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Behördliche DiskriminierungZu fremd für Buxtehude

Ihr Perso reichte nicht aus: Eine Frau aus Buxtehude musste ihre Einbürgerungsurkunde vorlegen, weil ihr Name nicht deutsch genug klingt.

Hier muss man wohl Schmidt, Müller oder Meier heißen, damit man als deutsch gilt: Buxtehude Foto: dpa

Hamburg taz | Mit den Glückwünschen kam die Diskriminierung: „Zur Geburt Ihrer Tochter meine herzlichen Glückwünsche“, schrieb eine Standesbeamtin im niedersächsischen Buxtehude im Mai an das Ehepaar Ferdaouss Adda und Tobias Lasner, das gerade aus der Entbindungsklinik nach Hause kam. Und weiter: „Zur Beurkundung der Geburt bitte ich Sie noch um Vorlage der Einbürgerungsurkunde von Frau Adda“ – obwohl die frischgebackene Mutter Deutsche ist.

Ihr Ehemann Tobias Lasner, der die Diskriminierung nun öffentlich macht, beschreibt sie anhand ihrer Eckdaten so: „Tochter marokkanischer Migranten, in Offenbach geboren, hessisches Abitur, Studium, Promotion, deutscher Pass, südhessisches Temperament.“ Warum nur sie den Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft erbringen sollte, und nicht beide, wunderte die Eheleute. Denn das Standesamt verlangt, bevor es eine Geburtsurkunde ausstellt, ebenfalls die Personalausweise der Eltern. Aus denen geht die Staatsbürgerschaft hervor.

Lasner erkundigte sich beim Standesamt, warum das in diesem Fall nicht ausreiche. Die Standesbeamtin habe geantwortet, dass eine Verwaltungsvorschrift sie anhalte, nach der Einbürgerungsurkunde zu verlangen, wenn der Name der betreffenden Person „offensichtlich nicht deutsch sei“.

Auf diese Weise entscheide die Standesbeamtin, welche Namen deutsch und welche nicht deutsch sind – „ohne vermutlich Kenntnisse der Onomastik, der Namensforschung, zu haben“, sagt Lasner. Per Brief beschwerte er sich bei der Bürgermeisterin von Buxtehude, Katja Oldenburg-Schmidt (parteilos). „Es wird ein überflüssiger amtlicher Unterschied zwischen meiner Frau und mir in Bezug auf unser Deutschsein gemacht, obwohl in unseren Personalausweisen die deutsche Staatsbürgerschaft belegt ist“, schrieb er.

Außerdem wandte sich das Ehepaar an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die ihm Recht gab. „Bei dem von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt handelt es sich allem Anschein nach tatsächlich um eine Diskriminierung aufgrund ethischer Herkunft“, schrieb ein Referent.

Zwar ist es nicht das erste Mal, dass Adda rassistische Diskriminierung im Alltag erlebt – im Gegenteil: „Fälle von Diskriminierung begleiten mich mein Leben lang“, sagte sie der taz. Aber dass eine Behörde so offensichtlich anders mit BürgerInnen umgehe, die einen nicht deutsch klingenden Nachnamen hätten, habe sie schockiert. „Sie behandeln mich wie eine Bürgerin zweiter Klasse“, sagte Adda. Sie erwarte eine Entschuldigung.

Einen Monat, nachdem sie sich an die Bürgermeisterin gewandt hatten, bekam das Paar eine Antwort. Aber von einer Entschuldigung keine Spur. Buxtehudes Bürgermeisterin Oldenburg-Schmidt, schrieb, sie bedauere sehr, dass Frau Adda und Herr Lasner sich durch das Vorgehen der Standesbeamtin „diskriminiert, bzw. gekränkt fühlen“. Statt sich zu entschuldigen, belehrte Oldenburg-Schmidt das Ehepaar jedoch: „Ein Personalausweis mit der Angabe „Staatsangehörigkeit: deutsch“ stellt keinen Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit dar, sondern begründet lediglich eine Vermutung.“ Diese solle durch die Einbürgerungsurkunde bestätigt werden.

