeidienst schwarz tragen zu dürfen...

  • Das Problem wäre doch soooo einfach zu lösen. Rechts- und linksradikalen "Elementen" wird der Staatsdienst verwehrt, da diese unseren Rechtsstaat (also den Arbeitgeber) ablehnen oder gar bekämpfen. Der identische Sachverhalt gilt auch für "extremistisch Religiöse", welche westliche Werte wie Demokratie, Gesetzgebung usw. ablehnen und sich aus tiefreligiöser Überzeugung zu einem Gottesstaat mit göttlicher Gesetzgebung bekennen.

     

    Es geht in Wirklichkeit nicht um ein "Kopftuch", es geht um die Bekenntnisideologie darunter. Mit solch einem stets aktivem Wertungsfilter ist eine "menschengemachte" Rechtssprechung schwerlich möglich.

     

    Also, wenn links- und rechtsextremistisches Religionsbekenntnis ein Ausschlußkriterium ist, dann fällt insbesonderer der "gelebte Islam" auch darunter. Religionsfreiheit hat einfach ihre Grenzen....

  • Sorry - aber wir sind in erster Linie eine Seculare Gesellschaft. Die Unabhängigkeit von Glaubensfragen hat die moderne Gesellschaft und unsere Wohlstand erst ermöglicht. Glaubensfragen haben wie ideologische Symbole in den staatlichen oder öffentlichen Ordnungsystem nichtz zu suchen.

  • 8G
    88181 (Profil gelöscht)

    Und wieder wird nur verhandelt, wer wann und wo das Recht hat, dieses Kleidungsstück zu tragen.

     

    Und nicht, warum die Zahl der Trägerinnen in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen ist.

     

    Dass es also eine Rückbesinnung auf Religion zu geben scheint. Ich kann das nicht als gutes Zeichen werten.

    • @88181 (Profil gelöscht):

      Wenn Gesellschaft angesichts von Sozialabbau, Rechtsradikalismus oder Islamophobie Unsicherheit vermittelt, suchen Menschen eben Halt in ihrem Glauben.

      • 8G
        88181 (Profil gelöscht)
        @Linksman:

        Und das ist schlecht und nicht gut.

        Manche Leute suchen Halt im Rassismus oder im Antisemitismus oder bei der AfD.

         

        Alles nicht gut.

  • Könnten wir bitte einmal kurz eine Rückmeldung von allen Nutzern haben, die a) selber als Richter arbeiten oder b) regelmäßig ein Richterzimmer von innen sehen?

    Ausgehend von dem Blödsinn den ich hier lese habe ich das Gefühl, dass wir hier - wenig überraschend - viele besorgte Bürger, wenige Juristen und nahezu keine Richter als Kommentatoren haben.

     

    Andernfalls müsste dann doch langsam der Aufschrei über all die gut gesellschaftlich verwurzelten, im Kirchenchor aktiven, Brauchtum pflegenden und streng katholischen Amtsrichter auf dem "platten Land" kommen, von denen wir viele haben.

     

    Nein, machen wir uns nichts vor: Sie geraten hier nicht in Aufruhr, weil es um Religion und Gerichte geht, sondern weil es um den Islam und Gerichte geht.

    • @Hanksson:

      Ich habe bislang nicht einmal erlebt, dass ein Richter in einer Gerichtsverhandlung seine Religionszugehörigkeit mitgeteilt hätte.

       

      Es gibt die Verwaltungsvorschriften "Amtstracht Richter" nicht ohne Grund: Wie Schuluniformen - alle sind gleich, kein Wettbewerb, wer die eleganteste Kleidung trägt.

    • @Hanksson:

      Ich gehöre nicht zur Gruppe a) war aber schon mit b) konfrontiert.

       

      Das Problem "Religionsrichter" hat aber gerade nur die Gruppe b).

       

      Natürlich weis man bei herkömmlichen Richtern nie vorab, welche Befangenheitsablehnungsgründe vorliegen können. Es könnte auch ein männlicher Salafist sein. Da muss man tatsächlich erst googeln. Bei einer Kopftuchträgerin muss ich automatisch davon ausgehen, dass ich zur Urteilsbewertung auf jeden Fall ausreichend schariakundig sein muss.

