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Debatte Rolle der VäterVolle Teilhabe an elterlicher Sorge

Kommentar von Thorsten Denkler

Kinder sollten von Mutter und Vater gleichermaßen betreut werden. Das hat der Europarat beschlossen. Deutschland ist noch nicht soweit.

Und Papi, dich hab ich auch lieb! Foto: dpa

D as Abstimmungsergebnis war erstaunlich klar im Europarat. Sozialisten, Konservative, Liberale, alle hoben sie am 2. Oktober vergangenen Jahres die Hand für die Resolution 2079 mit dem etwas sperrigen Titel: „Gleichberechtigte und geteilte elterliche Verantwortung: Die Rolle der Väter“. In seltener Einmütigkeit haben die Ratsmitglieder etwas festgestellt, was zumindest in Deutschland für weitreichende Veränderungen sorgen könnte.

Im Kern verlangt der Beschluss, dass die Mitgliedstaaten des Europarats den Vätern auch nach einer Trennung die volle Teilhabe an der elterlichen Sorge ermöglichen sollen. Dazu soll die sogenannte paritätische Doppelresidenz oder auch das Wechselmodell zum Standardmodell nach einer Trennung werden. In der Praxis bedeutet das: Kinder sollen, wo irgend möglich, zu gleichen Teilen mit Vater und Mutter aufwachsen können.

Kinder, die mit beiden Elternteilen leben, teilen mit ihnen gleichermaßen Alltag, kommen weniger in Loyalitätskonflikte, sind in der Schule besser. Das ist jedenfalls das Ergebnis einer viel zitierten schwedischen Studie aus dem Jahr 2012, in der 17.000 Trennungskinder befragt wurden.

Dennoch: Was für ein revolutionärer Gedanke! Zumindest aus deutscher Sicht. Kinder sollen auch nach der Trennung beide Eltern gleichermaßen behalten dürfen. Nur wenn zwingende Gründe dagegensprechen, soll von diesem Modell abgewichen werden können.

Der Mutter stehen alle Geldleistungen zu

Im deutschen Recht gibt es nur ganz oder gar nicht. Lebt das Kind nach der Trennung überwiegend bei einem Elternteil, wird es – im Streitfall – gerichtlich diesem zugesprochen. In 90 Prozent aller Fälle leben Trennungskinder mit der Mutter. Selbst wenn Väter ihre Kinder an 3 bis 4 Tagen in der Woche bei sich haben, wird das Gericht sie komplett der Mutter zusprechen.

Die Folgen sind für viele Väter gravierend. Selbst wenn sie sich mit der Mutter einigen können und die Kinder 40 Prozent der Zeit betreuen, stehen allein der Mutter alle Geldleistungen zu – vom Unterhalt für die Kinder bis zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von rund 1900 Euro im Steuerrecht.

Das Gesetz pervertiert geteilte Fürsorge. Väter und Mütter werden in den Streit getrieben

Der Vater bekommt den hälftigen Anteil am Kindergeld. Das war es für ihn. Dabei geht es ihm nicht anders als der Mutter: Er braucht für die Kinder eine größere Wohnung, den wichtigsten Kostenfaktor, ein größeres Auto, Geld für Klamotten, Essen, Urlaub und so fort. Auf der anderen Seite verzichten Väter auf Einkommen, wenn sie ihre Arbeitszeit für die Kinder reduzieren. So wie auch viele Mütter, die nur Halbtagsjobs annehmen.

Die paritätische Doppelresidenz ist das Beste für die Kinder, aber eben auch doppelt so teuer. Eine Tatsache, die sich im Gesetz nicht widerspiegelt. Und nur ganz selten von Gerichten anerkannt wird. Die Rechtsprechung dazu ist gelinde gesagt chaotisch. Von 18 einschlägigen Urteilen zum Thema Wechselmodell hat es in den vergangenen 15 Jahren nur fünf gegeben, die das Modell unterstützt haben.

Bloß nicht beim Vater wohnen oder gar übernachten

Wie schwer sich die Gerichte tun, hat zuletzt der Bundesgerichtshof in einem Urteil aus dem Jahr 2014 gezeigt. Es hat das Wechselmodell zwar grundsätzlich anerkannt. Allerdings wären dann beide Elternteile gegenseitig zum „Barunterhalt“ verpflichten. Die jeweiligen Unterhaltsansprüche müssten miteinander verrechnet werden. Unterm Strich hilft das keinem Elternteil, die Mehrkosten zu decken.

Außerdem hat das Gericht die Grenzen für das Wechselmodell äußerst eng gesteckt. Zeit und Verantwortung müssten schon ziemlich genau 50 zu 50 aufgeteilt sein. Eine im Alltag kaum einzuhaltende Vorgabe.

Wenn es dem Staat allerdings etwas nützt, dann kennt er plötzlich den miterziehenden Vater. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) reformiert gerade das Sozialgesetzbuch II, also die Ansprüche von Hartz-IV-Empfängern. Müttern soll künftig für jeden Tag, den ihr Kind beim Vater wohnt, bis zu 10,20 Euro vom Hartz-IV-Satz abgezogen werden. Dieser Anspruch soll dann auf den Vater übertragen werden. Das Geld ist aber auch dann weg, wenn der Vater gar keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat.

