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Sonderregel für das Rote KreuzDie Dauer-Leih-Schwestern

Das Rote Kreuz bekommt eine Ausnahme: Es darf Krankenschwestern unbefristet an Dritte entsenden. Ein Arbeitsrechtler kritisiert das.

Die DRK-Leih-Schwestern machen dieselbe Arbeit wie das hauseigene Personal Foto: dpa

Hamburg taz | Für das Deutsche Rote Kreuz (DRK) macht Andrea Nahles eine Ausnahme: Für Krankenschwestern, die das Rote Kreuz ähnlich wie eine Leiharbeitsfirma an Krankenhäuser entsendet, will sie einen Teil des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes außer Kraft setzen. Dabei hat das Bundesarbeitsgericht erst vergangene Woche am seit 60 Jahren bestehenden antiquierten Sonderstatus für die sogenannten DRK-Schwesternschaften gekratzt.

Rund 24.000 Frauen sind als Krankenschwestern in den bundesweit 33 DRK-Schwesternschaften als Mitglieder organisiert, um einen Job zu bekommen. 6.000 von ihnen arbeiten in DRK-Kliniken oder -Einrichtungen, aber 18.000 Schwestern sind täglich in privaten oder städtischen Krankenhäusern eingesetzt. Sie werden von den DRK-Schwesternschaften über „Gestellungsverträge“ den Kliniken zur Verfügung gestellt, teilweise für Jahre.

Obwohl sie dieselben Tätigkeiten verrichten wie das klinikeigene Personal, gelten DRK-Schwestern bislang nach der Definition des Bundesarbeitsgerichts nicht als Beschäftigte nach dem Betriebsverfassungsgesetz und verfügen über keine Arbeitsverträge und -rechte. Sie besitzen keinen Kündigungsschutz und dürfen auch keinen Betriebsrat wählen. Sie leisten Arbeit aufgrund ihrer DRK-Mitgliedschaft, ihr Gehalt auf Tarifniveau wird ihnen offiziell als „Aufwandsentschädigung für karitativen Einsatz“ von der Schwesternschaft gezahlt. Bei Konflikten zählt ausschließlich die Vereinssatzung.

EU-Leiharbeitsrichtlinie

Im Zuge eines Arbeitsrechtsstreits des Personalrats des Uniklinikums Essen und des Betriebsrats der Ruhrlandklinik über den Einsatz von DRK-Schwestern ließ das Bundesarbeitsgericht im vergangenen Jahr vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen, ob die DRK-Schwesternschaften nach europäischem Recht unter die EU-Leiharbeitsrichtlinie fallen. Der EuGH in Luxemburg bejahte dies im November vorigen Jahres: Das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sei anwendbar, wenn eine DRK-Schwesternschaft auf dem Wege eines Gestellungsvertrages eine Vielzahl von DRK-Mitgliedsschwestern einem Krankenhaus überlasse.

Vergangene Woche entschied nun auch das Bundesarbeitsgericht, dass es sich um eine Arbeitnehmerüberlassung handelt, wenn DRK-Schwestern in einem von Dritten betriebenen Krankenhaus eingesetzt werden, um dort nach dessen Weisung gegen ein Entgelt tätig zu werden.

DRK-Gesetz soll geändert werden

Doch bereits vor der Entscheidung hatten sich Nahles und DRK-Präsident Rudolf Seiters auf eine Ausnahme verständigt. Das Arbeitnehmer­überlassungsgesetz finde zwar Anwendung, aber ohne die Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Entsprechend soll das DRK-Gesetz geändert werden. „Dank der zugesagten Ausnahmeregelung wäre auch zukünftig die unbefristete Gestellung von Rotkreuzschwestern möglich“, sagt die Präsidentin des Schwesternschaft-Verbands, Gabriele Müller-Stutzer.

Für den Hamburger Arbeitsrechtsanwalt Klaus Bertelsmann, der bereits mehrere Verfahren zur Gleichstellung der DRK-Schwestern geführt hat, ist die Ausnahmeregelung „unerfindlich“. „Die DRK-Schwestern könnten dann – wie bisher – über Jahre und Jahrzehnte hinweg in anderen Krankenhäuser tätig sein, ohne dort angestellt zu sein“, bemängelt Bertelsmann. Anscheinend sei der Druck der DRK-Leitung auf Nahles groß genug gewesen, „um unsinnige Ausnahmen zu schaffen und auch die absurde Stellung der DRK-Mitgliedsschwestern als Nichtarbeitnehmer nicht anzufassen“.

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5 Kommentare

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  • Moderner Sklavenhandel stößt eben nicht nur bei sog. Nimmersatt-Unternehmern auf reges Interesse, sondern durch die Hintertür gelegentlich auch bei gemeinnützigen Vereinigungen.

     

    Auch Nächstenliebe ist nur so lange eine gute Sache, wie damit nicht ausschließlich die liebe zum Profit aus der Arbeitskraft gutwilliger Menschen gemeint ist.

  • 3G
    32795 (Profil gelöscht)

    "Rund 24.000 Frauen sind als Krankenschwestern in den bundesweit 33 DRK-Schwesternschaften als Mitglieder organisiert, um einen Job zu bekommen."

     

    Das sind mal echte Fake-News. Wenn es das "DRK-Modell" nicht gäbe müsste man die 24.000 Frauen wohl selbst anstellen.

     

    Btw, Nahles? Das war doch die von der FDP? Oder wie jetzt?

     

    Zuletzt, was hat die Entrechtung von KrankenpflegerInnen mit den Genfer Konventionen zu tun? Den §2 des DRKG ("DRK-Gesetz") jetzt plötzlich zu verunstalten und aus dem DRK ein Leiharbeitsunternehmen light zu machen ist doch ein Witz.

     

    Was kommt als nächstes? Päpstliche Autowerkstätten und UN-Handwerksbetriebe?

    • @32795 (Profil gelöscht):

      1. Aus individueller Perspektive stimmt die Aussage sicher. Volkswirtschaftlich betrachtet ist das natürlich Unsinn, aber die Entscheidung dort einzutreten wird individuell getroffen.

       

      2. In Nürnberg betreibt das BRK z.B. auch die städtischen Wertstoffhöfe.

  • Wieso kann ein Verein , oder überhaupt jemand, Druck auf eine deutsche Ministerin - immerhin - in einer Kernfrage ihres Ressorts Druck ausüben?

    Weil Nahles nur dort auftrumpft, wo ihr die Gewerkschaften die Hand vor den Hintern halten?

    Jeder weiß,dass der Beruf der Krankenschwester erhebliche Arbeit, viel Verantwortung und wenig Geld bringt- und das seit jeher.

    Sie auch noch als Leih(sprich:Miet-) Kräfte zu missbrauchen , widerspricht einer der Hauptforderungen der SPD , insbes. Nahles, die sich gern mit dem neuen Leihkräftegesetz in der Hand fotografieren lässt.

    Setzt sie ab und teilt ihr ein paar Schichten als Hilfskrankenschwester zu.

    Bitte.

    • @Parisien :

      Man nennt es Lobbyismus. Dass aber Frau Nahles darauf anspringt, wie der Pawlowsche Hund aufs Glöckchen, sollte der SPD eigentlich schwer zu denken geben... .