       

      Aber Sie haben Recht, es geht nicht um Religion und Gerichte, es geht um die Problematik, dass der strenggläubige Islam Demokratie und Gesetze wider dem Gottesrecht dogmatisch und ideologisch ablehnt.

       

      Kann ein demokratischer Rechtsstaat gerade solche "Problemfälle" in zentraler Positon wie der Rechtssprechung beauftragen ?

    • 2G
      2730 (Profil gelöscht)
      @Hanksson:

      Warum sollte denn ein "Aufschrei" erfolgen? Es geht n ic h t darum, dass ein Richter nicht "gesellschaftlich verwurzelt, in der Moschee aktiv, Brauchtum pflegend und streng muslimisch sein darf. Wenn er aber auf dem Richterstuhl sitzt, hat er a) seine eigenen Einstellungen und Auffassungen hintan zu stellen und b) diese Einstellungen nicht (z.B. durch eine bestimmte Kleidung) zu demonstrieren. (U.a. auch deswegen die Robe). Es geht auch nicht darum, eine Muslima als Richterin zu verhindern. Es geht darum, religiöse und politische (machen wir uns nichts vor, das Kopftuch ist auch ein politisches Signalement) Symbole soweit wie möglich aus dem Gerichtssaal zu verbannen, in der (schwachen) Hoffnung, dass die Rechtsprechung dann so unparteiisch wie möglich sei.

      Wenn aber nicht bereits ist, seine "religöse Überzeugung" schon bei

      Ä u ß e r l i c h k e i t e n hintan zu stellen, wie soll ich diesem Menschen vertrauen, dass er ggf. auch gegen seine eigenen Einstellungen urteilt?

  • Estens teile ich die Ansicht, dass Kirche und Staat strikt getrennt werden sollten. Zweitens haben wir es beim Islam mit einer Religion zu tun, die zur Zeit für viele Gewänder herhalten muss, für viele schräge Ideologien! Ganz besonders hier sollten wir darauf achten, deren Symbole nicht in den Richterraum zu tragen - es gibt zu viele Menschen, die das missverstehen und für ihre Zwecke missbrauchen. Demokratie muss wehrhaft bleiben - wir sehen das doch zur Zeit in den USA, wohin das führt, wenn man hier nicht achtgibt.

    • @Georg Marder:

      "Ganz besonders hier sollten wir darauf achten, deren Symbole nicht in den Richterraum zu tragen - es gibt zu viele Menschen, die das missverstehen und für ihre Zwecke missbrauchen."

       

      Sie begründen gerade die Herrschaft einer Minderheit der Dummen über die breite Mehrheit der aufgeklärten Menschen.

      Danke auch für diesen formvollendeten Schritt weg von der Aufklärung.

  • 2G
    2730 (Profil gelöscht)

    Zunächst stellt sich mir die Frage, ob eine Kleiderordnung überhaupt das hohe Gut Religionsfreiheit darstellen kann. Das Tragen bzw. eben Nicht-Tragen einer bestimmten Kleidung hat weder etwas zu tun mit der

    E n t s c h e i d u n g für eine bestimmte Religion noch mit ihrer A u s ü b u n g.

     

    Es stellt sich darüber hinaus die Frage, welche Türen mit der von Herrn Rath favorisierten Entscheidung geöffnet würden.

    Was wäre, wenn sich die Hell's Angels (nomen est omen) zur Glaubensgemeinschaft erklären und dann ein Richter in Kutte dem Verfahren vorsitzt?

    Was ist mit Burka und Niqab? Ehrlich gesagt, wollte ich keinem verhüllten Richter gegenübersitzen...

     

    Btw., Herr Rath - was ist mit Ihrer Robe? Schon eingemottet?

    • @2730 (Profil gelöscht):

      Das meinen Sie nicht ernst, oder? Weder das Tragen einer Kippa, eines Priestergewandes oder der Kopfbedeckung einer Nonne soll etwas "mit der Ausübung ihrer Religion" zu tun haben?