Sie behandeln mich wie eine Bürgerin zweiter Klasse. Ich erwarte eine Entschuldigung

Ferdaouss Adda

Doch genau darin liege die Diskriminierung, meint Adda: „Sie verlangt eine weitere Urkunde, weil sie weder mir noch meinem Personalausweis in Bezug auf die deutsche Staatsangehörigkeit glaubt.“ Bei ihrem Mann habe die Vermutung schließlich nicht belegt werden müssen.

Auch Doreen Eichhorn, die Leiterin des Verwaltungsbereichs, dem das Standesamt angegliedert ist, weist den Vorwurf der Diskriminierung zurück. Ausschlaggebend für die Frage nach weiteren Papieren sei nicht der ausländisch klingende Nachname gewesen, sondern Addas Geburtsurkunde. Aus der Urkunde von 1980 geht hervor, dass Addas Eltern gebürtige MarokkanerInnen sind.

Die Verwaltungsvorschrift, auf die sich die Standesbeamtin berief, existiere hingegen nicht, sagt Eichhorn. Die Beamtin, die möglicherweise nervös gewesen sei, habe sich eigentlich auf eine Personenstandsverordnung beziehen wollen. Danach ist es dem Standesamt erlaubt, weitere Unterlagen zu verlangen, wenn es erforderlich ist. Eine Entschuldigung seitens der Bürgermeisterin sei unnötig: „Warum sollte man sich entschuldigen, wenn man sich rechtmäßig verhalten hat?“.

Mit der Reaktion der Behörde ist Adda nicht zufrieden. „Es zeigt sich, dass Frau Oldenburg-Schmidt unser Anliegen gar nicht begriffen hat.“

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48 Kommentare

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  • ;))Anomalie - aber Sie wissen schonn - (Neben all dem Larm hier inne Bou!;))

     

    Warum Papa Heuß so erstaunt war¿

    "weil dort die Hunde mit den Schwänzen bellen!"

     

    (Was wiederum nicht so verwundert -

    Wenn frauman zudem & ich es recht weiß - daß

    Dabei die Glocken Hunde -

    Die Klöppel Schwänze &

    Läuten Bellen!;))

    Heißen/Heißt.

     

    kurz - dann ist da nix mehr

    Willkürlich & die Gedanken frei. &

    Raum für Empathie.

  • Es wäre doch so einfach gewesen, die Situation zu retten, wenn die Beamtin ihren Zweifeln nachgeben wollte, dabei aber niemandem vor den Kopf zu stoßen. Sie hätte das Beischaffen der Staatsbürgerurkunden von Beiden verlangen können. Es wäre niemandem aufgefallen und es wäre über ihren Ermessensspielraum auch begründbar gewesen.So sie hätte ihre saublöden Ressentiments für sich behalten können. Manchmal liegt das beste einfach dazwischen.

    • @lions:

      Es wäre nicht über ihren Ermessensspielraum begründbar gewesen. Von einem Bürger ein Dokument zu verlangen, das sachlich gar nicht notwendig ist, ist rechtlich nicht vertretbar. Wenn der Standesbeamtin bewusst ist, dass es nicht notwendig ist, wäre genau das Willkür....

      • @rero:

        Es war schon Willkür, als die Beamtin die Geburtsurkunde der Frau verlangte.

        Da sind wir wieder beim Ermessen. Willkür ist nicht perse was schlechtes, wenn man von Rechtswillkür als Begriff absieht. Es wäre der Pragmatismus im Rahmen des Ermessensspielraumes, der den Artikel hier wohl überflüssig gemacht hätte.

        • @lions:

          Das ist falsch. Die Standesbeamtin war dazu gesetzlich verpflichtet.

    • @lions:

      "So sie hätte ihre saublöden Ressentiments für sich behalten können."

       

      Dass die Frau Beamtin Ressentiments hat (quasi gegen Ausländer) ist eine Unterstellung ihrerseits und geht in Richtung übler Nachrede. Denn woher wissen Sie das? Ist es nicht vielmehr Ihr persönliches Ressentiment, ihr persönliches Vorurteil (womöglich gegen Beamte, oder gar Deutsche) ?

       

      Vom Ehemann den "Einbürgerungsbescheid" einzufordern hatte die Beamtin im Übrigen keinen Anlass, da in seiner Geburtsurkunde keine marokkanischen Eltern stehen.