Dieses Gesetz pervertiert geradezu die Forderung des Europarats. Künftig werden sich Mütter, die auf Hartz IV angewiesen sind, mit Händen und Füßen dagegen wehren, dass ihre Kinder beim Vater auch nur übernachten, geschweige denn bei ihnen wohnen. Das gilt selbstredend auch, wenn die Rollen andersherum verteilt sind. So werden Eltern gegeneinander ausgespielt und in den Streit getrieben.

Wäre Sozialpolitik am Kindeswohl orientiert, sie würde alles tun, damit sich Väter und Mütter die Erziehungsarbeit teilen können. Auch wenn das nicht immer 50 zu 50 geht. Schon für Väter, die ihre Kinder nur alle zwei Wochen an Wochenende bei sich haben, sind die Kosten hoch. Auch sie brauchen eine größere Wohnung, als wenn sie allein leben würden.

Ein neues Leitbild muss her

Von erziehenden Vätern aber geht das Gesetz nicht aus. Sondern nur von alleinerziehenden Müttern. Mütter haben die Kinder, Väter zahlen. Das ist die Grundannahme. Vor allem im Unterhaltsrecht. The winner takes it all. Wer die Kinder überwiegend hat, bekommt alles. Das Unterhaltsrecht negiert die Kosten, die der andere Elternteil, meist der Vater, hat.

Ein neues Leitbild muss her, weg vom zahlenden Vater und der betreuenden Mutter. Weg von irreführenden Begriffen wie „Alleinerziehende“ oder gar „Ein-Eltern-Familie“. Beide blenden die Rolle des miterziehenden Elternteils aus. Nach einer Trennung sind beide Elternteile verantwortlich für die Kinder. Sie sind beide im besten Sinne Teil-Erziehende. Die teilerziehende Mutter und der teilerziehende Vater. Wenn Sprache die Welt verändert, hier wäre mal ein Ansatz.

Das Familien- und das Justizministerium prüfen derzeit, ob und wie das Wechselmodell umgesetzt werden könnte. Es wäre gut, wenn bald ein Vorschlag dazu käme. Gut vor allem für das Wohl der Kinder. Das Wechselmodell wird auch in Zukunft nicht in jeder Lebenslage das passende sein. Und nicht alle Kinder wollen ständig zwischen Papa und Mama pendeln. Aber Eltern und Staat sollten sich künftig rechtfertigen müssen, wenn sie es nicht wenigstens versucht haben.

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52 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

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  • Das paritätische Wechselmodell ist nicht zwangsläufig das "Beste" für Kinder.

    Es ist im Grunde umstritten und hat auch einige Nachteile - nicht nur was die Kosten angeht.

  • Teil 3:

    6) Emily O'Reilly sagt hier ganz klar dass EU Vertragsverletzungsverfahren politisch motiviert sind: https://archive.org/details/20151022EUOmbudsmanEmilyOReillyBrusselsSpeechQA

    Frau O'Reilly hat im April 2014 Untersuchung wegen Fehlverhalten der EU Kommission verweigert.

    Grund: Es gäbe eine Petition. Nachdem die Petition Ende 2015 geschlossen worden war hat O'Reilly eine Untersuchung aber weiterhin verweigert.

    7) Aktuell hat das EU Parlament auch eine Initiative gestartet (die aber missbraucht werden kann): 'Motion for a resolution on safeguarding the best interests of the child across the EU on the basis of petitions addressed to the European Parliament - B8-0487/2016' https://archive.org/details/20160427EUParlOralQuestionProtectingTheRighsOfTheChildEN

     

    Aktuell ist die EU Regulierung 2201/2003 in der Überarbeitung,

  • Teil 2:

    Die EU hat seit Jahren verneint dass EU Recht hier zutrifft:

    1) Infos an die EU Kommissarin Vivane Reding (EU Justizkommissarin) und Cecilia Malmström (EU Kommissarin für interne Angelegenheiten, heute TTIP) im März 2010 http://www.asktheeu.org/en/request/document_request_for_private_iss#incoming-6872

    2) Eine weitere Anfrage an die EU Kommission im April 2013 http://www.asktheeu.org/en/request/letters_to_eu_commissioner_vivia#incoming-8042

    3) Im March 2014 kam es zur 1. PETI Petitions Anhörung https://archive.org/details/20140319PetitionSpeechDiscussion12292013EN

    4) Im Nov 2014 die zweite Petitions Anhörung https://archive.org/details/20141111BrusselsPetition12292013KZCompleteEN

    5) Im Dez 2015 wurde die Petition geschlossen. Das war ca 2 Monate nachdem Martin Schulz der Präsident des EU Parlamentes eine Beschwerde über die Träge Arbeit des Petitionsausschusses erhalten hat und diese umkommentiert an das PETI Sekretariat weitergeleitet hat: https://archive.org/details/20151203EuropeanParliamentPetitonSpeechDiscussion12292013EN

    Diese Petition wurde geschlossen von der PETI Chefin Cecilia Wikström wohingegen eine sehr ähnliche Petition eines Französischen Vaters wo Deutschland der Kontakt zu seiner Tochter in Deutschland verweigert offen ist: (http://www.asktheeu.org/en/request/decision_on_petitions_04352012_a_2)

  • Teil 1:

    Hier wird ein Beschluss des Europarates vom Oktober letzten Jahres zitiert. Der Europarat, das ist der Council or Europa (CoE).