       

      Das ist eine Betrachtugnsweise, die man allenfalls als "wenn ich die Wahrheit nicht sehe, sieht sie mich vielleicht auch nicht" beschreiben kann.

      • 2G
        2730 (Profil gelöscht)
        @Hanksson:

        Mir scheint, da liegt bei Dir ein Zirkelschluss vor: Entweder ist das Kopftuch als Teil der Religionsausübung obsolet, dann kann sie es abnehmen. Ich wollte auch weder Nonne noch Priester im Habit auf dem Richterstuhl sehen.

         

        Wenn die Referendarin glaubt, das Kopftuch aus religiösen Gründen tatsächlich nicht abnehmen zu können,

        handelt es sich in der Tat um Religionsausübung. Religionsausübung gehört aber keinesfalls in den Gerichtssaal.

         

        Nebenbei bemerkt: Wenn man sich vielleicht mit Religion wirklich beschäftigen würde, dann wüsste man, dass weder Priester ein Messgewand, noch ein Rabbis eine Kipa brauchen, um ihren Ritus zu zelebrieren.

  • Eine Errungenschaft der bürgerlichen Revolution war die strikte Trennung von Kirche und Staat.

    Wer dahinter zurück will, verrät die Demokratie.

    Rath setzt den Hebel falsch an: Alle

    Insignien bzw. Ausdrucksformen eines

    wie immer gearteten Glaubens bzw. Aberglaubens haben in einem Gerichtssaal nichts zu suchen.

    Auch Kreuze nicht.

  • Richtig. Ein Kopftuchverbot bringt da gar nichts. Im Gegenteil, es könnte die Problematik sogar extrem verschärfen.

     

    Letztlich geht es im Bereich extremer Gläubigkeit stets um den "tiefen Glauben". Und da ist es einfach besser, so etwas bereits an äußerlichen Dingen zu erkennen, anstatt hinterher im Fall des Falles darüber zu diskutieren, wie wohl "ein derart seltsames Urteil" zustandegekommen ist.

     

    Doch das ist nicht per se ein Problem mit dem Islam. Es gibt auch andere Formen "tiefer Gläubigkeit", die in speziellen Fällen geeignet sind, das Grundgesetz auszuhebeln.

     

    Ob nun islamistisch, rechtsextrem, linksextrem, gespenstergläubig, kommerzgläubig, parteipolitische Unterwürfigkeit usw., das Problem solcher Gläubigkeit kann die Rechtsstaatlichkeit desolat machen, und das nicht nur bei den Gerichten.

  • Die Religion muss nicht vor dem Staat, sondern der Staat muss vor der Religion geschütz werden.

  • "Dieses Argument enthält die Unterstellung, dass (als solche erkennbare) Muslime ihre Arbeit möglicherweise nicht mit der notwendigen Unabhängigkeit und Unbefangenheit verrichten."

     

    Lasst uns doch unsere Vorurteile. Bekennede Gläubige von Mystizismen wie dem Schwarzen Stein oder der Jungfrauengeburt wecken bei mir Zweifel, ob sie intelektuell in der Lage sind, eine Rechtssache fachgerecht zu entscheiden. Fachlich schlechte Richter gibt es schon genug.

  • 3G
    39562 (Profil gelöscht)

    Puh... Vielleicht nochmal dieser - evtl. provozierende - Gedanke: Könnte es sein, dass "tiefer Glauben" und reine "richterliche" Vernunft nicht wirklich gut zusammen passen?

  • Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Erstens ist es nur ein Stück Stoff und zweitens steht es für die Unterdrücking der Frau.

    Was soll der Aufstand?