      • @Jens Egle:

        Klar war es ein Ressentiment! Was denn sonst. Sie können ja mal im Duden nachschauen !

        Und wenn in der Geburtsurkunde deutsche Eltern stehen, ist das für Sie die Garantie, das Kind sei deutscher Staatsbürger...mmmh.

        Sie verstehen nicht. Manchmal kann der Beamte seinen Ermessensspielraum dafür nutzen, trotz seiner Zweifel Empathie walten zu lassen. Niemand hätte ihn daran gehindert. Ja, es ist ein saublödes Verhalten gewesen, ein bürokratisches im schlechtesten Sinne obendrein.

        • @lions:

          "Und wenn in der Geburtsurkunde deutsche Eltern stehen, ist das für Sie die Garantie, das Kind sei deutscher Staatsbürger."

           

          Was für mich zählt oder Garantie ist, spielt hier keine Rolle. Es zählt nur ob die Beamtin entsprechend den Vorschriften handelte. Und das tat sie scheints. Wenn Frau Adda oder ihr Ehemann das als diskriminierend empfinden, ist das deren persönliches Problem -schließlich scheint es Frau Adda wichtig zu sein als deutsch zu gelten - und nicht das der Beamtin.

          • @Jens Egle:

            Sie drehen sich im Kreis. Hier soll jedenfalls von mir aus kein Mensch rechtlich beurteilt werden, sondern moralisch. Das ist nicht deckungsgleich, weil das Recht immer ein Mindestanspruch an die gesellschaftliche Moral darstellt. Die Beamtin hat sich verwaltungsrechtlich nicht vergangen. Soweit klar? Aber zwischenmenschlich!

        • @lions:

          Da muss ich nicht im Duden nachschauen...Sie müssten nachweisen, dass die Beamtin das besitzt bzw. anwendet, was sich im Duden über Ressentiment findet. "Klar war es ein Ressentiments!" reicht vielleicht für Sie selbst vor Ihnen selbst (weil Sie parteiisch sind), aber da Sie die Beamtin wohl gar nicht persönlich kennen und Ihre Festlegung nur auf den persönlichen Diskrimierungsgefühlen Frau Addas aufbauen, wüsste ich nicht, wie sie das beweisen wollen.

          • @Jens Egle:

            Ach so. Ein Ressentiment ist generell nicht von außen attestierbar; auch nicht durch das Verhalten des Betreffenden.

            Eine Meinung respektive persönliche Beurteilung ist immer subjektiv; Ihre, dass es kein Ressentiment gibt und meine, dass es so ist.

            Wenn der Zusammenhang zwischen der Staatsbürgerschaft der Eltern und der des Kindes nicht zwangsläufig besteht, wie in aller Welt wollen Sie den Vorwurf des Ressentiment hier entkräften?

            Wenn Sie das als Beweisführung sehen wollen, dann tun Sie es.

            • @lions:

              Und entschuldigen muss sich behördlicherseits niemand. Der Vorwurf der Diskrimierung ist nicht nachweisbar, außerdem hanebüchen und dient nur hysterischem Gelaber.

            • @lions:

              In Deutschland gilt seit dem Jahr 2000 nicht mehr grundsätzlich das Avstammungsprinzip, sondern das Geburtsortsprinzip. Das greift schon, wenn mindestens ein Elternteil seit 8 Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland lebt. Also...das ist hier so oder so der Fall.

               

              Und das weiß natürlich auch die Beamtin. Insofern wirkt sich der Einbürgerungbescheid Frau Addas sowieso nicht auf die Staatsbürgerschaft des Kindes aus.

               

              Im Text steht auch: "Die Beamtin, die möglicherweise nervös gewesen sei, habe sich eigentlich auf eine Personenstandsverordnung beziehen wollen".

               

              Also bestand gar kein Zusammenhang zur Staatsbürgerschaft des Kindes. Wohl war es ein reiner Verwaltungsakt nd Frau Adda und deren Ehemann ärgerte es scheints, ein Dokument suchen und abgeben zu müssen. Diskriminierung gibt dem Ganzen dann noch eine gewisse Note und ich betrachte es als Anschwärzung und persönlichen Feldzug des Ehepaars gegen die Beamtin, dies auch noch in die Öffentlichkeit, Medien zu ziehen.