    Fairerweise sei gesagt dass der für den Europarat zuständige Menschenrechtsgerichtshof in Strasbourg, der ECHR schon sehr häufig Menschenrechtsverletzungen wegen fehlendem Elternkontakt festgestellt hat. Bisher ist aber fast nicht passiert. Auch ist zu erwähnen dass dieser Menschenrechtsgerichtshof 95-98% alle Einreichungen intransparent abweist. Wenn dass ein Einzelrichter aus Armenien https://en.wikipedia.org/wiki/Armen_Harutyunyan

    einen Fall abweist in welchem es konkret auch um Verletzungen von EU Recht (2201/2003EC) und Verneinungen dieser Verletzungen durch die EU Kommission geht.

     

    Das Gesetz: Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32003R2201

  • In D wird das Wechselmodell weiter torpediert werden. Grundlage, wird eben gefordert, ist die gute Kommunikation unter den Eltern. Wird einem von beiden das Wechselmodell aufgezwungen, wird dieser sich auf die gestörte Kommunikation berufen, die sich notfalls leicht erzeugen lässt, ohne auf den Intriganten zurückzufallen. Ein deutsches Familiengericht wird, mit dem Kindswohl begründet, das Wechselmodell auflösen lassen.

    Wenn beide Elternteile wollen, kommt es auch ohne Resolution zustande, doch wenn einer nicht will, wird es sowieso zum Fiasko. Familiengerichte werden das letzte Wort dazu haben und ich bin weiterhin skeptisch.

  • "Ein neues Leitbild muss her ... weg von irreführenden Begiffen wie Alleinerziehende oder Ein-Eltern-Familien ..." am Ende wie die Forderung der AfD nach Besinnung auf die heile Familie.

    • @TazTiz:

      Was bewegt Leute, die selber von Müttern geboren und in Familien aufgewachsen sind, dazu, die Familie zu verabscheuen? War das alles so schlecht?

      • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

        Was führt Menschen dazu, die Rückbesinnung auf die Familie als rechtsextrem oder rückwärts gewandt zu bezeichnen? Und es dann in anderem Gewand selbst zu fordern?

        • @TazTiz:

          Fragen Sie die es so halten.

  • Wie gesagt, Eltern die das hinbekommen und das Geld dazu haben, leben das auch heute in Deutschland schon vielfach.

     

    Problematisch wird es in prekären Situationen, die oft erst durch die Trennung entstehen und wenn die Eltern nach der Trennung (wie meist vor der Trennung) eigentlich noch nie gemeinsam Eltern waren und der Narzissmus nach der Trennung mächtig zum Vorschein kommt.

     

    Da hilft den Kindern nicht im geringsten ein (unruhiges und stressiges) Wechselmodell. So werden sie bestenfalls zukünftige Klienten für Psychotherapeuten.

     

    Es gibt Trennung und Trennung und das können und wollen Richter nicht (mehr) unterscheiden, denn es gilt ja bereits grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht.

     

    Eigentlich geht es in Deutschland nur um eine Reform der finanziellen Unterstützung und Anerkennung von Trennungsbedarf und auch um ein gesundes Eltern- vor allem Vaterbild. Hier ist meiner Meinung nach noch einiges nachzuholen.

     

    Der Rest ergibt sich dann wohl von alleine.

    • @Hanne:

      "Eigentlich geht es in Deutschland nur um eine Reform der finanziellen Unterstützung..."

       

      Darum geht´s immer. Und meistens um mehr, mehr, mehr.

  • 6G
    6474 (Profil gelöscht)

    "Viel teurer ist es für alle, wenn das "Alleinerziehen" zur zwanghaften Lebensform wird und die überwiegend Frauen ihre berufliche Entwicklung völlig vernachlässigen. Ein Wechselmodell senkt nachweislich die Armutsrate von beiden Eltern."

     

    ^^schön auch mal eine statistik dazu gehört zu haben. ich für meinen teil kann sagen, da wir beide halbtags beschäftigt sind und nicht zusammen wohnen, das auch beide in ihrem berufsfeld nicht karrieremäßig aufsteigen werden. dazu erfordert es sowohl bei ihrem als auch bei meinem job vollen einsatz

  • 2G
    2730 (Profil gelöscht)

    Bei dieser Gelegenheit sollte man auch direkt mal das himmelschreiend idiotische Ehegatten-Splitting im Hinblick auf die familiäre Trennung reformieren.

