Bund-Länder-Treffen: Neue deutsche Härte
Die Bundeskanzlerin will eine schnellere Abschiebung von Migranten. Am Donnerstag trifft sie die Länderchefs. Dort herrscht teils Skepsis.
In den nächsten Monaten werde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) „fortlaufend eine hohe Zahl von Asylanträgen von Personen ablehnen, die keines Schutzes in Deutschland bedürfen“. Um dies umzusetzen, enthält der 16-Punkte-Plan, der der taz vorliegt, eine ganze Reihe von „Maßnahmen, um die Zahl der Rückführungen und freiwilligen Ausreisen zu erhöhen“.
Dazu gehört, dass „Asylsuchende, die voraussichtlich keinen Anspruch auf Schutz in Deutschland erlangen werden“, nicht mehr dezentral in Kommunen untergebracht werden sollen. Präferiert wird die Unterbringung von „vollziehbar Ausreisepflichtigen“ in „zentralen Ausreiseeinrichtungen“. Außerdem sollen sich die Länder verpflichten, „eine ausreichende Zahl von Abschiebungshaftplätzen in räumlicher Nähe von zentralen Ausreiseeinrichtungen oder in anderen Abschiebehafteinrichtungen“ bereitzustellen.
Darüber hinaus will der Bund prüfen, „ob und inwieweit er eine ergänzende Vollzugszuständigkeit bei der Aufenthaltsbeendigung übernehmen kann“. Einen „Mehrwert“ könnten „insbesondere Bundesausreisezentren schaffen“.
Um „eine Steigerung bei Rücküberstellungen in andere EU-Mitgliedstaaten zu erreichen“, soll das Bamf den Personaleinsatz im „Dublin-Bereich“ deutlich erhöhen.
Auch das Verfahren, mit dem Ärzte die Reisefähigkeit vor einer Abschiebung feststellen, soll „mit dem Ziel einer Beschleunigung verbessert werden“, beispielsweise durch den vermehrten Einsatz von AmtsärztInnen.
Bessere Abstimmung zwischen Bund und Ländern
Innerhalb von drei Monaten soll ein „gemeinsames Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR)“ eingerichtet werden, das „der operativen Abstimmung zwischen Bund und Ländern zu Rückkehr- und Rückführungsfragen, beispielsweise im Rahmen von Sammelrückführungen, dient“.
Die Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise soll durch die Erhöhung der Mittel für Rückkehr- und Reintegrationsprogramme gefördert werden. Insgesamt will der Bund 90 Millionen Euro zusätzlich dafür einsetzen. „Die Förderung wird höher ausfallen, je früher sich ein Betroffener zur freiwilligen Rückkehr entscheidet“, heißt es in dem Papier des Bundeskanzleramts. Um keine „Fehlanreize“ zu geben, sollte sie jedoch „in jedem Fall geringer ausfallen“ als die Höhe der finanziellen Mittel, die zur Einreise nach Deutschland aufgewendet werden müssten.
„Die Bürger haben die berechtigte Erwartungshaltung, dass Menschen, bei denen klar ist, dass sie kein Aufenthaltsrecht besitzen, Deutschland verlassen müssen“, begründete die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Mittwoch in der Bundespressekonferenz den Vorstoß.
Der Thüringer Staatskanzleichef Benjamin Hoff (Linkspartei) teilte der taz mit, Thüringen begrüße, dass der vorliegende Beschluss für eine stärkere freiwillige Rückkehr eintrete, die menschenwürdiger sei. Auch die bessere Abstimmung zwischen Bund und Ländern sei zu begrüßen. „Viele der genannten, vor allem repressiven Maßnahmen sind allerdings kaum geeignet, die Zahl der Rückkehrer tatsächlich zu erhöhen“, so Hoff. Sie gingen „an der Praxis vorbei oder sind schwer umsetzbar.“
Nach Angaben des Bundesinnenministerium leben derzeit gut 200.000 ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland, davon rund 150.000 mit Duldung.
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