            • @lions:

              Von Ihnen ist es unmöglich von außen attestierbar ob die Frau Beamtin Ressentiments hat oder nicht. Sie kennen die Frau nicht, Sie beziehen Informationen nur über Dritte (Medien). Wie wollen Sie dann Ressentiments dieser Frau nachweisen? Wer sind Sie denn überhaupt?

               

              Allein der Sachverhalt ein Dokument einzufordern rechtfertigt das nicht.

              • @Jens Egle:

                Faktisch liegt alles auf dem Tisch und... ich bin eine verfassungsrechtlich geschützte Meinungsträgerin

                • @lions:

                  Ja mei, was für Sie faktisch ist, ist es für andere noch lange nicht. Dafür gibt's auch Gerichte, sonst hätten wir Lynchjustiz, gingen da alle so ran wie Sie...

                  • @Jens Egle:

                    Faktisch gibt es keinen Grund, von der Staatsbürgerschaft der Eltern auf die Staatsbürgerschaft des Kindes zu schließen. Ich glaub, ich krieg nen Schallplattenriss.

                    • @lions:

                      Hat ja auch niemand behauptet... trotzdem, viel Spaß beim Loop oder scratchen, wenn Sie noch "auf Platte" sind...

  • Zu überprüfen wär eigentlich nur, ob die Beamtin vorschriftsmäßig handelte oder nicht. Wenn sie vorschriftsmäßig handelte, machte sie nur ihre Arbeit ohne irgendwen diskriminieren zu wollen. Wenn nicht, muss es nicht gleich heißen, dass sie die Frau Adda diskriminieren wollte. Jeder Mensch macht auch mal Fehler, auch Beamte natürlich. Daraus gleich eine Diskriminierung herzuleiten ist konstruiert und unterstellt einer Person schlechte Absichten...

     

    Ich erinnere mich nur daran, dass meine Exfrau mit typisch deutschlingendem Nachnamen, bei Geburt meines Sohnes eine Geburtsurkunde vorlegen musste. Auch ich muss das hier und da zu bestimmten Gelegenheiten. Wenn nun aus der Geburtsurkunde marokkanische Eltern hervorgehen, mag das die Frage nach einem Einbürgerungspapier hervorrufen.

     

    Wie auch immer, das käme dann ja täglich vor, auch außerhalb Buxtehudes und man müsste sich mit den Vorschriften befassen um das beurteilen zu können. Aber nur weil sich Frau Adda diskriminiert fühlt, heißt das nicht, dass sie diskriminiert wird.

    • @Jens Egle:

      Und worin bestand nun Ihrer Meinung nach der Fehler der Beamtin?

      • @lions:

        Ich unterstelle der Beamtin keinen Fehler. Laut der Leiterin des Verwaltungsbereichs (Artikel) machte sie auch keinen Fehler. Darauf bezogen wäre der Vorwurf der Diskriminierung konstruiert und haltlos, die Beamtin machte ihre Arbeit und es beruht nur auf der persönlichen Empfindung Frau Addas. Eine persönliche Empfindung ist aber Objektiv gesehen kein Faktum bezogen auf eine tatsächlich geschehene Diskriminierung, sondern nur ein Faktum bezogen auf Frau Addas persönlicher Gemütslage. Ich sag mal so: ich würde deswegen nicht die taz anrufen...

        • @Jens Egle:

          "Jeder Mensch macht auch mal Fehler, auch Beamte natürlich. Daraus gleich eine Diskriminierung herzuleiten ist konstruiert und unterstellt einer Person schlechte Absichten..."

           

          Ach nee !

  • Bundespräsident Theodor Heuss bemerkte mal, als er das Ortseingangsschild Buxtehude sah:" Ach, das gibt´s wirklich ?"

    Bitte schnell noch mal den Nachweis (Gründungsurkunde) erbringen, dass es sich hier nicht um ein Phantasie-Konstrukt zum Kalauern handelt.

    Das solche Nachrichten aus Buxtehude kommen, spricht wohl für sich.