  • Wenn der Autor die persönliche Freiheit der Rechtsreferendarinnen und Richterinnen so am Herzen liegt, warum kritisiert er dann nicht, dass von konservativ islamischer Seite das Kopftuch als religiöses Symbol so stark und erbarmungslos gepuscht wird? Das ist schließlich das eigentliche Problem. Wäre das Kopftuch nur kultureller Brauch und modischer Geschmack, hätten wir die Diskussion doch gar nicht. Und dann würden auch keine Frauen solche Klagen anstrengen, weil es in Wirklichkeit keine große Sache ist, für ein paar Stunden mal das Kopftuch abzulegen und die Robe überzustreifen. Schließlich verkleiden sich alle Richter und Anwälte in Deutschland vor Gericht und kommen damit gut zurecht, auch wenn sie dieses spezielle Berufsverkleidung vielleicht persönlich nicht so prall und ästhetisch suboptimal empfinden. Muslimische Frauen geraten doch nur deswegen in Schwierigkeiten, weil ihnen eingeredet wird, Gott und die Community würden sie nur akzeptieren, wenn 24 Stunden am Tag unterbrechungsfrei kein Härchen auf ihrem Kopf zu sehen sei. Wieso macht sich der Autor diese abstruse Norm zu eigen, anstatt die muslimischen Frauen zu verteidigen gegen diesen übergriffigen Anspruch?

    • @Der Lectomator:

      Korrekt & nochens - ;)

       

      "…Schließlich verkleiden sich alle Richter und Anwälte in Deutschland vor Gericht und kommen damit gut zurecht, auch wenn sie dieses spezielle Berufsverkleidung vielleicht persönlich nicht so prall und ästhetisch suboptimal empfinden.…"

       

      Als "Pulloverrichter" - rollte sich meine damals kleine Tochter jedesmal kichernd auf dem Boden ab - wenn ich mir das Sitzungsjackett überwarf & den weißen Sitzungsbinder umzwirbelte!

      "Na. Haste dich wieder verkleidet?!" &

      Da hatte ich die blaue Sitzungsrobe - Wir sind in NRW -;) - noch gar nicht an!

       

      ps zu Roben hat einst Karl-Alfred Hall!;)

      (StrR Prof Mbg/L. - "haben wir schon mal zusammen Kaffee getrunken?" & "mit Hall ins All!";)) Alles - doch doch -

      Abschließende anläßlich der AbschaffDiskuss. angemerkt!

      "Wenn mich einer doch zum Tode verurteilt - Kann ich doch erwarten -

      Daß er sich ordentlich anzieht!"

      (Was auf deren Herkunft anspielt -;))

      Gab es doch schon im ollen Rom -

      Juristen/Anwälte wie Sand am Meer &

      Zur Deckung ihrer zerschlissenen Togen - verfügte die Justiz - das Tragen

      Von speziellen GerichtsTogen~>Roben!

      So geht das.

  • Streng gläubig zu sein ist in jeder Glaubensrichtung ein Hindernis für die neutrale Arbeit in der Justiz.

    Glaube beeinträchtigt die nötige Neutralität, da es ein neben dem Gesetz stehender Handlungsrahmen ist.

  • "Wir haben eine pluralistische Justiz, in der Richter als Menschen erkennbar sind. Ein paar strenggläubige Musliminnen könnten auch dazu gehören."

     

    Es geht hier nicht darum, ob jemand "strenggläubige Muslimin" ist, es geht um das Kopftuch, das bekanntlicherweise auch abgelegt werden kann.

     

    Sollte sich jemand nicht in der Lage sehen, sein Äußeres bei der Berufsausübung geltenden Vorschriften anzupassen, ist diese Person für den jeweiligen Beruf nicht geeignet. Das ist in anderen Berufen auch selbstverständlich, wenn beispielsweise lange Fingernägel, bestimmte Ringe und Reifen, Haartrachten usw. nicht akzeptabel sind.

     

    Im Artikel fallen übrigens abschwächende Formulierungen auf: Statt "strenggläubige Musliminnen können auch dazu gehören" heißt es: "Ein paar strenggläubige Musliminnen könnten auch dazu gehören".

     

    Wer weiß: Vielleicht gehören schon "strenggläubige Musliminnen" dazu, von denen der Autor nur nichts ahnt. Oder tragen die in jedem Fall Kopftuch?

