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Alternativer Härtefall

Verfassungs-Klage

Hamburgs „Alternative für Deutschland“ beruft sich auf die dortige Verfassung. Um Rechte, die sie zu haben meint, gegen die Bürgerschaft des Stadtstaates durchzusetzen. Denn die – genauer: die fünf Fraktionen SPD, CDU, Grüne, FDP und Linke – haben seit April vorigen Jahres elf Mal AfD-Kandidaten für die parlamentarische Härtefallkommission durchfallen lassen. Elf Mal! Und das verstößt nach Auffassung des AfD-Prozessvertreters Dietrich Murswiek gegen das Recht der Fraktion und ihrer Abgeordneten auf eine gleichberechtigte Mitwirkung im Parlament und seinen Untergremien. Am Mittwoch wird das Hamburger Landesverfassungsgericht über die Klage verhandeln.

Hinter vorgehaltener Hand geben manche Abgeordnete zu, dass sie keine AfD-Hardliner in dem Gremium haben wollen, das bei Abschiebungen Gnade vor Asylrecht ergehen lassen kann. Offiziell gibt es dazu keine Äußerungen, weil die Abstimmungen in geheimer Wahl Gewissensentscheidungen jedes Abgeordneten sind. Und so prallen zwei Verfassungsgüter aufeinander: das Partizipationsrecht einer Fraktion und das Recht auf freie Entscheidung eines Volksvertreters.

Wie das Verfassungsgericht diese Frage bewertet? Denkbar ist, dass es einem neuen Verfahren bei der Besetzung bürgerschaftlicher Gremien den Vorzug gibt. So könnten die Mitglieder künftig en bloc zur Wahl stehen: Dann müsste die Bürgerschaft alle Kandidaten wählen – oder alle ablehnen. Alternativ könnte jeder Fraktion ein Bestellungsrecht zuerkannt werden, eine Wahl durch die Bürgerschaft würde dann entfallen. Offen ist ebenfalls, ob das höchste Gericht der Hansestadt am Mittwoch bereits Hinweise auf seine zumindest vorläufige Rechtsauffassung gibt. Ein Urteil ist für Mitte Juli vorgesehen. smv

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