  • Für einen neuen PERSO muß man auch jedesmal die Geburtsurkunde vorlegen, obwohl man einen alten Perso hat.

    Und als mein Vater gestorben ist, mußte ich die Sterbeurkunde meiner Mutter zeigen, weil mein Vater sonst wohl nicht tot gewesen wäre.

    Muß man manchmal einfach so hinnehmen. Aufregen nützt da gar nicht.

    • @Boiteltoifel:

      Genau, nicht fragen, sondern lieber schonmal den Ariernachweis von Opa heraussuchen, man weiß ja nie, ob der mal wieder gebraucht wird. Muß man manchmal einfach so hinnehmen. Aufregen nützt da gar nicht.

  • Ich zitiere mal:"

    Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)

    § 8 Prüfung der Staatsangehörigkeit

     

    (1) Zur Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Personalausweis, der Reisepass, eine Bescheinigung der Meldebehörde oder, falls Zweifel bestehen, eine Staatsangehörigkeitsurkunde vorzulegen."

     

    Weder meine Frau noch Ich mussten bei der Ausstellung der Geburtsurkunde unserer Kinder zusätzliche Nachweise ausser PA oder Pass (bin selbst Ausländer) vorweisen.

     

    Woraus im beschriebenen Fall bei Besitz eines PAs Zweifel (s. PStV§8 Absatz (1)) entstehen ist mir nicht ersichtlich.

     

    Warum RERO mangelndes Sachverständnis bzw. Genauigkeit hinsichtlich Vorschriften kritisiert aber nicht zwischen Vorgängen bez. Geburtsurkunde und Heiratsurkunde unterscheidet ist mir auch nicht klar.

     

    Das der PA nur eine "Vermutung" hinsichtlich Staatsangehörigkeit darstellt, klingt für mich, zumal die Verwaltungsleiterin sich auf die Personenstandsverordnung bezieht, jedoch nicht genau begründet oder durch § benennt, genauso wie die ursprüngliche Erklärung der Standesbeamtin hinsichtlich einer vorliegenden Verwaltungsvorschrift, nach einer willkürlichen Schutzbehauptung um sich erst einmal den Fragenden vom "Leib zu halten". Wahrscheinlich davon ausgehend, das die Sachkenntnis des Fragenden bzw. dessen Wille weitere Informationen über Verwaltungsvorschriften einzuholen nicht ausreicht.

     

    Warum STEFAN WIENERT die mangelnde Rechtsgrundlagenkenntnis kritisiert, diese aber selbst nicht benennt, entbehrt einer gewissen Pragmatik und Gewissenhaftigkeit, welche er selbst jedoch etwas ironisch-schmunzelnd bei Redakteur und Betroffenen anprangert.

    • @Joshua Tree:

      Es ist aber schon ein wenig zynisch, wenn jemand (Sie) einerseits rechtliche Begründungen fordert, dann aber andererseits nicht einmal die Rechtsnormen liest, die er selber zitiert ;).

       

      "Das der PA nur eine "Vermutung" hinsichtlich Staatsangehörigkeit darstellt, klingt für mich, zumal die Verwaltungsleiterin sich auf die Personenstandsverordnung bezieht, ... nach einer willkürlichen Schutzbehauptung"

       

      Gut, dann schauen wir doch bitte noch einmal in den von Ihnen zitierten § 8 Abs. 1 PStV hinein. Dort lesen wir: "Zur Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Personalausweis, ... oder, falls Zweifel bestehen, eine Staatsangehörigkeitsurkunde vorzulegen."

      Der Gesetzgeber legt genau in der PStV fest, dass ein Personalausweis gerade keine zweifelsfreie Dokumentation einer Staatsangehörigkeit ist (was er schon wg. §§ 28 ff. PAuswG auch nicht sein kann). Und nu? Weltbild wieder in Ordnung?

      • @Hanksson:

        Nun müsste die Art der Zweifel noch definierbar sein, und da kommt Willkür ins Spiel und ich denke, darum geht es im Disput auch. Es ist ein Exempel der Beamtenwillkür.

        • @lions:

          Mir kommt es eher so vor, als sei die Beamtin ein willkürliches Opfer Frau Addas oder (und) ihrem Ehemann.