    Unabhängig davon, ob Kinder da sind oder nicht: Sobald Eltern nicht mehr zusammen leben (sie müssen sich im beziehungsmäßig nicht einmal getrennt haben), gilt das Splitting nicht mehr, d.h. zu den höheren Lebenshaltungskosten kommt eine höhere Steuerlast, andere Steuerklasse etc.

    Ergebnis: Die Einkommensteuerlast eines Durchschnitt-Verdieners mit zu versteuerndem Einkommen von EUR 30.000 p.a. steigt von ca. EUR 2.650 auf rund EUR 5.750 p.a. Das nenne ich unsozial!

    • @2730 (Profil gelöscht):

      Einen Vorteil nicht (mehr) zu erhalten ist nicht das gleiche wie ein Nachteil.

       

      Dass jemand, der die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, nicht mehr in den Genuss dieses Vorteils kommt, ist m.E. nicht zu kritisieren. Ansonsten müsste man nämlich schon vorher anfangen: Jemand, der sowieso nicht verheiratet ist, hat von Vornherein höhere Lebenshaltungskosten und Steuern als Verheiratete. Wieso genau ist es unsozial, wenn getrennte Lebende aus dem Ehegattensplitting herausfallen, aber nicht auch, dass manche garnicht erst reinkommen?

       

      Es gibt geug Kritikwürdige Punkte am Ehegattensplitting, aber Ihre Argumentation ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar.

      • @sart:

        Es geht nicht darum, ob ein steuerlicher Vorteil wegfällt oder von vornherein nicht gewährt wird. Es geht darum, dass Getrennterziehende wie Alleinstehende besteuert werden und daher die zeitlichen und finanziellen Aufwände praktisch unberücksichtigt bleiben. Das führt dann schon bei durchschnittlichen Löhnen dazu, dass das Geld knapp ist.

        Lebt z.B. ein Vater mit seinem 17-jährigen Sohn zusammen, so zahlt er einiges mehr an Steuern als wenn er ohne Kinder mit seinem eingetragenen Lebenspartner zusammen leben würde. Der Unterschied dabei ist jedoch, dass sich der Sohn meist noch in Ausbildung befinden wird und kein Geld verdient. Dies ist ungerecht und in den meisten OECD-Staaten deutlich gerechter gelöst.

        • @Velofisch:

          das stimmt so aber nicht. Beim getrennt lebenden gilt nicht mehr das Splitting, dafür kann der Ehegattenunterhalt von der Steuer abgesetzt werden. Beides ist konsequent. Im ersten Fall (man lebt zusammen), geht das Gesetz davon aus, dass das Einkommen gemeinsam verbraucht wird, also geteilt. Im zweiten Fall wird nur noch abgezogen, was der Partner tatsächlich bekommt.

  • "Volle Teilhabe an elterlicher Sorge"

     

    Was für eine Sorge? Die Kids sind heute ganztags in der staatlichen Betreuung. zunehmend sogar während der Ferien.

    • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

      Genau solche Typen meine ich.

       

      Kinder betreuen - was ist das schon?

      • @Hanne:

        Nein, eben nicht "was ist das schon?"

        Es ist eine der Grundlagen der Gesellschaft und sollte deshalb anerkannt und honoriert werden - via "Herdprämie", wie es manche verächtlich nennen: Diejenigen sind es, die Müttern Anerkennung und Achtung vorenthalten.

        • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

          Sehe ich ähnlich, außer dass es nicht nur um Mütter geht.

           

          Väter können auch kochen ;-) Und am besten die Mütter und Väter tun es abwechselnd oder gemeinsam.

           

          Heute aber gehen beide Vollzeit arbeiten und haben Kinder wie andere Menschen Katzen.

    • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

      Vor allem beim Aufstehen, Anziehen, Abendessen, Tag erzählen, Schlafengehen, Nachts aufwachen, Krankheit durchstehen, …

      • @Arne Babenhauserheide:

        Ja, so ist es und da leidet oft der Job drunter und die Karriere ist hin, egal bei welchem Elternteil.

         

        Sicher müsste diese elterliche Sorge auch noch genauer definiert werden in Deutschland, denn vielfach verstehen Väter darunter Samstags zum Fußballplatz zu fahren und Sonntags mit den Kids auf den Rummel zu gehen.

        • @Hanne:

          Ja nun, es ist modernen Frauen doch zuzutrauen, Männer mit solchen Präferenzen schon bei der Partnersuche auszuschließen.

        • @Hanne:

          Was wäre dagegen einzuwenden ?

          • @lions:

            Ich vermute, dass wir nicht so unterschiedliche Auffassungen zum Thema Kindererziehung und Elternschaft haben.

             

            Es geht mir darum, den Unterschied zwischen Rund-um-die-Uhr-Standby-Erziehung im Alltag, welche immer mind. ein Sorgeberechtigter haben muss, zu zeigen und dem "Onkel- oder Großelternstatus", also ein vertrauter Erwachsener, der die Kinder ab und an mal zur Freizeitgestaltung abholt und sich damit dann brüstet, dass er/sie mächtig die Kinder erzieht.

