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Höchststrafe für die NPD

URTEIL Nicht wichtig genug: Karlsruhe lehnt Verbot der rechtsextremen Partei ab, weil sie zu wenig Relevanz habe

Nächstes Thema, bitte: Die Karlsruher VerfassungsrichterInnen am Dienstag nach ihrer Entscheidung, den Antrag der Bundesländer auf ein NPD-Verbot zurückzuweisen Foto: Kai Pfaffenbach/dpa

KARLSRUHE taz |Auch im zweiten Anlauf ist das NPD-Verbot gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Dienstag den entsprechenden Antrag des Bundesrats ab. Diesmal gab es aber keine Probleme mit staatlichen V-Leuten in der Partei. Vielmehr sah das Gericht nach langer Beratung die Anforderungen des Grundgesetzes nicht erfüllt. Die NPD verfolge zwar eindeutig verfassungsfeindliche Ziele, so die Richter, sie missachte die Menschenwürde von Ausländern und eingebürgerten Deutschen und verletze das Demokratieprinzip. Die NPD sei aber derzeit nicht relevant genug, um mit einem Parteiverbot aus dem politischen Geschehen ausgeschlossen zu werden.

Möglicherweise muss die Partei aber bald mit einem Ausschluss aus der staatlichen Parteienfinanzierung rechnen. Die Richter stellten zwar klar, dass das „Grundgesetz in seiner gegenwärtigen Form“ jede Behinderung einer nicht verbotenen Partei verbiete. Doch dann folgt im Urteil der Hinweis, dass der „verfassungsändernde Gesetzgeber“ ja durchaus das Grundgesetz ändern könne. Das heißt, Bundestag und Bundesrat könnten mit Zweidrittelmehrheit beschließen, dass verfassungswidrige Parteien, die mangels Relevanz nicht verboten werden, kein Geld vom Staat mehr bekommen. 2015 hatte die NPD Anspruch auf über eine Million Euro. Der rechtspolitische Sprecher der SPD, Johannes Fechner, forderte umgehend, die NPD müsse jetzt finanziell „ausgetrocknet“ werden. chr

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