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Ein Fischkiller vor dem Aus

Meiler-Urteil

Nächste Woche wird über Deutschland gerichtet. Und über die Zukunft des Kohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg. Denn die EU-Kommission wirft deutschen Behörden vor, beim Genehmigungsverfahren für den Steinkohlemeiler an der Süderelbe europäisches Naturschutzrecht missachtet zu haben. Im Januar fand die mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) statt, am Mittwoch wird das Urteil gesprochen.

Konkret geht es darum, dass Hamburg aus Brüsseler Sicht die Durchlaufkühlung des Kraftwerks mit Wasser aus der Elbe erlaubte, ohne eine ordnungsgemäße Naturverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Problematisch daran ist, dass rund um das Kraftwerk geschützte Fischarten wie Lachse und Schnäpel vorkommen und diese ins Kühlwasser geraten und geschreddert werden können.

Um diese Opfer auszugleichen, ließ Kraftwerksbetreiber Vattenfall am Stauwehr in Geesthacht eine Fischtreppe bauen – eine Bedingung der Umweltbehörde. Nach Angaben des Konzerns funktioniert das Konzept. Monitoring-Daten aus dem ersten Jahr des Kraftwerksbetriebs zeigten, dass mehr Fische über die Fischtreppe ihre Laichgebiete erreicht hätten, als im Kühlsystem des Kohlekraftwerks Moorburg verendet seien. Danach seien von März 2015 bis Februar 2016 654 tote oder verendende Fische im Kühlwasser-Einlass des Kraftwerks gefunden. 32.000 Fische indes erreichten unversehrt den Oberlauf der Elbe.

Die EU-Kommission bezweifelt dennoch den Nutzen der Fischtreppe. Denn den Schaden begrenze sie nicht. Die Treppe nutze ja nur den Fischen, die es überhaupt lebend am Kraftwerk vorbei bis Geesthacht geschafft hätten. Auch der Hamburger Umweltverband BUND hält die Messungen für „nicht belastbar, vor allem, weil kein normales Betriebsjahr vorlag“. Deshalb sei „nicht belegt, dass die Schädigung am Kraftwerk tatsächlich niedriger ausfällt als die Verbesserung durch die Fischtreppe“, sagt Landesgeschäftsführer Manfred Braasch.

Das letzte Wort hat nun das höchste Gericht der Europäischen Union: der EuGH. smv

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