        • @lions:

          Ach Gottchen, wir schmeißen hier ja mit Begriffen um uns als wären es Waffen.

           

          Willkür: "die allgemein geltenden Maßstäbe, Gesetze, die Rechte, Interessen anderer missachtendes, an den eigenen Interessen ausgerichtetes und die eigene Macht nutzendes Handeln"

          So der Duden. Maßstab, Gesetz und Recht wurden hier beachtet, es wurde ja gerade das Ermessen ausgeübt, wozu die Beamte verpflichtet war (§ 40 VwVfG). Also gut, bleibt interessenwidriges Verhalten zum Nutzen eigener Macht.

           

          Da wird die Luft doch schon eng. Gegen welches Interesse der Antragstellerin wurde verstoßen (die Erteilung der Geburtsurkunde wurde ja nicht schlechthin versagt)? Wo nützt es eigenen Interessen der Standesbeamtin, und welchen?

           

          Nein, @Anamolie, was hier stattfand war keine Willkür, sondern ein Ermessen. So nennt man es fachlich zutreffend, wenn jemand eine "kann"-Vorschrift befolgt. Die Beamtin musste entsprechend dem Zweck der Ermächtigung (§ 8 I PStV: Ermittlung der Staatsangehörigkeit) ihr Ermessen ausüben. Das hat sie getan. Da ist rechtlich nichts, aber auch gar nichts, dran zu rütteln.

          • @Hanksson:

            Da sie an der Rechtssprache festhalten und damit wahrscheinlich alles mögliche erklären wollen, möchte ich auf eine Erörterung außerhalb dessen verzichten.

            Der Ermessensspielraum kann nach meinem Sprachgefühl, beruhend auf dem gesamten deutschen Sprachschatz, Willkür durchaus enthalten und entzieht sich damit auch manchmal rechtlicher Definition. Also klappen Sie mal Ihr Gesetzbuch zu und strengen Sie mal Ihren Menschenverstand an.

  • Ein wunderbares Leseverständnisspiel.

     

    Wir reden hier von der Geburt eines Kindes eines bereits verheirateten Paares, nicht von einer Hochzeit.

     

    Zwei verschiedene Dinge, die durchaus unterschiedlich behandelt werden.

     

    Ich habe allerdings auch im Falle einer Hochzeit keine Pflicht jenseits Personalausweis und Geburtsurkunde finden können- vielleicht ist das ja Kommunalsache.

     

    Ich schreibe dies in der Hoffnung, dass @Rero und @Stefan Weinert nur einem Misverständnis unterliegen.

  • Hehe, ich muss zugeben ich hätte Buxtehude jetzt erstmal mit tiefstem Osten assoziiert und mich auch nach Vorlage von Atlas und Sprachzertifikat nicht davon abbringen lassen.

    • @Chaosarah:

      Jede pflegt halt ihre Vorurteile auf ihre Weise.

  • In einer Gesellschaft wie der deutschen, in der es im höchsten Gute, der Verfassung, festgehalten ist, dass es keinen Rassismus geben soll, kann es von Seiten der öffentlichen Stellen keinen Rassismus geben. Die Verwaltungsvorschriften und -handlungen sind durch die Verfassung gedeckt und so lässt sich Rassismus seitens dieser Stellen per se ausschließen. Wäre dies doch der Fall, dann hieße es, dass die Verfassung rassistisch und diskriminierend wäre. Dies ist sie nicht, also können keine durch sie legitimierten Stellen rassistisch und diskriminierend sein. Was es nicht geben kann, gibt es nicht. Wer Gegenteiliges behauptet übertreibt oder lügt.

    Ein Demokrat kann auch kein Faschist sein, sonst wäre er Faschist und kein Demokrat.

     

    Dann setze Nada seine Sonnenbrille auf und war erstaunt, denn durch die Sonnenbrille konnte er keine Farben mehr sehen und die Gläser erzeugten nach dem Absetzen kurzzeitig starke Kopfschmerzen. Noch verwirrter war er, als er mit der Brille durch die Innenstadt ging...

     

    ___

    Aber dieser Fall zeigt dann ja auch welchen Einfluss die Antidiskriminierungsstelle des Bundes offenbar hat.