             

            Die oftmals nach solchen Aktionen durchgedrehten und mit Süßigkeiten vollgestopften Kinder landen dann spätestens nach der mitunter auch langen "Umgangszeit" wieder bei der wirklich alltagsbetreuenden Person (inkl. unangenehmeren Sachen).

             

            Das kann auch beim hoch gelobten Wechselmodell so sein. Arztermine immer nur bei/mit einem Elternteil, Elternabende sowieso, auch Gespräche in der Schule und Betreuung bei Kranksein, aber Hauptsache Wechselmodell, hört sich ja so toll und modern an.

             

            Es geht meines Erachtens um was ganz anderes beim gemeinsam Elternsein. Es sollte möglichst wenig Zusatzstress für die Kinder und den anderen Elternteil bedeuten, also wirklich GEMEINSAME Sorge und nicht ZEITLICH geteilte. Das ist ein Unterschied!

             

            Einer nur mit gesunden Kindern, Ganztagskita und -schule mit nachmittags Kino und max. Abendbrot, der andere darf dann den ganzen anderen Rest übernehmen, was dann aber gesellschaftlich nicht mehr "anerkannt" wird.

            • @Hanne:

              Fußball spielen hat sehr viel mit Erziehung zu tun. Sind Sie als Kind nicht gern auf den Rummel gegangen ?

              Nehmen Sie die Sicht des Kindes ein !

        • @Hanne:

          "Ja, so ist es und da leidet oft der Job drunter und die Karriere ist hin, egal bei welchem Elternteil."

           

          Jedem steht die Entscheidung frei. Es wird niemand gezwungen, Kinder zu bekommen.

        • @Hanne:

          Wenn man sich FÜR Kinder entscheidet, muss IMMER etwas anderes zurück stehen. Optimale Kinderbetreuung und Erziehung UND Karriere im Beruf zusammen geht nicht. Wer also beruflich uneingeschränkt die Karriereleiter entlang zu hangeln beabsichtigt, sollte zum Wohle der Kinder auf sie verzichten. Aber Eins geht gar nicht, nämlich Kinder lieber fremd betreuen zu lassen, nur um sie dem anderen Elternteil vorzuenthalten.

          • @Gerald Emmermann:

            Sehe ich genauso!

          • @Gerald Emmermann:

            Die Leute heutzutage wollen sich nicht mehr entscheiden, das ist das ganze Problem.

            • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

              Es wird den Eltern, allen voran den Müttern ja gesellschaftlich und politisch keine Wahl mehr gelassen, andere, vor allem DDR-sozialisierte sehen da von sich aus keine andere "Wahl", alles andere ist faul sein und wirkt ekelerregend - scheint es. Vollzeiterwerbstätigkeit beider Eltern muss schon sein...

               

              Es MUSS heute beides sein und noch viel mehr und kaum jemand zweifelt das an.

               

              Mir graut es vor der Generation an Karrierekindern, die rund um die Uhr fremdbetreut werden, nicht krank sein durften und das Zuhause nur zum Schlafen sehen (mit fertigen und genervten Eltern, die die Kinder nach der Kita/Schule mit (Bio-)FastFood pädagogisch wertvoll vor's iPad setzen).

      • @Arne Babenhauserheide:

        Wie lange noch?

  • "Die Rechtsprechung dazu ist gelinde gesagt chaotisch."

     

    Mann beachte, dass diese Diagnose von Sozialjuristen bereits 2005 gefällt wurde:

    Das haben auch die Sozialjuristen anno 2005 gesagt, siehe Seite 10:

    "Grund der Überarbeitung (der Kostenbeitragstabelle) waren ... die, gelinde ausgedrückt, uneinheitliche Anwendung des Unterhaltsrechts.

    Den letzten Anstoß gab die uneinheitliche Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht." http://www.lvr.de/app/resources/neuekostenheranziehung.pdf

     

    "Chaotische" = "gelinde ausgedrückt, uneinheitliche Anwendung des Unterhaltsrechts"

     

    Ist diese Rechtsprechung eines Rechtstaates würdig? Ist das ein Rechtstaat in dem chaotische Rechtsprechung möglich ist?

     

    Was hat diese Rechtsprechung noch mit Recht und Gesetz zu tun, wenn die Ergebnisse willkürlich (da chaotisch), also von sachfremde Zwänge geleitet ist?

  • Vielen Dank für den erfrischend klaren Kommentar. Deutschland ist in Punkto Kinder- und Väterrechte Entwicklungsland. Selbst die konservative Schweiz hat Deutschland inzwischen überholt. Frankreich ist Jahrzehnte voraus.

  • Vielen Dank Herr Denkler für die knackige Zusammenfassung der Debatte - sie bringen die Gemütslage der Gesellschaft insb. der Juristen auf den Punkt. Toll auch Ihre Thematisierung der streitfördernden Fehlanreize!

    • @Jo Bu:

      Der Streit wird sich bei den passenden Konstellationen in andere Ebenen verlagern, z.B. dann, wenn ein Elternteil den gemeinsamen Wohnort und die nähere Umgebung verlässt.

