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Polizeirecht in NiedersachsenSchmerzgriffe nur noch mit Ansage

Ein Demonstrant wurde bei einem Polizeieinsatz verletzt. Die Gewalt war rechtswidrig, meint das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

Polizeiwache in Göttingen Foto: dpa

Göttingen taz | Die Polizei in Niedersachsen muss künftig vorher ankündigen, wenn sie Schmerzgriffe gegen Demonstranten anwendet. Das ist die Quintessenz eines am Mittwoch bekannt gewordenen Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg. Die Klage eines heute 43-jährigen Göttingers hatte damit weitgehend Erfolg.

Der Mann hatte sich im Januar 2013 an der symbolischen Besetzung eines leer stehenden Hauses im Zentrum von Göttingen beteiligt. Eine Gruppe von etwa 100 AktivistInnen wollte damit auf die prekäre Wohnraumsituation aufmerksam machen. Beamte der wegen mehrerer ruppiger Einsätze bereits in der Kritik stehenden Göttinger Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit räumten nach einem verstrichenen Ultimatum des Eigentümers das Gebäude und bugsierten die verbliebenen Besetzer ins Freie.

Dabei wendeten zwei Polizisten auch Schmerzgriffe an der Nase des Klägers an, um ihn zum Aufstehen zu bewegen. Der Mann erlitt dabei Verletzungen im Gesicht. Die auch aus Kampfsportarten bekannte Technik nutzt den Verlauf von Nervenbahnen: Durch Druck auf deren Schnittpunkte soll dem Gegner Schmerz zugefügt und seine Gegenwehr gebrochen werden.

Das Verwaltungsgericht Göttingen hatte eine Klage des Besetzers 2014 zunächst abgewiesen. Das OVG kassierte diese Entscheidung nun und erklärte die Anwendung von Schmerzgriffen in dem konkreten Fall für rechtswidrig. Weil dem Kläger ein nicht unerheblicher Schmerz zugefügt worden sei, hätte es nach Auffassung der Lüneburger Richter einer besonderen Androhung dieser Griffe vor ihrer Anwendung bedurft.

Über die grundsätzliche Frage, ob Schmerzgriffe bei polizeilichen Einsätzen überhaupt verhältnismäßig sind, entschied das Gericht allerdings nicht. Eine Revision gegen das Urteil ließ das OVG nicht zu.

Schmerzgriffe würden in jüngster Zeit mehr und mehr zur Standardmaßnahme geschlossener Polizeieinheiten im Umgang mit Demonstrierenden, kommentierte der Anwalt des Klägers, Sven Adam, den Richterspruch. Es sei erfreulich, dass das OVG mit seiner Entscheidung dieser Form von Gewalt rechtsstaatliche Grenzen gesetzt habe. Die Polizei müsse sich an diesem Urteil orientieren, forderte Adam.

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8 Kommentare

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  • @CHRISTIANP

     

    Gemach - Ihrs - allenfalls teilweise ok -

     

    Meins liegt daran - Polizei ist Ländersache!

    Nach dem Grundgesetz - that´s fact. Punkt.

    D.h. - der Firmenschildwechsel macht -

    Mal mit Küppersbusch - aber verfassungsrechtlich Korrekt - aus einem paramilitärischen "Haufen" - Grenzschutz - keine Polizei im Sinne - Art 30 GG -

    Des Grundgesetzes!

     

    Vor allem aber stellen Sie Ihrs verdreht ja als -

    Den Normalfall dar. Das Gegenteil aber - genau -

    Ist aber richtig - Wie ich´s angeführt habe.

     

    Um die Dimension der Veränderung mit der

    Kommissarhochstufung - die sachgerecht &

    Gegönnt ist - gewiß - aber -

    Um die mal nicht nur Freunden französischer Krimis&Filme plastisch zu machen -;) ~>

    Einer der Strippenzieher (StA&ARi a.D.)

    Dieser länderübergreifenden "Personalmaßnahme" -

    Bemerkte noch grad auf einem Richtertreffen -

    "Ich gönn den Polizeibeamten das ja - das ist ok.

    Aber Kommissar - war mein Onkel auch -;)

    Als Chef der Polizei von Breslau!"

     

    kurz - Einfach den Ball mal flach halten.

    Die in Permanenz aufkippenden - & das ja nicht

    Erst seit heute oder gestern - Übergriffe etc -Gesetzesverstöße & dreiste Lügen vor den Gerichten - & Die Unfähigkeit/Unwilligkeit der Politik sich diesen Problemen - auch in BND LKAs usw zu stellen - Diskreditiert ja gerade die sich gesetzestreu Verhaltenden Beamten in diesen Diensten &

    Ihre Arbeit im Dienst der Bürger.

    So weit mal.

     

    IM FrozenThomas vorweg -

  • @ Hola - les ich richtig -

    "Aber bitte nicht vergessen, dass auch Polizeibeamte mit heftigen Problemen konfrontiert sind: Kürzungen bis unter das Minimum…" - geht's noch?!

     

    Aber - falls Sie noch im Dienst sind -

    Daß es - bei der Polizei - heute -!!

    Nur noch silberbesternte Kommissare

    & keine - völlig andere deutlich niedrigere Gehaltsstufung - !! Wachtmeister etc gibt - Ist Ihnen nicht verborgen geblieben - oder?!

    kurz - als Dienstrechtler mit 10jährchen+ sag ich mal - Gehalt?

    Jammern auf hohem Niveau!

    • @Lowandorder:

      Falsch!

      In der Bundespolizei gibt es noch den mittleren Dienst.

      Dass Sie - als jemand der sich eigentlich auskennt und zu allem etwas zu sagen hat - das nicht wissen, oder verdrängen oder absichtlich verschweigen wundert mich schon

  • Aber bitte nicht vergessen, dass auch Polizeibeamte mit heftigen Problemen konfrontiert sind: Kürzungen bis unter das Minimum, heftig zunehmende Gewalt, schlechte Ausrüstung...

     

    So und jetzt kann man berechtigt nach der Verhältnismäßigkeit fragen, wenn ohne Gefahr lediglich gegen eine Anweisung verstoßen wird und solche perversen Methoden angewendet werden.

  • Gut - daß ein Obergericht - mal Nägel mit Köpfen macht &

    Angesichts der Grassierend Verpolizeilichung des Öffentlichen Raumes -

    Die Polizei unmittelbar bindeneVerfassungsgebote wie

    Den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz durchbuchstabiert.

  • Oh, da bekommt ja nicht nur die Polizei Hamburg, welche ein VG Urteil nach dem anderen reingewürgt bekommt, von den Gerichten gesagt, was legal und was nicht.

    • @Senza Parole:

      was ja auch Aufgabe von Gerichten ist. Stichwort Gewaltenteilung und Rechtsstaat

      • @Wayne:

        Aufgabe der Polizei wäre zuvorderst, die Prinzipien des Rechtsstaates einzuhalten, anstelle immer erstmal einen auf Rambo zu machen und darauf zu bauen, dass die Gerichte das durchwinken - was eben leider allzu oft passiert.