  • >>"Ein Personalausweis mit der Angabe „Staatsangehörigkeit: deutsch“ stellt keinen Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit dar"

    Sondern?

  • [...] Der Vorgang, wie er geschildert wurde, ist völlig normal, und zwar nicht nur in Buxtehude. Jeder, der schon mal geheiratet hat, weiß, dass dem Standesamt ein Personalausweis zu wenig ist. Da sind Geburtsurkunden bzw. Familienstammbücher gefragt. Das ist bei Frau Adda nicht anders als beim Rest der EinwohnerInnen Deutschlands. Und zwar auch, wenn man "Müller", "Meyer" oder "Schulze" heißt. So ist offenbar das Gesetz. Und wenn Frau Adda eine Geburtsurkunde mit marokkanischer Staatsangehörigkeit einreicht, wird sie logischerweise nach der Einbürgerungsurkunde gefragt. Bei ihrem Man musste nichts belegt werden, weil die deutsche Staatsangehörigkeit wohl in seiner Geburtsurkunde oder im Familienstammbuch drinstand. Diskriminierung sieht anders aus. Wenn Frau Adda keine Ahnung von der Rechtslage und der nur bedingten Aussagekraft eines Personalausweises hat, habe ich dafür Verständnis. Dass die Autorin solche Geschichten kolportiert, ohne die Fakten zu überprüfen, ist in meinen Augen schlechter Journalismus. Das geht dutlich besser.

     

    Kommentar gekürzt. Bitte formulieren Sie Ihre Kritik sachlich. Danke, die Redaktion

    • @rero:

      Sie sollten sich die Zeilen nun doch noch einmal genauer durchlesen. Die Geburtsurkunde war ja gerade der angegebene Grund der die Einbürgerungsurkunde nötig gemacht hat.

      • @warum nur?:

        Genau. :-) Das wollte ich mit "Und wenn Frau Adda eine Geburtsurkunde mit marokkanischer Staatsangehörigkeit einreicht, wird sie logischerweise nach der Einbürgerungsurkunde gefragt." zum Ausdruck bringen.

    • 8G
      81331 (Profil gelöscht)
      @rero:

      Sie haben da was falsch verstanden, die Frau wurde in DEUTSCHLAND geboren, nicht in Marokko.

      • @81331 (Profil gelöscht):

        Der entscheidenden Punkt ist nicht, wo sie geboren ist, sondern welche Staatsangehörigkeit sie bei der Geburt hat. Und die war marokkanisch.

      • @81331 (Profil gelöscht):

        Es ist erst seit dem Jahr 2000 so, dass jemand aufgrund der Geburt in Deutschland, Deutscher werden kann. Vorher galt das Abstammungsprinzip.

  • (Forts.) Eine Gleichbehandlung kann aber nur bei gleichen Sachverhalten verlangt werden. Wenn eine Person jedoch einen Migrationshintergrund hat, die andere Person aber nicht, dann ist die Ausgangslage für Zweifel an der Staatsbürgerschaft eben nur bei erstgenannter gegeben. Natürlich ist bei der Frage nach der Staatsangehörigkeit immer eine besondere Nähe zur Ethnie gegeben. Das ist aber schon durch das Thema determiniert und nicht durch eine Ermessensentscheidung der Verwaltung herbeigeführt.

     

    Bedauerlich ist, dass der Gesetzgeber seine eigene Verwaltung für so schlecht hält, dass eine abschließende und belastbare Prüfung der Staatsangehörigkeit nicht bereits bei der Ausstellung der Ausweisdokumente erfolgt und damit solche - zugegeben peinlichen - Situationen heraufbeschwört.

    Eine Diskriminierung (nota bene: durch das Standesamt Buxtehude) ist darin aber beim besten Willen nicht zu sehen. Und so sehr ich Frau Adda auch glaube, dass sie regelmäßig mit rassistisch motivierten Anfeindungen und Nachteilen konfrontiert wird - dies war (ausnahmsweise) einmal keine.

  • Nun kann man sich ja über fast alles aufregen. Über vieles sollte man sich auch aufregen, weit mehr als "die Deutschen" es tun.