  • "Wir haben eine pluralistische Justiz, in der Richter als Menschen erkennbar sind. "

    Sie sind auch als Menschen erkennbar, wenn sie am Arbeitsplatz nicht als wandelnde religiöse Werbefiguren herumlaufen. Man sollte auf Kreuze, Kopftücher, etc. auch mal ein paar Stunden am Tag verzichten können ohne sich gleich angegriffen zu fühlen.

  • Dieser ewige Verweis auf individualistischen Pluralismus, wenn es um die Auseinandersetzung mit konformistischen, hierarchischen Ideologien geht ist im besten Fall das Ergebnis von Dummstellen aus Bequemlichkeit. Der Sinn und Zweck von Uniformen und Habiten, wozu der Hijab in jedem Fall zu zählen ist, ist es eben nicht, das individuelle Bekenntnis zu einer Gewissensüberzeugung auszudrücken, sondern die Loyalität zu einem ideologischen Kollektiv. Im öffentlichen Raum verweist er so über seinen Träger hinaus auf, indem es ihn mit vielen Millionen Trägern gleichsetzt und wirkt so eindeutig als Machtdemonstration.

  • Artikelauschnitt Focus Online, 04.07.2017

    "Die Publizistin und Rechtsanwältin Seyran Ateş gründet mit anderen Muslimen eine liberale Moschee.

    Heute drohten ihr "Null-Acht-Fünfzehn-Bürger". Nicht Salafisten, der IS oder Al Qaida. Nein. "Frauen, die so sehr für ihr Kopftuch gekämpft haben, die meinen, Feministinnen zu sein, und uns weismachen wollen, dass sie liberal sind." Den Artikel drei des Grundgesetzes hätten sie offenbar nicht verstanden."

  • Der Kommentar ist schlicht daneben. Wir erreichen Gerechtigkeit vor Gericht nicht dadurch, dass wir ein Pluralismus von Extremisten dort zulassen.

    Im Endeffekt geht es bei dem Streit um die Vorherrschaft vor Gericht. Hat die religiöse oder die staatliche Bekleidungsvorschrift Vorrang? Es geht um das Grundsätzliche - nicht einfach ein Kleidungsstück. Wer hier den staatlichen Vorrang nicht akzeptiert, wird ihn in anderen Dingen auch nicht akzeptieren. Das ist aber in einem säkularen Staat inakzeptabel. Das gilt sowohl für den strammen AfD-ler, der die Flüchtlingskonvention nicht akzeptieren will als auch den Linksautonomen, der das Gewaltmonpol des Staates für inakzeptabel hält.

    Hierin unterscheidet sich gerade auch der Streit von dem Kettchen mit einem Kreuz. Überzeugten Christen ist es wichtig, dass sie dieses Kettchen tragen. Als Jurist_innen akzeptieren sie aber die staatliche Anordnung der neutralen Kleidung. Sie würden auch nicht argumentieren, dass sie deshalb ausgeschlossen wären. Die Klägerin hier aber akzeptiert die staatliche Anordnung überhaupt nicht. Sie behauptet, dass sie von der Richterbank ausgeschlossen wäre. Dies ist sie aber nur, weil sie die religiöse Anordnung über die staatlichen Regeln stellt. Aber genau das ist in einem säkularen Rechtstaat hoffentlich noch lange inakzeptabel.

    • @Velofisch:

      Danke, gut argumentiert! Sehe ich ebenso.

      • @Rainer Seiferth:

        Religion soll vor Staat durchgesetzt werden.

        Und das geht nicht. Das ist aus der Mottenkiste der Geschichte.

  • Abgrundtief schlechte Argumentation. Hätte ich Rath nicht zugetraut.

     

    Siehe auch diese Leserdiskussion zum selben Thema; hier wurde schon alles Wichtige vorgebracht:

    http://www.taz.de/Kommentar-Kopftuchverbot-in-BaWue/!5362425/

  • Das Problem ist ja, dass Christian Rath etwa evangelikalen ChristInnen diese Zugehörigkeit nie im Leben zugestehen würde, und damit ist dieses pseudo-diversifizierende Denkkonstrukt von Anfang an obsolet.