       

      Bei wem bleiben dann die Kinder? Schulwechsel ja oder nein? Wer wird dann nur "Umgangselternteil"?

       

      Gemeinsames Sorgerecht ist auch in Deutschland schon länger oberstes Gebot und kaum daran zu rütteln, was aber nicht bedeutet, dass die getrennten Eltern das so auch leben können, ohne dem Kind groß zu schaden. Oft wird das "gemeinsame" Sorgerecht dazu genutzt, wo immer es geht quer zu schießen (leider auch hier oft die Väter). Denn schließlich hat man sich ja getrennt und der/die andere macht nun alles falsch, was vorher noch okay war, als die tägliche Betreuung fast ausschließlich dem anderen Elternteil zugemutet wurde.

  • Eine kleine Schieflage hat der Kommentar: eine geteilte Betreuung ist keineswegs doppelt so teuer. Viel teurer ist es für alle, wenn das "Alleinerziehen" zur zwanghaften Lebensform wird und die überwiegend Frauen ihre berufliche Entwicklung völlig vernachlässigen. Ein Wechselmodell senkt nachweislich die Armutsrate von beiden Eltern.

     

    Die Umgangskinder waren dem Sozialstaat bisher reichlich egal. Erst wenn es ans Haushaltsbugdet der Frauen geht, fällt einigen das Problem überhaupt auf. Vorher war es für die gleichen egal, ob das Kind in seiner Zeit beim (meistens) Vater (der vielleicht ebenfalls bedürftig ist) keinerlei Absicherung des Existenzminimums hat.

     

    Insofern ist die Anerkennung der Umgangskosten als Existenzminimum der Kinder ein erster Schritt in die richtige Richtung und zur Umsetzung der Europarats-Empfehlung. Allerdings decken die Sätze nicht den Bedarf von Trennungskindern ab - in keinem der beiden Haushalte.

    • @Umgangskosten.de:

      "Viel teurer ist es für alle, wenn das "Alleinerziehen" zur zwanghaften Lebensform wird..."

       

      Zwanghafte Lebensformen sind immer problematisch. Auch, wenn der Zwang darin besteht, die familiären Strukturen einem wie auch immer gearteten Kerrierebild zu opfern. Überhaupt: Die meisten "Karrieren" in diesem Schland sind doch solche, die an der Supermarktkasse und in vergleichbar hochwertigen Beschäftigungen ihren Höhepunkt finden.

       

      Manche scheinen zu glauben, die ganze Gesellschaft könne aus Chefsekretärinnen, Rechtsanwältinnen und Vorstandsvorsitzendinnen bestehen.

    • @Umgangskosten.de:

      "Ein Wechselmodell senkt nachweislich die Armutsrate von beiden Eltern."

       

      Und wie sieht der Nachweis genau aus?

       

      Ich stimme da eher zu, dass in D endlich geregelt werden muss, dass beide Eltern Ansprüche geltend machen können, ohne dass bei dem anderen viel gekürzt wird und dass auch "Umgang" für die Elternteile möglich ist, die weiter weg wohnen, die Reisekosten der Kinder aber nicht finanzieren können.

       

      Beim Wohngeld scheint das mit der Anerkennung der doppelten Wohnkosten für die Kinder zumindest schon zu funktionieren. Nicht aber bei ALG II und Sozialamt. Und Nahles setzt dem noch einen drauf.

    • @Umgangskosten.de:

      Stimmt: Geteilte Betreuung ist teurer für die Eltern, aber nicht für die Gesellschaft.

  • ".... allein, mir fehlt der Glaube".

    Nämlich daran, dass eine offensichtlich kindeswohlfeindliche Familienrechtsprechung sich belehrbar erweisen könnte - von der überwiegend an Profit orientierten Helferindustrie ganz zu schweigen.

    Wer bspw. den legislativ intendierten Sinn des § 1626a BGB frech unterläuft, indem er als Richter das gemeinsame Sorgerecht zu übertragen verwehrt und dazu das Kindeswohl strapaziert, der läßt sich vermutlich auch nicht von seiner Unrechtsprechung abbringen, wenn die Möglichkeit besteht, ein Doppelresidenzmodell unter "Kindeswohl" zu subsumieren.

     

    Wenn die deutsche Familiengerichtsbarkeit nicht Willens oder nicht in der Lage ist, geltendes Recht seinem Sinn nach anzuwenden, dann müssen davon benachteiligte Väter klagen, Dienstaufsichtsbeschwerden einreichen und Strafanzeigen erstatten.

     

    Danke dem Autor des vorstehenden Artikels.

    Sowas hilft und sollte vielfach in den sozialen Netzwerken verlinkt werden.

    • @G.H. Emmermann:

      In Deutschland wurden eine halbherzige Reform angegangen, die nur das Ziel hatte, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die Grundlage für seine Kritik zu entziehen aber über Öffnungsklauseln den Gerichten die Möglichkeit geben sollte, ihre kinder- und väterfeindliche beizubehalten. In der Schweiz dagegen wurden die Gesetze zur gemeinsamen Sorge ebenfalls reformiert, doch im Gegensatz zu Deutschland setzen die Gerichte diese auch um.

      Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Richter_innen bewirken leider wenig. Selbst offensichtliche Rechtsbeugung wie im Fall Görgülü bei dem Jugendamt und Gericht dem Bundesverfassungsgericht sowie dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof auf der Nase herumgetanzt haben, bleibt folgenlos.

      Wir brauchen einen Generationswechsel im Familienministerium. Frauen die Feminismus, Gleichstellung und Gleichberechtigung mit "alles was irgendwelchen Frauen nutzt" verwechseln müssen abgelöst werden. Wir brauchen ein Familienministerium, welches ein modernes Familienbild fördert - auch dann wenn dies bedeutet, dass Frauen auch mal Privilegien abgeben müssen und Männer gleich behandelt werden.

      • @Velofisch:

        Und es braucht dringend Väter, die nicht erst entdecken, dass sie dies sind, wenn die Beziehung zu Ende geht.

         

        Dann nämlich fällt vielen Vätern in Deutschland oft erst ein, dass sie urplötzlich mehr Zeit mit den Kindern verbringen möchten, dafür weniger bei der Arbeit (= weniger Unterhaltszahlungen). Davor ist da seltsamerweise nicht dran zu rütteln, weshalb oft auch Beziehungen scheitern. Es gibt immer "wichtigeres" zu tun, als zu Hause essen zuzubereiten, einzukaufen, zum Elternabend und Zahnarzt zu gehen oder gar alltäglich den Dreck weg zu machen.

         

        Das ist auch Realität in Deutschland. Bei den Familien, bei denen das (fast) reibungslos funktioniert und aufgeteilt wird, ist auch die Trennungsrate nicht so hoch. Und wenn sie sich trennen, machen sie auch so oder so im Teilmodell oft weiter. Dazu muss es aber eine gute Kommunikationsbasis geben und nicht nur geltendes Recht.

         

        Ich kenne viele Familien, die das Wechselmodell leben, bei denen es auch weitestgehend funktioniert. Aber es gibt es auch sehr viele Familien, bei denen die Schieflage schon vor der Trennung anfängt und auch nach ein paar Jahren gemeinsamer Familienführung nicht zu korrigieren ist. Wie gesagt, meist spielt die "Wichtigkeit" des Mannes da eine Rolle, allerdings außer Haus :-)

        • @Hanne:

          Einige Männer entdecken erst was sie falsch gemacht haben, wenn der Kontakt zu ihren Kindern abzureißen droht. Leider macht es die Rechtsprechung diesen Väter es besonders schwer ihr Leben positiv zu verändern:

          Für die Berechnung des Unterhalts wird ein fiktives Einkommen festgesetzt - unabhängig davon, ob die Väter sich für ihre Kinder oder andere Dinge Zeit nehmen.

          Wird ein Vater mit einer neuen Partnerin erneut Vater, so darf er keine Elternzeit nehmen bzw. muss zumindest weiterhin so Unterhalt zahlen als ob er keine Elternzeit nehmen würde (sogenannte "Hausmannsrechtsprechung").

          Wenn wir wollen, dass sich Männer positiv verändern, dann müssen wir das auch zulassen und dürfen es ihnen nicht verbieten, nur weil es für einen selbst gerade nicht so passt.

          • @Velofisch:

            Sorry, ich kenne leider keine Fälle, auf die das so zutrifft. Es ging dann immer gleich ums Ganze: Kinder ganz ohne Mutter, dafür mit neuer Partnerin, und sowieso ohne Unterhaltszahlungen.

             

            Die Exfrauen waren vorher gut genug "zurück" zu stecken und den Rücken frei zu halten, gaben sich dann nach der Trennung alle Mühe, ein Wechselmodell zu etablieren und sahen sich dann bei Gericht wieder zwecks Sorgerechtsentzugsantrag!

             

            Die, die es gemeinsam hinbekommen, bekommen es hin, die anderen aber oft gar nicht. Das Problem bleibt weiter bestehen, egal, wie es rechtlich definiert wird.

             

            Ich kenne zumindest keine Frau und Mutter, die sich nicht wenigstens wünschte, dass der Vater nach der Trennung mehr mit teilnimmt an der "Familienfürsorge", wenn auch getrennt lebend, und dass die Kinder möglichst eine gute Beziehung zu ihrem Vater aufrecht erhalten können oder eben auch erst entwickeln können.

        • @Hanne:

          Dass Väter sich erst nach Trennung richtig engagieren wollen, mag zutreffen, doch es ist aus meiner Sicht zur Standardbehauptung verkommen. Fakt ist, dass die überwiegende Mehrzahl der Trennungen durch Frauen initiiert werden und der sogenannte warme Wechsel dabei oft eine Rolle spielt. Um dem moralischen Nachdruck zu verleihen, werden alle Phrasen der schlechten Vaterschaft herangezogen, die von bekannten Fällen tatsächlicher väterlicher Minderfürsorge entstammen.

