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Kommentar Online-KlauselnDein Feind, die AGB

Kai Schöneberg
Kommentar von Kai Schöneberg

Wer liest den ewiglangen Regelschwachsinn in den Geschäftsbedingungen überhaupt? Es ist Zeit, endlich gegenzusteuern.

Ganz schön komplex: Jugendlicher studiert WhatsApp am Handy Foto: dpa

W enn dich dein Smartphone fragt, ob du die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptierst, ist das ein Ober-sticht-Unter-Spiel: Der Superkonzern aus dem Silicon Valley mit seinen Horden von ausgebufften Konzernjuristen hat monatelang an den ewig langen AGB getüftelt – um möglichst viele Daten abzugreifen und dabei jede auch noch so winzige Haftungsmöglichkeit auszuschließen.

Du, lieber User, bist dabei strukturell der Oberloser, das Vögelchen, das nur die eine Möglichkeit hat: die neuen AGB oder rechtlichen Bestimmungen des Software-Updates der App zu fressen – oder eben nicht mehr ihre Dienste zu nutzen.

Besonders frech trieb es erst vor Kurzem WhatsApp: Dort war bereits das Häkchen für die Zustimmung der Weitergabe des Mobiltelefon-Adressbuchs an die Konzernmutter Facebook gesetzt. „Extrem ärgerlich“, findet so etwas der Verbraucherzentralen-Chef Klaus Müller – und hat das sicher noch höflich formuliert.

Unverständlich und schlecht lesbar

Hand aufs Herz: Wer liest den Schwachsinn der Winkeladvokaten überhaupt? Angeblich ersparen wir uns durch das Ja-Klicken statt detaillierten AGB-Studiums pro Jahr 67 (!!!) Arbeitstage. Die unverständlichen und online ohnehin schlecht lesbaren AGB machen den mündigen Kunden samt Daten zum willenlosen Subjekt von Konzerninteressen.

Bitte sofort Schluss damit, am besten auf EU-Ebene! Aus der Empfehlung der Bundesregierung, die wichtigsten Informationen zum Datenschutz parallel im Umfang einer DIN-A4-Seite bereitzustellen, sollte eine Pflicht werden. Die EU-Datenschutzgrundverordnung lässt bereits die Darstellung von Pflichtinfos als Piktogramme zu. Warum ist dies noch kein Zwang?

Und warum sollte es nicht die sogenannten Onepager auch für anderen rechtlichen Krimskrams wie AGB oder Widerrufsbelehrungen geben? Zu komplex? Wirklich? Hallo Facebook-, Google-, Apple-Konkurrenz, huhu Start-ups – übernehmen Sie!

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Kai Schöneberg
Ressortleiter Wirtschaft und Umwelt
Hat in Bonn und Berlin Wirtschaftsgeschichte, Spanisch und Politik studiert. Ausbildung bei der Burda Journalistenschule. Von 2001 bis 2009 Redakteur in Bremen und Niedersachsen-Korrespondent der taz. Dann Financial Times Deutschland, unter anderem als Redakteur der Seite 1. Seit 2012 wieder bei der taz als Leiter des Ressorts Wirtschaft + Umwelt, seit August 2024 im Sabbatical.
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3 Kommentare

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  • Die online AGB könnten ähnlich der creative commons oder der GNU general public licence diverse Standarts creiern. So wäre z.b. license A ganz ohne Weitergabe von Daten, license B mit beschränkter Weitergabe, etc.

    So könnte der User auf einen Blick erkennen, um was es geht, insbesondere, wenn die AGB eben nicht einer standardisierten, kundenfreundlichen AGB entsprechen.

    Aufruf: Kreiert eine consumer common AGB version 1 to 4!

    • @Thierry Blanc:

      Das gibt es bereits von der Initiative "Terms of Service - Didn't Read" https://tosdr.org/

      Einige Dienste wurden da schon bewertet.

       

      Es ist sicherlich ein enormer Aufwand, das Problem "von unten" zu lösen. Da scheint mir der Einwand des Autors, dass das doch die EU "von oben" lösen könnte, nachhaltiger. Denn die Verständlichkeit von AGBs soll ja nicht von der Arbeit der Ehrenamtlichen abhängen.

       

      Übrigens: Die taz.de-AGBs sind dort noch nicht bewertet worden. Allein die Datenschutzerklärung hier ist schon 13 Seiten lang. Sie ist recht übersichtlich und beim ersten Überfliegen kann ich mir gerade schwer vorstellen, wie diese Infos auf eine Seite passen sollen.

  • Die EU ist Teil des Problems und nicht der Lösung. Man schaue sich die Art 246 bis 246c EGBGB an. Darin steht, worüber der Händler den Kunden alles aufklären muss. Geht alles auf EU Vorschriften zurück. Vieles davon landet sinnvollerweise in den AGB. Auf einer Din-A4 Seite ist das nicht zu machen.