     

    Was hingegen nicht sein muss, ist ein Aufstand an einer Stelle, die nicht geboten ist. Zum Beispiel auf dem Rücken einer Standesbeamtin, die genau eine Sache gemacht hat: ihren Job.

     

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich Frau Adda bei ihrer Anstellung an der Universität Marburg darüber echauffiert hat, ein Führungszeugnis vorlegen zu müssen. Oder dass sie sich persönlich angegriffen fühlte, wenn ihre Studenten gegen eine Prüfungsleistung remonstrieren. In beiden Fällen käme niemand darauf, Frau Adda eine persönliche Verfehlung (kriminelle Vergangenheit, unsachgemäße Korrektur) zu unterstellen.

     

    Nun aber hier? Die Standesbeamte hat das getan, was das Gesetz (§ 8 Abs. 1 PStV) vorsieht: " Zur Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Personalausweis, [...] oder, falls Zweifel bestehen, eine Staatsangehörigkeitsurkunde vorzulegen."

    Die Zweifel bestanden nach dortiger Ansicht. Und wenn der Gesetzgeber selbst den Standesbeamten mitteilt, dass trotz eines Personalausweises Zweifel bestehen können, dann ist es absurd zu argumentieren, der Personalausweis würde die Zweifel doch zerstreuen. Das kann man inhaltlich Quatsch finden (ich tue es), aber dann ist um Himmels Willen der (Bundes-)Gesetzgeber dafür anzumaulen und nicht eine Standesbeamte, die schon von Rechts wegen verpflichtet ist, die Personenstandsverordnung ernst zu nehmen (Art. 20 Abs. 3 GG).

     

    Statt aber, zu Recht, den zuständigen Bundestagsabgeordneten anzusprechen, wird - medienwirksam - auf die Verwaltung eingedroschen. Und mit welchem Vorwurf? Rassismus bzw. ethnische Diskriminierung, weil

    "[...] darin liege die Diskriminierung, meint Adda: [...] Bei ihrem Mann habe die Vermutung schließlich nicht belegt werden müssen."

  • "Ein Personalausweis mit der Angabe „Staatsangehörigkeit: deutsch“ stellt keinen Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit dar"

    Sondern? Genau dazu ist er da. Wenn man nicht unterstellt, das der vorgelegte Ausweis gefälscht ist, ist das genau sein Sinn und Zweck.

    • @Frank N. Stein:

      Steht doch im Artikel: es handelt sich um eine Vermutung, genau wie andere Merkmale auch. Der Perso ist ja auch kein medizinisches Gutachten, nur weil Augenfarbe und Körpergröße angegeben werden. In den meisten Fällen reicht die Vermutung im Alltag eben aus. Für Spezialfälle, wie hier die Geburt plus Festlegung der Staatsbürgerschaft des Neugeborenen, eben nicht.

  • "... eine Diskriminierung aufgrund ethischer Herkunft". Erschütternd, aber erwartbar. In Deutschland ist eben die unethische, sprich: biodeutsche Herkunft erwünscht. M. E. noch heftiger als "eine Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft", wie Rassismus im verquasten Amtsdeutsch ja auch genannt wird.

    • @Fiete Strandläufer:

      Blöd nur, wenn auch die bösen Biodeutschen immer wieder (z.B. bei einer Heirat) neben dem Perso das Stammbuch oder Geburtsurkunde benötigen. Und wer ein Kind adoptieren oder gar Beamter werden möchte, benötigt einen Staatsangehörigenausweis.







      Ist aber immer wieder schön, wenn die lieben Menschen um einen herum erst einmal laut "Diskriminierung" rufen, eine Beschwerde oder Widerspruch einlegen, sich DANN erst die Rechtsgrundlagen zu Gemüte führen - und am Ende erst merken, wie sie sich zum Horst gemacht haben. Aber das ist dann wahrscheinlich auch wieder irgendwie Diskriminierung oder Behördenwillkür oder ein Schmetterling in China... Nur auf die TAZ ist Verlass - so einen Skandal lassen die sich nicht entgehen. [...]

       

      Kommentar gekürzt. Bitte formulieren Sie Ihre Kritik sachlich. Danke, die Redaktion