Baustopp in Reichenviertel aufgehoben: Doch Flüchtlingsheim in Blankenese
Oberverwaltungsgericht hebt den Baustopp für Mini-Siedlung in Hamburger Edel-Stadtteil auf. Bäume dürfen gerodet werden.
Die Stadt hatte in dem Waldstück am Ende einer Sackgasse Ende März den Bau von neun Pavillons in Holzständerbauweise für 192 Geflüchtete genehmigt. Die dafür notwendigen Baumfällungen hatten Anwohner vor zwei Wochen verhindert, indem sie mit ihren Wagen die Zufahrt blockierten und sämtliche Bäume zur Fällung markierten, um Verwirrung zu stiften.
Ein Anwohner klagte gegen die Baugenehmigung und erwirkte eine Zwischenverfügung, die verhindern sollte, dass auf dem Grundstück unumkehrbare Tatsachen geschaffen werden. Der Anwohner warf der Verwaltung vor, die Genehmigungsunterlagen hätten nicht dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprochen und die zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen sei nicht nachvollziehbar gewesen. Das Verwaltungsgericht hielt dem Anwohner außerdem zugute, dass seine Rechte als Nachbar beeinträchtigt werden könnten.
Beides hat das Oberverwaltungsgericht nun zurückgewiesen: Die Verletzung umweltverfahrensrechtlicher Vorschriften reiche nicht aus, um einen Baustopp zu beantragen. Eine Fällgenehmigung für die Bäume sei überdies nicht nötig, da es sich um ein Waldstück handele. Dass auf ihn als Nachbar zu wenig Rücksicht genommen werde, habe der Kläger nicht geltend gemacht.
Der Antrag auf Baustopp und die Blockade der Baustelle hatten starke Gegenreaktionen erzeugt. Dutzende von Aktivisten holzten in einem symbolischen Kettensägen-Massaker die Bäume ab.
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