          Ist ein Rabenvater nach der Trennung am Kind interessiert, müsste es sogar auch in diesem Fall ein erfreulicher Umstand sein, nimmt Mutter die Sichtweise des Kindes ein. Ich bin Partnerin eines Mannes, der in seiner alten Familie ganz sicher sehr Kinder-engagiert war und kenne einige andere vergleichbare Fälle.

          Ihre Sicht darauf ist wie meine sicher subjektiv und das verdeutlicht, dass hier von Fall zu Fall anders entschieden werden muss. Mutter- und Vaterschaft darf hier nicht generalisiert werden.

          Das Kindswohl bedeutet u.a., sich nicht darauf zu konzentrieren, was der/die Exe verliert/gewinnt, sondern dass eine Eltern-Kindentfremdung in jedem Fall zu vermeiden ist.

          Dass Sie darauf hinweisen, dass Papa am Wochenende mit Sohnemann nicht zum Fußballplatz oder Rummel sollte, spricht Bände, wenn das Kind nicht Spaß mit der gehassten Person erleben darf. Das ist nicht aus der Perspektive des Kindes gedacht und.... es wird die Mutter nicht von ihrem Kind entfremden. Kinder führen nie solche kruden Gedanken. Bei meinen Kindern ist jeder eingeladen, der ihr Leben bereichert und dazu gehört auch und vor allem mein Ex.

          • @lions:

            "Bei meinen Kindern ist jeder eingeladen, der ihr Leben bereichert und dazu gehört auch und vor allem mein Ex."

             

            Bei mir dito.

             

            Und wie ich schon schrieb, habe ich nichts gegen Freizeitbeschäftigungen, aber ich möchte eine Differenzierung zur allgemeinen Betreuungsleistung betonen (siehe oben).

  • Das neue Leitbild ist in der Lebenswirklichkeit der Menschen vielfach schon etabliert - nur Politik und Recht haben sich darauf bisher noch nicht eingestellt.

     

    So gibt es bis heute noch keine gleichberechtigte Elternschaft nach einer Trennung - eigentlich ein Skandal, aber die Politik schweigt seit Jahren. Ans Familienrecht geht man trotz des erheblichen Reformbedarfs nicht heran. So gibt es noch immer viele Berufsgruppen, die an streitenden Eltern hervorragend verdienen. Dies könnte ein Grund dafür sein, weshalb der größte Widerstand gegen das Wechselmodell von den Juristen kommt - allein in meinem kleinen Archiv sind es bereits über 40 Entscheidungen zum Wechselmodell, welche die Widersinnigkeit der Argumentationen, welche zur Verhinderung einer gleichberechtigen Elternschaft herangezogen werden, vor Augen führen.

     

    Die Sozialwissenschaften, die sich wohl mit dem Wohlbefinden von Kindern besser auskennen, haben nur wenig Zweifel am Wechselmodell - daher auch die eindeutige Empfehlung des Europarates.

     

    Es muss auch erwähnt werden, dass das Wechselmodell nicht doppelt so teuer ist wie das Residenzmodell. Gewisse Mehrkosten gibt es zwar, diese halten sich aber durchaus im Rahmen.

     

    Es wird spannend werden, ob sich die Parteien rechtzeitig zur Bundestagswahl 2017 an der Lebenswirklichkeit der Menschen (auch genannt Wähler) orientieren werden oder ob sie genau davor die Augen verschließen.

    • @Markus Witt:

      In der Praxis ist das Wechselmodell wesentlich teurer, zumal wenn ein Elternteil nicht bereit oder in der Lage ist, die Sachen, die das Kind täglich benötigt, beim Wechsel auch wieder mitwechseln zu lassen. Und das ist in meinem Umfeld eher die Regel als die Ausnahme. Daher muss dann alles doppelt angeschafft werden, manches auch vielfach, weil es "verschwindet".

      • @Hanne:

        Dafür gibt es klare Regeln, wenn man denn nur will. Wenn man aber als besserer Elternteil dastehen will, kauft man nach und will man sich in seinem Anspruch als besserer Elternteil nur bestätigen, macht man eben so weiter. Ich habe das alles schon durch und nach einem Jahr war die Mitte gefunden.

        • @lions:

          Klare Regeln nutzen nichts, wenn sich nicht daran gehalten wird.

           

          Und bei diesem Beispiel geht es massiv ins Geld und ökologisch kann ich es auch nicht vertreten - das Immer-neu-Nachkaufen. Muss man bei wachsenden Kinder ja sowieso (und das dann bei Aufstockung durch ALG II, super kein Problem!)

  • ja, Herr Denkler, sie treffen den Nagel auf den Kopf, und die Ergebnisse der Studie aus Schweden bestätigen die Erkenntnisse aus der einschlägigen internationalen Scheidungsforschung, die zuletzt in zwei Konferenzen zur Thematik in Bonn präsentiert und diskutiert wurden (Internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz 2014 bzw. 2015): http://www.twohomes.org