  • 8G
    82732 (Profil gelöscht)

    Ich überlege gerade, wie der Kommentar ausfallen würde, ginge es darum ob ein Richter der auch strenggläubig erz-katholischer Mönch ist, nur in der entsprechenden Tracht/Kutte das Amt des Richters ausüber wollte ... !?

     

    (Und nun eine Verhandlung über Abtreibung, Ehe für alle, oder Ähnliches ansteht.)

    • @82732 (Profil gelöscht):

      Das ist ja alles nicht so - sorry - wumpe

      Wie Christian Rath & ihn anerkennend - eine ausgewachsene OVG SH Richterin

      Unlängst in "Betrifft Justiz" suggeriert hat!

      Mal anders gewendet - wo ist denn die Grenze z.B. jenseits "Der Drei Betrüger"

      vulgo - Buchreligionen?!

      Kennt schon der Isalm keine festlegenden Instanten ala "Vatikan" - "streng gläubige Islamin" - ist schlicht selbsternannt!

      Durch die hier - ach so aufgeklärt dufte tuenden IntegrationsApostel - werden die Probleme nicht geringer.

      Im Gegenteil.

      In HH hat vor ein paar Jahren

      ("wer zuviel bäckt, kriegt den Backwahn!" W.B.;)

      Ein Richter begehrt, in - sorry - seinem "rotorangenen Strampelanzug" die Sitzungen durchzuführen!

      Von den Baghwanis ist nicht mehr soo - die Rede - aber was nicht ist - kann ja in anderem Gewande schnell werden.

      Anyway. KA - hat recht.

  • Wer strengläubig ist, stellt die Religion über das Gesetz und kann schon deswegen nicht Richter sein. Jede Religion steht UNTER dem Gesetz, oder wie der Jurist sagt, in Subordination. Punkt.

  • ....und ein paar erkennbar strenggläubige Musliminnen könnten durchaus auch dazu gehören. Politiker und Richter, die Kopftuchverbote in der Justiz propagieren, sind deshalb ein echtes Integrationshindernis."

     

    Glaube hat auf dem Richterstuhl nicht zu suchen und "strengläubige" schon garnicht.

  • Langfristig gesehen sollte man in Deutschland über eine Transformation von einem Zentralstaat zu einem föderalen Selbstverwaltungsstaat anstreben.

    Die Bürger organisieren sich in Communities und stellen die Regeln auf, die für sie und ihre Mitmenschen gelten. Die Communities sind können auch Stadt- und Landesteile regeln, müssen sie aber nicht.

     

    Wenn eine Community die Mehrheit in einen Stadtteil beansprucht, kann sie durch eine gewonnen Wahl den Stadtteil für sich beanspruchen und auch lokal für alle ihre Regeln durchsetzen.

     

    Communities können Religionsgemeinschaften, soziale Gruppen oder auch Parteien sein. Dieses Modell wird im Libanon erfolgreich praktiziert und ist in meinen Augen das beste System für eine multikulturelle Demokratie.

     

    So könnten in diesem Fall die Bevölkerung entscheiden, dass Richterinnen kein Kopftuch oder immer Kopftuch tragen müssen. Sie könnten auch eine Kleiderordnung in ihrem Stadtteil erlassen, die auch für alle Besucher verbindlich ist, z.B: in Oberbayern Lederhosenpflicht für Männer.

     

    Dies würde in allen Bevölkerungsteilen die Akzeptanz für unser demokratisches System erhöhen, da nun die Bürger direkt in ihrer Community mitwirken können.

  • Das sehe ich anders.

    Wer vor Gericht steht muss sicher sein, dass die Richter die Gesetze im Sinne des Staates auslegen. Der Richter darf nicht schon durch sein Äußeres den Anschein erwecken, durch andere Rechts- oder Wertvorstellungen beeinflusst zu sein und diese in sein Urteil einfließen zu lassen. Das ist jetzt unabhängig von der konkreten Religion. Ein Richter, der durch ein großes Kruzifix deutlich sein christliches Bekenntnis betont, würde Misstrauen erwecken, wenn er beispielsweise über die Ehe für alle entscheiden müsste. Bei einer Klage eines Arbeitgeberverbandes gegen Betriebsräte sollte der Richter keinen DGB-Sticker tragen und kein FC-Bayern-T-Shirt, wenn der BVB klagt.

  • Diese Entscheidung ist - anders als Ihre Meinung Herr Christian Rath -

    Zu begrüßen.

     

    In meiner Generation haben sich viele gegen -

    Lehrer mit Kreuzchen am Revers oder Kettchen -

    Schulgebete in staatlichen Schulen etc verwahrt.

    Im Zuge dessen ist es Ende der 70er gelungen -

    Endlich die unsäglichen Kreuze aus den -

    Gerichtssälen - jedenfalls nördlich des Weißwursthorizontes -

    Ja sogar in einem klerikalen Land wie NRW - zu entfernen.

    Für das Kopftuch kann - wie für alle übrigen Glaubensaccessoires -

    Um etwas anderes handelt es sich bei all diesen letztlich profanen

    Gegenständen nämlich nicht - Kann mit Rücksicht auf den Verfassungsgrundsatz -

    Neutralität der Rechtsprechung nichts anderes gelten.

     

    kurz - Ihre freihändigen sekundärrechtlichen Überlegungen -

    Sind mit Verlaub - Eben solche.

    • @Lowandorder:

      Dann will ich aber auch, dass Männer mit langen Bärten wie die Talibans sie haben, nicht mehr Richter werden dürfen.

      Ist bei denen auch ein religiöses Symbol.

      • @Age Krüger:

        Ja wie? Neben langen Haaren -

        25 Jahre Vollbart - ;) but tonn eulichen -

        Bosstwarmer - hat's nie gereicht!

        Das erklärt alles!

        • @Lowandorder:

          Lange Haare?

           

          Einfach die englischen Gerichts-Kopfbedeckungen einführen. Die Perücken haben Haare, die lang genug sind und die sind afaik ziemlich steif. Da passt dann auch kein Kopftuch mehr rüber.

          • @Age Krüger:

            Ja wie? Charles Laughton mit Perücke - & Kopftuch im Old Bailey?!

            In echt - getzt mal?!

             

            Nu. Meine CRS - getunte Phantasie - ;)

            Jutta Limbach mit rotem Barett & Kopftuch - als Präsidentin Karlsruhe!

             

            (ps & aus der Lamäng - wg stiff=steif -

            Lordjugde Ian Campell von Liverpool -

            Präsentierte bei seinem - selbst die irischen&schottischen Richter zum Schmunzeln reizenden Vortrag über das englische Justizsystem - ein Foto -

            "That's me!" Wobei er neben der Perücke - als einziger - kein Kopftuch -

            Wohl aber ein ihm zustehendes stiffes Schaffell für die Hüften "trug"! wg -

            Der bekannten britischen "Heiztechnik!" - "Vorne brätste - aber -

            Hinten - Klapperste mit den Zähnen!" )

    • @Lowandorder:

      Wohl gesprochen!

      • 3G
        39167 (Profil gelöscht)
        @thinktankgirl:

        Ebenfalls, volle Zustimmung!

        Es geht nicht mit Kopftuch. Wir sind endlich die strenggläubigen Christen losgeworden, die natürlich, wie die Moslems auch, ihren Glauben als Grundlage ihrer Entscheidung heranziehen.

         

        Ich bin eine Frau, die sich persönlich beleidigt fühlt von einer Religion, die Frauen dazu verpflichtet, sich zu verhüllen. Das kann nicht sein!

        Wir sind die Verfolgungen der Frauen durch die christlichen "Würdenträger" endlich losgeworden und sollen uns nun tolerant zeigen für Mittelalteridiologie. NEIN!

        • @39167 (Profil gelöscht):

          Richtig, das Grundgesetz ist höchste Instanz und dann kommen die Gesetze.

          Symbole einer Religion, die das nicht respektiert habe im öffentlichen Leben nichts zu suchen. Ich gehe weiter und vertrete den Standpunkt, dass Religion wie Ideologien im öffenlichen Leben (staatlichen Institutionen) nichts zu suchen haben.